Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung", Karlsruhe-Hagsfeld - Planänderung
| Vorlage: | 18538 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 41. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2007 1081 3 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung", Karlsru- he-Hagsfeld - Planänderung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.03.2007 6 Kenntnisnahme Wirtschaftsförderungsaus- schuss 22.03.2007 6 Verweisung an den Planungsausschuss zur Beratung, kein Beschluss Planungsausschuss 25.04.2007 10 Zustimmung Gemeinderat 11.09.2007 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung“ öffentlich auszulegen (förmliche Beschlussempfeh- lung siehe Seite 5). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 Gegenstand der Planung ist die nochmalige Erweiterung des in Karlsruhe-Hagsfeld seit 1997 bereits bestehenden und 2001 erstmals erweiterten Logistikzentrums der Firma L’Oreal, Paris. Die der Stadt im Jahre 2005 vorgelegte Planung sah vor, den Erweiterungsbau huf- eisenförmig an das bestehende Logistikgebäude anzuschließen. Das von der Stadt- verwaltung auf Wunsch des Vorhabenträgers mit großem Nachdruck vorangetriebe- ne Verfahren zur Umsetzung dieser Planung wurde im September 2006 vom dama- ligen Vorhabenträger (Firma Vollack GmbH & Co. KG) im Benehmen mit L’Oreal überraschend gestoppt. Zu Beginn des Jahres 2007 hat die Firma G. & S. Schnei- der, Grundstücksgesellschaft Ettlingen, in ihrer Eigenschaft als neuer Vorhabenträ- ger im Benehmen mit der Firma L’Oreal eine insoweit wesentlich geänderte Planung vorgelegt, als nunmehr der Erweiterungsbau unmittelbar an das bereits vorhandene Logistikgebäude angebaut werden soll. Wegen weiterer Einzelheiten der Planung wie ihrer Aufgabe und Notwendigkeit, ihrem räumlichen Geltungsbereich, dem von ihr verfolgten Planungskonzept usw. wird auf die beiliegende Begründung des Ent- wurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans verwiesen. Hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes, die nach den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere zu berücksichtigen sind, hat der Vorhabenträger eine Umweltuntersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Anlage 1 zur Bebauungsplanbegründung) zusammen- fassend dargelegt sind. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Stadtplanung hat zu dem Bebauungsplanentwurf und dessen Begründung die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Interessen von der Planung betroffen werden, eingeholt. Die Zusammenfassung der für die Ab- wägung relevanten Stellungnahmen einschließlich der Gegenäußerung der Stadt- verwaltung/Stadtplanung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), in diesem Verfahren vertreten durch seinen Regionalverband Baden-Württemberg, hat sich zu dem Planentwurf kritisch geäußert. Kritik übt der BUND am Umweltbericht und namentlich an den wegen des vorgesehenen Eingriffs in Natur und Landschaft im Umweltbericht dargelegten Aus- gleichsmaßnahmen, die wie die Bestandsflächen nach dem sogenannten Karlsruher Modell bewertet wurden. Der Umweltbericht sei nicht geeignet, nachzuweisen, dass Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 nach Durchführung der Planung der Eingriff ausgeglichen sein werde. Alle genann- ten Ausgleichsmaßnahmen seien entweder aus naturschutzfachlicher Sicht unge- eignet, ja kontraproduktiv (Bodenauftrag auf gewachsene Böden) oder würden sich bei Nichtdurchführung der Planung ohnehin in dieser Form ergeben. Insbesondere die fehlerhafte Bewertung des Biotops „Glatthaferwiese“ (in der EA-Bilanz lapidar Wiese genannt) belege, dass das Gutachten fehlerhaft sei und als Entscheidungs- basis für den Gemeinderat nicht herangezogen werden könne. Es fehlten konkrete Bestands- und Maßnahmepläne. Eine Darstellung des Bestands der zur Aufwertung vorgesehenen Flächen sei offenbar nicht erfolgt. Die Kritik des BUND am Umweltbericht, den der Vorhabenträger in enger Abstim- mung mit den für Fragen der Umwelt zuständigen städtischen Dienststellen (insbe- sondere Amt für Arbeit- und Umweltschutz und Gartenbauamt) hat erstellen lassen, weist die Verwaltung zurück. Wegen weiterer Einzelheiten zu der Stellungnahme des BUND wird auf die Gegenäußerung der Verwaltung/Stadtplanung verwiesen (Anlage 1). Wegen der für die Klimaverhältnisse in Karlsruhe besonders maßgeblichen thermi- schen Situation hat der Vorhabenträger das zu diesem Bebauungsplanentwurf (in der zunächst vorliegenden Variante) vorliegende Gutachten des Ingenieurbüros „Ökoplana“ Mannheim vom 7. April 2005 mit Blick auf die vorliegende Änderungs- planung aktualisieren lassen. In dieser ergänzenden Stellungnahme vom 30.11.2006 wird ausgeführt, dass die vorgesehene Erweiterungsfläche als derzeit bestehende bebauungsinterne Grünzäsur aufgrund ihrer begrenzten Größe und des Einflusses der bereits bestehenden Bebauung nur kleinräumig thermische Positiveffekte für den unmittelbaren Nahbereich des Gewerbegebietes bewirken könne. Wesentliche Ent- lastungsfunktionen, die bis in das Ortszentrum von Hagsfeld reichten, gingen dage- gen vom Freiraumgefüge westlich der Pfinz aus. Das thermische Gunstpotential die- ses Freiraumgefüges werde durch die Planungsvariante 2005 (das gleiche gilt für die Planungsvariante 2007) nur in sehr geringem Maße reduziert und werde im Bereich der nächstgelegenen Wohnbebauung keine Modifikationen der thermischen Umge- bungsbedingungen hervorrufen. Vor diesem Hintergrund halten es die Gutachter für erforderlich, dass die im Flä- chennutzungsplan dargestellten Freiflächen zwischen (der Straße) „Am Storrena- cker“ und dem Sportgelände des ASV Hagsfeld dauerhaft als Teil des klimaökologi- schen Ausgleichsraumes erhalten bleiben, um - unter Berücksichtigung ortsspezifi- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 5 scher klimarelevanter Ausgleichsmaßnahmen - die vorgelegte Erweiterungsplanung aus klimaökologischer Sicht noch als akzeptabel zu bezeichnen. In Anbetracht dieser gutachterlichen Aussagen entspricht die im Rahmen des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes vorgelegte Erweiterungsplanung von L’Oreal noch den klimaökologischen Anforderungen, da sie die Grenzen des vorhandenen Flä- chennutzungsplanes - insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Bauflächen und Freiflächen - einhält und darüber hinaus im nordwestlichen Bereich des im Flä- chennutzungsplan dargestellten Gewerbegebiets auf einer Fläche von 6.321 m² eine Grünausgleichsfläche vorsieht. Diese Fläche stellt einen (vorgezogenen) Übergang der Gewerbeflächen zu den - auch klimaökologisch wichtigen - Freiflächen westlich der Pfinz dar. In Anbetracht dieser Sachlage empfiehlt die Verwaltung insbesondere aus wirt- schaftsstrukturellen Erwägungen zur Erweiterung des Standorts der Firma L’Oreal - auch unter Berücksichtigung der thermischen Negativeffekte im unmittelbaren Nah- bereich des Vorhabens - das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß dem nachfolgenden Beschlussvorschlag fortzuführen. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Storrenacker/Herdweg - 2. Ergänzung“ wird mit der Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.12.2005 in der Fassung vom 31.07.2007 zugrunde zu legen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 5 Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wiederholen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 30. August 2007
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Anlage 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Storrenacker/Herdweg – 2. Ergänzung“, Karlsruhe-Hagsfeld hier: Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zusammen mit dem Vorhabenträger zu den Ausführungen im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Zusammenfassung der für die Abwägung relevanten Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 29.06.2007 Keine Bedenken Die erforderliche Einzeländerung des Flächennutzungsplans ist mit der Veröffentlichung am 24./25.03.2007 verbindlich. Verkehrsbetriebe Karlsruhe, 04.07.2007 Die Haltestellen der Buslinien 31 und 32 sind generell aufrechtzuerhalten. Die Haltestellen der Buslinien befinden sich nicht im Bereich der neu zu errichtenden Zufahrt, sondern sind ca. 170 m davon entfernt. Die Haltestellen sind deshalb durch die Planung nicht betroffen. Zentraler Juristischer Dienst, Naturschutzbehörde, 17.07.2007 zusammen mit Herrn Prof. Dr. Georg Philippi, Naturschutzbeauftragter, 14.07.2007 Es werden einige der Arten der Pflanzliste kritisiert und von deren Pflanzung abgeraten. Die beanstandeten Arten werden aus der Pflanzliste für die Anlage von Hecken gestrichen. Stadtwerke Karlsruhe, 16.07.2007 Einer zusätzlichen kundeneigenen Trafostation wird nur zugestimmt, wenn der Standort der Trafostation unmittelbar zur Straße „Am Storrenacker“ ausgeführt wird. Der Neubau der Trafostation ist an der Straße geplant. Es fehlen Aussagen über die Auswirkungen auf das Grundwasser in qualitativer Hinsicht, insbesondere bei hohen Grundwasserbeständen und möglicher Überstauung des Geländes. Im Bereich der eigentlichen Bebauung wird das Gelände unter der Bodenplatte um ca. 1 m aufgefüllt. Die derzeit noch mögliche Situation, dass Grundwasser über die Geländeoberkante tritt, ist dann nur noch im Bereich der Ausgleichsflächen möglich, wo keine weitergehende qualitative Auswirkung stattfindet als bereits zur heutigen Situation. Die Bestimmungen der VO für das Wasserschutzgebiet Hardtwaldzone III b der Stadt Karlsruhe werden - 2 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger eingehalten. Polizeipräsidium Karlsruhe, 17.07.2007 Es wird davon ausgegangen, dass die Breite der Lieferzufahrt für die Fahrgeometrien bzw. Schleppkurven zweier sich begegnender Lastzüge ausgelegt ist. Die Lieferzufahrt wurde entsprechend der Ausführungen nochmals überprüft. Die Zufahrt ist als Durchfahrt auf dem Grundstück für zwei sich begegnende Lkws ausreichend breit. Gleichzeitiges Ein- und Ausfahren begegnender Lkws würde jedoch eine weitere Verbreiterung der Einmündung an der Straße Am Storrenacker nach sich ziehen und könnte nur unter Opferung eines schützenswerten Raumes umgesetzt werden. Hierfür wird jedoch keine sachliche Notwendigkeit gesehen. Bürgerkommission Hagsfeld e. V., 26.07.2007 Die Bürgerkommission Hagsfeld lehnt die Planung ab. Durch die Bebauung wird die Frischluftschneise, welche Hagsfeld mit Frischluft vom Pfinztal versorgt, weiter unterbrochen. In den Gutachten des Büros Ökoplaner vom 07.04.2005, ergänzt am 30.11.2006, wird durch die Auswertung der vorliegenden Winddaten dokumentiert, dass im Planungsgebiet in den bioklimatisch besonders relevanten Strahlungsnächsten der Talabwind aus dem Pfinztal schon heute nur noch in geringer Intensität wirksam wird. Das Gutachten kommt hierbei zu folgendem Ergebnis: Vorausgesetzt, dass die im Flächennutzungsplan derzeit ausgewiesenen Freiflächen zwischen „Am Storrenacker“ und dem Sportgelände des ASV Hagsfeld dauerhaft als Teil des klimaökologischen Ausgleichsraumes erhalten bleiben, wäre unter Berücksichtigung ortsspezifischer klimarelevanter Ausgleichsmaßnahmen die vorgelegte Planung aus klimaökologischer Sicht noch zu akzeptieren. Die zusätzliche Verkehrsbelastung, welche auf die Bürger von Hagsfeld durch das vermehrte Verkehrsaufkommen einwirkt, ist nicht mehr vertretbar. Da eine Verkehrsentlastung durch die geplante Nordtangente in weite Ferne gerückt ist, kann der Erweiterung, welche im größten Maße Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchungen besagen, dass die durch den Neubau erzeugten Verkehrsbelastungen gegenüber den vorhandenen Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt L 604/Am Storrenacker/Greschbachstraße als geringfügig anzusehen sind. Grundsätzlich ist durch den neuen - 3 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger Anliegerverkehr durch Hagsfeld zieht, nicht zugestimmt werden. Autobahnanschluss Nord und den möglichen Abfluss des Gewerbeverkehrs über die Straße „Am Storrenacker“ in die Elfmorgenbruchstraße eher mit einer Entlastung zu rechnen. BUND mit LNV-BW und NABU, 27.07.2007 Der Umweltbericht ist grob fehlerhaft und stellt in keinster Weise eine hinreichende Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat dar. Die Bestandsaufnahmen sind unvollständig. Die angeführten Bewertungsverfahren sind nachweislich falsch angewandt. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind ungeeignet. Dem wird widersprochen (s. u.) Im Einzelnen: es fehlt ein qualifizierter Bestandsplan, die Angaben der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz lassen sich daher nicht nachprüfen. Eine aktuelle Ortsbegehung lässt erhebliche Zweifel an der Ausgleichs- Bilanz als begründet erscheinen. Beispiel: Es werden 1 124 m² Röhrichtflächen angegeben. Diese konnten nicht aufgefunden werden. Es werden 1 512 m² Ackerflächen benannt. Diese sind jedoch artenreiche Brachen mit zum Teil höherem Glatthaferanteil als die Ausgleichsfläche von 1999. Es ist nicht Aufgabe der Träger öffentlicher Belange, die Angaben im Bebauungsplan auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies bleibt der Stadt Karlsruhe bzw. den Gerichten vorbehalten. Der BUND darf insofern von wahren Angaben im Bebauungsplan ausgehen. Ein qualifizierte Bestandsplan ist Teil der Arbeitsunterlagen der Stadt Karlsruhe, aber nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Selbstverständlich wurde eine qualifizierte Bestandserhebung durchgeführt. Der Bestandsplan kann beim Gartenbauamt eingesehen werden. Die Flächenermittlung von dem Röhricht stammt vom 27.02.2006. Mittlerweile hat sich die Brombeere weiter in das Röhricht hinein ausgebreitet, so dass es nicht mehr als reines Röhricht anzusprechen ist. Für die Bilanz ist diese Tatsache unerheblich, da das Biotop unverändert bleibt. Bei der Bilanz ist von der möglichen Nutzung auszugehen. Bei den aufgeführten Äckern handelt es sich um stillgelegte Flächen, die jederzeit wieder als Äcker genutzt werden können, ohne dass dies einen naturschutzrechtlichen - 4 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger Eingriff darstellt. Für die Bilanzierung ist daher als Ausgangszustand „Acker“ anzunehmen. Im Projektplan der Anlage, Grundriss EG, ist nur ein Baum zeichnerisch dargestellt, der entfallen wird. Es gibt aber mindestens drei weitere entfallende Bäume. Die Tatsache, dass diese nirgendwo Erwähnung finden, legt den Schluss nahe, dass nicht mit hinreichender Genauigkeit gearbeitet wurde. Die entfallenden Bäume (ein großer, acht kleine Bäume) sind explizit im Bebauungsplan als entfallend, im Grundrissplan zwar gar nicht notwendig, aber trotzdem erkennbar dargestellt. Die kleineren Bäume sind als Bestandteil der vorhandenen Hecken in die Bewertung eingegangen. Der Umweltbericht macht keine Aussage zu Qualität und Zustand der aufzuwertenden Flächen. Ohne diese ist eine Beurteilung der ökologischen Aufwertung nicht möglich. Die Fläche 55050, die mit einer Heckenpflanzung aufgewertet werden soll, erscheint bereits jetzt von einer Hecke bestanden. Die Fläche an der Pfinz ist offenbar eine ehemalige Bauschuttdeponie oder illegale Ablagerung. Es wird nicht offengelegt, wer das Material dort abgelagert hat und wer die Beseitigung durchgeführt hat. Die Bewertung der Ausgleichsfläche ist den Tabellen auf Seite 32/33 zu entnehmen. Die bereits im Zuge des Ausgleichs des Bauabschnitts 1 erfolgte Heckenpflanzung auf dem Grundstück 55050 ist sowohl in der Bewertung des Bestandes als auch in der Bewertung der Planung entsprechend berücksichtigt. Ausgangszustand für die Ermittlung der Aufwertung der Fläche an der Pfinz ist eine Sukzession auf Acker. Die Fläche wurde zwischenzeitlich unberechtigterweise aufgefüllt, die Auffüllung mittlerweile zum Teil wieder ordnungsgemäß beseitigt. Der Vorgang „Auffüllung - Entfernung der Auffüllung“ ist unabhängig vom Bebauungsplanverfahren. Da die Pflicht zur Beseitigung durch den Verursacher bestand, kann L’Oreal nicht den Bonus für diese Maßnahme erhalten. Auf der anderen Seite kann auch nicht von einem vegetationslosen Zustand als Ausgangssituation für die Aufwertung ausgegangen werden, weil die Fläche nicht vegetationslos wäre, wenn die unberechtigte Auffüllung nicht stattgefunden hätte. Auffällig ist ein hoher Wall, der das Grundstück zur Pfinz hin begrenzt. Es erscheinen erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer derartigen Sukzessionsfläche angebracht. Auf keinen Fall kann eine Maßnahme, so wie sie her dargelegt ist, fundiert im Karlsruher Modell bewertet werden. Der Erdwall an der Pfinz ist abgeschobener Oberboden, der zur Aufwertung auf der Ausgleichsfläche aufgebracht werden wird. Geplant ist ein ausdifferenziertes Relief zur Entwicklung von Standorten, die sich durch ihre Wasserversorgung unterscheiden. Schutzgut Boden: Es ist richtig, dass Böden mit sehr hohen - 5 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger Neben dem Schutzgut Arten und Biotope ist vor allem das Schutzgut Boden vom Vorhaben betroffen. Die Angaben hierzu im Umweltbericht sind aus fachlicher Sicht als absolut unzureichend und mangelhaft zu bezeichnen. Nach den Bewertungskriterien des Umweltministeriums Baden- Württemberg ist eine Einstufung in Funktionserfüllungsklassen notwendig, wofür vorher die Böden auch genau ermittelt werden müssen. Im Leitfaden werden fünf Klassen unterschieden. Die Gutachter benutzen in ihrer Bewertung ohne Angaben von Gründen oder wissenschaftliche Herleitungen lediglich nur die Bewertungsklassen 1 bis 3, obwohl es sich um gewachsene Aueböden zu handeln scheint, die nach der Literatur in die Funktionsöffnungsklasse 5 fallen müssten. Somit ergibt sich der Schluss, dass die errechneten Werte falsch sind und zu falschen Abwägungsresultaten führen müssen. natürlichen Bodenfunktionen mit der Bewertungsklasse 5 bewertet werden. Es handelt sich hier aber nicht um natürliche Böden, sondern um Böden, die z.T. durch Inanspruchnahme bei den umliegenden Baumaßnahmen beeinträchtigt wurden. Entsprechende Bodenprofile wurden bei der Baugrunderkundung gezogen und sind in die Bewertung mit eingegangen. Die Baugrunduntersuchungen wurden im September 2005 durch das Büro Baugrundinstitut Westhaus GmbH durchgeführt. Von Seiten des Umwelt- und Arbeitsschutzes wurde die Bodenbewertung nach Heft 31 „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ des UM Baden- Württemberg anhand der Ergebnisse der Bodenschätzung durchgeführt und an das Büro Landschaftsplanung Thomas Wäldele weitergegeben. Der Boden auf der Erweiterungsfläche ist insgesamt als Standort mit geringer Leistungsfähigkeit eingestuft worden. Hier liegt eine Fehleinschätzung des BUND vor. Bewertung der Wiese nach Karlsruher Modell: der Wertfaktor des Biotoptyps Wiese ist mit nur 0,83 angegeben, obwohl lt. Gutachter diese der optimalen Variante der Glatthaferwiesen (Zielzustand der Ausgleichsmaßnahme von 1999) entsprechend mind. 1 („durchschnittliche“ Biotope) betragen müsste. Hier ist dem Gutachter ein grober Fehler nachzuweisen, vor dessen Hintergrund die gesamte Berechnung nachzukontrollieren ist. Die Bewertung der vorhandenen Wiesen bezieht sich nicht allein auf die Pflanzen. Entwicklungsziel für die jetzt zur Überbauung anstehende Ausgleichsfläche war eine durchschnittlich ausgeprägte Glatthaferwiese. Für die Pflanzen bedeutet dies ein Wert von 100 %, für die Tiere ist dieser Wert aufgrund der geringen Flächengröße, der fehlenden Vernetzung und der Störeinflüsse aber nicht erreichbar. Dementsprechend verringerte sich der Gesamtwert der Fläche auf 83 %. Ein Fehler liegt nicht vor. Maßnahmenpläne fehlen Die Lage der Ausgleichsflächen ist dem „Katasterplanbestand“ zu entnehmen. Eine hinreichend genaue Beschreibung der Maßnahmen ist sowohl in den Festsetzungen (1.4) als auch in der Begründung (4.5.3) gegeben. Detailpläne - 6 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht notwendig. Ausgleichsmaßnahmen: keine der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen ist als solche im Rahmen der Eingriffsregelung zulässig. Neuanlage einer Hecke und Bodenauftrag: zur Kompensation der Versiegelung und des totalen Bodenverlustes soll entlang der BAB und der vorgesehenen Heckenpflanzung humoser Oberboden aufgetragen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Oberboden auf die dort vorhandenen gewachsenen Böden aufgebracht werden soll. Dies führt jedoch zu keiner Aufwertung und ist daher nicht in der Bilanz zu berücksichtigen. Sukzessionsfläche: das pure Nichtstun ist als Ausgleichsmaßnahme nicht anrechenfähig. Unter Umständen könnte der Abtrag des Bauschutts zur Herstellung eines Sukzessionsfläche als Ausgleichsmaßnahme geeignet sein, dies ist jedoch offenbar nicht der Fall, da es im Umweltbericht nicht angesprochen. Der Kompensationsbedarf für den Eingriff durch die Erweiterungsmaßnahme der Fa. L’Oreal sowie die Kompensationswirkung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen durch den Oberbodenauftrag entlang der Autobahn (Flst. Nr.55050) und die Renaturierung der Fläche bei der Pfinz (Flst. Nr. 56473) wurde anhand der Arbeitshilfe des Umweltministeriums B-W „Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ ermittelt. Zum Abtrag des Bauschutts (siehe oben): Geplant ist ein ausdifferenziertes Relief zur Entwicklung von Standorten, die sich durch ihre Wasserversorgung unterscheiden. Auch ein Anteil von Rohbodenfläche ist vorgesehen. Die Fläche soll der Sukzession überlassen bleiben, wobei diese aber durch Mahd und wiederholte Neuschaffung von Rohbodenflächen gelenkt werden wird. Von Nichtstun kann keine Rede sein. Zwischen der Ausgleichsfläche L‘Oréal und der Pfinz liegt eine Ausgleichsfläche für die Nordtangente, die noch nicht gestaltet wurde. Geplant sind eine extensive Wiese sowie die Renaturierung der Pfinz. Die gelenkte Sukzession ergänzt diese Maßnahme optimal. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung: Es werden keine Aussagen zu den Flächen gemacht, auf denen Kompensationsmaßnahmen stattfinden sollen, zudem werden die Ackerbrachen nicht erwähnt, die sich bereits jetzt in einem sehr guten Zustand befinden. Da es sich bei der Ackerbrache um stillgelegte Flächen handelt, darf nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Sukzession dort ungestört fortsetzen kann, vielmehr ist von der Wiederaufnahme der Ackernutzung auszugehen. Auf der anderen Seite schließt die Ausgleichsmaßnahme die letzte Lücke im Gehölzstreifen entlang der Autobahn. Wenn dies nicht durch - 7 - Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung/Vorhabenträger L’Oreal geschieht, wird diese Maßnahme einem anderen Eingreifer zugeordnet werden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „AM STORRENACKER/HERDWEG - 2. Ergänzung“ Karlsruhe–Hagsfeld Entwurf Vorhabenträger: G. und S. Schneider Grundstücksgesellschaft zwei GmbH & Co. KG Goethestrasse 17 76275 Ettlingen Tel .: 07243 / 5776-0 Fax: / 5776-11 Planverfasser: Vollack GmbH & Co. KG Fettweisstraße 42 76189 Karlsruhe Tel.: 0721 / 4768- 100 Fax: 0721 / 47681-90 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 2 - Verfahrensvermerke/Ausfertigung Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am ................... Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO vom ................. bis .................. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am ................... Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .................... Heinz Fenrich Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am .................... Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab ..................... VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 3 - Inhaltsverzeichnis: Verfahrensvermerke/Ausfertigung ............................................................... 2 Inhaltsverzeichnis: ......................................................................................... 3 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ......... 6 1. Aufgabe und Notwendigkeit ............................................................ 6 2. Bauleitplanung.................................................................................. 6 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................ 6 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ............................................................... 6 3. Bestandsaufnahme .......................................................................... 7 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .............................................................. 7 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ...................... 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .......................... 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ....................................................................... 7 3.5 Belastungen ....................................................................................... 8 4. Planungskonzept .............................................................................. 8 4.1 Art der baulichen Nutzung .................................................................. 8 4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................... 8 4.3. Erschließung ...................................................................................... 8 4.3.1 ÖPNV ................................................................................................. 8 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................... 8 4.3.3 Ruhender Verkehr .............................................................................. 9 4.3.4 Ver- und Entsorgung .......................................................................... 9 4.4 Gestaltung .......................................................................................... 9 4.5.1 Bewertung des Bestands .................................................................... 9 4.5.2 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 10 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................... 10 4.6 Immissionen ..................................................................................... 10 4.6.1 Klima ................................................................................................ 10 4.6.2 Schallimmissionen ............................................................................ 11 4.6.3 Lufthygiene ....................................................................................... 11 5. Umweltbericht/Umweltprüfung...................................................... 11 6. Sozialverträglichkeit ....................................................................... 11 7. Statistik ........................................................................................... 12 7.1 Flächenbilanz ................................................................................... 12 7.2 Geplante Bebauung.......................................................................... 12 7.3 Bodenversiegelung ........................................................................... 12 8. Kosten ............................................................................................. 12 9. Durchführung ................................................................................. 12 B. Hinweise .......................................................................................... 13 1. Versorgung und Entsorgung ............................................................. 13 2. Entwässerung ................................................................................... 13 3. Regenwasserbeseitigung ................................................................. 13 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................ 13 5. Begrünung/Ausgleich - Pflanzlisten .................................................. 14 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 4 - 6. Baumschutz ...................................................................................... 14 7. Altlasten ............................................................................................ 14 8. Erdaushub/Auffüllungen ................................................................... 15 9. Private Leitungen.............................................................................. 15 10. Schutzgebietsverordnungen ............................................................. 15 C. Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........ 16 1. Planungsrechtliche Festsetzungen .............................................. 16 1.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................ 16 1.1.1 Baugebiete ....................................................................................... 16 1.1.2 Nebenanlagen .................................................................................. 16 1.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................. 16 1.3 Abweichende Bauweise ................................................................... 16 1.4 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft , Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ........................ 17 1.5 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ................................ 17 1.6 Passiver Schallschutz ....................................................................... 17 2. Örtliche Bauvorschriften ............................................................... 18 2.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................... 18 2.1.1 Wandhöhe ........................................................................................ 18 2.1.2 Dächer .............................................................................................. 18 2.1.3 Fassadengestaltung ......................................................................... 18 2.2 Werbeanlagen .................................................................................. 18 2.3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen ............................................... 18 2.3.1 Vorgärten .......................................................................................... 18 2.3.2 Einfriedigungen ................................................................................ 19 2.3.3 Abgrabungen, Aufschüttungen ......................................................... 19 2.3.4 Abfallbehälterstandplätze ................................................................. 19 2.3.5 Feuerwehrwege, Grundstückszufahrten ........................................... 19 2.4 Außenantennen, Satellitenschüsseln ............................................... 19 2.5 Niederspannungsfreileitungen .......................................................... 19 2.6 Niederschlagswasser ....................................................................... 19 3. Sonstige Festsetzungen ................................................................... 20 3. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung .......................... 21 Unterschriften .............................................................................................. 22 Anlagen X ..................................................................................................... 23 1. Umweltbericht ................................................................................. 23 1.1. Einleitung ........................................................................................ 23 1.1.a Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans ............. 23 1.1.b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung ................................... 23 1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .......... 23 1.2.a Bestandsaufnahme des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale23 1.2.a.1 Schutzgut Mensch ............................................................................ 23 1.2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................... 24 1.2.a.3 Schutzgut Boden .............................................................................. 25 1.2.a.4 Schutzgut Wasser ............................................................................ 26 1.2.a.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................. 26 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 5 - 1.2.a.6 Schutzgut Landschaft ....................................................................... 27 1.2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ....................................... 27 1.2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ... 27 1.2.a.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen ....................................... 27 1.2.b Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes ................................ 27 1.2.b.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .. 27 1.2.b.2 Schutzgut Mensch ............................................................................ 27 1.2.b.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................... 28 1.2.b.4 Schutzgut Boden .............................................................................. 29 1.2.b.5 Schutzgut Wasser ............................................................................ 29 1.2.b.6 Schutzgut Luft und Klima .................................................................. 30 1.2.b.7 Schutzgut Landschaft ....................................................................... 30 1.2.b.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ......................................... 30 1.2.b.9 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................. 30 1.2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen ................. 31 1.2.c.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen ................................ 31 1.2.c.2 Schutzgut Mensch ............................................................................ 31 1.2.c.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................... 