ÄAntrag GRÜNE: StoraEnso

Vorlage: 18776
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.10.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2007

    TOP: 8.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-StoraEnso
    Extrahierter Text

    ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15.10.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1163 8 öffentlich Stellungnahme der Stadt zu StoraEnso Der letzte Absatz der Stellungnahme wird folgendermaßen abgeändert: Die Realisierung des Vorhabens durch die Firma StoraEnso ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Die Stadt Karlsruhe hat aber nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der ansässigen Unternehmen zu fördern, sondern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst zu vermeiden. Da das Vorhaben auch bei Einhaltung der gesetzlichen Standards aber eine zusätzliche Belastung des Stadtgebietes mit Luftschadstoffen mit sich bringt, fordert die Stadt Karlsruhe StoraEnso auf, die geplante Verbrennungsanlage nicht nur nach rein wirtschaftlichen, sondern auch nach ökologischen und gesundheitsrelevanten Kriterien zu optimieren. Dazu zählen neben einer umweltgerechten Optimierung der Auswahl an Verbrennungsmaterialien auch die Möglichkeiten zur Nutzung externer Wärmeversorgung z. B. für Prozesswärme vom RDK der EnBW sowie die Ausschöpfung aller Potentiale zur Minimierung des Energieverbrauchs. Ggf. ist hinsichtlich einzelner Fragestellungen eine Ökobilanz zu erstellen. Da eine Optimierung nach umwelt- und gesundheitsrelevanten Gesichtspunkten bisher nicht erfolgt ist, erhebt die Stadt Einwendung gegen die geplante Verbrennungsanlage. Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Die geplante Verbrennungsanlage von Stora Enso wird zu einer Erhöhung des Ausstoßes von Luftschadstoffen über dem Stadtgebiet führen. Aufgrund der bereits bestehenden hohen Luftbelastungen müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden. unterzeichnet von: Klaus Stapf Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Oktober 2007 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 8 Änderungsantrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.10.2007 eingegangen: 15.10.2007 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1163 8 öffentlich Dez. 2 Stellungnahme der Stadt zu Stora Enso Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat im Hinblick auf die Vorlage den Änderungsan- trag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 In der Vorlage werden umweltrelevante Gesichtspunkte teilweise detailliert dargestellt und wird die Genehmigungsbehörde aufgefordert, zahlreiche noch zu prüfenden Punkte zu be- rücksichtigen, so z. B. die Wahl der Verbrennungsmaterialien, die Nutzung externer Wärme- angebote und die größtmögliche Reduzierung der emittierten Luftschadstoffe auch über das gesetzlich gebotene Maß hinaus. Diese Forderung beinhaltet eine Optimierung der Anlage in jeglicher Hinsicht, also gerade auch unter umwelt- und gesundheitsrelevanten Gesichts- punkten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Stadt Karlsruhe gegenüber der Geneh- migungsbehörde eine Stellungnahme abgeben. Ein Einvernehmen bzw. eine Zustimmung ist verfahrensmäßig nicht erforderlich. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach Beendigung der erforderlichen Prüfungen abschließend entscheiden. Das Bürgermeisteramt rät davon ab, die Stellungnahme der Stadt als formelle Einwendung zu klassifizieren. Die Erhebung von Einwendungen hätte zur Folge, dass hierüber in einem Erörterungstermin verhandelt und im Rahmen der abschließenden Genehmigungsentschei- dung zu befinden wäre. Darüber hinaus hätte sich die Stadt auch eine (theoretische) Klage- möglichkeit gegen eine spätere immissionsschutzrechtliche Genehmigung offen gehalten. Dieses Vorgehen wäre aber nur dann anzuraten, wenn das Vorhaben nicht schon den ge- setzlichen Zulassungsstandards entsprechen würde, was aber nach den vorliegenden An- tragsunterlagen nicht der Fall ist. Im konkreten Fall geht es vielmehr darum, vom Vorhaben- träger Zugeständnisse über die Einhaltung des gesetzlichen Maßstabes hinaus einzufor- dern, was aus Sicht des Bürgermeisteramtes auf vorliegender Basis erfolgversprechender erscheint als auf der Grundlage formeller Einwendungen, die voraussichtlich wegen der Ein- haltung der gesetzlichen Anforderungen ohnehin zurückgewiesen würden. Mit diesem Vorgehen wird den Umweltbelangen aus Sicht des Bürgermeisteramtes letztlich am ehesten entsprochen, zumal die Stellungnahme der Stadt aufgrund ihrer spezifizierten Darstellung für die Genehmigungsbehörde von Bedeutung sein wird.