Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Wiesenacker 29 (Seniorenzentrum Wettersbach)", Karlsruhe-Grötzingen, Karlsruhe-Grünwettersbach: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
| Vorlage: | 18632 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1098 1 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Wiesenacker 29 (Seniorenzentrum Wetters- bach)“, Karlsruhe-Grünwettersbach: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 30.10.2003 6 Zustimmung Planungsausschuss 24.11.2005 7 Zustimmung (einstimmig) Gemeinderat 25.09.2007 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans „Am Wiesenacker 29 (Seniorenzentrum Wettersbach)“ in Karlsruhe- Grünwettersbach Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 18.09.2007 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Nach einem Vorschlag des Ortschaftsrates soll das derzeit als Festplatz genutzte, östlich der L 623 in der Nachbarschaft des Wohngebietes „Herrenweg-Ost“ gelegene Areal als Baufläche für ein Seniorenzentrum genutzt werden. Ein entsprechendes Planungskonzept wurde im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens in der Form einer sog. Mehrfachbeauftragung ausgearbeitet. Das von einer Jury, in der auch die Stadtplanung und der Ortschaftsrat vertreten wa- ren, ausgewählte Konzept des Architekturbüros Gekeler-Bäuerlein sieht die Herstel- lung von 27 seniorengerechten Wohnungen und 30 Pflegeplätzen vor. Wegen weiterer Einzelheiten, wie Aufgabe und Notwendigkeit der Planung, der der- zeit vorhandenen Nutzung und zum Planungskonzept wird auf beiliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nebst ausführlicher Begründung verwie- sen. Weder im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Interessen von einer Planung berührt werden können, noch im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurden Einwände gegen den Bebau- ungsplanentwurf geltend gemacht, die die Planung als solche in Frage stellen wür- den. Soweit in den mitgeteilten Stellungnahmen Anregungen vorgetragen wurden, wie z. B. vom Polizeipräsidium Karlsruhe, kann ihnen weitestgehend Rechnung ge- tragen werden. Wegen der Lage des Plangebietes westlich der Wiesenstraße (L 623) waren auch die Lärmeinwirkungen der Wiesenstraße auf die geplanten Gebäude des Alten- und Pflegeheims zu untersuchen. Zur Beurteilung der Immissionen wurden die schall- technischen Orientierungswerte der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Vom Gutachter wurden für das hier zu beur- teilende Sondergebiet die schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete - tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A) - herangezogen, was vertretbar er- scheint. Die Berechnungen des Gutachters haben ergeben, dass Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete zum Progno- sehorizont 2015/2020 zu erwarten sind. Die Außenlärmpegel werden, je nach Bau- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 körper, bezogen jeweils auf das 1. OG, zwischen 56 und 61 dB(A) liegen. Da aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße mangels Zugriffsmöglichkeit auf die er- forderlichen Grundstücksflächen offensichtlich ausscheiden, sind diese dem Stra- ßenlärm besonders ausgesetzten Teile der West- und Südseite des Vorhabens durch passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 zu schützen. Die danach notwendige Anforderung an die Außenbauteile könne in der Regel mit üblichen Bau- teilen (z. B. Standardfenster) erfüllt werden. Die näheren Einzelheiten dazu werden in der Baugenehmigung festzulegen sein. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Auslegungsbeschluss zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Wiesenacker 29 (Seniorenzentrum Wettersbach)“ wird mit der öffentlichen Aus- legung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt 2. Der Auslegung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 9. Mai 2007 in der Fassung vom 27.07.2007 zugrunde gelegt. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wiederho- len. Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007