31 1.2.c.4 Schutzgut Boden .............................................................................. 33 1.2.c.5 Schutzgut Wasser ............................................................................ 33 1.2.c.6 Schutzgut Luft und Klima .................................................................. 33 1.2.c.6 Schutzgut Landschaft und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter34 1.2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................... 34 1.3. Zusätzliche Angaben ...................................................................... 34 1.3.a Technische Verfahren bei der Umweltprüfung ................................. 34 1.3.b Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ...................... 34 1.3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................... 34 2. Vorhaben- und Erschließungsplan ............................................... 37 2.1 Übersichtsplan .................................................................................. 37 2.2. Lageplan M 1: 2000 (Bestand und mit neuer Baumasse) ................. 38 2.3. Flächennutzungsplan „FNP 2010“ M 1: 10.000 (Stand 03/ 2007) ... 39 2.4. Ergänzungsplan „Grünausgleich – Flurst. Nr. 56473/2“ .................... 40 2.5 Bestandsplan (Kataster) M 1: 2000 .................................................. 41 2.6. Projektpläne ..................................................................................... 42 2.6.1 „Projektplan Grundriss EG“ M: 1: 750 ............................................. 42 2.6.2 „Projektplan Systemschnitt“ Ansicht M: 1: 750 ................................. 43 2.7 Stellplatzberechnung: ....................................................................... 44 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 6 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Firma L'ORÉAL Haarkosmetik und Parfümerien GmbH & Co. KG beabsichtigt, ihr nationales Logistikzentrum in Karlsruhe-Hagsfeld, Am Storrenacker 30, zu erweitern. Die Ware des Geschäftsbereiches L’ORÉAL PARIS befindet sich zurzeit auf dem Gelände in der Greschbachstraße 5 und die in der Fabrik in der Hertzstraße produzierte Ware in externen Lagern. Die derzeitigen baulichen Gegebenheiten an den heutigen Standorten verhindern moderne und wirtschaftliche Betriebsabläufe. Durch die Verwirklichung des Erweiterungsbaus Am Storrenacker wird eine Optimierung der logistischen Abläufe erreicht. Die Integration des Geschäftsbereichs L’ORÉAL PARIS und die Lagerung der in Karlsruhe produzierten Ware wird den gesamten Standort L'ORÉAL in Karlsruhe stärken, vorhandene Arbeitsplätze sichern und zusätzlich durch die Neueingliederung anderer L’ORÉAL-Divisionen in der Greschbachstraße 5 neue Arbeitsplätze schaffen. Für die Realisierung dieses Vorhabens bieten sich die an den bestehenden Standort Am Storrenacker angrenzenden Flurstücke 55083, 55063, 55064, 55065, 55066 und 55067 an. Für den Grünausgleich werden die Flurstücke 55050 und 56473/2 in der Nähe des Vorhabens beansprucht. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das Planungsgebiet als Gewerbegebiet dar. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Der seit 15.12.1972 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 382 „Gewerbegebiet Storrenacker und Erweiterung Industriegebiet Tagweidwiesen" weist im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Grünfläche für Sportanlagen" sowie „Fläche- für Land- oder Forstwirtschaft" aus. Nordöstlich an das Plangebiet grenzen die bereits rechtsverbindlichen Bebauungspläne „VEP Am Storrenacker/Herdweg“ vom 06.06.1997 und „VEP Am Storrenacker/Herdweg Ergänzung“ vom 14.04.2004, die für ihr Gebiet Gewerbegebiet festsetzen. Die bisherigen rechtlichen Vorgaben dieser Pläne werden in Teilbereichen durch den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) ersetzt. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 7 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 4,53 ha große Planungsgebiet des VEP liegt in Karlsruhe östlich von Hagsfeld in ca. 80 m Abstand von der Verbindungsstraße L604 „Herdweg" nach Durlach an der Straße „Am Storrenacker". Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Der Planungsraum ist in der naturräumlichen Gliederung dem nördlichen Oberrhein-Tiefland (Bereich 22) zugeordnet, und hier der Hardtebene (Einheit 223). Im Nahbereich gehört er zu der Alb - Pfinz - Saalbachniederung und grenzt an den von Hagsfeld über die Bundesautobahn hinweg reichenden Freiraum, der als Frischluftschneise für den Ortskern von Hagsfeld von besonderer klimatischer Bedeutung angesehen wurde. Das Gebiet ist gegliedert durch schmale Heckenpflanzungen entlang begrenzender Ackerwege. Bei Flurstück Nr. 56476 und 56480 handelt es sich jeweils um einen Pflegeweg als Zugang für den Bereich der Flurstücke an der A5. Flurstück Nr. 56476 (Weg) wurde aber allerdings zwischenzeitlich mit einer Hecke bepflanzt. Der bisher in diesem Gebiet gemessene maximale Grundwasserspiegel betrug ca. 113,80 m ü. NN. Nach Erkenntnissen des Bodengutachtens vom 22. September 2005 des Baugrundinstitutes Dr.-Ing. Westhaus (Mainz) wurde Grundwasser in den Bohrungen ab etwa 1,8 m unter GOK entsprechend ab 111,4 m NN erbohrt. Der Grundwasserstand variiert jedoch stark und schwankt entsprechend der Jahreszeit. Nach den Dr.-Ing. Westhaus vorliegenden Unterlagen sind Grundwasserstände bis 113,5 m NN bekannt, die ein Überstauen des Geländes von bis zu 0,3 m bedeuten. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Planungsgebiet ist weitgehend unbebaut und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich dabei um die Ausgleichsfläche für den ersten Bauabschnitt. Im Nordwesten des Plangebiets liegt die Zufahrt für die bestehende Versandzentrale der Firma L’ORÈAL. Das Plangebiet liegt vollständig in der Zone III B des Wasserschutzgebietes Hardtwald der Stadt Karlsruhe gemäß der Verordnung vom 18.02.1974. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die für die Errichtung des Vorhabens städtischen Grundstücke erwirbt der Vorhabenträger. Vorhabenträger ist die G. u. S. Schneider Grundstücksgesellschaft zwei GmbH & Co. KG, unbeschadet der Benennung der Fa. Vollack in einem Teil der Anlagen. Fa. Vollack GmbH & Co. KG ist das vom Vorhabenträger mit der Planung beauftragte Unternehmen für das Vorhaben. Die Firma L'OREAL wird Mieter. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 8 - 3.5 Belastungen Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die einen Altlastenverdacht begründen. 4. Planungskonzept Das Vorhaben, in direkter angrenzender Nachbarschaft zu dem von der Fa. L'OREAL genutzten Gebäude Am Storrenacker 30, wird zur vordringlichen Erweiterung und Sicherung des künftigen Betriebsablaufs entwickelt mit: - Erweiterung der Versandzentrale (Hallenbau) - Zugehörigem Büro- und Sozialtrakt - Verlegung des Verladehofes für LKWs, - Verlegung der Umfahrt - Vergrößerung der Retention Der angrenzende Wirtschaftsweg (Flurstück 56476), welcher mit einer zu erhaltende Hecke bepflanzt ist, wird mit erworben, soll aber als private Grünfläche ausgewiesen werden und ist daher zur Berechnung der überbaubaren Grundfläche nicht heranzuziehen. Die Hecke wird vom geplanten neuen Lieferhof aus gepflegt werden. Um die Erreichbarkeit der Flächen an der A 5 zu gewährleisten, wird ein Geh- und Fahrrecht über den Lieferhof zu Gunsten der Stadt Karlsruhe eingerichtet. Heckenpflege und Geh- und Fahrrecht werden im Durchführungsvertrag geregelt. 4.1 Art der baulichen Nutzung Als Nutzungsart wird Gewerbegebiet (GE) festgelegt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Ungefähr 80 % des bauordnungsrechtlich zu betrachtenden Baugrundstücks (Neubau und Bestand) werden überbaut bzw. versiegelt. Somit schöpft der Bebauungsplan mit einer Grundflächenzahl von ca. 0,8 planungsrechtlich die Obergrenzen, die in der Baunutzungsverordnung für Gewerbegebiete auf maximal 0.8 festgelegt wurden, aus. 4.3. Erschließung 4.3.1 ÖPNV Der VEP-Bereich ist über die angrenzende Straße „Am Storrenacker“ durch die Buslinie 32 „Hagsfeld- Durlach" an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Eine Haltestelle befindet sich unmittelbar an der Kreuzung der Straßen L604/ Am Storrenacker. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Das erweiterte Gewerbegrundstück wird von Nordwesten über die Straße „Am Storrenacker" durch die bereits vorhandene Grundstückszufahrt erschlossen, die künftig als Erschließung für die Mitarbeiter dienen soll. Der neue Lieferhof wird über eine weitere neue Zufahrt in diesem Bereich angebunden. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 9 - Durch die L 604 „Herdweg" und Straße „Am Storrenacker" ist das Gebiet mit dem übergeordneten Straßennetz verbunden. Die Feuerwehrumfahrt wird innerhalb des Baugrundstückes über den neu entstehenden Lieferhof angebunden. Durch ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Stadt Karlsruhe über den Lieferhof wird die Anbindung der Flächen an der A5 gewährleistet. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die PKW-Stellplätze werden außerhalb des Geltungsbereiches auf dem privaten Baugrundstück östlich vor dem Bürotrakt sowie entlang der inneren Umfahrtsstraße (Feuerwehrumfahrt), gegenüber den am Fuß der an der Nordseite gelegenen Böschung liegenden bestehenden Stellplätzen, in Form von zusätzlichen Senkrechtparkbuchten bereits in ausreichender Zahl vorgehalten (s. auch nachrichtliche Darstellung im zeichnerischen Teil außerhalb des Plangebiets im Bereich des Bestands). 4.3.4 Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom erfolgt über das bestehende Gebäude. Es ist mit Gas, Strom und Wasser an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe GmbH von der Straße „Am Storrenacker" angeschlossen. Die Stromversorgung des Komplexes erfolgt über die bereits vorhandene Trafostation und eine neue zusätzlich Trafostation an der Lieferhofeinfahrt aus dem Netz der Stadtwerke Karlsruhe. Entwässert wird das Gebiet im Trennsystem durch den Anschluss über die Entsorgungsleitung in der Straße „Am Storrenacker" an das Karlsruher Kanalnetz, wobei die Ableitungsmenge im Regenwasseranschluss Q max = 50 l/s nicht überschritten werden darf. Als Regenwasserrückhaltung wird eine entsprechend dimensionierte Retentionsmulde genutzt. Die ortsbeweglichen Abfallbehälter (städtische Gefäße) werden am Tage der Entsorgung im unmittelbaren Grundstückszufahrtsbereich (hier „Am Storrenacker“) zur Entleerung bereitgestellt. 4.4 Gestaltung Der Planbereich wird durch eine Versandhalle, innerhalb derer die Kommissionierung unterschiedlichster Produkte der Fa. L'OREAL erfolgt, im Anschluss an den Bestand bebaut. Das Gebäude wird direkt an das bestehende Hallengebäude mit etwas höheren Höhenmaßen angebaut (Flachdach). Fassadengestaltung sowie Proportionen werden vom bestehenden Gebäude übernommen und bzw. angeglichen weitergeführt. 4.5 Grünordnung/Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 4.5.1 Bewertung des Bestands Die durch die Planung hauptsächlich betroffenen Biotoptypen sind Hecken, Wiesen, Grünflächen und Ackerflächen sowie für den Ausgleich benötigte außerhalb liegende aufgefüllte Flächen. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 10 - Alle Biotope wurden erhoben, nach dem „Karlsruher Modell“ bewertet und bilanziert. Bei der Bewertung nach dem Karlsruher Modell werden die Faktoren Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasser berücksichtigt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 1). 