Anfrage CDU: Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulsachenfonds
| Vorlage: | 18753 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 11.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1149 17 c öffentlich Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulsachenfonds 1. Welche Beträge hat die Stadt Karlsruhe in den letzten Jahren für die Anschaffung von Lernmitteln eingesetzt? 2. Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern mit geringem Einkommen, im Einzelfall finanzielle Unterstützung in schulischen Angelegenheiten zu erhalten? Was sind die gesetzlichen Grundlagen und wer sind die richtigen Ansprechpartner? 3. Welche Städte vergleichbarer Größe haben bereits einen Schulsachenfonds eingerichtet und was sind die Erfahrungen dieser Städte? Zurzeit wird in den Medien über die Einrichtung eines kommunalen Schulsachenfonds diskutiert. Es wird damit argumentiert, dass ein chancengleicher Schulanfang auch eine Ausstattung aller Kinder mit dem notwendigen Material voraussetze. Eltern, die auf ein sehr geringes Einkommen angewiesen sind, könnten ihren Kindern die erforderliche Grundausstattung nicht immer zur Verfügung stellen. Gemäß der Lernmittelverordnung besteht für die Schüler der öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen in Baden-Württemberg – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – Lernmittelfreiheit, d. h. den Schülern werden die Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ erforderlichen Lernmittel für die Dauer des Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen. Die Schulbücher werden aus dem städtischen Haushalt finanziert. gez. Wolfram Jäger gez. Christiane Staab gez. Gabriele Luczak-Schwarz gez. Marianne Krug Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 11.09.2007 eingegangen: 12.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1149 17 c öffentlich Dez. 3 Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulsachenfonds Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Welche Beträge hat die Stadt Karlsruhe in den letzten Jahren für die Anschaf- fung von Lernmitteln eingesetzt? Beträge für die Anschaffung von Lernmitteln (ohne Arbeitsmaterial) im Haushaltsjahr 2002 1.493.000,00 € 2003 1.397.000,00 € 2004 1.406.000,00 € 2005 1.558.000,00 € 2006 1.639.000,00 € Gesamt: 7.493.000,00 € 2. Welche Möglichkeiten gibt es für Eltern mit geringem Einkommen im Einzelfall finanzielle Unterstützung in schulischen Angelegenheiten zu erhalten? Was sind die gesetzlichen Grundlagen und wer sind die richtigen Ansprechpartner? Nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - § 23 Abs. 3 Ziffer 3 - können die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe übernommen werden (nach Abzug eventueller Fördermittel und Zuschüsse, z. B. des Schulverwaltungs- amtes). Für SGB-II-Leistungsbezieher ist die ARGE zuständig. Für Leistungsbezie- her nach dem SGB XII (relativ selten) ist das Sozialamt zuständig. Gemäß § 27 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) können notwendige Nachhil- fekosten übernommen werden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Schüler in Förderschulen versetzt werden müssen oder ihren an- gestrebten Schulabschluss wegen Leistungsdefiziten nicht erreichen können. Zu- ständig für die Gewährung dieser Leistungen ist das Jugendamt. In den Schülerhorten erfolgt regelmäßig auch eine Hausaufgabenbetreuung. Schüle- rinnen und Schüler, deren Hortbeiträge vom Jugendamt getragen werden, werden insoweit im Rahmen dieser Beitragsübernahme gefördert. Zuständig hierfür ist die Abteilung Wirtschaftliche Hilfe des Jugendamtes. Seite 2 von 2 Daneben gewährt die Stadt als freiwillige Leistung Einzelzuschüsse zur Teilnahme beim Schullandheimaufenthalt/bei einer Studienfahrt. Hierfür wurden in den letzten fünf Jahren folgende Zuschüsse gewährt: Haushaltsjahr 2002 17.024,00 € 2003 14.408,00 € 2004 16.491,00 € 2005 36.053,00 € 2006 41.881,00 € bis 01.08.2007 43.519,00 € Gesamt: 169.376,00 € 3. Welche Städte vergleichbarer Größe haben bereits einen Schulsachenfonds eingerichtet und was sind die Erfahrungen dieser Städte? Nach Auskunft des Städtetages Baden-Württemberg gibt es in unserem Bundesland noch keine Stadt, die einen Schulsachenfonds eingeführt hat. Allerdings wird dies in mehreren Städten und Kreisen diskutiert. Neu eingeführt wurde in der Stadt Olden- burg ein Schul- und Lernmaterialfonds. Hier wurden vom Rat der Stadt 200.000,00 € in den Haushalt 2007 eingestellt. Anspruchsberechtigt für diese Leistungen sind Empfänger von: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Beihilfe beträgt pro Kind einmalig 50,00 Euro und muss durch Originalquittungen nachgewiesen werden. Ein Erfahrungsbericht liegt noch nicht vor. Dessen ungeachtet erarbeitet die Sozial- und Jugendbehörde im Benehmen mit dem Schul- und Sportamt ein Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Schulhilfe- fonds. Zur Finanzierung dieses Fonds können nicht verwendete Mittel aus dem Karlsruher Kinderpass sowie erhöhte Einnahmen aus der Erstattung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft (Hartz-IV-Erstattung) verwendet werden. Das Bürger- meisteramt schlägt vor, die Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss und den Schulbeirat zu verweisen.