Karlsruher Kulturstipendium: Richtlinien
| Vorlage: | 18744 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1140 10 öffentlich Dez. 5 Karlsruher Kulturstipendium: Richtlinien Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.03.06 22 Weiterbehandlung im Kulturaus- schuss Kulturausschuss 13.06.06 4 Beschluss über die jährl. Verga- be eines Kulturstipendiums Kulturausschuss 28.09.2007 4 Empfehlung an den GR Gemeinderat 16.10.2007 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Kulturausschuss - den Richtlinien zur Vergabe eines Kulturstipendiums an Absolventen der Karlsruher Kunsthochschulen zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 20.000 € pro Jahr 2007: 20.000 € 2008: 20.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 1.410.28.10.02.01.83 Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 13.06.06 beschlossen, regelmäßig ein Kulturstipendium für Absolventen der künstlerischen Hochschulen in Karlsruhe zu vergeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabe anhand der folgenden Richtlinien durchzuführen. 1. Die Stadt Karlsruhe richtet ein Stipendium für einen Absolventen/eine Absolven- tin der Karlsruher Kunsthochschulen ein. Es trägt den Namen „Karlsruher Kultur- stipendium“. 2. Ziel des Kulturstipendiums ist es, Absolventen der Karlsruher Kunsthochschulen im Anschluss an ihr Studium eine Arbeitsmöglichkeit in Karlsruhe zu bieten. Die Verbindungen zwischen Stadt und künstlerischen Hochschulen sollen damit noch enger geknüpft werden. Außerdem soll der Ruf Karlsruhes als Stadt der Künste weiter gefestigt werden. 3. Als Kunsthochschule im Sinne dieses Stipendiums gelten die Akademie der Bildenden Künste, die Hochschule für Gestaltung und die Hochschule für Musik Karlsruhe. 4. Das Stipendium wird in jährlich wechselndem Turnus an einen Absolventen/eine Absolventin auf Vorschlag des Rektors der jeweiligen Hochschule vergeben. 5. Bevorzugt soll das Stipendium an Künstler vergeben werden, deren künstleri- sches Projekt sich im weitesten Sinne mit der Stadt Karlsruhe beschäftigt. Im musikalischen Bereich sollen Komponisten oder Kammermusikensembles bevor- zugt Berücksichtigung finden. 6. Vergeben wird ein Jahresstipendium in Höhe von insgesamt € 20.000,00. Die Summe ist vorgesehen für Miete, allgemeine Lebenshaltungskosten sowie Mate- rial o. Ä. für künstlerische Tätigkeiten sowie die Abschlussveranstaltung / Präsen- tation. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 7. Der Stipendiat/die Stipendiatin müssen ihr Studium an einer der genannten Hochschulen in den vergangenen drei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben. 8. Am Ende des Stipendiums muss der Stipendiat/die Stipendiatin einen inhaltlichen Bericht erstellen. Außerdem ist er/sie verpflichtet, die in diesem Jahr erarbeiteten künstlerischen Leistungen in einer oder mehreren Veranstaltungen der Karlsruher Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z. B. Ausstellung, Künstlerge- spräch, Konzert o. Ä.). Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. 9. Die organisatorische Abwicklung übernimmt das Kulturamt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Kulturausschuss - den Richtlinien zur Vergabe eines Kulturstipendiums an Absolventen der Karlsruher Kunsthoch- schulen zu. Hauptamt - Sitzungsdienste 5. Oktober 2007