Anfrage CDU: Multifunktionsgehäuse der Deutschen Telekom

Vorlage: 18554
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.09.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 11.09.2007

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Multifunktionsgehäuse
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger CDU) Stadtrat Bernhard Weick (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 3. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.09.2007 1092 14 öffentlich Multifunktionsgehäuse der Deutschen Telekom 1. Inwiefern war die Stadtverwaltung in das Verfahren zur Aufstellung der neuen Multifunktionsgehäuse eingebunden und insbesondere an der Auswahl der Standorte beteiligt? 2. Wurde die städtische Abteilung Stadtbild/Stadtbildpflege in das Verfahren einbezogen? 3. Wie wurden die Standorte für die Kästen letztlich festgelegt? 4. Wurden mit der Telekom auch alternative Möglichkeiten, beispielsweise die Installation der Multifunktionsgehäuse unter der Erde oder in Häusern, erörtert und weshalb wurden diese letztlich verworfen? 5. Ist es denkbar, die Gehäuse zum Beispiel durch ansprechendere Farbgebung besser in das Stadtbild zu integrieren? 6. Ist zu befürchten, dass auch andere Anbieter dieser Technik entsprechende Kästen im öffentlichen Raum aufstellen wollen? Wie könnte hier eine Eindämmung vorgenommen werden? 7. Ist die Stadt Karlsruhe berechtigt, für die Genehmigung der Aufstellung der Multifunktionsgehäuse eine Konzessionsabgabe zu verlangen? Die Deutsche Telekom hat damit begonnen, im Stadtgebiet ihre neuen Multifunktionsgehäuse aufzubauen. In ihnen wird die Technik für das Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL untergebracht. VDSL arbeitet mit höheren Geschwindigkeiten und erlaubt eine parallele Nutzung verschiedener Dienste. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ Die Telekom hat im vergangenen Jahr zehn deutsche Städte mit VDSL und folglich auch den neuen Kästen ausgestattet. Bis Ende 2007 sollen es 26 weitere Städte sein, ab 2008 wird ein schrittweiser Ausbau auf 50 Städte erfolgen. Technisch gesehen erfährt unsere Stadt durch den Anschluss der Multifunktions- gehäuse einen innovativen Schub, die technischen Gegebenheiten werden verbessert. Allerdings sind die neuen grauen Kästen höher, breiter und tiefer als die bisherigen Gehäuse. Daher wird sich das Stadtbild an vielen Stellen in Karlsruhe verändern. Bereits jetzt liegen insofern zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung vor. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Bernhard Weick Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE tSadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Bernhard Weick (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 03.07.2007 eingegangen: 04.07.2007 Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1092 14 öffentlich Dez. 5 Multifunktionsgehäuse der Deutschen Telekom Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Inwiefern war die Stadtverwaltung in das Verfahren zur Aufstellung der neuen Multifunktionsgehäuse eingebunden und insbesondere an der Auswahl der Standorte beteiligt? 2. Wurde die städtische Abteilung Stadtbild/Stadtbildpflege in das Verfahren einbezogen? Der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes VDSL der Deutschen Telekom AG auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe basiert auf dem Telekommunikationswegegesetz (TKG). Dieses Gesetz gibt der Telekom AG das Recht, Telekommunikationsanlagen in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verlegen bzw. aufzubauen. Dies gilt explizit auch für die Aufstellung der Multifunktionsgehäuse, da sie integraler Bestandteil der Kommunikationsanlagen sind. Die Stadt Karlsruhe als Träger des kommunalen Wegerechts ist die genehmigende Behörde für Anträge nach dem TKG. Hierbei hat sie kein Entscheidungsermessen. Bei Einhaltung der im TKG genannten Voraussetzungen seitens des Antragstellers ist die Zustimmung zu erteilen. Zur Prüfung der Voraussetzung nach TKG (z. B. Belange des Denkmalschutzes) wurde unter Federführung des Tiefbauamtes eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Teilnehmer waren neben dem Tiefbauamt Bürgerservice und Sicherheit, Bauordnungsamt, Stadtplanungs- amt, Gartenbauamt, Zentraler Juristischer Dienst - Denkmalschutzbehörde - sowie Vertre- ter der betroffenen Ortsverwaltungen. Das heißt konkret, der Bereich Stadtbildpflege des Stadtplanungsamtes war vertreten. Seite 2 von 3 3. Wie wurden die Standorte für die Kästen letztlich festgelegt? Die Standorte der Multifunktionsgehäuse ergaben sich vorrangig aus der schon vorhan- denen Infrastruktur (TK-Leitungen und Verzweigerkästen alter Art). Sämtliche beantragten Standorte wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe nach den ver- schiedenen Voraussetzungen geprüft. Dabei wurden auch Alternativen entwickelt. Dies zeigt sich in der Zahl von ca. 800 geprüften Standorten, der nur 514 Genehmigungen gegenüberstehen. Insgesamt tagte die Arbeitsgruppe 20-mal, wobei mehrfach gebündelte Ortstermine statt- fanden. 4. Wurden mit der Telekom auch alternative Möglichkeiten, beispielsweise die Installation der Multifunktionsgehäuse unter der Erde oder in Häusern, erör- tert und weshalb wurden diese letztlich verworfen? Alternative Möglichkeiten wurden mit der Telekom AG erörtert (s. o.). Aufgrund der per- manent notwendigen schnellen Zugänglichkeit für das Servicepersonal der Telekom AG zu allen Standorten, aber auch aus finanziellen Gesichtspunkten schied eine unterirdische Realisierung aus. Für die Unterbringung in Häusern gelten die gleichen Gesichtspunkte. 5. Ist es denkbar, die Gehäuse zum Beispiel durch ansprechendere Farbgebung besser in das Stadtbild zu integrieren? Die Deutsche Telekom setzt einheitliche Multifunktionsgehäuse in einem unscheinbaren Grauton ein. Eine individuelle Farbanpassung ist nicht vorgesehen. 6. Ist zu befürchten, dass auch andere Anbieter dieser Technik entsprechende Kästen im öffentlichen Raum aufstellen wollen? Wie könnte hier eine Ein- dämmung vorgenommen werden? Nach dem TKG steht jedem lizenzierten TK-Unternehmen das gleiche Recht zu. Damit sind Anträge weiterer TK-Unternehmen nicht auszuschließen. Seite 3 von 3 Eine Eindämmung ist letztendlich nur über die Verwaltungsgerichte zu erreichen, indem die im TKG genannten städtebaulichen Interessen gerichtlich geklärt werden. 7. Ist die Stadt Karlsruhe berechtigt, für die Genehmigung der Aufstellung der Multifunktionsgehäuse eine Konzessionsabgabe zu verlangen? Nach § 68 (1) TKG sind die Verkehrswege unentgeltlich für Telekommunikationslinien zur Verfügung zu stellen. Für die Stadt Karlsruhe besteht lediglich einmalig die Möglichkeit, die im Zustimmungsver- fahren entstandenen Verwaltungsaufwände nach dem Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg geltend zu machen.