Antrag SPD: Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulhilfefonds
| Vorlage: | 18752 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadträtin Ursula Paepcke (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) Stadträtin Natascha Roth (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1148 17 b öffentlich Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulhilfefonds 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept für die Einrichtung eines kommunalen Schulhilfefonds in Karlsruhe. 2. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Erfahrungen andere Kommunen mit der Einrichtung eines Schulhilfefonds gemacht haben. 3. Die Stadtverwaltung errechnet die voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung eines Schulhilfefonds. Die SPD-Gemeinderatsfraktion ist der Auffassung, dass es in ganz Deutschland und insbesondere in Karlsruhe keine “Schulkinder zweiter Klasse” geben darf. Deshalb bedarf es finanzieller Hilfen für Hartz-IV-Empfänger bzw. einkommensschwache Familien, um diese in die Lage zu versetzen, ihren Kindern die notwendige Schulausrüstung wie Ranzen, Füller, Hefte und Turnbeutel kaufen zu können. Ein kommunaler Schulhilfefonds könnte hier die Lösung sein – es gibt ihn bereits in mehreren Städten wie Oldenburg, Osnabrück und Chemnitz. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Die Herstellung gleicher Zukunftschancen für unsere Kinder ist ein Garant für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Hierzu gehört, dass die Ausbildung unserer Kinder nicht bereits durch eine mangelnde Ausstattung an Schulsachen behindert und erschwert wird. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Ute Müllerschön Ursula Paepcke Heike Backes Natascha Roth Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.09.2007 eingegangen: 18.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1148 17 b öffentlich Dez. 3 Erstausstattung für Schulanfänger: Kommunaler Schulhilfefonds Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Antragsgemäß erarbeitet die Sozial- und Jugendbehörde im Benehmen mit dem Schul- und Sportamt ein Konzept zur Einrichtung eines kommunalen Schulhilfe- fonds. Zur Finanzierung dieses Fonds können nicht verwendete Mittel aus dem Karlsruher Kinderpass sowie erhöhte Einnahmen aus der Erstattung des Bundes zu den Kosten der Unterkunft (Hartz-IV-Erstattung) verwendet werden. Das Bürger- meisteramt schlägt vor, die Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss und den Schulbeirat zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kann noch nicht bezif- fert werden. Haushaltsmittel stehen durch Umschichtung zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 1. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept für die Einrichtung eines kommu- nalen Schulhilfefonds in Karlsruhe. Derzeit erarbeitet die Sozial- und Jugendbehörde im Benehmen mit dem Schul- und Sportamt eine Konzeption für einen kommunalen Schulhilfefonds. Angedacht ist, dass den Schulen bzw. den Fördervereinen der Schulen Gelder aus dem Fonds zur Verfügung gestellt werden, um bedürftigen Schülerinnen und Schülern unbürokra- tisch Hilfe leisten zu können. Finanziert werden könnte dieser Fonds durch nicht verbrauchte Mittel beim Kinderpass und/oder durch Mehreinnahmen auf Grund der erhöhten Bundesanteile für die Kosten der Unterkunft im Jahre 2007. Nähere Ein- zelheiten bedürfen noch einer intensiven Prüfung. Deshalb soll die Angelegenheit an die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. 2. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Erfahrungen andere Kommunen mit der Einrichtung eines Schulhilfefonds gemacht haben. Der Städtetag Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in Baden-Württemberg noch keine Stadt einen Schulhilfefonds eingerichtet hat. Allerdings wird diese freiwillige Hilfe in mehreren Stadt- und Landkreisen derzeit diskutiert. Aus einer Internetrecher- che ist bekannt, dass die Stadt Oldenburg zum Schuljahr 2007/2008 eine Beihilfe in Höhe von 50,00 € pro bedürftiges Kind als freiwillige Leistung gewährt. Da das An- tragsverfahren noch bis 31.10.2007 läuft, gibt es noch keinen Erfahrungsbericht. 3. Die Stadtverwaltung errechnet die voraussichtlichen Kosten für die Einrich- tung eines Schulhilfefonds. Im Zuge der Konzeptionserstellung und der noch offenen Fragen zur Finanzierung wird auch die Höhe der Beihilfen festgelegt. Daraus werden die voraussichtlichen Kosten errechnet. Die Stadt Oldenburg hat im Haushaltsplan für das Jahr 2007 für die Beihilfen 200.000,00 € eingestellt.