4.5.2 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Im Zuge der Minimierung des Eingriffs werden auf dem Plangebiet 19 hochstämmige Laubbäume gepflanzt, gepflegt und dauerhaft erhalten. Die Außenanlagen werden als zweischürige Glatthafer-Wiesen bzw. Grünflächen (Vegetationsflächen, die als Rasen-, Stauden- oder Strauchpflanzungen angelegt werden) entwickelt. Die Flächenversiegelung durch das Gebäude wird durch eine Dachbegrünung hinsichtlich einiger Einzelaspekte kompensiert. Die Substratstärke für die Dachbegrünung beträgt durchschnittlich 10 cm. Sie kann aufgrund statischer Notwendigkeiten zwischen 5 und 15 cm schwanken. Die Fläche ist mit einer Kräuter-Gras- Saatmischung einzusäen, die mit Sedumsprossen ergänzt wird. Die Feuerwehrumfahrung wird als Schotterrasenfläche ausgeführt. 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Im Zuge des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft ist die Anlage einer mit Wiesenstreifen gegliederten Hecke zwischen der BAB und dem Gewerbegebiet vorgesehen. Diese schließt sich an die Ausgleichsmaßnahme der L’Oréal-Erweiterung von 1999 an und zieht sich bis an die Ausgleichsmaßnahme der Fa. Feederle auf Flst.-Nr. 55050. So entsteht eine durchgängige heckenartige Grünverbindung entlang der BAB. Die Gesamtfläche der Heckenpflanzung beträgt ca. 10 291 m². Des Weiteren wird auf dem an der Pfinz gelegenen Grundstück Flst.-Nr. 56473/2 eine Sukzessionsfläche angelegt. Die Fläche in der Größe von 6 321 m² wird an drei Seiten mit einer Reihe Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) umpflanzt. Die Innenfläche kann sich sukzessiv entwickeln. Entwicklungsziel sind krautige Pflanzengesellschaften auf grundwasserbeeinflussten Standorten, teils auf Rohboden. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die aufgezeigten Maßnahmen ausgeglichen. Zum Ausgleich des Eingriffes in das Schutzgut Boden werden auf der Fläche der Heckenpflanzung und der Sukzessionsfläche bodenverbessernde Maßnahmen durch das Aufbringen von Oberboden durchgeführt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 1). 4.6 Immissionen Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht (Anlage 1). 4.6.1 Klima Bereits am 26.04.1988 wurde durch Prof. Dr. K. Höschele ein klimatologisches Gutachten und ein ergänzendes Gutachten der Emch + Berger GmbH vom 14.02.1997erstellt. Ein weiteres Klimagutachten wurde vom IB Lohmeyer (Karlsruhe) im März 1999 erstellt. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 11 - Beim ersten wie zweiten Bauabschnitt der bestehenden Gebäude/ Baukörper wurden die zu erwartenden Einschränkungen darin bereits als hinnehmbar beurteilt. Auch das durch die Stadt Karlsruhe eingeholte Klimagutachten von ÖKOPLANA vom 07.04.2005, ergänzt am 30.11.2006, hält die zusätzliche Erweiterung noch für annehmbar, da durch die beabsichtigte Bebauung keine zusätzlichen Auswirkungen auf das Klima und Luftschadstoffsituation zu erwarten sind (Näheres in Anlage 1 Umweltbericht). 4.6.2 Schallimmissionen. Die verkehrlichen und schalltechnischen Auswirkungen wurden vom Ingenieurbüro Koehler, Leutwein und Partner (03.11.2006, mit Fortschreibung November 2006) untersucht. Die vorhabenbedingten Mehrverkehre auf öffentlichen Straßen vermischen sich mit vorhandenem Verkehr derart, dass Auswirkungen unterhalb von 3 dB(A) bleiben und damit nach TA-Lärm für Wohngebiete keine Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich sind. Aufgrund von Vorbelastung durch Schallimmissionen der tangierenden BAB A 5 und künftigen Schallimmissionen innerbetrieblicher Fahrbewegungen kommt es im gesamten Grundstück zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18 005. Zum Schutz vor verkehrsbedingten Schallimmissionen werden deshalb für Bereiche, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienen (Büros, Aufenthalts- bzw. Sozialräume), passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. 4.6.3 Lufthygiene Es wurde von ÖKOPLANA, Mannheim am 28.10.2005 ein Luftschadstoffgutachten erstellt und am 30.11.2006 ergänzt. Bei den untersuchten Luftschadstoffen NO 2 , PM10 und Benzol kann es z. T. im Bereich der der BAB zugewandten Fassade zu erhöhten Belastungen kommen. In diesem Nahbereich der BAB sind jedoch keine Büroräume oder Aufenthaltsbereiche geplant, für die eine entsprechende Berücksichtigung notwendig wäre (Näheres in Anlage 1 Umweltbericht). 5. Umweltbericht/Umweltprüfung Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage 1). 6. Sozialverträglichkeit Durch die Planung wird langfristig der Bezug zu den standortnah wohnenden Arbeitnehmern bewahrt, indem der Betriebsstandort der Fa. L'OREAL erhalten wird und auch andere Standorte in Karlsruhe dadurch weiter gestärkt werden können. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 12 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Gewerbegebiet ca. 3,27 ha 0,72 % Ausgleichsflächen an der A 5 ca. 1,26 ha 0,28 % Gesamt Plangebiet ca. 4,53 ha 100,0 % Nicht berücksichtigt: ca. 6 321 qm Ausgleichsfläche an der Pfinz für Sukzessionsfläche auf FIst. Nr. 56473/2 (jenseits Am Storrenacker). 7.2 Geplante Bebauung Versandhalle BGF ca. 17100 m² Energieversorgung zusätzlich BGF ca. 225 m² 7.3 Bodenversiegelung Geltungsbereich ohne BA 1+2 ca. 4,53 ha 100,00% derzeitige Versiegelung (Plangebiet) ca. 0,68 ha 15,10% geplante Versiegelung (Plangebiet) ca. 2,74 ha 60,40% 8. Kosten Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. Die Kosten für die Baufreimachung des Grundstücks sowie die Herstellung einer technisch notwendigen Geländeauffüllung, um das Gebäude auf das Fußbodenniveau des Bestandes anzubinden, inkl. das Anpassen des Heckenzuges trägt der Vorhabenträger. Die Pflanzungen der Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken gehen in Besitz und Verantwortung der Stadt Karlsruhe über. Die Kosten für die Anlage und die Folgepflege werden in dem zu schließenden Durchführungsvertrag geregelt. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 13 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m - 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer selbst entsprechend zu schützen. 3. Regenwasserbeseitigung Das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser wird über eine Retentionsmulde verzögert in die Regenwasserkanalisation abgeleitet. Die Gestaltung der Retentionsmulde erfolgt als unversiegelte grasbewachsene Mulde. Der vorhandene Retentionsteich wird entsiegelt und in die Retentionsmulde integriert. Grundsätzlich ist die Bodenversiegelung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. Flächenbefestigungen sollten, soweit die Nutzung der Flächen dem nicht entgegensteht , wasserdurchlässig (z. B. Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit offenen Fugen) gestattet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend der regionalen Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Moltkestr. 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesdenkmalamt einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 14 - Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z. B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine und steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Außenstelle Karlsruhe, Bau- und Kunstdenkmalpflege, abzustimmen. 5. Begrünung/Ausgleich - Pflanzlisten Gehölz-Liste für die Hecken-Pflanzung Bäume, Hauptsortiment Gewöhnliche Esche* Fraxinius excelsior Hainbuche* Carpinus betulus Silber-Weide Salix alba Stiel-Eiche* Quercus robur Vogel-Kirsche* Prunus avium Bäume, Nebensortiment Winter-Linde* Tilia cordata Sträucher, Hauptsortiment Feld-Ahorn Acer campestre Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Roter Hartriegel Cornus sanguinea Sträucher, Nebensortiment Faulbaum Frangula alnus Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Fettschrift = Arten des Hauptsortiments, die bei Anpflanzungen in der freien Landschaft bevorzugt verwendet werden sollen *= für diese Gehölze sind die im Forstvermehrungsgesetz (FoVG) definierten Herkunftsgebiete zu berücksichtigen. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Altlasten Hinweise und/oder Vermutungen auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen und den Naturhaushalt sowie bedeutende Sachwerte nicht ausgeschlossen werden können, sind dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstr. 14, 76124 Karlsruhe zu melden. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 15 - 8. Erdaushub/Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Bei Verdacht auf Schadstoffeinträge oder Verunreinigungen ist das Bodenmaterial auf dem Grundstück nach bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundesbodenschutzgesetz und zur Änderung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) zu betrachten. Bei Auffüllungen mit Fremdmaterial sind die Bestimmungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und im weiteren nach den o. g. bodenschutzrechtlichen Vorgaben maßgebend. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Schutzgebietsverordnungen Das Vorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald Zone III B der Stadt Karlsruhe gemäß der Verordnung vom 18.02.1974. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind einzuhalten. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 16 - C. Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 895). TEXTFESTSETZUNGEN In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Baugebiete Gewerbegebiet (GE), § 8 BauNVO Zulässig sind Nutzungen gemäß § 8 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), mit der Einschränkung auf Erweiterung der Versandzentrale (Hallenbau) mit zugehörigem Büro- und Sozialtrakt, Verladehof für LKWs. Alle übrigen in § 8 BauNVO aufgeführten Nutzungen sind ausgeschlossen, ebenso Einzelhandel jeglicher Art. 1.1.2 Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. (1) BauNVO sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Ausnahme: Einrichtungen für die private Wertstoffentsorgung wie z. B. Wertstoffpressen und -container sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die gemäß §14 Abs. (2) BauNVO der Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und Abwasser dienenden Nebenanlagen, sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.2 Maß der baulichen Nutzung Die zulässige Grundfläche beträgt 17 100 m 2 . Die Höhe der baulichen Anlage, die Anzahl der Vollgeschosse und der zulässige Baubereich ergeben sich aus der Planzeichnung. 1.3 Abweichende Bauweise Es gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 17 - 1.4 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft , Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen An den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Baumstandorten sind hochstämmige Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. In dem ausgewiesenen Bereich zur Anlage von Hecken sind Baum- und Strauchpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflanzarten sind der Pflanzliste in den Hinweisen zu entnehmen. Für Pflanzungen im Bereich privater Grünflächen ist die Verwendung von Zierarten der angegebenen Arten möglich. Zur Anlage der Hecken auf den Ausgleichsflächen entlang der BAB A5 ist 1 Pflanze auf 4 m² zu pflanzen. Die Heckenpflanzung wird durch zwei Wiesenstreifen in Längsrichtung gegliedert, die insgesamt ein Drittel der Fläche einnehmen. Die Wiese ist durch Ansaat mit standortheimischem Saatgut oder ohne Ansaat durch Mahd zu entwickeln. Sukzessionsfläche: Bodenprofil in unterschiedlichem Profil erstellen, z. T. auch kleinflächig Rohboden. Nur die nördliche Seite (Herdweg), die südliche (Bogenschießplatz) und östliche Seite (Am Storrenacker) sind einreihig mit Erlen (Alnus glutinosa) abzupflanzen. Für die Randbepflanzung der Sukzessionsfläche auf dem Grundstück Flst.