Antrag GRÜNE: Erhalt des Gebäudes Herrenstraße 26 - 28 (ehemalige Drogerie Roth)
| Vorlage: | 18660 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21. August 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Ge- meinderates 25.09.2007 1124 25 öffentlich Erhalt des Gebäudes Herrenstr. 26 - 28 (ehemalige Drogerie Roth) Die Stadt wird beauftragt: - mit der Eigentümergesellschaft „Werner Herrenstraße GmbH & Co. KG“ Mög- lichkeiten des Erhaltes der ehemaligen Drogerie Roth auszuloten - das denkmalgeschützte Gebäude ggf. zu kaufen. Eine Bauvoranfrage der o. g. Gesellschaft zielt auf vollständigen Abbruch des traditionsreichen Hauses am Kirchplatz St. Stephan. Da es sich bei dem Gebäude um eines der wenigen noch erhaltenen Modell- Doppelhäuser aus Weinbrenners Zeit handelt, wäre ein Abriss für die Stadt Karlsruhe ein schwerwiegender Verlust. Dies besonders vor dem Hintergrund der Zerstörung wertvoller stadthistorischer Bau- ten in Kriegs- und besonders in Nachkriegszeiten. Hier sei nur an den aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbaren Abriss des gesamten Karlsruher „Dörfle“ in den 70er- Jahren und erinnert. Aber auch das Karlstor, der Malschbrunnen, das Hoftheater, das Ständehaus usw. wurden ohne Not abgerissen. Nach Ansicht der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion wäre der Verlust eines weiteren kul- turgeschichtlich wertvollen Gebäudes in der Bevölkerung nicht vermittelbar. unterzeichnet von: Klaus Stapf Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.08.2007 eingegangen: 21.08.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1124 25 öffentlich Dez. 5 Erhalt des Gebäudes Herrenstr. 26 - 28 (ehemalige Drogerie Roth) Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.06.07 zugesagt, wird die Stadt vertiefende Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen. Der weitergehenden Anregung, das Grundstück zu kaufen, widerrät die Stadtverwaltung. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den Antrag in den Planungsausschuss zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Dieser Antrag knüpft an die Diskussion in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.06.2007 an. Seinerzeit hatte die Stadtverwaltung bereits zugesagt, mit den Eigentümern vertiefte Gespräche zu führen, wie es der vorliegende Antrag wieder begehrt. Der weitergehenden Anregung des Antrages, das denkmalgeschützte Gebäude seitens der Stadt zu kaufen, widerrät die Stadtverwaltung. Zum einen ist es schon allein aufgrund der Folgewirkungen nicht sinnvoll, wenn die Stadt Konflikte über denkmalgeschützte Häuser im Stadtgebiet dadurch zu lösen versucht, dass sie die Gebäude selbst ankauft. Zum andern aber sind gerade im konkreten Fall die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtplanung nicht deckungsgleich. Der Erwerb der Häuser Herrenstraße 26 - 28 durch die derzeitigen Eigentümer bzw. deren Rechtsvorgänger stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb des Gebäudes Herrenstraße 30 (ehemalige Landeszentralbank) durch einen priva- ten Dritten. Beides war von der Stadt Karlsruhe initiiert, um den Neubau des ECE durch Übersiedlung u. a. des Kammertheaters zu ermöglichen. Die Stadt beabsichtigte seinerzeit wie noch heute, im Zuge der Umsetzung des Höfekonzeptes neben dem ehemaligen Bank- gebäude einen Durchbruch zum Erbprinzenhof zu schaffen. Über dieses Vorhaben wurde der Planungsausschuss zuletzt am 27.03.2003 informiert. Aus den oben genannten Gründen beabsichtigt die Stadt zunächst den Ausgang des Denk- malschutzverfahrens abzuwarten und dann ihre planerischen Überlegungen neu zu bewer- ten. Eine erneute Information über den Stand des Höfekonzeptes erfolgt dann im Planungs- ausschuss.