Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich)

Vorlage: 18742
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.10.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2007

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Kostenüberdeckung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 43. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2007 1137 7 öffentlich Dez. 2 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.10.2007 5 Gemeinderat 16.10.2007 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnisausgleich 2005 des Marktamtes Kenntnis und stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – bei den Gebühren für das Marktamt der vorge- schlagenen Verrechnung zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Haushaltsjahres ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren zz. folgen- de Kostenüber- (+) bzw. -unterdeckungen (-): 2001 + 21.330,00 € 2002 + 1.154,00 € 2003 - 8.509,00 € 2004 - 51 041,00 € 2005 - 42.382,00 € Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Wo- chenmärkte, Jahrmärkte und Christkindlesmarkt. Im Hinblick auf die durch das Kommunal- abgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjahresergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: Im Bereich Großmarkt bestehen Unterdeckungen aus 2004 von 50.721,00 € sowie aus 2005 von 38.214,00 €. Diese sollten mit Überdeckungen spätestens in 2009 bzw. 2010 ver- rechnet werden. Die Überdeckung im Bereich Wochenmärkte aus 2001 von 28.140,00 € soll mit einer Un- terdeckung in 2006 ausgeglichen werden. Im Bereich Jahrmärkte/Christkindlesmarkt soll die Unterdeckung aus 2001 von 6.810,00 € mit einer Überdeckung in 2006 verrechnet werden. Durch eine Erhöhung der Christkindles- marktgebühren (Beschluss des Hauptausschusses vom 06.02.2007) sollen ab 2007 Mehr- einnahmen erzielt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnisausgleich 2005 des Marktamtes Kenntnis und stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - bei den Gebühren für das Marktamt der vorge- schlagenen Verrechnung zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 5. Oktober 2007