Anfrage GRÜNE: Kostenrahmen der Kombi-Lösung

Vorlage: 18762
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.10.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2007

    TOP: 26

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Kostenrahmen Kombi-Lösung
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) 18.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1158 25 öffentlich Kostenrahmen der Kombi-Lösung 1. Inwiefern werden sich die Kosten für die Umsetzung der Kombi-Lösung aufgrund a) der allgemeinen Preissteigerung, b) der gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, c) möglicher Schadensersatzansprüche etwa durch den Handel oder durch Ansprüche von Anwohnern auf passiven Lärmschutz, d) der durch die verschärften Brandschutzauflagen gestiegenen Kosten, e) des gestiegenen Mehrwertsteuersatzes, aus heutiger Sicht voraussichtlich erhöhen? 2. Welcher Förderquote entspräche die bisher zugesagte Fördersumme des Landes in Anbetracht der voraussichtlich höheren Kosten? 3. Ist davon auszugehen, dass die Zuschussgeber Bund und Land ihre Mittel evtl. steigenden Projektkosten anpassen? 4. Falls nein: Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung, die sich hierdurch ergebende Finanzierungslücke zu schließen? Als voraussichtlicher Kostenrahmen für die Umsetzung der “Kombi-Lösung” wird seit geraumer Zeit die Summe von 496 Millionen Euro genannt. Zahlreiche Faktoren Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ lassen schon heute vor Baubeginn daran zweifeln, dass diese Summe im Jahr 2007 noch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie stark gerade bei Tunnelprojekten prognostizierte Kostenrahmen aus dem Gleichgewicht kommen können. So verdoppelten sich bei einem Kölner Stadtbahntunnel-Projekt (Nord-Süd-Bahn) die Kosten nahezu von 550 Millionen Euro auf 950 Millionen Euro, Stand Juni 2007. Weitere Kostensteigerungen werden von den Kölner Verkehrsbetrieben nicht ausgeschlossen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tim Wirth Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) vom: 18.09.2007 eingegangen: 18.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1158 25 öffentlich Dez. 2 Kostenrahmen der Kombi-Lösung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Inwiefern werden sich die Kosten für die Umsetzung der Kombi-Lösung aufgrund a) der allgemeinen Preissteigerung, b) der gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, c) möglicher Schadensersatzansprüche etwa durch den Handel oder durch An- sprüche von Anwohnern auf passiven Lärmschutz, d) der durch die verschärften Brandschutzauflagen gestiegenen Kosten, e) des gestiegenen Mehrwertsteuersatzes aus heutiger Sicht voraussichtlich erhöhen? Die bisherigen Kostenansätze mit Kostenstand 2004 wurden durch einen Vergleich ver- schiedener Positionen mit aktuellen Submissionsergebnissen bei anderen Maßnahmen überprüft. Ein Vergleich kann dabei aber nur Tendenzen aufzeigen, da jedes Projekt seine projektspezifischen Besonderheiten aufweist. Der Zuwendungsgeber schätzt die Kostenberechnung der KASIG für den GVFG-Antrag als realistisch ein. Eine darüber hinausgehende zuverlässige Aussage zur zu erwartenden Vergabesumme ist derzeit, ohne eine vertiefte Risikobetrachtung mit entsprechenden weit streuenden Kostenszenarien, nicht möglich. Kosten für mögliche Schadensersatzansprüche durch den Handel oder für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz sind im GVFG-Antrag berücksichtigt. Vertieftere Erkenntnisse zur Auskömmlichkeit gibt es derzeit nicht. Die verschärften Brandschutzauflagen führen voraussichtlich, wie bereits in der Aufsichts- ratsitzung der KASIG im Juni 2007 mitgeteilt, zu Mehrkosten in Höhe von 700 000 – 800.000 Euro. Dies entspricht ca. 0,2 % der Gesamtkosten. Bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung ist der gestiegene Mehrwertsteuersatz nicht maß- geblich. Seite 2 von 2 Welcher Förderquote entspräche die bisher zugesagte Fördersumme des Landes in Anbetracht der voraussichtlich höheren Kosten? Die KASIG geht davon aus, dass evtl. Kostenerhöhungen keinen Einfluss auf die Förder- quote haben. Ist davon auszugehen, dass die Zuschussgeber Bund und Land ihre Mittel evtl. steigenden Projektkosten anpassen? Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. Falls nein: Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung, die sich hierdurch ergebende Fi- nanzierungslücke zu schließen? Entfällt, da Frage 3 beantwortet.