Anfrage GRÜNE: Hochwasserschutz in Karlsruhe
| Vorlage: | 18758 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Knielingen, Neureut |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 21.08.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1154 21 öffentlich Hochwasserschutz in Karlsruhe 1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr ein, dass es in den nächsten Jahren zu einem Versagen des bestehenden baulichen Hochwasserschutzes (Überströmen oder Bruch von Dämmen) am Rhein mit Überflutung des Tiefgestades kommen wird? 2. In der Antwort auf unsere Anfrage zum Thema ”Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein” vom 11.11.2005 ist ein ”Katastrophenschutzplan Hochwasser” erwähnt, der sich zum damaligen Zeitpunkt noch in Bearbeitung befand. Ist dieser Plan mit Hochwasserinformationssystem und Hochwassergefahrenkarte für den Bereich Karlsruhe mittlerweile fertiggestellt? Welches sind die wesentlichen Inhalte/Ergebnisse dieses Plans? 3. In der Antwort auf o. g. Anfrage wurde zudem für 2006 die Fertigstellung eines interaktiven Flutinformations- und Warnsystems (FLIWAS) zur Verbesserung des Katastrophenmanagements mit anschließender Information der gemeinderätlichen Gremien angekündigt. Wie ist diesbezüglich der Informations- bzw. Bearbeitungsstand? 4. Ebenso befand sich der BAGAP (Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan) ”Hochwasser” der MiRO damals gerade im Genehmigungsprozess. Wie ist hier der Status quo? Welche Gefahren könnten nach BAGAP vor allem für Mensch und Umwelt auftreten? Könnten Brände und Kontaminationen auftreten? 5. Hat sich in Anbetracht der ständig steigenden Hochwassergefahr die Bedrohung durch eine Überschwemmung der MiRO-Raffinerien in den letzten Jahren verschärft und - falls ja - welche zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen für Mensch und Umwelt wurden dahin gehend getroffen? 6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch die geplanten Kraftwerkserweiterungen der EnBW im Überflutungsfall ein? Welche Vorsorgemaßnahmen sind diesbezüglich in Planung? Hat die EnBW aus Sicht der Stadtverwaltung nach heutigem Stand der Planungen ausreichend Vorsorge getroffen, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt im Überflutungsfall zu minimieren? 7. Wie entwickelt sich die Bebauung in den hochwassergefährdeten Bereichen vor allem in den Stadtteilen Daxlanden, Knielingen und Neureut? Wurden neue Baugenehmigungen erteilt? 8. Hält die Verwaltung eine Hochwasser(voll)schutzübung als Vorbereitung für einen potentiellen Katastrophenfall für sinnvoll? Falls ja, wann könnte eine Übung stattfinden? Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Am 10. August kam es am Rhein zu einer kritischen Hochwassersituation, in der Karlsruhe vor dem Versagen des baulichen Hochwasserschutzes sowie einer anschließenden Überflutung des Tiefgestades nur knapp verschont blieb. Es ist davon auszugehen, dass sich derartige Hochwasserereignisse aufgrund der anthropogenen Klimaveränderungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weiter verschärfen werden. Sowohl die baden-württembergische Landesregierung als auch der Regionalverband haben diesbezüglich ihre Besorgnis geäußert und dringend notwendige Maßnahmen angekündigt bzw. eingefordert. Die Stadt Karlsruhe muss sich nach unserer Meinung nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt auf einen möglichen Hochwasser-Katastrophenfall vorbereiten. In der Antwort auf eine Anfrage der grünen Fraktion vom 11.11.2005 zum Thema ”Überschwemmungsgefahr bei den Raffinerien am Rhein” kündigte die Stadtverwaltung verschiedene, damals bereits in Bearbeitung befindliche Maßnahmen und Konzepte zum Hochwasserschutz an. Es ist nun an der Zeit, die gemeinderätlichen Gremien über den aktuellen Sachstand sowie ggf. sich zusätzlich als erforderlich abzeichnende Maßnahmen umfassend zu informieren. Eine entscheidende Änderung hat sich seit 2005 auch durch die neuen Kraftwerksplanungen der EnBW im Rheinhafengebiet ergeben. Die Diskussion in den zuständigen gemeinderätlichen Ausschüssen hat unserer Auffassung nach Lücken hinsichtlich der Vorbereitung auf realistischerweise zu erwartende Hochwasserszenarien aufgezeigt. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf von Seiten des Planungsträgers. unterzeichnet von: Klaus Stapf Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 21.08.2007 eingegangen: 21.08.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1154 21 öffentlich Dez. 5 Hochwasserschutz in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Vorliegende Anfrage wurde ausgelöst durch das abgelaufene Rhein-Hochwasser vom 10.08.2007. Hierbei wurde mit 8,57 m am Pegel Maxau der bisher dritthöchste Wasser- stand nach 8,83 m im Jahr 1999 und 8,59 m im Jahr 1983 gemessen. Hieraus jedoch eine übermäßige Gefahrenlage für Karlsruhe abzuleiten, ist nicht zutref- fend. Im Gegensatz zu den beiden anderen Ereignissen wurde diesmal die Hochwasser- welle ohne Einsatz jeglicher Hochwasserrückhalteräume zwischen Basel und Iffezheim durchgeleitet. Bei entsprechendem Einsatz dieser Rückhalteräume wäre dieser Pegel- stand um einige Dezimeter niedriger ausgefallen. Insofern relativiert sich damit die tat- sächlich aufgetretene Hochwassergefährdung. 1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr ein, dass es in den nächsten Jahren zu ei- nem Versagen des bestehenden baulichen Hochwasserschutzes (Überströmen oder Bruch von Dämmen) am Rhein mit Überflutung des Tiefgestades kommen wird? Durch den im November 2005 fertiggestellten Polder Söllingen/Greffern hat sich die Hochwassersicherheit für Karlsruhe verbessert. Derzeit besteht in Karlsruhe ein Schutz vor einem 120-jährlichen Hochwasser. Aus den Dammkontrollen des aktuell abgelaufenen Hochwasserereignisses vom August diesen Jahres gab es keine Erkenntnisse, die auf eine Verschlechterung des baulichen Hochwasserschutzes hindeuten. Insofern wird die Gefahr einer Überflutung des Tiefgestades gering eingestuft. Ungeachtet dessen verbleibt jedoch ein gewisses Restrisiko hinter den Schutzdämmen. Seite 2 von 4 2. Ist der Plan mit Hochwasserinformationssystem und Hochwassergefahrenkarte für den Bereich Karlsruhe mittlerweile fertiggestellt? Wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzplans „Hochwasser“ ist das Hochwas- ser-Informationssystem FLIWAS (Flutinformations und Warnsystem), das EU-weit entwi- ckelt wird. Bei der Erstellung des Programms kam es aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, zu zeitlichen Verzögerungen, weswegen der Katastrophenschutzplan „Hochwasser“ noch nicht fertiggestellt werden konnte. Inzwischen ist nach Angabe des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Entwicklung des FLIWAS so weit abgeschlossen, dass das Programm im Rahmen einer länderübergrei- fenden Übung unter Beteiligung des Verwaltungsstabes der Stadt Karlsruhe am 25.10.07 zum Einsatz kommen soll. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Daten und den aus der Übung gewonnenen Erkenntnissen wird der Katastrophenschutzplan „Hochwasser“ erstellt. 3. Wie ist diesbezüglich der Informations- bzw. Bearbeitungsstand des FLIWAS? Antwort siehe Ziffer 2. 4. Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan „Hochwasser“ der MiRO befand sich damals gerade im Genehmigungsprozess. Wie ist hier der Status quo? Der Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) ist fertiggestellt und geneh- migt. Im BAGAP werden die Maßnahmen beschrieben, die im Fall eines Hochwassers eine Gefährdung für Menschen und Umwelt ausschließen und Schäden an der Raffinerie minimieren sollen. Der BAGAP sieht vor, dass die Raffinerie bei einem Pegelstand des Rheins in Maxau von 9,10 m heruntergefahren und in einen Zustand überführt wird, der auch bei einer möglichen Überflutung der Anlage ein Höchstmaß an Sicherheit bietet. 5. Hat sich in Anbetracht der ständig steigenden Hochwassergefahr die Bedrohung durch eine Überschwemmung der MiRO-Raffinerien in den letzten Jahren verschärft? Nach Ansicht des Bürgermeisteramts hat sich die Bedrohung nicht verschärft. Die MiRO nimmt den Schutz gegen Hochwasser sehr ernst und investiert in diesem Bereich. Die Stadtverwaltung steht in engem Kontakt zur MiRO und tauscht sich regelmäßig aus. Auch Seite 3 von 4 neue Erkenntnisse, die aus FLIWAS und den neuen Gefahrenkarten gewonnen werden, fließen in die Gespräche mit den Verantwortlichen der MiRO ein. 6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch die geplan- ten Kraftwerkserweiterungen der EnBW im Überflutungsfall ein? Die Veränderungen der Lagermengen der für den Betrieb der Anlagen notwendigen Ge- fahrstoffe führen im Vergleich zur heutigen Situation zu keinen signifikanten Änderungen in der Gefährdungsbeurteilung der Anlage im Überflutungsfall. Der Größe und Komplexität der Anlage entsprechend wurden seitens der Branddirektion im Rahmen des Genehmi- gungsverfahrens Forderungen insbesondere zum baulichen, anlagentechnischen und or- ganisatorischen Brandschutz gemacht, die auch in anderen außergewöhnlichen Situatio- nen das Risiko hinreichend reduzieren. Das Kraftwerk ist schon heute nach Störfallverordnung als Betrieb mit besonderen Pflich- ten eingestuft. Die EnBW als Betreiber der Anlage kommt dabei ihren gesetzlichen Pflich- ten vollständig nach. 7. Wie entwickelt sich die Bebauung in den hochwassergefährdeten Bereichen vor allem in den Stadtteilen Daxlanden, Knielingen und Neureut? Wurden neue Baugenehmigungen erteilt? In dem überprüften Zeitraum 2006 bis 2007 sind im geschützten Gebiet (bezogen auf ein 100-jährliches Hochwasser) insgesamt nur 20 relevante Baugenehmigungen erteilt wor- den. Hiervon entfallen allein sieben Verfahren auf das Gebiet des Rheinhafens. Im Rahmen dieser Verfahren wurden drei Wohnhäuser sowie sechs Lagerhallen und ein Bürogebäude als Neubau genehmigt. Ferner liegt in diesem Gebiet die vorgesehene Ab- fallumladestation. In den übrigen Fällen handelt es sich um Änderungen von Bestandsge- bäuden oder Nebenanlagen. In den genehmigten Fällen bestand jeweils ein Baurecht, das durch das geschützte Gebiet nicht verdrängt wird. Zukünftige Bauanträge sind entsprechend zu behandeln. Dem Hochwasserschutz kommt hingegen bei der zukünftigen Entwicklung von Baugebieten bei der erforderlichen gerechten Abwägung ein zunehmend hohes Gewicht zu. Seite 4 von 4 8. Hält die Verwaltung eine Hochwasser(voll)schutzübung als Vorbereitung für einen potentiellen Katastrophenfall für sinnvoll? Falls ja, wann könnte eine Übung stattfinden? Antwort siehe Ziffer 2.