Anfrage CDU: Ausbau der Kinderbetreuung

Vorlage: 18759
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.10.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2007

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Ausbau Kinderbetreuung
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 29.08.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1155 22 öffentlich Ausbau der Kinderbetreuung 1. Welchen Einfluss wird die erfolgte Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren auf die in diesem Bereich in Karlsruhe geplanten Maßnahmen haben? 2. Sind der Stadtverwaltung konkretere Details zur Verteilung der Gelder innerhalb von Baden-Württemberg bekannt? Ist ein ähnliches Verfahren wie bei der Vergabe der IZBB-Zuschüsse zu erwarten? Welche Vorbereitungen trifft die Stadtverwaltung, damit eventuell erforderliche Anträge umgehend bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können? Bund und Länder haben sich über eine Finanzierung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren geeinigt; die erforderlichen gesetzlichen Schritte werden eingeleitet, so dass ab Januar 2008 neue Plätze geschaffen werden können. Damit will Deutschland in den nächsten Jahren den Anschluss an die erfolgreichen Modelle in anderen europäischen Ländern schaffen. Der Bund wird die Kinderbetreuung der unter Dreijährigen bis zum Jahr 2013 mit 4 Milliarden Euro zusätzlich unterstützen. Hiervon sollen 1,84 Milliarden Euro in die bei einem Ausbau von Krippenplätzen zusätzlich anfallenden Betriebskosten fließen. 2,15 Milliarden Euro werden als Mittel für direkte Investitionen in den (Aus-)Bau von Kinderkrippen zur Verfügung gestellt. Schließlich wird sich der Bund ab 2014 laufend mit 770 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung der ausbaubedingt entstehenden Betriebskosten beteiligen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Die Länder haben zugesagt, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass das zusätzliche Geld für die laufende Betreuung auch tatsächlich an die Kommunen weitergegeben wird. Der CDU-Fraktion ist die bedarfsgerechte Ausweitung des Betreuungsangebots in Karlsruhe ein großes Anliegen. Hierdurch, aber auch durch entsprechende Voraussetzungen in der Arbeitswelt und eine möglichst optimale und altersgerechte Förderung der Kinder, werden Familien gezielt und nachhaltig unterstützt. Die Familienfreundlichkeit unserer Stadt wird damit unterstrichen. Wir halten es daher für wichtig, dass sich die Kommune frühzeitig auf die neue Situation einstellt und vor allem die gegebenenfalls erforderlichen Anträge bei den zuständigen Stellen einreicht. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Marianne Krug Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtärtin Marianne Krug (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 29.08.2007 eingegangen: 30.07.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1155 22 öffentlich Dez. 3 Ausbau der Kinderbetreuung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Welchen Einfluss wird die erfolgte Einigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzie- rung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren auf die in diesem Bereich in Karlsruhe geplanten Maßnahmen haben? Die Einigung zwischen Bund und Ländern über den Ausbau des Betreuungsangebotes für 0- bis 3-Jährige wird grundsätzlich eine Entlastung des Haushalts der Stadt Karlsruhe mit sich bringen. Die Höhe der Beteiligung des Bundes und der Länder an den Investitions- und Betriebskosten der zu schaffenden Betreuungseinrichtungen kann auch unter der Prämisse, dass sich die Länder in etwa gleicher Höhe wie der Bund an den Kosten beteiligen, noch nicht abgeschätzt werden, da über den Modus bzw. Verteilschlüssel noch keine Klarheit besteht. Der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren wurde in einer noch zu unter- zeichnenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern manifestiert, die zum 1. Ja- nuar 2008 in Kraft treten soll. Die Finanzierung soll durch Erlass eines Kinderbetreuungsfinanzie- rungsgesetzes (KBFG) im investiven Bereich gesichert werden. Von den vom Sondervermögen bereitzustellenden 2,15 Milliarden Euro werden knapp 297 Millionen Euro nach Baden- Württemberg ausgeschüttet werden. Die Verteilung dieser Mittel obliegt nach der Verwaltungsver- einbarung den Ländern. Bei einem einwohnerorientierten Verteilschlüssel könnte die Stadt Karls- ruhe, bezogen auf den 6-jährigen Zeitraum, evtl. insgesamt mit rund 8 Millionen Euro vom Bund rechnen. Direkte Auswirkung wird jedoch ein Forcieren des städtischen Ausbauprogramms sein, da die In- vestitionen zwischen 2008 und 2013 getätigt werden müssen, um die Zuschüsse im größtmögli- chen Umfang abschöpfen zu können. Es wird deshalb notwendig werden, die finanziellen und per- sonellen Ressourcen ab sofort für den Ausbau des Betreuungsangebotes zu bündeln bzw. zu ver- stärken, um die erforderliche zusätzliche Platzzahl zur Verfügung stellen zu können. Standortprü- fung und Festlegung der Förderung wird erfahrungsgemäß in dieser Größenordnung nicht ohne zusätzliche personelle Ressourcen zu bewerkstelligen sein. Da das Verfahren der Zuschuss- vergabe seitens des Landes noch nicht geregelt ist, kann allerdings eine Aussage über Art und Umfang des evtl. entstehenden zusätzlichen Personalbedarfs zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Seite 2 von 2 Nach den Vorgaben des Masterplans hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, im Jahr 2015 eine Ver- sorgungsquote von 40 % erreicht zu haben. Die von Bund und Ländern angestrebte Marke von 35 % bleibt zunächst hinter diesem Ziel zurück, soll jedoch einen Rechtsanspruch auf ein Betreu- ungsangebot für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 sichern. 2. Sind der Stadtverwaltung konkretere Details zur Verteilung der Gelder innerhalb von Ba- den-Württemberg bekannt? Ist ein ähnliches Verfahren wie bei der Vergabe der IZBB- Zuschüsse zu erwarten? Welche Vorbereitungen trifft die Stadtverwaltung, damit eventuell erforderliche Anträge umgehend bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können? Wie unter 1 erwähnt, steht noch nicht fest, welchen Verteilschlüssel das Land Baden-Württemberg wählen wird. Sollte auf die Zahl der tatsächlich neu zu schaffenden Plätze abgehoben werden, muss die Verwaltung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, zusammen mit den freien Trä- gern, neue Standorte erschließen, um zeitnah den Mittelbedarf anmelden und nach Umsetzung auch abrufen zu können. Nach der Verwaltungsvereinbarung sind Investitionen bis zum 31.12.2013 abzuschließen.