Antrag KAL: Erstausstattung für Schulanfänger: Gutscheine für die Erstausstattung an Schulsachen
| Vorlage: | 18751 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 10.09.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 16.10.2007 1147 17 a öffentlich Erstausstattung für Schulanfänger: Gutscheine für die Erstausstattung an Schulsachen Die KAL beantragt, für Kinder, die jetzt eingeschult werden, die Erstausstattung an Schulsachen aus Mitteln der Stadt mitzufinanzieren. Wir beantragen die Unterstützung in Form von Gutscheinen. Grund- und Hauptschulen sowie weiterführende Schulen sollen über die Möglichkeit eines Antrages informiert werden und diese Information an die Kinder und deren Eltern weitergeben. Mit Schulbeginn zeigt sich, dass es trotz aller sozialen Netze Kinder gibt, die gar keine oder eine ungenügende Ausstattung für die Einschulung haben. Die bisher im BSHG vorgesehenen Regelungen für einen einmaligen Zuschuss zur Erstausstattung für Erstklässler sind mit Einführung des SGB II entfallen. Der erhöhte Regelsatz des Arbeitslosengeldes II sollte auch für Rücklagen genutzt werden. Mit dieser Absicht sind manche Empfänger von ALG II oder Sozialgeld jedoch überfordert. Leidtragende sind die Kinder. gez. Lüppo Cramer gez. Margot Döring Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 10.09.2007 eingegangen: 10.09.2007 Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1147 17 a öffentlich Dez. 3 Erstausstattung für Schulanfänger: Gutscheine für die Erstausstattung an Schulsachen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Es sollte geprüft werden, ob ab dem Jahr 2008 durch die Umschichtung freiwilliger Leistun- gen eine Einschulungsbeihilfe für Karlsruher Kinder gewährt werden kann. Die Angelegen- heit sollte in einer der nächsten Beratungen des Jugendhilfeausschusses behandelt werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 28.000 € -- ja 28.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Von der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe beziehen derzeit 352 Kinder, die im Jahr 2007 eingeschult wurden, im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) Sozialgeld. Nach dem SGB II gibt es keine Möglichkeit, für diese Kinder Einschulungsbeihilfen zu ge- währen, wie dies früher nach dem Bundessozialhilfegesetz möglich war. Auch das Sozialge- setzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bietet alternativ keine Möglichkeit, Einschulungsbeihilfen zu bewilligen. Derzeit werden für Kinder neben den Regelleistungen nach dem SGB II auf Antrag lediglich die Leistungen aus dem Karlsruher Kinderpass (Wert bis zu 215,60 €) gewährt. Bis zur Ein- führung des SGB II wurde für Kinder als Einschulungsbeihilfe eine einmalige Leistung in Höhe von 79,00 € gewährt. Die Verwaltung prüft, inwieweit der Karlsruher Kinderpass erwei- tert werden kann und durch Umschichtung von vorhandenen Haushaltsmitteln eine Beihilfe für die Einschulung von Kindern, die Sozialgeld beziehen, möglich ist.