Antrag GRÜNE: Faire Ware im Rathaus - Anpassung der Vergabe-Dienstanweisung
| Vorlage: | 18650 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. Juni 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1110 12 öffentlich Faire Ware im Rathaus - Anpassung der Vergabe-Dienstanweisung Der Gemeinderat spricht sich für eine deutliche Erhöhung des Anteils fair gehandelter Ware bei der öffentlichen Beschaffung in Karlsruhe aus. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt Karlsruhe analog zum Abschnitt „Berücksichtigung des Umweltschutzes“ um einen Abschnitt „Berücksichtigung der Kriterien des fairen Handels“ ergänzt werden. Darin soll festgelegt werden, dass - Waren aus regionaler Produktion grundsätzlich zu bevorzugen sind, - die Gesichtspunkte des fairen Handels bei Ausschreibungen, freihändigen Vergaben und Teilnahmewettbewerben grundsätzlich zu beachten sind und dass dies in die Leistungsbeschreibung bzw. den Ausschreibungstext mit aufzunehmen ist, - keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß den Kriterien der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO-Konvention 182) beschafft werden, - Produkte aus fairem Handel gegenüber konventionell gehandelten Produkten zu bevorzugen sind, sofern kein vergleichbares Angebot aus regionaler Produktion zur Verfügung steht und soweit dies im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens bei der Vergabe zulässig ist. Bereits im Mai 2005 und im Januar 2006 hat sich die GRÜNE-Fraktion in Anträgen den Themen ausbeuterische Kinderarbeit und fair gehandelte Ware im Rahmen der öffentlichen Beschaffung in Karlsruhe gewidmet. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Trotz der insgesamt breiten Unterstützung dieser Initiativen im Gemeinderat und in der Stadtverwaltung wurden hinsichtlich der Beschaffung fair gehandelter Ware durch die Stadtverwaltung in den letzten beiden Jahren lediglich Teilerfolge erzielt. Dies wurde auch bei der Sitzung des Umweltausschusses am 09.03.2007 deutlich, wo über das bisher Erreichte berichtet und die Ergebnisse diskutiert wurden. Die teilweise zögerliche Haltung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sich für Waren aus fairem Handel zu entscheiden, dürfte auch in der Vergabe-Dienstanweisung von Karlsruhe zu suchen sein. Hier fehlt bislang die Aussage, dass Gesichtspunkte des fairen Handels im Rahmen des rechtlich Möglichen zu berücksichtigen sind. Auch fehlt der Hinweis, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit durch städtische Dienststellen nicht beschafft werden sollen. Analog zu den in der Dienstanweisung enthaltenen Bestimmungen zur Berücksichtigung des Umweltschutzes sollten deshalb die Vergabekriterien um die Berücksichtigung der Kriterien des fairen Handels ergänzt werden. unterzeichnet von: Klaus Stapf Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.06.2007 eingegangen: 19.06.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1110 12 öffentlich Dez. 1 Faire Ware im Rathaus - Anpassung der Vergabe-Dienstanweisung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt wird im Rahmen des rechtlich Möglichen entsprechend angepasst. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 In der Sitzung am 21.02.2006 hat der Gemeinderat die Absicht der Verwaltung begrüßt, „Waren aus fairem Handel zu beziehen und Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen.“ Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 09.03.2007 den seiner- zeit zugesagten Erfahrungsbericht des Umwelt- und Arbeitsschutzes zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion strebt nunmehr die Ergänzung der Vergabe- Dienstanweisung der Stadt um den Abschnitt „Berücksichtigung der Kriterien des fairen Handels“ mit der Maßgabe an, dass die Gesichtspunkte des fairen Handels im Rahmen des rechtlich Möglichen zu berücksichtigen sind und dass Produkte aus ausbeuterischer Kinder- arbeit durch die Dienststellen nicht beschafft werden. Nach juristischer Prüfung bestehen gegen eine Aufnahme dessen, was die Verwaltung in ihrer Antwort vom 21.02.2006 ohnehin zugesagt hat, auch in die Vergabe-Dienstanweisung der Stadt mit dem klaren Zusatz „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ in vergaberechtlicher Hinsicht keine Bedenken. Ebenso wenig bestehen Bedenken gegen die Aufnahme eines Hinweises in die Dienstan- weisung, dass „Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ nicht beschafft werden sollen. Die Stadt hat mit Sicherheit schon bisher keine Produkte aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ beschafft, sofern ihr solche besonderen Umstände der Herstellung von Waren bekannt ge- wesen sein sollten. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit einer entsprechenden Änderung der Vergabe- Dienstanweisung der Anteil fair gehandelter Waren erhöht werden kann.