Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Antrag der Firma StoraEnso
| Vorlage: | 18774 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1138 8 öffentlich Dez. 2 Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Antrag der Fa. StoraEnso auf Än- derung der Energieversorgung der Papierfabrik durch den Bau eines neuen Kessels auf dem Grundstück Mitscherlichstraße, 76187 Karlsruhe: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe als Gebietskörperschaft zu diesem Verfahren Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 11.10.2007 1 Zustimmung mit Änderungen (2 Gegenstimmen) - eingearbeitet - Gemeinderat 16.10.2007 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt zu dem Antrag auf Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Firma StoraEnso Maxau GmbH nach Maßgabe der ergänzenden Erläuterungen Stellung. 2. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, gegenüber dem Regierungspräsidium eine ent- sprechende Stellungnahme abzugeben. 3. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, mit der Fa. StoraEnso eine Abstimmung bezüg- lich der Ausgleichsfläche herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 7 Die Firma StoraEnso hat beim Regierungspräsidium Karlsruhe die immissionsschutzrechtli- che Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wirbelschichtverbrennungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 165 MW mit den erforderlichen Nebeneinrichtungen (wie z. B. Entlade- und Lagereinrichtungen oder auch Abluftreinigungsanlagen) sowie einer Gegendruckdampfturbine mit einer elektrischen Leistung von 35 MW beantragt. Diese Anla- ge dient der Energieerzeugung zur Herstellung von Papier. Die Fa. StoraEnso möchte in dieser Anlage geeignete eigene und fremde Abfallstoffe verbrennen und damit einen Teil der bisherigen Kesselanlagen ersetzen, die nicht mehr nach den Anforderungen der neuen Großfeuerungsanlagenverordnung ertüchtigt werden können und daher bis spätestens Ende 2012 stillgelegt werden sollen. Der überwiegende Teil der Energieerzeugung - die Firma benötigt sowohl Wärmeenergie als auch elektrische Energie - erfolgt derzeit durch die Be- feuerung von Kesselanlagen mit Erdgas (ca. 90 %) bzw. Rinde (ca. 10 %). Elektrische Ener- gie wird derzeit zu 80 % fremd bezogen. Aufgrund der enormen Steigerung der Energiepreise, die die Fa. StoraEnso wirtschaftlich zunehmend belastet, und zur Erlangung einer gewissen Unabhängigkeit vom Energiemarkt beabsichtigt die Firma künftig, eigene Rückstände aus der Papierherstellung (Deinking- Flotat, Vorklärschlamm, Bio-Schlamm, Rinde und Altholz) sowie extern bezogene Abfälle mit vergleichbaren stofflichen Eigenschaften (Ersatzbrennstoffe aus der mechanischen Be- handlung von Abfällen, Altholz der Kategorie A I bis A III, Siebüberlauf, Grünschnitt, ver- schiedene weitere pflanzliche Abfälle), aber auch Kohle sowie als Anfahr- und Stützfeuerung auch Erdgas einzusetzen. Die Inhaltsstoffe der einzelnen Abfälle sollen bestimmte im Antrag genannte Maximalwerte nicht überschreiten, so dass die Einhaltung der Emissionsgrenzwer- te der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen) gewährleistet werden könne. Die Feuerungswärmeleistung der gesamten Energieversor- gungsanlagen der Fa. StoraEnso soll - gemäß „freiwilliger Selbstverpflichtung“ der Firma - durch technische Maßnahmen auch künftig auf 300 MW begrenzt bleiben. Für das Vorhaben wird beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein förmliches immissions- schutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung und Auslegung der Unterlagen durchgeführt. Mit einer eventuellen Genehmigung werden kraft der immissionsschutzrechtlichen Konzentrationswirkung andere