Bebauungsplan "Martin-Luther-Straße Änderung", Stadtteil Grötzingen: Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches

Vorlage: 18635
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.09.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Martin-Luther-Straße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1101 4 öffentlich Dez. 5 Bebauungsplan „ Martin-Luther-Straße Änderung“, Stadtteil Grötzingen: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 28.09.2006 7 Zustimmung Bauausschuss 10.10.2006 11 Zustimmung Hauptausschuss 17.10.2006 12 j Zustimmung zu Gesamtkosten von 750.000 Euro Gemeinderat 22.05.2007 2 Auslegungsbeschluss Gemeinderat 25.09.2007 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss (siehe S. 3) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 685.000 Euro 685.000 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 15.11.2006 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Anmerkungen zum Satzungsbeschluss Die Planung sieht vor, das in Grötzingen gelegene, an die Büchelberg- und Eisenbahnstraße angrenzende westliche Eckgrundstück künftig als Baugrundstück für Gemeinbedarf auszu- weisen. Dort soll der Neubau mit Außenanlagen für einen Jugendtreff entstehen. Derzeit ist zur Ausübung dieses Nutzungszweckes lediglich ein Behelfsgebäude vorhanden. Für den damit geplanten Übergang der bisher provisorischen zu einer dauerhaft angelegten Nutzung bedarf es einer Änderung des bisher für das Grundstück geltenden Bebauungspla- nes „Martin-Luther-Straße“ (in Kraft getreten am 22.10.1982). Denn nach dessen Festset- zungen wäre dort lediglich ein Regenüberlaufbecken mit oberirdischer Grünfläche zulässig. Ein solches ist jedoch entbehrlich, weil die notwendige Regenrückhaltung durch einen be- reits erstellten Stauraumkanal anderweitig erfolgen kann. Nachdem zunächst die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört wurden und eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattfand, lag der Bebauungsplanentwurf zuletzt entsprechend dem zuvor gefassten Gemeinderatsbe- schluss vom 11. Juni bis 13. Juli 2007 öffentlich aus. Stellungnahmen zum Bebauungsplan- entwurf sind aus diesem Anlass weder von Bürgern noch von Behörden eingegangen. Insgesamt konnte für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren nach §§ 13, 13 a BauGB zur Anwendung gelangen, und zwar unter Berücksichtigung der mit dem „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ vom 21.12.2006 (BGBL I S. 3316 ff.) ab 01.01.2007) geänderten und ergänzten Vorschriften Danach war die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB sowie die Vornahme einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entbehrlich (§ 13 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren bedurfte es für diese Planung keiner naturschutzfachlichen Ausgleichsmaß- nahmen. Abgesehen davon, dass vorliegend ohnedies von keinem Eingriff im Sinne von § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes die Rede sein konnte, entfiel die Ausgleichsnotwen- digkeit in jedem Falle nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 4 BauGB (Grundfläche weniger als 20 000 m²). Nach dem Stand des Verfahrens kann deshalb dem Gemeinderat empfohlen werden, den nachstehenden, das Verfahren abschließenden Satzungsbeschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung: S a t z u n g Bebauungsplan "Martin-Luther-Straße Änderung", Stadtteil Grötzingen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und Änderungsgesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan "Martin-Luther-Straße Änderung" zusammen mit den örtlichen Bauvorschrif- ten jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 - 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauord- nung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Re- gelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 04.10.2006 in der Fassung vom 08.05.2007. Sie sind Bestandteil dieser Sat- zung. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 08.05.2007 beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Be- bauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007