Anfrage CDU: Hallennutzung
| Vorlage: | 18555 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
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ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.09.2007 1095 17 öffentlich Hallennutzung 1. Wie oft wurden in den letzten Jahren die städtischen Hallen in den einzelnen Stadtteilen von den örtlichen Vereinen angemietet? 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Vereine vor einigen Jahren noch Hallen angemietet haben, dies dann aber wegen zu hoher Kosten einstellen mussten? 3. Welche Kosten würden entstehen, würde man ortsansässigen Vereinen die Möglichkeit bieten, einmal pro Jahr für eine Veranstaltung die städtische Halle im jeweiligen Stadtteil mietkostenfrei anzumieten? 4. Welche Aufwendungen würden entstehen, wenn die Stadt den Vereinen, die auf die Anmietung einer Halle angewiesen sind, einen Zuschuss in Höhe des Betrages gewähren würde, der dem Betrag der Mietkosten für eine Veranstaltung im Jahr entspricht? Die städtischen Hallen sind größtenteils steuerpflichtig an die Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) vermietet. Die KSBG vergibt diese an die örtlichen Vereine; einige Hallen werden durch die Ortsverwaltungen direkt vermietet. In einigen Stadtteilen werden die städtischen Hallen von den ortsansässigen Vereinen kaum noch genutzt. Grund hierfür sind die immer höheren Kosten. Trotz des großen ehrenamtlichen Einsatzes ist bei Veranstaltungen oftmals kaum ein Überschuss zu erzielen. Der Mietzins der jeweiligen Hallen stellt dabei einen erheblichen Kostenfaktor dar. Wenn - wie in vielen Fällen - zudem die Einnahmen gleichzeitig sinken, können solche Vereinsveranstaltungen aufgrund zu hoher Kosten nicht mehr durchgeführt werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Hätten Vereine die Möglichkeit, die Hallen einmal pro Jahr für einen begrenzten Zeitraum (max. eine Veranstaltung im Jahr) mietkostenfrei zu nutzen, könnte hiermit die Vereinstätigkeit wesentlich unterstützt und zu ihrer Aufrechterhaltung beigetragen werden. Zugleich würde das wichtige und große ehrenamtliche Engagement honoriert werden. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Tilman Pfannkuch Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 16.07.2007 eingegangen: 17.07.2007 Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1095 17 öffentlich Dez. 4 Hallennutzung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie oft wurden in den letzten Jahren die städtischen Hallen in den einzelnen Stadtteilen von den örtlichen Vereinen angemietet? Der Auswertungszeitraum wurde auf die Belegungsjahre 2002 - 2006 in den Sporthallen und Mehrzweckhallen der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH wie auch der Ortsver- waltungen festgelegt. Es werden ausschließlich nichtsportliche Veranstaltungen betrach- tet. Die Vermietung an die Karlsruher Sportvereine für sportliche Veranstaltungen erfolgt nach der städtischen Benutzungsordnung und mit Bezuschussung nach den Sportförder- richtlinien. Insgesamt stehen in Karlsruhe und den Stadtteilen sieben Sport- und Mehrzweckhallen zur Verfügung. Im Beobachtungszeitraum fanden durchschnittlich 43 Veranstaltungen in den Sport- und Mehrzweckhallen pro Jahr statt, die von durchschnittlich 33 örtlichen Ver- einen veranstaltet wurden (Siehe Anlage 1). 