behördliche Zulassungen wie Baugenehmigung und naturschutzrechtliche Befreiungen mit erteilt. Die Stadt Karlsruhe ist nun im Verfahren als Gebietskörperschaft gehört und kann aus gemeindlicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Sie hätte darüber hinaus auch die Möglichkeit, wenn der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 7 Gemeinderat nach der Beratung eine solche Notwendigkeit sehen würde, formell im Rah- men der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Der Standort der geplanten Verbrennungsanlage befindet sich innerhalb des bestehenden Werksgeländes zwischen den beiden vorhandenen Energiezentralen. Die Kohleentladung mit Silos soll am westlichen Rand des Betriebsgeländes errichtet werden. Das Betriebsge- lände der Firma befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes in Rheinnähe und ist im Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan „Nutzungsartfestsetzung“ als Industriegebiet ausgewiesen. Die geplante Verbrennungsanlage mit ihren Nebeneinrichtungen fügt sich von ihrer Nutzungsart in die industriell geprägte Umgebung ein. Das geplante Kesselhaus mit einer Höhe von ca. 62 Metern überragt den vorhandenen Gebäudebestand um etwa 15 Meter. Es wird in der Umgebung ebenso wahrnehmbar sein wie die am westlichen Grundstücksrand vorgesehene Kohleverladung mit ihren beiden etwa 20 Meter hohen Silos. Letztere könnten allerdings durch Eingrünung besser an die westlich angrenzende Grün- und Freifläche angebunden werden. Der zusätzlich neu zu errichtende Kamin soll eine Höhe von 99 Metern haben und wird damit vom bereits vorhandenen Kamin, dessen Höhe 145 Meter beträgt, überragt. Das Vorhaben hält sich damit noch innerhalb des von seiner Umge- bung vorgegebenen Rahmens, der von unterschiedlich ausgeformten Industriegebäuden geprägt ist. Eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Situation durch die Baukörper ist in der dortigen Umgebung nicht gegeben, so dass das Vorhaben sich auch von seinem Maß in die nähere Umgebung einfügt. Die unvermeidliche Auswirkung auf das Ortsbild ist durch zusätzliche aufwertende Maßnahmen der Antragstellerin – Fassadengliederung, Öffnungs- formate, Farbgebung – und auch im Rahmen der Zielkonzeption Landschaftspark Rhein zu kompensieren (s. hierzu auch die unten folgenden Ausführungen zum naturschutzrechtli- chen Ausgleich). Bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt hat die Fa. StoraEnso als Bestandteil ihres im- missionsschutzrechtlichen Antrags eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung und verschie- dene gutachterliche Betrachtungen wie Immissionsprognose, Lärmgutachten, Untersuchung zum naturschutzrechtlichen Eingriff vorgelegt. Mit der geänderten Anlagentechnologie und der nun angestrebten Energieerzeugung durch den Einsatz eigener sowie extern bezogener Abfälle anstelle von Erdgas wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens (zusätzlich ca. 28 Lkw pro Tag) und einer Erhöhung des Ausstoßes von Luftschadstoffen kommen. Nach der vorliegenden Immissionsprognose wird die maximale Zusatzbelastung an den einzelnen Luftschadstoffen im Einwirkungsbe- reich der Anlage unter der sog. immissionsschutzrechtlichen Irrelevanzschwelle, also unter Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 7 3 % der Immissionsjahreswerte der TA Luft bzw. der einschlägigen Wirkungs- und Risiko- schwellenwerte des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) liegen. Im Bereich der im Stadtzentrum auftretenden erhöhten Belastung an Stickstoffdioxid und Feinstaub wird eine Immissionszusatzbelastung der beiden relevanten Schadstoffe von weniger als 1 % prognostiziert. Die Prognosen gründen auf der Annahme, dass es der Antragstellerin gelingt, die Einhaltung von Qualitätsstandards für die in der Feuerungsanlage eingesetzten Stoffe sicherzustellen. Die Fa. StoraEnso hat daher in ihrem Antrag für die einzelnen Stoffe maximale Gehalte emissionsrelevanter Komponenten angegeben. Das Bürgermeisteramt spricht sich dafür aus, dass das Regierungspräsidium diese Maximalwerte auch in der immissionsschutzrecht- lichen Genehmigung entsprechend festschreibt. Es ist indessen nicht nachvollziehbar, was unter „qualitätsgesicherte zusätzliche Ersatzbrennstoffe“ zu verstehen ist. Die Ersatzbrenn- stoffe sind daher im Antrag zu konkretisieren und in der Genehmigung auf die beantragten Stoffe zu beschränken. Aussagen zu den Kumulationswirkungen von Luftschadstoffen durch weitere Vorhaben im Westen der Stadt (Erweiterung RDK, Firma Palm) wurden im Antrag nicht gemacht. Aus der von der Stadt Karlsruhe in Auftrag gegebenen Untersuchung, die dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde, ist jedoch bekannt, dass die sog. Irrelevanz für Stickstoffdioxid und Fein- staub auch dann gegeben ist, wenn alle drei Anlagen in die Betrachtung einbezogen wer- den. Angesichts der Zielsetzungen zur Luftreinhalteplanung und der vielfältigen Bestrebun- gen auf allen Ebenen, eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung zu erreichen, sollte das Regierungspräsidium allerdings prüfen, inwieweit strengere Anforderungen zur Emissions- minderung (beste verfügbare Technik) oder zusätzliche Minderungsmaßnahmen an den bestehenden und weiter betriebenen Anlagen durchsetzbar sind oder mit der Antragstellerin auf freiwilliger Basis vereinbart werden können. Da aus Sicht des Bürgermeisteramts im Hinblick auf die Luftschadstoffbelastung einer Ener- gieerzeugung mit Erdgas grundsätzlich der Vorzug vor einem Verbrennen von Abfällen zu geben wäre, sollte das Regierungspräsidium ebenfalls gebeten werden zu prüfen, ob die geplante Verbrennung der bei der Fa. StoraEnso anfallenden Abfälle - insbesondere der Schlämme - angesichts der bisher erfolgten externen stofflichen Verwertung und dem nied- rigen Heizwert der Schlämme (Heizwert 2 000 bis 5 000 kJ/kg) mit den Bestimmungen des § 6 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Einklang steht. Nach Abs. 1 dieser Vorschrift hätte die umweltverträglichere Verwertungsart der Schlämme Vorrang und nach Abs. 2 wäre Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 7 eine energetische Verwertung nur zulässig, wenn der Heizwert des einzelnen Falls ohne Vermischung mit anderen Stoffen mindestens 11 000 kJ/kg beträgt. Wenn die Genehmigungsbehörde diese Anlage als umweltverträgliche Verwertung von Schlämmen einschätzt, dann darf diese Verwertung nur die eigenen Prozessrückstände der Fa. StoraEnso umfassen. Die Verwertung von extern angebotenen Schlämmen muss daher ausgeschlossen werden. Die Anlage sollte zur Reduzierung der Luftschadstoffe zudem nicht ergänzend mit Kohle, sondern – wie bei der vergleichbaren Anlage in der Papierfabrik Palm in Wörth – mit Gas gespeist werden. Sofern Kohleverwendung genehmigt wird, sollte die Anlieferung per Schiff oder Bahn erfolgen. Auch wird im Hinblick auf die lokale Luftbelastung angeregt zu prüfen, ob der benötigte Dampf in der erforderlichen Menge und Qualität von einem Dritten (z. B. der EnBW) geliefert werden könnte. Das dem Antrag beigefügte Lärmgutachten prognostiziert für den Betrieb der geplanten Än- derungen an der Anlage eine Zusatzbelastung, die an den maßgeblichen Immissionsorten die dort zulässigen Werte für die Tag- und Nachtzeit um mindestens 10 dB(A) unterschreitet. Der Einfluss der Änderungen auf die Gesamtlärmbelastung ist daher auch unter Berücksich- tigung eines übergangsweisen