Antrag CDU: Alkoholkonsum im öffentlichen Raum: blaue Briefe an die Eltern
| Vorlage: | 18653 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Andreas Erlecke (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 9. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1113 15 öffentlich Alkoholkonsum im öffentlichen Raum: blaue Briefe an die Eltern Die Stadtverwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse über das Singener Modell der blauen Briefe und prüft zudem, ob dem in Karlsruhe vorhandenen Gesamtkonzept „Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche“ ein entsprechender Baustein hinzugefügt werden kann. Zunehmend werden in der Bevölkerung Klagen darüber geführt, dass die „Feier- und Saufkultur“ in Straßen und auf Plätzen mit den bekannten Phänomenen zunimmt. Auch im Karlsruher Stadtgebiet kommt es immer wieder zu solchen spontanen Zusammenkünften an polizeilich bekannten Orten. Dabei werden regelmäßig große Mengen Alkohol konsumiert. Besonders auffällig ist, dass viele Jugendliche unter 16 Jahren alkoholisiert angetroffen werden und viele 16- bis 18-Jährige hochprozentigen Alkohol trinken. Das Thema „Alkohol“ wird heute von vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst als Problem eingestuft. Die Stadt Singen erprobt ein Modell, wonach die Personalien von alkoholisierten Jugendlichen durch die Polizei aufgenommen und die Daten an die Ortspolizeibehörde weitergeleitet werden. Die Eltern der auffälligen Jugendlichen erhalten dann zeitnah einen Brief der Stadtverwaltung, in welchem sie über das Verhalten der Kinder informiert werden. Dieses Schreiben enthält zudem den Hinweis, dass bei einem weiteren Auffallen der Kinder ein Bußgeld droht. Der gewählte Ansatz soll die Väter und Mütter über das Freizeitverhalten ihrer Sprösslinge informieren und auch daran erinnern, dass es sich hierbei um keine Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Bagatellangelegenheit handelt; zugleich soll dieses Vorgehen abschreckende Wirkung haben. Durch den ersten Brief ist den Eltern die Möglichkeit gegeben, pädagogisch auf das Kind einzuwirken. Erst wenn der Sohn beziehungsweise die Tochter ein zweites Mal auffällig wird, kommt es zu einer Bußgeldstrafe. Alternativ wird den Eltern bzw. den Jugendlichen angeboten, dieses Bußgeld in ein Ableisten von gemeinnütziger Arbeit umzuwandeln. Ein großer Vorteil dieses Konzepts ist die zeitnahe Reaktion auf Vorkommnisse. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Andreas Erlecke Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 09.07.2007 eingegangen: 10.07.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1113 15 öffentlich Dez. 3 Alkoholkonsum im öffentlichen Raum: blaue Briefe an die Eltern Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Maßnahmenprojekt „Jugendschutz Karlsruhe“ der Stadt Karlsruhe beinhaltet neben den u. a. Säulen gleichfalls die schriftliche Information der Eltern. Sowohl im Fall von unzulässigem Besitz als auch im Fall von unzulässigem Konsum von Alkohol, d. h. bei eindeutigen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erhalten die Eltern umgehend einen Brief, der sie über das Verhalten ihrer Kinder in Kenntnis setzt und die dringende Empfehlung enthält, einen Beratungstermin bei einer Suchtberatungsstelle wahr- zunehmen. In Übereinstimmung aller an der Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes betei- ligten Institutionen wird die Androhung eines Bußgeldes zur Erzwingung erzieherischer Maßnahmen nicht für sinnvoll erachtet. Wegen der besonderen Bedeutung dieses Themas sollte der Jugendhilfeausschuss erneut damit befasst werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Überregional wie auch in Karlsruhe hat sich das Problem des exzessiven Alkoholkonsums bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren verschärft. Sowohl im Um- feld von Großveranstaltungen als auch unabhängig davon an bestimmten Plätzen im Stadt- gebiet wird durch diese Gruppen auch hochprozentiger Alkohol in der Öffentlichkeit konsu- miert. In Folge hat sich die Anzahl der jährlich wegen akuter Alkoholvergiftung in die Kliniken eingelieferten Kinder und Jugendlichen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Die Stadt Singen erprobt zurzeit ein Modell, bei dem die Eltern der so durch die Polizei an- getroffenen Jugendlichen einen Brief der Stadtverwaltung erhalten, der sie über das zu be- anstandende Verhalten ihrer Kinder informiert. Gleichzeitig wird für den Fall der Wiederho- lung ein Bußgeld angedroht. Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche in Karlsruhe: Das Projekt „Jugendschutz Karlsruhe“ ist eine Aktion gegen den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Bei Großveranstaltungen mit Gefährdungspotential kommen Jugendschutzteams zum Einsatz, die sich jeweils aus Bediensteten der Sozial- und Jugendbehörde, den Rettungsdiensten und Polizeibeamten zusammensetzen. Diese Teams kontrollieren die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol. Die Grundregeln: Kein Alkohol an unter 16-Jährige, keine harten Alkoholika an unter 18-Jährige. Bei erkennbaren Verstößen werden die betreffenden Kinder und Jugendli- chen zu im Hintergrund tätigen Zentralteams gebracht, von wo aus die erforderlichen weite- ren Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt werden. Die drei Säulen des Projektes „Jugendschutz Karlsruhe“ a) strukturelle Maßnahmen Alle Verkaufsstellen für alkoholische Getränke, die Gesamtheit bestehender Gaststätten, aber auch die anlassbezogene Gastronomie werden zielgerichtet über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informiert. Jeder Betreiber hat einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für Fragen des Jugendschutzes zu benennen. Das vor Ort tätige Ver- kaufspersonal ist in der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zu schulen. Bei bekannt gewordenen Verstößen wird ein Bußgeld verhängt, ggf. Anzeige erstattet. b) pädagogische Maßnahmen Speziell für diesen Themenbereich konzipierte Elternabende sollen Eltern sensibilisieren, informieren, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, ihre Vorbildfunktion verdeutlichen. In Anlehnung an das bei mit illegalen Drogen erstmals auffällig gewordenen Jugendlichen angebotene Schulungsprogramm „RESET“ bietet die Jugend- und Drogenberatungsstelle für erstmals mit Alkohol auffällig gewordene Jugendliche ab September 2007 das Programm „RESET (Alkohol)“ an. c) die Jugendschutzteams Für den Einsatz vor Ort wurden 120 Mitarbeiter ausgebildet. Jedes Team besteht aus einer Polizeibeamtin bzw. einem Polizeibeamten, einem Vertreter der Hilfsorganisationen sowie einem Vertreter aus dem sozialen Bereich. Aufgabe dieser Teams ist die direkte und geziel- te Intervention vor Ort, d. h. Kinder werden bei Alkoholkonsum in jedem Fall angesprochen, Jugendliche immer dann, wenn Handlungsbedarf vorliegt, aber auch dann, wenn erkennbar gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde.