Antrag SPD: Barrierefreie Umrüstung öffentlicher Gebäude
| Vorlage: | 18755 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Thomas Müllerschön (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 13.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1151 18 öffentlich Barrierefreie Umrüstung öffentlicher Gebäude 1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Liste aller öffentlichen Gebäude in Karlsruhe unterteilt nach städtischen Gebäuden sowie Landes- und Bundeseinrichtungen. In der Liste werden diejenigen Gebäude gekennzeichnet, die bereits barrierefrei sind. 2. Die Stadtverwaltung legt einen Zeitplan vor, wie bis 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind. Dabei geht die Verwaltung insbesondere auf die Problematik der barrierfreien Umrüstung der Landes- und Bundeseinrichtungen ein. “Öffentliche Gebäude sind bis 2015 barrierefrei zugänglich.” Diese Zielsetzung findet sich im Masterplan 2015. Bei der Realisierung ist zu berücksichtigen, dass es neben öffentlichen städtischen Gebäuden auch öffentliche Einrichtungen des Landes und des Bundes in Karlsruhe gibt. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Gisela Fischer Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 13.09.2007 eingegangen: 17.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1151 18 öffentlich Dez. 3 Barrierefreie Umrüstung öffentlicher Gebäude Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion kann derzeit nicht abschließend beant- wortet werden. Eine Liste öffentlicher Gebäude des Landes und des Bundes liegt nicht vor. Die Stadt Karlsruhe kann hier allenfalls motivierend einwirken. Das Bürgermeisteramt schlägt zur Erreichung des im „Karlsruher Masterplan 2015“ unter dem Handlungsfeld „Miteinander“ genannten Ziels des barrierefreien Zugangs öffentlicher Gebäude bis 2015 vor, zunächst anhand der Gebäudeliste für die öffent- lichen städtischen Einrichtungen mit dem Behindertenbeirat eine Bewertung hinsicht- lich der Barrierefreiheit vorzunehmen. Die erarbeitete Liste mit Kennzeichnung der Barrierefreiheit und somit das Ergebnis hinsichtlich eines möglichen Nachrüstungs- bedarfes von Gebäuden wird dem Gemeinderat übermittelt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Der finanzielle Umfang für erforderliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den öffentlichen städtischen Gebäuden kann derzeit noch nicht beziffert werden. Nach Auswertung der Daten muss zu- nächst eine kostenkontrollierte Planung erfolgen, die dann zu gegebener Zeit in die Haushaltsberatungen des Gemeinderates eingebracht werden kann. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur barrierenfreien Umrüstung öffentlicher Gebäude wird in Form einer Zwischennachricht wie folgt beantwortet: 1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Liste aller öffentlichen Gebäude in Karlsru- he, unterteilt nach städtischen Gebäuden sowie Landes- und Bundeseinrich- tungen. In der Liste werden diejenigen Gebäude gekennzeichnet, die bereits barrierefrei sind. Die Stadtverwaltung verfügt derzeit lediglich über eine Liste der Schulen mit Kenn- zeichnung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten. Die darin aufgeführten Schulen weisen allerdings nicht alle umfassenden barrierefreien Merkmale im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes auf, sondern sind beispielsweise ohne Treppen und Schwellen erschließbar oder es ist ein Gebäudeteil oder ein Stockwerk barrierefrei zugänglich. Insofern wurde von der Gebäudewirtschaft eine Klassifizierung nach ganz/teilweise/nicht barrierefrei vorgenommen. Andere öffentliche Gebäude sind wegen unveränderbarer Rahmenbedingungen (Grundriss, kein Platz auf dem Gehweg für Rampe oder Lift, Denkmalschutzeigen- schaften) mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nie vollkommen barrierefrei er- schließbar. Um jedoch dem im „Karlsruher Masterplan 2015“ im Handlungsfeld „Miteinander“ benannten Ziel eines barrierefreien Zugangs öffentlicher Gebäude ein Stück näher zu kommen, schlägt das Bürgermeisteramt vor, in Kooperation mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Kriterien zur Kennzeichnung eines Gebäudes als barrierefrei oder teilweise barrierefrei - je nach Nutzungszweck des Gebäudes - festzulegen. Zur Vorbereitung dieser Kennzeichnung wird die Gebäu- dewirtschaft über die für Schulen bestehende Liste hinaus eine Liste aller städti- schen öffentlichen Gebäude erstellen, die dann gemeinsam mit dem Behindertenbei- rat entsprechend gekennzeichnet werden können. Eine Liste der Landes- und Bundeseinrichtungen in Karlsruhe liegt der Stadtverwal- tung nicht vor. Das Bürgermeisteramt/die Sozial- und Jugendbehörde wird versu- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 chen, über das staatliche Vermögens- und Bauamt für das Land sowie über das Bundesvermögensamt eine entsprechende Übersicht zu erhalten. Die Gebäude des Bundes unterliegen einer sehr zersplitterten Immobilienbewirt- schaftung, sodass der Erhalt einer Gesamtübersicht schwierig sein wird. Auch hier gilt, dass der Vergabe eines Merkmals „barrierefrei“ durch den Bund oder das Land keine einheitlichen Kriterien zugrunde liegen. 2. Die Stadtverwaltung legt einen Zeitplan vor, wie bis 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind. Dabei geht die Verwaltung insbesondere auf die Problematik der barrierefreien Umrüstung der Landes- und Bundesein- richtungen ein. Ein Zeitplan zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden kann grundsätzlich nur für die städtischen Gebäude erarbeitet werden. Das Bürgermeis- teramt schlägt vor, nach Erstellung der Liste und Vergabe des Merkmals „barriere- frei“ zu prüfen, welche öffentlichen Gebäude dann noch einen Nachrüstungsbedarf haben. In Kooperation mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen könnte dann, wie im Projekt „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“, ein Vorschlag für eine Prioritä- tenliste erstellt und nach kostenkontrollierter Planung in die jeweiligen Haushaltsbe- ratungen eingebracht werden. Bei diesem Verfahren wird dann auch über den Umfang und eine umfassende barri- erefreie Erschließung sowie die Notwendigkeit für die Nutzergruppe (z. B. ein barrie- refreies Wahllokal pro Wahlbezirk etc.) zu entscheiden sein. Die barrierefreie Umrüstung von Bundes- und Landeseinrichtungen unterliegt nicht der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Sofern eine Gebäudeliste erhältlich ist, aus welcher ein Handlungsbedarf zur Umrüstung erkennbar wird, kann seitens der Stadt Karlsruhe an das Land Baden-Württemberg sowie an den Bund appelliert werden, Barrierefreiheit herzustellen. Eine Verpflichtung lässt sich nur aus dem Landes- bzw. Bundesgleichstellungsgesetz ableiten. Darin wird jedoch keine zeitliche Festlegung zur Herstellung von Barrierefreiheit getroffen.