Anfrage CDU: Nichtraucherschutzgesetz
| Vorlage: | 18667 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 41. Plenarsitzung des Ge- meinderates 11.09.2007 1094 16 öffentlich Nichtraucherschutzgesetz 1. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bisher mit dem Rauchverbot ge- macht? 2. Welche Akzeptanz findet die Regelung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei den Personen, die in den städtischen Gebäuden zu Gast sind? 3. Trifft die Stadtverwaltung aufgrund des zum 1. August in Kraft tretenden Lan- desnichtraucherschutzgesetzes zusätzliche Maßnahmen? Wenn ja, welche sind das? 4. Wie sieht die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung in diesem Bereich aus? Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, aber auch sonstige Personen, die sich in den öffentlichen Gebäuden auf- halten, über das Rauchverbot aufzuklären und zugleich zu informieren? Zum 1. August 2007 soll in Baden-Württemberg das Landesnichtraucherschutzge- setz, das einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passiv- rauchens im öffentlichen Raum gewährleisten soll, in Kraft treten. Dieses beinhaltet ein Rauchverbot unter anderem in Behörden und Dienststellen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ In den Dienstgebäuden der Stadtverwaltung gibt es bereits ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Rauchen ist nur noch in entsprechend gekennzeichneten Berei- chen außerhalb von Dienst- und Verhandlungsräumen gestattet. Auch während Sit- zungen, in Dienstwagen oder in Sanitärräumen ist es grundsätzlich nicht mehr er- laubt. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Gabriele Luczak-Schwarz Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) vom: 13.07.2007 eingegangen: 13.07.2007 Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1094 16 öffentlich Dez. 2 Nichtraucherschutzgesetz Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1: Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bisher mit dem Rauchverbot gemacht? In den Gebäuden der Stadtverwaltung Karlsruhe galt bereits vor dem 01.08.2007 grundsätzlich ein Rauchverbot. Ausnahmen waren bisher möglich, wenn Dienstzimmer ausschließlich von Rauchern benutzt und Kunden und Kollegen nicht gestört wurden. In den Kindertageseinrichtungen sowie im Beisein der Kinder galt bisher ein absolutes Rauchver- bot. Auch die Einrichtungen des Stadtjugendausschusses waren zum weit überwiegenden Teil rauchfrei. 2: Welche Akzeptanz findet die Regelung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei den Personen, die in den städtischen Gebäuden zu Gast sind? Die bisherige Regelung wurde sowohl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als auch von Kunden und Gästen der Stadtverwaltung weitgehend akzeptiert. Vereinzelt gab es Beschwerden von Nichtrauchern wegen Rauchbelästigung, Verstöße gegen das Rauchverbot bzw. Kritik hieran. 3: Trifft die Stadtverwaltung aufgrund des zum 1. August in Kraft tretenden Landesnicht- raucherschutzgesetzes zusätzliche Maßnahmen? Wenn ja, welche sind das? Aufgrund des Landesnichtraucherschutzgesetzes, das zum 01.08.2007 in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Regelung weiter verschärft. Das Rauchen in Diensträumen einschließlich Sitzungs- zimmer, Unterrichtsräume, Kantinen, Sozialräume, Umkleideräume und Sanitärräume ist jetzt ausnahmslos untersagt. Das gleiche gilt für Dienstfahrzeuge. Ausnahmsweise kann die Dienststel- lenleitung im Benehmen mit der Personalvertretung das Rauchen in bestimmten abgeschlossenen Räumlichkeiten (Raucherzimmer) gestatten, wenn die gegebenen örtlichen Verhältnisse es zulas- sen und der umfassende Schutz für Nichtraucher gewährleistet ist. Werden Raucherecken im Au- ßengelände ausgewiesen bzw. geduldet, so ist dafür Sorge zu tragen, dass das Ansehen der Stadtverwaltung Karlsruhe in der Öffentlichkeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf ein Raucherzimmer bzw. eine Raucherecke besteht nicht. In den Kindertageseinrichtungen wird das Rauchverbot, entsprechend dem Landesnichtraucher- schutzgesetz auf die gesamten Einrichtungen einschließlich Außengelände ausgedehnt werden. In den Einrichtungen des Stadtjugendausschusses gilt seit 01.08.2007 ebenfalls ein absolutes Rauchverbot. Für Schulen trifft das Landesnichtraucherschutzgesetz eine separate Regelung, deren Umsetzung durch die jeweilige Schule eigenverantwortlich erfolgen muss. Seite 2 von 2 4: Wie sieht die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung in diesem Bereich aus? Welche konkreten Maßnahmen werden getroffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch sonstige Personen, die sich in den öffentlichen Gebäuden aufhalten, über das Rauchverbot aufzuklären und zugleich zu informieren? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung wurden über die Verschärfung des Rauchverbots umfassend informiert. Die Gebäudewirtschaft wird in allen Eingangsbereichen städ- tischer Dienstgebäude Piktogramme zum Rauchverbot anbringen lassen. Das Presse- und Informationsamt hat verschiedene Presseanfragen zum Landesnichtraucher- schutzgesetz beantwortet, eine eigene Pressemeldung herausgegeben und in der Stadtzeitung einen Bericht zum Rauchverbot veröffentlicht.