Anfrage GRÜNE: Ausgleichzahlungen Durlacher Altstadtsanierung
| Vorlage: | 18666 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg, Südstadt |
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ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom 22. August 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1130 31 öffentlich Ausgleichszahlungen Durlacher Altstadtsanierung 1. Welche Gesamtsumme wird eingefordert? 2. Welche Kriterien werden dabei angewandt? 3. Gibt es Widerspruchsmöglichkeiten? 4. Sind der Verwaltung soziale Härten durch die Forderungen bekannt - gibt es z. B. Bürger, die die Zahlungen nicht leisten können? 5. Falls ja, wie reagiert die Stadt? 6. Sind solche Ausgleichszahlungen auch für die anderen Karlsruher Sanierungsgebiete geplant? In Durlach wurden Anfang Juli wohl Haus- und Wohnungseigentümer mit zum Teil erheblichen Nachzahlungsbescheiden auf Grund potentieller Wertsteigerungen ihrer Immobilien nach Abschluss der Altstadtsanierung erschreckt. unterzeichnet von: Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 22.08.2007 eingegangen: 22.08.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1130 31 öffentlich Dez. 4 Ausgleichszahlungen Durlacher Altstadtsanierung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Zu 1: Welche Gesamtsumme wird eingefordert? Für das gesamte Sanierungsgebiet "Durlach" wurden sanierungsbedingte Bodenwerter- höhungen i. H. v. rd. 500.000 Euro festgestellt. In Form von Ausgleichsbeträgen werden nach heutiger Erkenntnis rd. 250.000 Euro er- hebbar sein. Diese Ausgleichsbeträge fließen an die Stellen zurück, welche Fördermittel für die Sanierung bereitgestellt haben. Dies waren Bund, Land und die Stadt Karlsruhe zu je einem Drittel. Zu 2: Welche Kriterien werden dabei angewandt? Ausgleichsbeträge werden nur im klassischen Sanierungsverfahren erhoben. Der Gut- achterausschuss der Stadt Karlsruhe ermittelt nach Abschluss der Sanierung, ob und für welche Grundstücke eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung eingetreten ist und deren Höhe. Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung muss dann nach Abzug von anrechenbaren Aufwendungen als Ausgleichsbetrag vom betroffenen Grundstückseigen- tümer eingefordert werden. Zu 3: Gibt es Widerspruchsmöglichkeiten? Mit Zustellung des Bescheides über den Ausgleichsbetrag beginnt die Rechtsmittelfrist von 1 Monat. Der Grundstückseigentümer kann als Zahlungspflichtiger Widerspruch ge- gen den Bescheid erheben, anschließend Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Ver- waltungsgericht stellen. Zu 4: Sind der Verwaltung soziale Härten durch die Forderungen bekannt - gibt es z. B. Bürger, die die Zahlungen nicht leisten können? Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine sozialen Härten bekannt, auch wurden im Rahmen der Informationsveranstaltung in Durlach am 12. Juli 2007 von den anwesen- den Bürgern keine mitgeteilt. Seite 2 von 2 Zu 5: Falls ja, wie reagiert die Stadt? Wenn ein Grundstückseigentümer nicht in der Lage ist den Ausgleichsbetrag zu beglei- chen, kann er nach Zustellung des Bescheides einen entsprechenden Antrag stellen: Gemäß Abgabenordnung besteht bei unbilligen Härten die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung. Gem. Baugesetzbuch kann unter bestimmten Voraussetzungen der Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen umgewandelt werden. In beiden Fällen müssen die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Vermögensverhält- nisse offenlegen und darlegen, dass für sie die Zahlung gem. der o. g. gesetzlichen Best- immungen nicht möglich ist. Zu 6: Sind solche Ausgleichszahlungen für die anderen Karlsruher Sanierungsge- biete geplant? Ausgleichsbeträge werden nur im klassischen Sanierungsverfahren erhoben. Ob sanie- rungsbedingte Bodenwerterhöhungen eintreten, hängt u. a. davon ab, welche Maßnah- men als Sanierungsziele definiert sind und in welcher Höhe sich der Förderrahmen be- wegt. Das gesamte Sanierungsverfahren "Durlach" (rd. 32,2 ha) wurde insgesamt mit rd. 35 Mio. Euro bezuschusst. Dieser Zuschuss führte dann zu den unter Nr. 1 genannten sanie- rungsbedingten Bodenwerterhöhungen von rd. 500.000 €. Vergleichsweise dazu wurden für das gesamte Sanierungsgebiet "Südstadt" (rd. 50, 8 ha) 6,1 Mio. Euro an Zuschüssen gewährt. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens konn- ten hier keine sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ermittelt werden. Für die weiteren vereinfachten Sanierungsverfahren werden aufgrund der Sanierungsziele und der niedrigen Förderrahmen voraussichtlich keine sanierungsbedingten Bodenwerter- höhungen eintreten. Für Mühlburg ist das klassische Verfahren beschlossen. Inwieweit sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen eintreten werden, ist noch nicht absehbar.