-Nr. 56473/2 sind Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) der Güte 12 - 14 in einem Abstand von 8 m zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Der Dachbereich ist mit einer für Gräser- und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von durchschnittlich 10 cm zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen. Unter Berücksichtigung der statischen Gegebenheiten kann die Substratstärke zwischen 5 und 15 cm variieren. Für die Ansaat der Dachbegrünung sind Mischungen aus Kräuter- und Gras- Samen zu verwenden. Diese sind in einer Aussaatstärke von ca. 2 g/m² auszubringen. Zusätzlich zu der Saat sind Sedum-Sprossen in einer Menge von ca. 25 g/m² auszubringen. 1.5 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Anfängliche Aufschüttungen und Geländeanpassungen, die zur Andienung des Neubaues an das Bestandsgebäude und orientiert an den Geländegegebenheiten notwendig werden, sind zulässig. Darüber hinaus sind keine weiteren Aufschüttungen und Abgrabungen zulässig. 1.6 Passiver Schallschutz Für Bereiche, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienen (Büros, Aufenthalts- bzw. Sozialräume) werden folgende passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: V (71 – 75 dB(A)) Gebäudeseite zur BAB A 5 IV (66 – 70 dB(A)) alle anderen Gebäudeseiten VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 18 - 2. Örtliche Bauvorschriften 2.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 2.1.1 Wandhöhe Als Wandhöhe gilt das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs (Erschließungsstraße) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Es gelten die in der Planzeichnung eingetragenen Wand- und Firsthöhen. Diese sind durch absolute Höhen über NN definiert. 2.1.2 Dächer Zulässig sind Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 5° bei einer maximalen Firsthöhe von 128,95 m. ü. NN. 2.1.3 Fassadengestaltung Für die Farbgebung der Fassaden sind grellweiße oder grellbunte Farbgebungen nicht zulässig. Es sind gedeckte Farben mit einem "Hellbezugswert" von max. ́50 (DIN 5033) zu verwenden. 2.2 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. In Einzelbuchstaben aufgelöste Werbeanlagen an Gebäuden sind bei waagerechter Anordnung bis 1,5 m Höhe, bei senkrechter Anordnung bis zu einer Breite von 1,0 m zulässig. Sonstige an den Gebäuden anzubringende Werbeanlagen (z.B. Kastentransparente) sind nur bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig. Sämtliche Werbeanlagen an Gebäuden sind unterhalb der obersten Geschossdecke anzubringen. Freistehende Werbeanlagen dürfen nur im überbaubaren Bereich mit einer Fläche von maximal 2 m² und unter Gebäudehöhe errichtet werden. Außerdem sind im Grundstückszufahrtsbereich Werbepylone und Beschilderungen unter Gebäudehöhe zulässig. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. 2.3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 2.3.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Baugrenze. Sie sind mit Ausnahme von Zufahrten und Zugängen als Vegetationsfläche (Grünflächen) anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 19 - 2.3.2 Einfriedigungen Einfriedungen sind bis 2 m Höhe zulässig. Als Material ist ein Zaunsystem aus korrosionsgeschützten Stahlgitterelementen mit Pfosten zu verwenden. 2.3.3 Abgrabungen, Aufschüttungen Das Gelände ist auf das technisch notwendige Maß bis Unterkante Bodenplatte, für Andienungsflächen des Gebäudes jedoch maximal auf die Oberkante (ca. 114,95 m. ü. NN) aufzufüllen. Hierzu ist, sofern möglich, bei der Maßnahme anfallender Erdaushub zu verwenden. Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück oder auch auf der Ausgleichsfläche an der A5 zur Andeckung zu verwenden. 2.3.4 Abfallbehälterstandplätze Die Standplätze für Abfallbehälter, Verpackungsmaterialien, Paletten u. a. sind im Gebäude oder in der Andienungszone unterzubringen. In der Andienungszone sind sie mit einem Sichtschutz zu versehen, oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. Wertstoffpressen und -container für die private Entsorgung auf dem Lieferhof sind davon ausgenommen. 2.3.5 Feuerwehrwege, Grundstückszufahrten Die Feuerwehrwege sind, sofern sie nicht für die innere Erschließung erforderlich sind, mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen zu befestigen und mit Rasen einzusäen. 2.4 Außenantennen, Satellitenschüsseln Am Gebäude ist nur eine Außenantennenanlage oder Satellitenempfangsanlage zulässig. 2.5 Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 2.6 Niederschlagswasser Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ist - soweit i. S. § 45 b Abs. 3 Wassergesetz Baden-Württemberg schadlos möglich - über Retentionsmulden zu sammeln oder zu verwenden (Grünflächenbewässerung). Das gesammelte Niederschlagswasser ist zeitlich verzögert in die Kanalisation abzuleiten, wobei eine maximale Ableitungsmenge von Q max = 50 l/s nicht überschritten werden darf. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 20 - 3. Sonstige Festsetzungen Die Bebauungspläne Nr. 382 „Gewerbegebiet Storrenacker und Erweiterung Industriegebiet Tagweidwiesen", rechtsverbindlich seit 15.12.1972, der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 704 „Am Storrenacker/Herdweg", rechtsverbindlich seit 06.06.1997, und der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 731 „Am Storrenacker/Herdweg", rechtsverbindlich seit 14.04.2000, werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan neu geregelt werden. Die Anlage 2 (Vorhaben- und Erschließungsplan) ist Bestandteil dieses Bebauungsplans. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 21 - 3. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 22 - Unterschriften Vorhabenträger: G. und S. Schneider Grundstücksgesellschaft zwei GmbH & Co. KG Goethestrasse 17 76275 Ettlingen Tel .: 07243 / 5776-0 Fax: / 5776-11 .............................................. (UNTERSCHRIFT) Planverfasser: Vollack GmbH & Co. KG Fettweisstraße 42 76189 Karlsruhe Tel.: 0721 / 4768- 100 Fax: / 47681-90 .............................................. (UNTERSCHRIFT) Stadtplanungsamt Karlsruhe: Dr. Harald Ringler Lammstraße 7 76133 Karlsruhe .............................................. Dr. Harald Ringler Karlsruhe, den 22.12.2005 Fassung vom 31.07.2007 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 23 - Anlagen X 1. Umweltbericht 1.1. Einleitung 1.1.a Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans - Angaben zum Standort Die Firma L’ORÉAL Haarkosmetik und Parfümerien GmbH & Co. KG beabsichtigt ihr nationales Logistikzentrum in Karlsruhe-Hagsfeld zu erweitern. Für die Realisierung dieses Vorhabens bieten sich die an das bereits vorhandene Logistikzentrum anschließenden Grundstücke Flst.-Nrn. 55083, 55063, 55064, 55065, 55066 und 55067 an. Für Ausgleichsmaßnahmen werden Teile der Grundstücke, Flst.-Nrn. 55050, 56476 und 56473/2 benötigt. - Art des Vorhabens und Festsetzungen Das Vorhaben, in direkter angrenzender Nachbarschaft zu dem von der Fa. L’ORÉAL genutzten Gebäude Am Storrenacker 30, wird zur vordringlichen Erweiterung und Sicherung des künftigen Betriebsablaufs bebaut mit: Erweiterung der Versandzentrale (Hallenbau), zugehöriger Büro- und Sozialtrakt, Neuer Zufahrt und Verladehof für Lkws und Verlegung der Umfahrt. - Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Inklusive der Ausgleichsflächen werden für das Vorhaben ca. 52 400 m² benötigt. Als Fläche für die Halle entfallen ca. 17 100 m² und als versiegelter Verladehof (Verkehrsfläche) werden ca. 7 100 m² benötigt. 1.1.b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und deren Berücksichtigung Die regionalplanerischen Vorgaben des FNP für den Bereich sind die Sicherung von Wasservorkommen sowie die Überschwemmungsgefahr bei Katastrophenhochwässern. 1.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 1.2.a Bestandsaufnahme des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale 1.2.a.1 Schutzgut Mensch Aufgrund der räumlichen Lage ist insbesondere die Lärmsituation zu betrachten. Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Hagsfeld. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 24 - Das Gebiet befindet sich zwischen der westlich verlaufenden Straße „Am Storrenacker“ sowie der östlich verlaufenden BAB A 5. Das Verkehrsaufkommen des bestehenden Lagerbetriebes beträgt ca. 50 Lkw/d. Eine Überschreitung der in der DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für Verkehrslärm in Gewerbegebieten von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr in Höhe von 65 dB(A) und von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr in Höhe von 55 dB(A) erfolgt nicht. 1.2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Der Planungsraum ist in der naturräumlichen Gliederung dem Bereich 22 nördliches Oberrhein-Tiefland zugeordnet, und hier der Einheit 223 Hardtebene. Im Nahbereich gehört er zu der Alb-Pfinz-Saalbachniederung. Die potentielle natürliche Vegetation ist der Sternmieren-Stieleichen- Hainbuchenwald kalkarmer Böden. Die im betrachteten Bereich vorkommenden Biotoptypen sind Hecken, Wiesen, Grünflächen und Ackerflächen. Die die Wiesenflächen kammernden Heckenzüge sind in ihrem Aufbau gut gegliedert. Zum größten Teil sind sie als Strauchhecken (Schlehe) ausgeprägt. Die Wiesen wurden als Ausgleich für die Bebauung des L’Oréal-Geländes aus dem Jahre 1999 angelegt. Sukzessiv sollten sich feuchte Glatthaferwiesen einstellen. Im Ist-Zustand ist dieses Ziel noch nicht erreicht. Um den Eingriff aus 1999 weiterhin auszugleichen, werden diese Wiesen in der Biotopbewertung als optimal ausgeprägte feuchte Glatthaferwiesen aufgeführt. Bei den Grünflächen handelt es sich um die gärtnerisch genutzten Außenanlagen des bestehenden Gebäudes, die hauptsächlich mit Rasen und niedrigen Strauchpflanzungen bewachsen sind. Die aufgeführten Ackerflächen sind ehemalige Maisäcker, die seit den letzten Jahren stillgelegt sind. Die sonstig aufgeführten Biotoptypen sind weitestgehend Biotope, die nicht geändert werden, weder in Lage noch Ausprägung. Alle Biotope wurden erhoben, nach dem „Karlsruher Modell“ bewertet und bilanziert. Bei der Bewertung nach dem Karlsruher Modell werden die Faktoren Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasser berücksichtigt. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 25 - Biotoperhebung Bestand Biotoptyp Wertfaktor Fläche Werteinheiten [m²] [WE] Röhricht 1,03 1.124 1.158 Hecke, vorh. 0,85 2.765 2.350 Wiese 0,83 12.772 10.601 Lärmschutzwall 0,73 133 97 Hecke, BA I 0,71 2.000 1.420 Teich 0,68 411 280 Brombeerhecke 0,66 578 229 Baumpflanzung (12 St.) a 80 m² 0,52 [960] 499 Grünfläche 0,51 2.895 1.477 Ackerfläche 0,44 15.121 6.653 Schotterrasen 0,19 567 108 Verkehrsfläche 0 6.962 0 Summe 45.338 25.024 Die Hecken und die Wiesen wurden als gut ausgebildet erhoben und werden als optimal bewertet. Die Bewertung der anderen Biotoptypen können der obigen Tabelle entnommen werden. 1.2.a.3 Schutzgut Boden Geologisch ist der betrachtete Bereich dem „Geröll und Sand, umgeben von Ablagerungen in den Talauen“ zuzuordnen. Die vorliegenden Bodentypen sind Auengley und brauner Auenboden- Auengley. Diese Böden weisen eine hohe bis sehr hohe Anfälligkeit gegen Wassererosion und Verschlämmung auf. Bohrungen der Baugrunduntersuchung ergaben, dass der gewachsene Oberboden in der Regel aus feinsandigem, schwach tonigem, organischem, teilweise humosem Schluff besteht. Die organischen und humosen Bestandteile sind Pflanzenreste bzw. feine Wurzeln. Der Oberboden ist durchweg kalkfrei. Unterhalb des Oberbodens wurde zunächst feinsandiger bis stark feinsandiger, toniger Schluff erbohrt. Mit zunehmender Tiefe wird das Bodenmaterial sandiger und geht in einen kiesigen Sand über. Mit Erreichen der Sande ist das Material durchweg kalkhaltig und nass. Grundwasser wurde ab etwa 1,8 m unter GOK entsprechend ab 111,4 m NN erbohrt. Die Böden wurden bezüglich der Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ mit 3, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ mit 2 und als „Filter und Puffer“ mit 3 bewertet, gem. den Bewertungskriterien des Umweltministeriums des Landes Baden-Württemberg. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 26 - 1.2.a.4 Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer Im betrachteten Areal befinden sich keine Oberflächengewässer. Das Bett der Pfinz verläuft ca. 150 m westlich des Untersuchungsraumes in Süd-Nord- Richtung. - Grundwasser Der bisher in diesem Gebiet gemessene maximale Grundwasserspiegel betrug ca. 113,80 m ü. NN. Nach Erkenntnissen des Bodengutachtens wurde Grundwasser in den Bohrungen ab etwa 1,8 m unter GOK entsprechend ab 111,4 m NN erbohrt. Der Grundwasserstand variiert jedoch stark und schwankt entsprechend der Jahreszeit. Nach den vorliegenden Unterlagen sind Grundwasserstände bis 113,5 m NN bekannt, die ein Überstauen des Geländes von bis zu 0,3 m bedeuten. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei ca. 8 - 10 l/s*km². Dies ist im Vergleich zu anderen Flächen in Karlsruhe eher gering. Das Areal liegt in der Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes Hardtwald. 1.2.a.5 Schutzgut Luft und Klima Das Plangebiet ist dem Klimatop Kinzig-Murg-Rinne zuzuordnen. Windmessungen dokumentieren, dass im betrachteten Areal in bioklimatisch besonders relevanten Strahlungsnächten der Talabwind aus dem Pfinztal nur noch in geringer Intensität wirksam wird. Ca. 2 km westlich der Hangzone gewinnen rheingrabenspezifische Regionalströme aus südwestlichen und nördlichen Richtungssektoren an Bedeutung. Da der Übergangsbereich zwischen Bebauung und Freiland durch das Gewerbegebiet Breit östlich der BAB A 5 in den letzten Jahren zunehmend nach Osten verlagert wurde, ist der Einfluss des Pfinztalabwindes auf das klimaökologische Wirkungsgefüge westlich der BAB A 5 weiter gesunken. Das potentielle Planungsgebiet „Am Storrenacker“ stellt daher nur noch eine bebauungsinterne Grünfläche dar, deren klimaökologische Positiveffekte auf den unmittelbaren Nahbereich des Gewerbegebiets beschränkt bleiben. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen, durch das beauftragte Ing.- Büro ÖKOPLANA, Mannheim, dokumentieren, dass sich entlang der Bundesautobahn A 5 erhöhte Luftschadstoffbelastungen ergeben. An der südostexponierten Fassade von L’Oréal wird derzeit der Grenzwert für NO 2 (Jahresmittelwert: 50 μg/m³) zu 80 - 90 % erreicht. Am Storrenacker wird der Grenzwert hingegen sicher eingehalten. Hier werden NO 2 - Konzentrationen von ca. 32,5 - 40,0 μg/m³ berechnet. Auch die PM 10 -Belastung entlang der A5 ist deutlich überhöht. Im unmittelbaren Nahbereich der Fahrbahnen wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 μg/m³ deutlich überschritten. An der Südost-Fassade von L’Oréal wird der Grenzwert trotz recht günstiger Ausbreitungsverhältnisse noch zu 80 - 85 % erreicht. Eine Überschreitung des PM 10 - Kurzzeitnachweiswertes ist hier nicht auszuschließen. Am Storrenacker wird der Grenzwert hingegen sicher eingehalten. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 27 - Hinsichtlich der Benzol-Belastung ist im Nahbereich von L’Oréal mit keinen überhöhten Werten zu rechnen. Der derzeit geltende Grenzwert von 10 μg/m³ wird deutlich unterschritten. 1.2.a.6 Schutzgut Landschaft Der betroffene Landschaftsbereich hat mittlere Wertigkeit für Naturschutzfunktionen. Die Erholungsfunktion ist durch die umgebenden Industriebauten stark vorbelastet. Die Landschaft ist durch Verkehrswege zerschnitten. Dies führt zu Lärmbelästigungen und visuellen Störungen. 1.2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Für den näheren und weiteren Umkreis um das betrachtete Areal sind keine Kultur- und Sachgüter ausgewiesen oder vermutet. Das Sachgut landwirtschaftliche Produktionsfläche ist nicht betroffen, da die Art der Nutzung (Wiesen, Ackerbrache) keinen Ertrag erwarten lässt. 1.2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die Bodenfunktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser und Pflanzen/Tiere. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist nur über offenen Boden möglich und sinnvoll, da durch die Bodenpassage Schadstoffe ausgefiltert werden. Boden ist als Standort Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Das Schutzgut Mensch wird in erheblichem Maß von Luft und Klima beeinflusst. Hierbei wirken sowohl Lärm und Luftverunreinigungen durch den betriebsbedingten Verkehr auf das Schutzgut Mensch als auch Veränderungen des Klimas. 1.2.a.9 Zusammengefasste Umweltauswirkungen Durch das Bauvorhaben werden insbesondere die Schutzgüter Boden, Wasser und Pflanzen/Tiere betroffen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft sowie das Schutzgut Mensch sind ggf. deutlich und deshalb gesondert zu ermitteln. 1.2.b Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes 1.2.b.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Errichtung der geplanten Erweiterung des Logistikzentrums wirkt sich auf die betrachteten Schutzgüter unterschiedlich stark aus. Für die Schutzgüter Pflanzen/Tiere und Boden wurden entsprechende Eingriffsbewertungen durchgeführt; für die Schutzgüter Verkehr/Schall und Luftschadstoffe wurden Gutachten durch Fachbüros erstellt. 1.2.b.2 Schutzgut Mensch Zu den derzeitigen durchschnittlich 50 Lkw/d, die das Betriebsgebäude anfahren, kommen durch die Erweiterung weitere 45 Lkw/d hinzu. Durch die Zusammenlegung der Logistikzentren entfallen jedoch auch 10 Lkw/d. Es ergeben sich somit 85 Lkw/d. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 28 - Ein durch das Ingenieurbüro Koehler, Leutwein und Partner GbR, Karlsruhe, erstellte Verkehrs- und Schalltechnische Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis. Die durch den Neubau erzeugten Verkehrsbelastungen sind gegenüber den vorhandenen Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt L 604/ Am Storrenacker/Greschbachstraße als geringfügig und nicht maßgeblich in Bezug auf Verkehrslärm anzusehen. Aufgrund der Vorgaben für Gewerbelärm in der TA-Lärm und der örtlichen Situation ist mit keinen unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen durch Gewerbelärm bzw. durch den aus dem Gewerbebetrieb entstehenden Verkehrslärm für die Umgebung zu rechnen. Durch Straßenverkehrslärm, vor allem der Bundesautobahn, entstehen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 an allen Gebäudefronten. Diese sind an den Gebäudefronten Nord-Ost, Süd-West und Nord-West als geringfügig, an den zur Autobahn hin gerichteten Gebäudefronten bzw. dessen Nahbereiche als deutlich einzustufen. Es ist an der der BAB A 5 zugewendeten Gebäudeseite mit einem Lärmbelastungspegel von 71 - 75 dB(A) zu rechnen. An den restlichen Gebäudeseiten sind 66 - 70 dB(A) zu erwarten. 1.2.b.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die beabsichtigte Bebauung werden Biotopflächen in einer Größe von 24 639 m² überbaut (Gebäude- und Verkehrsflächen) bzw. in ihrer Wertigkeit deutlich reduziert (z. B. Schotterrasen). Der Wegfall von Biotopen betrifft im wesentlichen Hecken, Wiesen und Ackerflächen. Bewertung der Landschaftsdiagnose (Planung): Biotoptyp Wertfaktor Fläche Werteinheiten [m²] [WE] Röhricht 1,03 1.124 1.158 Hecke, vorh. 0,85 590 502 Wiese 0,83 2.234 1.854 Retentionsmulde 0,83 881 731 Hecke 0,74 10.291 7.615 Lärmschutzwall 0,73 938 685 Hecke, BA I 0,71 2.001 1.421 Brombeerhecke 0,66 333 220 Baumpflanzung 0,52 [368] 191 Grünfläche 0,51 1.235 630 Dachbegrünung 0,45 [13.233] 5.955 Schotterrasen 0,19 975 185 Verkehrsfläche 0,00 7.412 0 Gebäudefläche 0,00 17.231 0 Summe 45.245 21.146 VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 29 - 1.2.b.4 Schutzgut Boden Das Schutzgut Boden wird durch die Planung erheblich beeinflusst. Bei der Planung werden an Gebäuden 10.979 m² (Lagerhalle)neu und (ca.17 100 m² minus 6 302 m² Hofbestandanteil = 10.798 m²) und für die entstehende Hof-/Einfahrtssituation ca. 7 099 m² Verkehrsflächen neu versiegelt. Dies ergibt auf einer Fläche von 17 853 m² einen Totalverlust der Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer“. Die Erweiterung der Schotterrasenfläche ergibt eine neu hinzukommende Funktionsminderung auf einer Fläche von 947 m². - Kompensationsbedarf: Bodenfunktion F E [ha] KB [ha WE] “natürliche Bodenfruchtbarkeit” 1,10 0,71 0,09 2,20 0,88 0,06 3,13 “Ausgleichskörper im Wasserkreislauf” 1,10 0,71 0,09 1,10 0,71 -0,02 1,79 „Filter und Puffer“ 1,10 0,71 0,09 2,20 1,42 0,06 3,67 Die Fläche für eine extensive Dachbegrünung beträgt 13 233 m². Minimierungsmaßnahme: Bodenfunktion F M [ha] x (BvM – BnM) MW [ha WE] „natürliche Bodenfruchtbarkeit” 1,32 1,32 „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf” 1,32 1,32 „Filter und Puffer“ 1,32 1,32 Nach Abzug der Minimierungsmaßnahme bleibt ein Kompensationsbedarf wie folgt: “natürliche Bodenfruchtbarkeit” 3,13 – 1,32 1,81 ha WE “Ausgleichskörper im Wasserkreislauf” 1,79 – 1,32 0,47 ha WE „Filter und Puffer“ 3,67 - 1,32 2,35 ha WE In der Summe beträgt der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden 4,62 ha WE. (Die detaillierte Eingriffsbilanz für das Schutzgut Boden befindet sich im Anhang des Umweltberichtes.) 1.2.b.5 Schutzgut Wasser Durch die Versiegelung mit Verkehrsflächen und Gebäude wird das Versickerungspotential des Bodens deutlich verschlechtert. Auf den nicht überbauten Flächen wird die Versickerungsleistung nur gering reduziert, z. B. bei Schotterrasenflächen. Der vorhandene Retentionsteich entfällt. Die für die VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 30 - Aufnahme und Rückhaltung des Niederschlagswassers benötigte Retentionsmulde wird mit 881 m² Fläche angelegt. Schadstoffe aus der Luft gelangen aufgrund der Filter- und Pufferfunktion des Bodens nicht in das Grundwasser. Die der Kanalisation zugeführte Wassermenge bleibt wie bisher bei 50 l/s. Im Bereich der eigentlichen Bebauung wird das Gelände unter der Bodenplatte um ca. 1,00 m aufgefüllt. Die derzeit noch mögliche Situation, dass Grundwasser über die Geländeoberkante tritt ist danach nur noch im Bereich der Ausgleichsflächen möglich und dort findet keine weitergehende qualitative Auswirkung statt als bei der heutigen Situation. Die Bestimmungen der Verordnung für das Wasserschutzgebiet Hardtwald Zone III B der Stadt Karlsruhe gemäß der Verordnung vom 18.02.1974 werden eingehalten. Die Richtlinien des DVGW Arbeitsblattes W101 wurden ebenfalls berücksichtigt. 