Antrag GRÜNE: Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren
| Vorlage: | 18539 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Tim Wirth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27.06.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 11.09.2007 1082 4 öffentlich Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren Die Stadt Karlsruhe dringt beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) bzw. deren Vertragspartnern auf die Einhaltung der im April 1997 getroffenen Vereinbarung, keine Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen bzw. Jugendzentren darzubieten, und setzt sich dafür ein, dass bereits vorhandene Automaten unverzüglich abgebaut werden. Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, u. a. keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen und bestehende Automaten zu entfernen: - In einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte werden ab sofort keine zusätzlichen Automaten mehr aufgestellt. Die in diesen Bereichen bereits aufgestellten Automaten werden im Einvernehmen mit den Vertragspartnern in einem Zeitraum von drei Jahren schrittweise abgebaut. Auch die ab Januar 2007 neue gesetzliche Regelung, dass erst ein Altersnachweis erbracht werden muss, bevor Zigaretten am Automaten gezogen werden können, ersetzt die o. g. Selbstverpflichtung nicht. Eine Anfrage beim BDTA ergab die Auskunft, dass die im Jahre 1997 getroffene Vereinbarung trotzdem weiterhin Gültigkeit besitzt: “... Die Selbstverpflichtung, Zigarettenautomaten nicht im Umfeld von Schulen und Jugendzentren zu betreiben, Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 __________________________________________________________________________________________ gilt auch im Zeitalter des Jugendschutzes weiter. Unabhängig davon, dass sich Kinder und Jugendliche dort nicht mehr mit Tabakwaren versorgen können, halten wir es dennoch für dringend geboten, Automaten nicht an den Stellen zu betreiben, wo sich vornehmlich dieser Personenkreis aufhält. ...” Zudem ist dieser Altersnachweis über das Miteinbeziehen älterer Mitschüler leicht zu umgehen, wie sich in Nachfragen herausstellte, und hält Jugendliche nicht vom Zigarettenkonsum über den Automaten in Schulnähe ab. Bei einer Begehung im Stadtgebiet Karlsruhe konnten wir an zehn zufällig ausgewählten Karlsruher Schulen bzw. Jugendeinrichtungen folgende Verstöße feststellen: 1. Lessing Gymnasium: 1 Zigarettenautomat in der Gabelsbergerstraße, 2. Gutenbergschule: 1 Zigarettenautomat in der Uhlandstraße, 3. Leopoldschule: 3 Zigarettenautomaten in der Leopoldstraße, 4. Hans-Thoma Schule: 2 Zigarettenautomaten in der Adlerstraße, je 1 Ziga- rettenautomat in der Zähringerstraße und Markgrafenstraße, 5. Uhlandschule: je 2 Zigarettenautomaten in der Schützenstraße und Marienstraße, 6. Städt. Schülerhort Breite Straße: 1 Zigarettenautomat in der Breite Straße gegenüber Schülerhort, 7. Gartenschule und Goethe-Gymnasium: 1 Zigarettenautomat in der Gartenstraße. unterzeichnet von: Klaus Stapf Michael Borner Tim Wirth Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.06.2007 eingegangen: 27.06.2007 Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1082 4 öffentlich Dez. 5 Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendzentren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung unterstützt den Antrag und teilt die Standorte der Automaten und die Namen der Aufsteller, die sich nicht an die Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deut- scher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) halten, dem Verband mit. Der BDTA setzt sich mit den jeweiligen Aufstellern wegen der Beseitigung der beanstande- ten Automaten in Verbindung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadtverwaltung hat die im Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion genannten Schulen sowie das Umfeld des Bismarck-Gymnasiums im Hinblick auf die Selbst- verpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Auto- matenaufsteller (BDTA) untersucht. Von den im näheren Umfeld dieser Schulen ermittelten 26 Zigarettenautomaten hal- ten drei Automaten die Vorgaben des BDTA nicht ein und sind im Blickfeld näher als 50 m zum Haupteingang einer Schule aufgestellt. Die Stadtverwaltung unterstützt den Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion und wird die Standorte und die Automatenaufsteller dem BDTA mitteilen. Nach Rück- sprache beim BDTA hat dieser zugesichert, den gemeldeten Verstößen nachzuge- hen. Die übrigen 23 Automaten befinden sich im Nahbereich der Schulen, verletzen aber nicht die Vorgaben der Selbstverpflichtung. Durch die Umstellung auf Kartenbedie- nung mit Altersnachweis zum 01.01.2007 wurde auch bei diesen Automaten der Zu- griff durch Minderjährige erschwert.