Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Tulla-, Humboldt- und Essenweinstraße (Areal Ragolds)", Karlsruhe-Oststadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 18633 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1099 2 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Tulla-, Humboldt- und Essenweinstraße (Areal Ragolds)", Karlsruhe-Oststadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.10.2005 7 Zustimmung Gemeinderat 25.09.2007 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tulla-, Humboldt- und Essenweinstraße (Areal Ragolds)“ öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bezieht sich auf das ehemals von der Ragolds Süßwaren GmbH & Co. KG genutzte Areal zwischen der Essenweinstraße im Norden, der Tullastraße im Osten und der Humboldt- bzw. Gerwigstraße im Westen bzw. Süden. Zweck des Bebauungsplanes ist es, den inmitten eines Wohngebietes gelegenen Baublock, in dem über Jahrzehnte eine industrielle Nutzung stattfand, wieder überwiegend Wohnzwe- cken zuzuführen. Es ist daher vorgesehen, den Baublock im nördlichen Abschnitt weitge- hend zu entkernen. Entsprechend diesem Planungskonzept wird somit die derzeit vorhan- dene Baudichte des Baublocks wesentlich reduziert. Die durch die Entkernung frei geworde- nen Flächen sollen als Grünfläche (Ragolds-Park) gestaltet werden. Wegen weiterer Einzelheiten der Planung wird auf die beiliegende ausführliche Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes verwiesen. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Auf- gabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind keine Stellungnahmen einge- gangen, in denen Bedenken gegen die Planung formuliert wurden. Soweit Anregungen vor- getragen wurden, wird ihnen entsprochen. Die Öffentlichkeit ist über die Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig unterrichtet worden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tulla-, Humboldt- und Essenweinstraße (Areal Ragolds)“ mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortzusetzen. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 06.03.2007 in der Fassung vom 17.08.2007 zugrunde zu legen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007