gleichzeitigen Betriebs von alter und neuer Anlage im Sinne der TA Lärm als vernachlässigbar gering anzusehen. Der mit dem Vorhaben verbundene unvermeidliche Eingriff in die Tier- und Pflanzenwelt soll durch entsprechende Maßnahmen auf einer Fläche südlich des Jachthafens ausgeglichen werden. Diese Fläche ist Teil einer sich im Eigentum der Fa. StoraEnso befindlichen Fläche und wird aktuell größtenteils als Parkplatz genutzt. Auf dieser Teilfläche sollen dann offene artenreiche Ruderalflächen entwickelt werden, in die Temporärgewässer eingebettet wer- den. Am Nord- und Westrand soll die Fläche mit einer Wallschüttung abgegrenzt werden, die zudem wichtige Habitatelemente für weitere Tierarten haben soll. Aus naturschutzrechtli- cher Sicht wäre der Eingriff damit als ausgeglichen anzusehen. Die Ausgleichsplanung der Antragstellerin deckt sich allerdings nicht mit den bislang von der Verwaltung entwickelten Vorstellungen im Zielkonzept „Landschaftspark Rhein“ und in der Machbarkeitsstudie zur Bewerbung der Stadt für die Bundesgartenschau 2015, die für den dortigen Bereich die Entwicklung einer Hafenpromenade mit Grünflächen vorsieht. Diese Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 7 Vorstellungen wiederum entsprechen nicht dem Interesse der Fa. StoraEnso, die verblei- bende Restfläche als Parkierungs- und ggf. auch als Ausgleichsfläche für künftig notwendig werdende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu erhalten. Würde die Fa. StoraEnso ihre Ausgleichsmaßnahme wie im Antrag vorgesehen durchfüh- ren, wäre diese Fläche entweder einer späteren städtischen Planung entzogen oder die Ausgleichsmaßnahmen müssten an anderer Stelle erneut und dann u. U. durch die Stadt Karlsruhe erbracht werden. Denkbar wäre daher auch, die Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an anderer Stelle vorzunehmen, um so der Stadt zumindest die Möglichkeit zu erhalten, ihre Planung für die Fläche südlich des Yachthafens weiterverfolgen zu können. Das Bür- germeisteramt möchte daher gemeinsam mit der Antragstellerin eine Ausgleichsplanung entwickeln, die sowohl den Ansprüchen auf naturschutzrechtlichen Ausgleich als auch der städt. Konzeption zur Freiraumentwicklung in diesem Bereich gerecht wird. Das Bürgermeis- teramt ist mit der Fa. StoraEnso übereingekommen, dass die alternative Planung in das wei- tere Verfahren eingebracht werden kann. Die Realisierung des Vorhabens sichert der Fa. StoraEnso die Eigenständigkeit bei der Energieversorgung des Werkes und damit letztendlich auch dessen Wettbewerbsfähigkeit. Da das Vorhaben auch bei Einhaltung der gesetzlichen Standards und trotz Unterschreitung immissionsschutzrechtlicher Irrelevanzschwellen aber auch eine zusätzliche Belastung des Stadtgebietes mit Luftschadstoffen mit sich bringt, spricht sich das Bürgermeisteramt dafür aus, die Schadstoffbelastung, insbesondere Feinstaub und Schwermetalle, auch über das gesetzlich gebotene Maß hinaus so weit wie technisch möglich zu reduzieren. Die Geneh- migungsbehörde wird daher abschließend gebeten, diesen Aspekt sowie die weiteren in der Vorlage genannten Gesichtspunkte im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt zu dem Antrag der Fa. StoraEnso auf Änderungsgenehmi- gung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz gemäß der ergänzenden Erlaute- rungen Stellung. 2. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, gegenüber dem Regierungspräsidium eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 von 7 3. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, mit der Fa. StoraEnso eine Abstimmung be- züglich der Ausgleichsfläche herbeizuführen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Oktober 2007