Antrag GRÜNE: Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren
| Vorlage: | 18544 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17. Juli 2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 41. Plenarsitzung des Ge- meinderates 11.09.2007 1088 10 öffentlich Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren 1. In Zukunft wird jedem Anmeldeformular zum Besuch eines Kindergartens das Faltblatt "Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen" beigelegt. 2. An den beiden Rathauspforten West und Marktplatz liegen die Faltblätter bereit und können auf Nachfrage ausgegeben werden. 3. Die Information zu dieser Beitragsbezuschussung ist über das “suche”-Feld der städtischen Homepage auffindbar. Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion regt eine bessere Transparenz in der Handha- bung der Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren der Eltern an. In Karlsruhe können Eltern mit schwachem Einkommen für die Kindergartengebüh- ren ihrer Kinder eine Beitragsbezuschussung im Rahmen der Jugendhilfe erhalten. Diese quasi einkommensabhängige Beitragsstaffelung begrüßen wir ausdrücklich als soziale Leistung der Stadt und möchten dafür der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) ein großes Lob aussprechen. Unserer Meinung nach hapert es allerdings an der Umsetzung und Transparenz die- ser lobenswerten Maßnahme. Nach unseren Recherchen - ist diese Möglichkeit zur Beitragsbezuschussung bei vielen Eltern und sogar bei einigen Erzieherinnen nicht bekannt, - liegen in den meisten Kindertageseinrichtungen keine entsprechenden Falt- blätter aus, - ist an der Rathauspforte (Rathaus West und Marktplatz) dieses Faltblatt weder vorrätig noch bekannt, Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ - ist es nicht möglich, über das “suche”-Feld der städtischen Homepage schnell und komfortabel auf den entsprechenden Hinweis zu kommen. Man muss sich über verschiedene Stichworte durchklicken. Die Nutzerfreundlichkeit kann hier noch gesteigert werden. Für die meisten Menschen ist das öffentliche Eingestehen einer manchmal auch nur temporären finanziellen Notlage mit Schamgefühlen besetzt. Wer bisher nicht von der Ermäßigungsmöglichkeit erfahren hat, findet keine Information darüber in der Einrichtung und im Rathaus. Er oder sie kann von einer Erzieherin in der Kinderta- geseinrichtung zufällig darauf angesprochen werden, wenn bei ihr der Eindruck einer finanziellen Enge in der Familie entstanden ist. Das erscheint uns zu beliebig und ist zu sehr auf detektivischen Spürsinn ausgelegt. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Eltern auf das entsprechende Angebot der Bei- tragsbezuschussung gleich mit der Anmeldung zum Kindergarten hinzuweisen, so- dass sie selber entscheiden können, ob sie einen Antrag an die Sozial- und Jugend- behörde (SJB) stellen wollen. Der Informationsfluss kann ohne viel Aufwand kurz, transparent und bürger/- innenfreundlich gestaltet werden, indem das bereits bestehende Faltblatt gleich der Anmeldung beigelegt wird. unterzeichnet von: Klaus Stapf Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.07.2007 eingegangen: 17.07.2007 Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1088 10 öffentlich Dez. 3 Beitragsbezuschussung zu den Kindergartengebühren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - 1. Die Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen werden veranlasst, bei Neu- anmeldung von Kindern auf die Möglichkeit der Beitragsbezuschussung hinzu- weisen und ein Informations-Faltblatt auszugeben. 2. Das Faltblatt „Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen“ wird nach Neuauflage wieder in den Rathauspforten, Ortsverwaltungen und anderen geeigneten Einrichtungen ausgelegt. 3. Die Information zur Beitragsbezuschussung wird im Internet-Auftritt bzgl. der Karlsruher Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das Faltblatt der Sozial- und Jugendbehörde „Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen’“ wurde jeweils in größerer Anzahl den einzelnen Kindergar- tenträgern zur Verfügung gestellt. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass solche Faltblätter in der durch öffentliche Institutionen, freie Träger, Verbände, Initiativen und auch kommerzielle Werbeunternehmen ausgelösten Informationsflut unterge- hen. Da dieses Informationsblatt ohnehin redaktionell überarbeitet werden muss, wird dies von der Verwaltung zum Anlass genommen, das Faltblatt in hoher Auflage zu drucken und an die Kindertageseinrichtungen mit einem entsprechenden Anschrei- ben weiterzugeben. Selbstverständlich wird das Faltblatt auch über einen definierten Verteiler nicht nur im Rathaus West und im Rathaus am Marktplatz zur Verfügung stehen. Die Sozial- und Jugendbehörde wird in Zusammenarbeit mit dem Medienbüro einen geeigneten Link in die entsprechende Homepage verankern, um auf die Möglichkeit der Zuschussgewährung zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen gezielte Informationen zur Verfügung zu stellen.