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Vereine vor einigen Jahren noch Hallen angemietet haben, dies dann aber wegen zu hoher Kosten einstellen mussten? Der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH sowie den betroffenen Ortsverwaltungen sind keine Fälle bekannt, in denen Vereine aufgrund zu hoher Mietkosten eine Hallenanmie- tung nicht vornehmen konnten. Im Rahmen der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung durch ein größeres Veranstaltungsangebot und ein verändertes Freizeitverhalten ver- zeichnen Musik-, Kultur- und Sportvereine geringe Besucherzahlen bei ihren Veranstal- tungen. Diese Problematik wurde gerade von den Hohenwettersbacher Vereinen (Musik- und Gesangsverein) schon mehrfach angeführt. Seite 2 von 3 In der Rheinstrandhalle wurde von 2005 nach 2006 die Anzahl der Faschingsver- anstaltungen von drei Veranstaltungen (Faschingsfest, Schmutziger Donnerstag- Veranstaltung und Umzugsausklang) auf eine Veranstaltung reduziert. Die Beschränkung auf eine Veranstaltung in der Rheinstrandhalle hatte die Ursache in gestiegenen Gesamt- kosten sowie stetig zurückgehenden Erlösen bei der Bewirtung der Besucher. Direkt von der Stadt Karlsruhe bzw. der jeweiligen Ortsverwaltung werden aktuell lediglich die Turnhalle der Carl-Benz-GHS in Wettersbach sowie die Hermann-Ringwald-Halle in Wolfartsweier vergeben. 3. Welche Kosten würden entstehen, würde man ortsansässigen Vereinen die Mög- lichkeit bieten, einmal pro Jahr für eine Veranstaltung die städtische Halle im je- weiligen Stadtteil mietkostenfrei anzumieten? Für die Überlassung der Hermann-Ringwald-Halle werden grundsätzlich die Entgeltsätze der städtischen Benutzungsordnung zuzüglich Neben- bzw. Betriebskosten nach Ver- brauch erhoben. Mit der Eingemeindung von 1973 wurde eine Sonderregelung für die sei- nerzeit bestehenden örtlichen Vereine getroffen. Für diese werden bisher bei Veranstal- tungen keine Benutzungsentgelte abgerechnet, sondern nur die tatsächlichen Verbrauchs- bzw. Betriebskosten. Für die Überlassung der Turnhalle Carl-Benz-GHS werden von der Ortsverwaltung Wet- tersbach die Entgeltsätze der städtischen Benutzungsordnung abgerechnet. Neben der eigentlichen Hallenmiete ist eine Bereitschaftsdienstvergütung in Höhe von 10,50 €/14,50 € je Stunde für die Betreuung durch den Hausmeister direkt an diesen zu bezahlen. Bei einer mietkostenfreien Überlassung dieser beiden Hallen für eine Veranstaltung je Jahr würden bei konstanter Zahl der Veranstaltungen Einnahmen in Höhe von 1.700,00 € bis 2.500,00 € jährlich fehlen (siehe Anlage 2). 4. Welche Aufwendungen würden entstehen, wenn die Stadt den Vereinen, die auf die Anmietung einer Halle angewiesen sind, einen Zuschuss in Höhe des Betra- ges gewähren würde, der dem Betrag der Mietkosten für eine Veranstaltung im Jahr entspricht? Seite 3 von 3 Bei einer kostengünstigeren oder gar unentgeltlichen Überlassung der von der KSBG be- treuten und steuerpflichtig vermieteten Hallen ist zu berücksichtigen, dass sich steuerliche Nachteile für die Stadt ergeben können. Deshalb müssen die bestehenden Vermietungs- regelungen hierfür beibehalten werden. Neben der Hallenmiete an die KSBG ist eine Bereitschaftsdienstvergütung in Höhe von 10,50 €/14,50 € je Stunde für die Betreuung durch den Hausmeister direkt an diesen zu bezahlen. Bei einer Bezuschussung der Miete der Vereine einmal pro Jahr für eine Veranstaltung durch die Stadt würde ein Gesamtaufwand zwischen 7.700,00 € und 12.000,00 € jährlich entstehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Zuschuss nicht ein neuer Bedarf beispielsweise unter den ca. 200 aktiven Sportvereinen geweckt wird. Die Verwaltung empfiehlt, generell die Hallenmiete auch bei Vereinen beizubehalten aus Gründen einer Gleichbehandlung aller Interessensgruppen. Es obliegt den Vereinen zu entscheiden, wie sie die öffentlichen Zuschüsse, Beiträge oder sonstigen Einnahmen für ihre Aktivitäten einsetzen.
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