Einrichtung einer Schule im Konversionsgebiet Knielingen-Nord

Vorlage: 18643
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.09.2007

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1105 7 öffentlich Dez. 3 Einrichtung einer Schule im Konversionsgebiet Knielingen-Nord Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 20.09.2007 4 Gemeinderat 25.09.2007 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat - die Einrichtung einer Grundschule im Konversionsgebiet Knielingen-Nord. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) noch nicht bekannt Schulbauförderung Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Im Stadtteil Knielingen besteht das Schulangebot derzeit aus der Grundschule Knielingen (einzügig) sowie der Viktor-von-Scheffel-Schule (zweizügige Grundschule sowie einzügige Hauptschule). Nach Mitteilung des Amts für Stadtentwicklung wird durch die Bebauung des Konversions- gebiets mit 307 Einfamilien-, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften und 170 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die Bevölkerung in Knielingen ab 2009 um insgesamt ca. 1 700 Einwohner im Endausbau ansteigen. Wie in jedem Neubaugebiet mit hohem Anteil an Einfamilienhäusern ist auch in Knielingen- Nord mit einer rasch ansteigenden Zahl von Kindern im Vorschulalter und im Grundschulal- ter zu rechnen, da dort der Anteil von jungen Familien mit Kindern im Vergleich zur Gesamt- stadt überproportional hoch ist. In einer Prognose der Schülerzahlen für den gesamten Stadtteil Knielingen kommt das Amt für Stadtentwicklung zu folgenden Ergebnissen:  Die Grundschule Knielingen wird bis 2030 weiter im heutigen Umfang mit 4 - 5 Klassen pro Schuljahr ausgelastet sein.  Der Hauptschulzweig an der Viktor-von-Scheffel-Schule wird mit einer Einzügigkeit und damit fünf Klassen - nicht zuletzt durch die neu hinzuziehenden Familien - weiterhin Be- stand haben, wenn nicht große Teile der Hauptschüler aufgrund der Aufhebung der Hauptschulbezirke andere Hauptschulen im Stadtgebiet aufsuchen. Dies ist jedoch, auch aufgrund des Schulprofils der Hauptschule (Praxiszug mit Verbesserung der Ausbil- dungsfähigkeit), unwahrscheinlich. Somit werden an diesem Schulstandort keine Schul- räume frei.  Die Zahl der Grundschüler an der Viktor-von-Scheffel-Schule (Grundschulbereich) nimmt bis 2030 ohne das Konversionsgebiet nur unwesentlich um insgesamt rund 20 Schüler gegenüber heute ab, sodass etwa ab dem Schuljahr 2008/2009 lediglich ein Klassen- raum leer stehen wird. Nach dieser Prognose wird daher unter den derzeitigen Gegebenheiten in Knielingen kein Schulraum für die in das Konversionsgebiet zuziehenden Familien zur Verfügung stehen. Eine bauliche Erweiterung der Viktor-von-Scheffel-Schule scheidet aus, weil die vorhande- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 nen Flächen für den Pausenbereich und die auch weiterhin benötigten Schulräume genutzt werden müssen und weil die Wege aus dem Konversionsgebiet für Grundschüler zu weit sind. Die Anzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler im Konversionsgebiet wurde anhand vergleichbarer Wohngebiete prognostiziert. Die Schülerzahlen je Klassenstufe sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. TAB. 01: Grundschüler aus dem Konversionsgebiet Knielingen-Nord 2009 - 2030 Klassenstufe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 1 6 27 29 39 37 39 45 37 28 22 18 17 17 17 16 16 16 16 15 15 15 15 2 3 16 30 33 39 37 39 45 37 28 22 18 17 17 17 16 16 16 16 15 15 15 3 3 12 19 34 33 39 37 39 45 37 28 22 18 17 17 17 16 16 16 16 15 15 4 1 8 14 21 34 33 39 37 39 45 37 28 22 18 17 17 17 16 16 16 16 15 Insgesamt 13 62 92 127 143 148 159 157 149 132 105 85 74 69 67 66 65 64 63 62 62 61 Somit ist ab dem Schuljahr 2010/2011 mindestens eine einzügige Grundschule für das Kon- versionsgebiet Knielingen-Nord notwendig. In den 7 Schuljahren zwischen 2012/2013 - 2019/2020 kommt es zu einem Engpass, da in diesem Zeitraum eine Zweizügigkeit erforder- lich ist. Dieser Zeitraum sollte durch eine temporäre Ersatzlösung überbrückt werden. Aus der Prognose wird der Bedarf für die Einrichtung einer Grundschule im Konversionsge- biet Knielingen-Nord ersichtlich. Nach § 27 II Schulgesetz (SchulG) sind die Schulträger ver- pflichtet, öffentliche Schulen einzurichten, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Nach § 30 SchulG bedarf der Beschluss eines Schulträgers über die Einrichtung einer öf- fentlichen Schule der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde, in diesem Fall des Kultusministeriums. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat - die Einrichtung einer Grundschule im Konversionsgebiet Knielingen-Nord. Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007