Antrag SPD: Monatsweiser Erwerb der "Karte ab 60"

Vorlage: 18757
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.10.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2007

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Karte ab 60
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer ‚(SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1153 20 öffentlich Monatsweiser Erwerb der “Karte ab 60” Von Hartz-IV-Empfängern und anderen einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, die zum berechtigten Personenkreis ab 60 Jahre gehören, kann die “Karte ab 60” auch monatsweise erworben werden. Die “Karte ab 60” kann nur für ein ganzes Jahr für einen Preis von 354 Euro erworben werden (monatliche Zahlung möglich). Das bedeutet, dass man eine Jahreskarte kaufen muss, auch wenn man nur wenige Monate das ÖPNV-Angebot nutzen möchte. Generell ist diese Regelung nicht zu beanstanden, da nur so der Vorzugspreis für die Senioren gewährleistet werden kann. Für Hartz-IV-Empfänger und andere einkommensschwache Personen ist dies jedoch eine unzumutbare Regelung. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, die Karte auch monatsweise zu erwerben. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Gisela Fischer gez. Heike Backes gez. Hans Pfalzgraf Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.09.2007 eingegangen: 18.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1153 20 öffentlich Dez. 2 Monatsweiser Erwerb der „Karte ab 60“ Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Schaffung eines Sondertarifs für Hartz-IV-Empfänger und andere einkommens- schwache Personen wurde in den letzten Jahren wiederholt diskutiert. Eine Ausweitung des Kreises der Nutzungsberechtigten und/oder die Abkehr von der Mindestbezugszeit von einem Jahr würde zu erheblichen Fahrgeldmindereinnahmen führen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 0 0 ca. 2 Mio. € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KVV GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Bei der „Karte ab 60“ des KVV handelt es sich um ein wirtschaftlich kalkuliertes, er- tragsgesichertes Tarifangebot des KVV, das ausschließlich als Jahreskarte erwor- ben werden kann. Der monatliche Abbuchungsbetrag beträgt derzeit 29,50 Euro. Die bei der Einführung dieses Angebotes geforderten 25 000 Nutzer sind weit überschrit- ten, derzeit gibt es im KVV mehr als 33 000 Nutzer. Für alle anderen Nutzergruppen - ausgenommen Schüler und Studenten - werden die Umweltkarten entfernungsabhängig in verschiedenen Preisstufen zwischen 41,50 €/Monat für das Stadtgebiet Karlsruhe und 115,50 €/Monat für das KVV-Netz angeboten. Die Umweltkarten gibt es auch als Jahreskarten mit einem Preisnachlass von ca. 2 Monaten (12 Monate fahren und 10,15 Monate bezahlen). Da erfahrungsgemäß Menschen über 60 Jahre, wenn sie aus dem Berufsleben aus- geschieden sind, den ÖPNV nicht mehr so intensiv und häufig nutzen wie Berufstäti- ge, ist das Angebot Karte ab 60 wirtschaftlich darstellbar. Der Kundenkreis kann ge- halten oder sogar erweitert werden, wenn der Fahrpreis in etwa der durchschnittli- chen geringeren Nutzung entspricht. Die Abkehr von der Kundenbindung für ein ganzes Jahr ist gerade bei dieser Alters- gruppe wenig sinnvoll. Viele Senioren würden sich gezielt nur diejenigen Monate kaufen, in denen auch eine entsprechende Nutzung geplant ist. Die Folge wären Mindererträge beim KVV in Millionenhöhe. Die Schaffung eines Sondertarifes bzw. Sozialtarifes für Hartz-IV-Empfänger und andere einkommensschwache Personen wurde in den letzten Jahren wiederholt dis- kutiert. Ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich durch Dritte kann der KVV ein solches Angebot nicht einführen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Ausweitung des Kreises der Nut- zungsberechtigten und/oder die Abkehr von der Mindestbezugszeit von einem Jahr zu erheblichen Fahrgeldmindereinnahmen führen würde.