Antrag FDP/Aufbruch: Hinweise in französischer und englischer Sprache im Stadtbild und in öffentlichen Einrichtungen

Vorlage: 18652
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.09.2007

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Hinweise Sprache
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadtrat Michael Obert (FDP/Aufbruch) Stadtrat Tom Høyem (FDP/Aufbruch) FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 9. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1112 14 öffentlich Hinweise in französischer und englischer Sprache im Stadtbild und in Einrichtungen Die Stadtverwaltung setzt die 1999 und 2001 gegebenen Versprechen, Ergänzungen von Hinweistafeln auf wichtige Gebäude oder historische Plätze bzw. Wegweisungen zu wichtigen Zielen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Einrichtungen in französischer Sprache anzubringen, um und weitet dies auf die englische Sprache aus. Die Maßnahme soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. 1999 wurde von der FDP-Fraktion sowie 2001 erneut von der GRÜNE-Fraktion die Ergänzung von Hinweistafeln im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Gebäuden in französischer Sprache nicht nur gefordert, sondern dies seitens der Stadtverwaltung auch zugesichert. Nichts ist geschehen! Da sich Karlsruhe immer mehr internationalisiert, sollten auch Hinweise in Englisch angebracht werden. unterzeichnet von: Michael Obert Tom Høyem Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP -Gemeinderatsfraktion vom: 09.07.2007 eingegangen: 09.07.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1112 14 öffentlich Dez. 5 Hinweise in französischer und englischer Sprache im Stadtbild und in öffentlichen Einrich- tungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden sich im öffentlichen Raum Karlsruhes drei Hinweise auf Einrichtungen von besonderer Bedeutung: Die Kulturwegweisung, Bronzetafeln an beson- ders herausragenden Kulturdenkmalen und blaue Hinweisschilder an wichtigen Gebäuden. Im Rahmen der Diskussionen um die Kulturwegweisung ist seinerzeit im Planungsaus- schuss diskutiert worden, ob es zielführend sein kann, Wegweisungen zu Zielen im öffentli- chen Raum in französischer und englischer Sprache auszuweisen. Da es sich bei den Hin- weisen auf den Stelen, die im Stadtgebiet aufgestellt sind, fast ausnahmslos um Eigenna- men handelt, bei denen eine Übersetzung nicht zielführend ist, hat man seinerzeit von dieser Idee Abstand genommen. Die Hinweise zur Nutzung der Kulturwegweisung finden sich auf den Stelen in englischer und französischer Sprache. Die Bronzetafeln an herausragenden Gebäuden sind in einem über mehrere Jahre laufen- den Projekt realisiert worden, um die hohen Aufwendungen zu strecken. Diese Tafeln nach wenigen Jahren wieder abzubauen, ist kaum sinnvoll. Ob Ergänzungstafeln formal befriedi- gend und denkmalrechtlich genehmigungsfähig wären, bedarf der Einzelfallprüfung. Am ehesten denkbar ist, die blauen Schilder in einer formal neuen Ausgestaltung durch dreisprachige Hinweise zu ersetzen. Der Austausch sollte zunächst auf die Innenstadt be- grenzt werden. Ein positives Votum des Gemeinderates vorausgesetzt, könnte die Verwal- tung probeweise ein blaues Hinweisschild in Abstimmung mit dem Denkmalschutz (Regie- rungspräsidium) durch ein neues ersetzen. Das Ergebnis würde dem Bauausschuss vorge- tragen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) kann noch nicht beziffert werden Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit