Anfrage SPD: Übernahme von Erbbaupachtverträgen des Landes durch die Stadt

Vorlage: 18663
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Neureut, Nordweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.09.2007

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Übernahme Erbbaupachtverträge
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom 26. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1127 28 öffentlich Übernahme von Erbbaupachtverträgen des Landes durch die Stadt 1. Kann die Stadt Erbbaupachtverträge des Landes übernehmen? 2. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen wäre sie daran interessiert? 3. Welche Ergebnisse hat ein Gespräch der Stadt mit dem Land über das Thema Erbbaugrundstücke des Landes gebracht? Bei einer Veranstaltung der SPD-Gemeinderatsfraktion am 23. Juli 2007 hatten sich rund 70 Betroffene aus der Nordweststadt, Neureut-Kirchfeld und Durlach, die gegen den Verkauf landeseigener Erbpachtgrundstücke kämpfen, versammelt. Thema der Veranstaltung war die Ankündigung des Landes, dass die Pächter ihre Grundstücke kurzfristig vom Land zu kaufen hätten oder diese würden an einen privaten Investor veräußert. Gleichzeitig wurde den Betroffenen angedroht, dass ihr Vertrag nach Ablauf der Erbpacht-Laufzeit nicht verlängert wird. Um der Willkür des Landes entgegenzutreten und den Betroffenen eine Planungs- sicherheit zu geben, wurde die Frage diskutiert, ob nicht die Stadt Karlsruhe Erbbaupachtverträge des Landes übernehmen könne. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 28
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom: 26.07.2007 eingegangen: 26.07.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1127 28 öffentlich Dez. 4 Übernahme von Erbbaupachtverträgen des Landes durch die Stadt Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Frage 1: Kann die Stadt Erbbaupachtverträge des Landes übernehmen? Eine Übernahme von Erbbauverträgen des Landes Baden-Württemberg ist grundsätzlich möglich. Die Stadt könnte diese Grundstücke erwerben. Frage 2: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen wäre sie daran interessiert? Im Moment stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Das Land Baden-Württemberg versucht seit geraumer Zeit landesweit Erbbaugrundstücke an die derzeitigen Erbbauberechtigten zu verkaufen. Soweit dies aus Sicht der Stadtverwaltung zu beur- teilen ist, stellt das Land dabei keine überzogenen Forderungen. Vielmehr erhalten die Interessen- ten einen prozentualen Abschlag vom Verkehrswert für das Grundstück. Darüber hinaus zeigt sich das Land auch bei den Zahlungsmodalitäten flexibel und moderat. Weiterhin ist zu beachten, dass die Erbbauverträge nicht einseitig vorzeitig beendet werden kön- nen. Für die Erbbauberechtigten besteht damit in jedem Falle Rechtssicherheit bis zum Ablauf des jeweiligen Erbbauvertrages. Dass danach kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung des Erb- baurechtes besteht, ist durchaus üblich und im Übrigen auch bei den städtischen Erbbauverträgen so. Die Aussage, das Land würde die Erbbaugrundstücke in absehbarer Zeit an einen Investor ver- kaufen, kann von hier nicht beurteilt bzw. bewertet werden. Eine Übernahme solcher Grundstücke durch die Stadt Karlsruhe würde bedeuten, dass die Stadt als Käuferin in die jeweiligen Erbbauverträge eintritt und alle Bedingungen übernimmt. Gerade die „älteren“ Erbbaurechte sind finanziell durch einen niedrigen Erbbauzins gekennzeichnet, der dem Grundstückseigentümer keine adäquate Verzinsung des „eigentlichen“ Verkehrswertes des Grundstücks bringt. Die meisten dieser Erbbauverträge haben keine Erbbauzinsanpassungsklau- seln, wodurch eben keine angemessene Erhöhung der Erbbauzinsen möglich ist. Aufgrund dieser Darlegungen sollte die Stadt von Erwerbsüberlegungen Abstand nehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Frage 3: Welche Ergebnisse hat ein Gespräch der Stadt mit dem Land über das Thema Erbbau- grundstücke des Landes gebracht? Nach Auskunft des Landes hat der Verkauf an die Erbbauberechtigten Priorität. In einer zweiten Runde sollten ggf. mit der Genossenschaft Gespräche geführt werden, danach sollten ggf. die Erbbaugrundstücke von einer Landesimmobiliengesellschaft übernommen werden. Denkbar wäre auch, dass ein Verkauf der Grundstücke an die Fa. Serio erfolgen kann. Der Vorstand der Hardt- waldsiedlung wurde bereits entsprechend informiert.