Antrag SPD: Bewirtschaftung der Parkplätze in der Bahnhofstraße und in der Schwarzwaldstraße

Vorlage: 18631
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.09.2007

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Bewirtschaftung Parkplätze
    Extrahierter Text

    ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Natascha Roth (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates 25.09.2007 1119 20 öffentlich Bewirtschaftung der Parkplätze in der Bahnhofstraße und in der Schwarzwaldstraße 1. Für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in der Bahnhofstraße sowie in der Schwarzwaldstraße wird an allen Wochentagen für die Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr gemäß § 2 Abs. 2 der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Tarifzone 2) eine Gebühr erhoben. Inhaber eines Parkausweises der Zone C 1 werden von der Gebührenpflicht ausgenommen. 2. Für die Zeit von 18:00 bis 6:00 Uhr verbleibt es bei der bisherigen Parkraumregelung. Die an der westlichen Seite der Bahnhofstraße eingerichteten Parkverbote bleiben bestehen, um den Bewohnern der Straße auch künftig das Be- und Entladen ihrer PKW zu erleichtern. Sachverhalt/Begründung: Durch unentgeltliches Parken wird der motorisierte Individualverkehr gefördert, obwohl Stadtgarten und Bahnhof sehr gut an den ÖPNV angebunden sind. Daher bietet der ÖPNV eine gute Alternative zur Benutzung des Autos. Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, Parkhäuser im Hauptbahnhof und am Kongresszentrum vorzuhalten, zugleich jedoch Autofahrer zu animieren, kostenfrei ihr Fahrzeug in einem Wohnquartier abzustellen. Vernünftigerweise ist daher der Parkraum in der Bahnhofstraße sowie in der Schwarzwaldstraße zu bewirtschaften (vgl. auch die grundsätzliche Empfehlung in Nr. X.5 VwV-StVO zu § 45 Abs. 1 - 1 e StVO). Durch eine Bewirtschaftung kann der Parksuchverkehr im Wohnquartier reduziert werden, da künftig nicht mehr zuerst die bislang noch kostenlosen Parkplätze und erst, wenn diese belegt sind, die Parkhäuser angesteuert werden. Vor allem Besucher des Stadtgartens sollten durch eine bessere Werbung und Wegweisung in das Parkhaus am Kongresszentrum, das noch große Kapazitäten bietet, geleitet Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ werden. Die Einführung eines Kombitickets für den Eintritt in den Stadtgarten und die Hin- beziehungsweise Rückfahrt mit dem ÖPNV sollten als zusätzliche Anreize, Busse und Bahnen zu nutzen, geprüft werden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Natascha Roth Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. September 2007

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.07.2007 eingegangen: 20.07.2007 Gremium: 42. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.09.2007 1119 20 öffentlich Dez. 2 Bewirtschaftung der Parkplätze in der Bahnhofstraße und in der Schwarzwaldstraße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Eine Änderung der bestehenden Parkregelungen ist nicht sinnvoll. Das Bürgermeisteramt bewertet die Vorschläge im Antrag als nicht praktikabel und bittet deshalb den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der Inhalt des vorliegenden Antrags wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgetragen und geprüft. Im Ergebnis ist der Vorschlag als nicht praktikabel zu wer- ten. Der begrenzte öffentliche Verkehrsraum ist entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen auszuweisen. Ein Bedarf bzw. eine Nachfrage für bewirtschaftete Parkflächen in der Bahnhof- bzw. Schwarzwaldstraße ist nicht ersichtlich. Für Besu- cher des Zoos, welche zudem über das gut ausgestaltete Parkleitsystem zur Tiefga- rage Festplatz geführt werden, sind Kurzzeitparkplätze unattraktiv. Andere potentiel- le Nutzer für gebührenpflichtige Parkplätze gibt es im dortigen Bereich nicht. Ergeb- nis der gewünschten Bewirtschaftung wäre daher, dass ausschließlich Bewohner mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis auf diesen Parkplätzen parken wür- den. Dies hätte zur Folge, dass jede Menge Parkplätze bei gleichzeitig bestehendem ho- hen Parkdruck frei stehen. Dies kann nicht vertreten werden. Für die Bewohner ist die derzeitige Regelung ausreichend. Selbst wenn eine Nachfrage für die Bewirt- schaftung bestehen würde, so würde dies dem Ziel des Antrags - Verkehrsberuhigung in den beiden Straßen - zuwiderlaufen. Gerade bei bewirtschaf- teten Flächen findet eine häufige Fluktuation der Fahrzeuge statt. Auch würde eine Bewirtschaftung zu weiteren Verlagerungen führen. Das Parkhaus Hauptbahnhof ist nahezu täglich voll. Für viele Bahnkunden ergeben sich morgens immer wieder große Parkprobleme. Die Verwaltung wird deshalb prü- fen, ob im südlichen Bereich des Hauptbahnhofs, zumindest vorübergehend, weitere Parkflächen angeboten werden können. Kombitickets werden durch den KVV in der Regel nur für Großveranstaltungen ver- einbart, wobei der für den KVV abzuführende Teil des Eintrittskartenpreises nur ei- nen Bruchteil des Gesamtwertes darstellt. Bei den niedrigen Eintrittspreisen für den Zoo, die zudem noch in Preise für Erwachsene, Rentner, Kinder und Kinder im Klas- senverband unterteilt werden, ist dieses Verfahren nicht zweckmäßig. Hinzu kommt die Notwendigkeit für ein solches Verfahren eine flächendeckende Vertriebsmöglich- keit vorzuhalten. Der Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch. Der Zoologische Garten hat mit den Betreibern der Tiefgaragen Luisenstraße und Kongresszentrum die Gewährung eines pauschalen Rabattes in Höhe von 0,50 € unabhängig von der Parkdauer (Zielgruppe Tagesbesucher) und das Angebot einer Wertkarte zum Preis von 10 € für Parken im Wert von 12 € (Zielgruppe Jahreskar- teninhaber) vereinbart. Diese Kooperation wird an den Kassen und auf der Homepa- ge des Zoologischen Gartens beworben. Das Bürgermeisteramt bittet den Antrag abzulehnen.