1.2.b.6 Schutzgut Luft und Klima Nach Realisierung der Erweiterung werden an der südostexponierten Fassade noch NO 2 -Jahresmittelwerte von ca. 35,0 - 45,0 μg/m³berechnet. Der ab 2010 geltende Grenzwert von 40,0 μg/m³ wird nahezu erreicht bzw. in Teilbereichen überschritten. Am Bürotrakt entlang des Straßenzugs „Am Storrenacker“ wird der Grenzwert hingegen nur zu ca. 75 % erreicht. Gegenüber dem Bezugsjahr 2005 ist hier eine um ca. 1,0 - 2,5 μg/m³ niedrigere NO 2 -Belastung zu erwarten. Bis zum Jahr 2010 wird die PM-10-Konzentration an der Südost-Fassade um ca. 10 - 15 % zurückgehen. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes ist hier allerdings noch möglich. Am Storrenacker ist gegenüber dem Ist-Zustand mit keiner Zusatzbelastung zu rechnen. Die Immissionssituation wird hier durch die abschirmende Wirkung (gegenüber der A 5) der erweiterten Versandzentrale sogar verbessert. Vergleichbar mit den o. a. Luftschadstoffen ergibt sich durch die Planung auch hinsichtlich des Luftschadstoffes Benzol keine weitere Zusatzbelastung. 1.2.b.7 Schutzgut Landschaft Durch die geringe Größe des Plangebietes und die an die Umgebung angepasste Bebauung wird die Funktion Erholungsnutzung nicht weiter verschlechtert. Die Lage zwischen zwei Industriegebäuden und zwischen der Straße Am Storrenacker und der Autobahn schließen eine Erholungsnutzung im Umfeld des Areals aus. 1.2.b.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Die Wertigkeit des Schutzgutes Kultur und sonstige Sachgüter wird durch die geplante bauliche Erweiterung nicht verändert. 1.2.b.9 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei der Nichtdurchführung der Planung werden sich die Ausgleichsflächen der Bebauung von 1999 entsprechend der aufgewendeten Pflege weiterentwickeln und ökologisch hochwertige Glatthaferwiesen und VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 31 - Heckenbiotope darstellen. Die ökologische Wertigkeit dieser Biotope wird durch die schlechte Verzahnung mit dem Umland begrenzt bleiben. Die relativ geringe Fläche führt nur in geringem Umfang zu einer Verbesserung des Kleinklimas. 1.2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 1.2.c.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen Die Eingriffe in die Schutzgüter sind möglichst gering zu halten. Sofern die Eingriffe nicht vermieden werden können, sind sie auszugleichen oder mit Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Natur, Boden und Wasser sind möglichst nachhaltig zu nutzen. Luftqualität und Klima sind in ihrer Qualität nicht zu verschlechtern. Die Durchführung der vorgesehenen Bebauung führt nach der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu keiner Verschlechterung der Gesamtsituation. 1.2.c.2 Schutzgut Mensch Beim Straßenverkehrslärm entstehen Überschreitungen der Orientierungswerte an allen Gebäudefronten. Diese sind an den Gebäudefronten Nord-Ost, Süd-West und Nord-West als geringfügig, an den zur Autobahn hin gerichteten Gebäudefronten bzw. dessen Nahbereich als deutlich einzustufen. Aufgrund dieser Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 und unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung des Gewerbegebäudes wird vorgeschlagen, passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 zu beachten. Die in der DIN 4109 vorgegebenen Lärmpegelbereiche sind im Gutachten angegeben und dargestellt. Besondere Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile ergeben sich nur in Bereichen, in denen Büro-, Aufenthalts- bzw. Sozialnutzungen geplant sind. 1.2.c.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Größe des Eingriffs in Natur und Landschaft wird durch vielfältige Maßnahmen am Gebäude (extensive Dachbegrünung) und um das Gebäude (Anlage von Grünflächen und Glatthaferwiesen, Pflanzung von standortheimischen Laubbäumen, Erhalt einer Hecke an der südlichen Grundstücksgrenze) minimiert. Dennoch sind weitere Ausgleichsmaßnahmen notwendig. So ist ein durchgehender Heckenzug entlang der BAB anzupflanzen mit einer Gesamtfläche von ca. 10 300 m². Direkt an der BAB wird sich dieser Heckenzug aufgrund der Verlärmung nicht optimal entwickeln können, jedoch an der abgeschirmten Seite um so besser. Im Vergleich zu der vorhanden Ackerfläche ist die Verbesserung der ökologischen Situation deutlich. Durch die Neuanlage der Hecke und das Anlegen der Sukzessionsfläche auf dem Grundstück 56473/2 werden Lücken in gehölzreichen Leitlinien geschlossen. So entsteht ein Heckenzug entlang der Autobahn über das VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 32 - gesamte Quartier hinweg. In Verbindung mit dem Erhalt des größten Teils der Hecke im Süden des Grundstücks wird durch die Anlage der Sukzessionsfläche und deren Umpflanzung eine Querverbindung zwischen dem Heckenzug und der Pfinz geschaffen. Dadurch sind Vernetzungen für Tiere und Verbindungen zwischen parallellaufenden Leitlinien geschaffen, obgleich diese Vernetzungen durch den Straßenverlauf durchschnitten werden. - Flächen im B-Plan: Gewerbeflächen Biotoptyp WF A Bestand WE Bestand A Planung WE Planung A WE [m²] [m²] [m²] Hecke, vorh. 0,85 2.085 1.772 0 0 2.085 1.772 Wiese 0,83 12.772 10.601 2.234 1.854 10.538 8.747 Retentionsmulde 0,83 0 881 731 -881 -731 Hecke 0,74 0 0 780 577 -780 -577 Lärmschutzwall 0,73 133 97 938 685 -805 -588 Teich 0,68 411 280 0 0 411 280 Baumpflanzung 0,52 [960] 499 [368] 191 592 308 Grünfläche 0,51 2.895 1.477 1.235 630 1.660 846 Dachbegrünung 0,45 0 0 [13.233] 5.955 -13.233 -5.955 Ackerfläche 0,44 5.442 2.394 0 0 5.442 2.394 Schotterrasen 0,19 64 12 975 185 -911 -173 Verkehrsflächen 0,00 6.962 0 7.412 0 -450 0 Gebäude 0,00 10 0 17.231 0 -17.222 0 Summe 30.774 17.132 31.686 10.809 -912 6.323 - Flächen im B-Plan: Ausgleichsflächen Biotoptyp WF A Bestand WE Bestand A Planung WE Planung A WE [m²] [m²] [m²] Röhricht 1,03 1.124 1.158 1.124 1.158 0 0 Hecke, vorh. 0,85 680 578 590 502 90 76 Hecke 0,74 0 0 9.511 7.038 -9.511 -7.038 Hecke, BA I 0,71 2.000 1.420 2.001 1.421 -1 0 Brombeerhecke 0,66 578 381 333 220 244 161 Ackerfläche 0,44 9.679 4.259 0 0 9.679 4.259 Schotterrasen 0,19 503 96 0 0 503 96 Summe 14.564 7.892 13.559 10.338 1.005 -2.446 Abb.: Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz Um das Werteinheitendefizit in Höhe von 3.877 WE auszugleichen, ist auf dem westlich gelegen Nachbargrundstück (Flst.-Nr. 56473/2) auf einer Fläche von ca. 6.321 m² eine Sukzessionsfläche anzulegen. Nach einer Vorbereitung des Bodens und einer randlichen Abpflanzung mit Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) soll diese Fläche sich natürlich entwickeln können. Die Erlenanpflanzung erstreckt sich nicht auf die der Pfinz zugewandten Seite, diese bleibt offen. - Flächen außerhalb B-Plan: Ersatzflächen Biotoptyp WF A Bestand WE Bestand A Planung WE Planung A WE [m²] [m²] [m²] VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 33 - Ruderalfläche 0,70 6.321 4.424 0 0 6.321 4.424 Sukzessionsfläche 1,19 0 6.321 7.522 -6.321 -7.522 Baumpflanzung 30 St 0,52 0 1.500 780 -1.500 -780 Summe 4.424 8.302 0 -3.877 Abb.: Bilanz Ausgleich auf Grundstück Flst.-Nr. 56473/2 1.2.c.4 Schutzgut Boden Als Minimierungsmaßnahme für den Eingriff in den Boden durch die Neuversiegelung wird im Zuge der Neubaumaßnahme eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Als weitere Ausgleichsmaßnahme für den Boden wird die Fläche für die vorgesehene Heckenpflanzung entlang der BAB A 5 zuvor durch einen Auftrag von humosem Oberboden in ihrer Funktionsfähigkeit verbessert. Ebenso werden die natürlichen Bodenverhältnisse der Sukzessionsfläche auf dem Grundstück Flst.-Nr. 5673/2 wieder hergestellt. Die Kompensationswirkung von beiden Maßnahmen (NB 1,74 + AW 2,46 + FP 2,46 = 6,65 ha WE) gleicht den Eingriff in den Boden aus. 1.2.c.5 Schutzgut Wasser Durch die Versiegelung wird nicht nur das Schutzgut Boden geschädigt, sondern auch die Grundwasserneubildung durch Versickerung der Niederschlagswässer unterbrochen. Zur Minimierung dieses Eingriffes wird die Dachfläche extensiv begrünt, so können die Niederschläge verzögert abfließen. Das Niederschlagswasser der versiegelten Flächen und der Dachflächen wird in eine Retentionsmulde geleitet. Von hier gelangt das Wasser gedrosselt in die Kanalisation, wobei die Zuführung Q max = 50l/s nicht überschreitet. Während der Verweildauer in der Retentionsmulde kann auch ein geringer Teil des Wassers versickern, da keine Sperrschichten eingebaut werden. Die Versickerung erfolgt durch belebte Bodenschichten, so dass eine Belastung des Grundwassers nicht zu befürchten ist. 1.2.c.6 Schutzgut Luft und Klima Für das Prognosejahr 2010 ergeben sich für das Firmengelände von L’Oréal und seiner Umgebung keine zusätzlichen Immissionsbelastungen. Durch den zu erwartenden technischen Fortschritt an den Kraftfahrzeugen ist mit einer nachhaltigen Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes pro Fahrzeug zu rechnen. Trotz des zu Grunde gelegten 5%igen Verkehrsanstiegs tritt daher keine weitere Zusatzbelastung auf. Die geänderte Verkehrsfrequenz auf dem Gelände von L’Oréal bleibt von untergeordneter Bedeutung. Im Nahbereich der BAB A 5, wo erhöhte Luftschadstoffkonzentrationen auftreten können, sind keine weiteren Büroräume oder Aufenthaltsbereiche geplant. Die Ergebnisse der zur Beurteilung des vorgelegten Planentwurfs durchgeführten Untersuchungen lassen daher insgesamt keine Auswirkungen erwarten, die eine Änderung der Entwurfsplanung erfordern oder gegen eine Realisierung des Projektes sprechen. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 34 - 1.2.c.6 Schutzgut Landschaft und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Bei den Schutzgütern Landschaft und Kultur und sonstige Sachgüter findet kein Eingriff statt, somit sind auch keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 1.2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten Standort Aufgrund der betrieblichen Organisation und einer effizienten Logistik ist die Ergänzung des Logistikzentrums in unmittelbarer Nachbarschaft zum ersten Bauabschnitt sinnvoll. Die Errichtung in weiterer Umgebung würde zu einem erhöhten Lkw-Verkehr führen und ggf. Flächen im ökologisch wertvollen Außenbereich benötigen. 1.3. Zusätzliche Angaben 1.3.a Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Die verwendeten Verfahren zur Ermittlung der Auswirkungen bei den Sondergutachten sind den jeweiligen Untersuchungen zu entnehmen. Die Bilanzierung des Eingriffes in Natur und Landschaft und die Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen wurden nach dem „Karlsruher Modell“ des Gartenbauamtes der Stadt ermittelt. Hierbei erfolgt die Bewertung eines Biotoptyps durch die Bewertung der Faktoren Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasser. Der Eingriff in das Schutzgut Boden wurde mit der Arbeitshilfe des Umweltministeriums „Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ ermittelt. 1.3.b Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung Nach der Baufertigstellung und der Fertigstellung der Ausgleichsmaßnahmen (spätestens in der dem Bauabschluss folgenden Pflanzsaison) ist zu prüfen, ob die Maßnahmen in entsprechendem Umfang und Qualität durchgeführt wurden (Bauabnahme). Ein weiteres Monitoring der erheblichen Schutzgüter bei der neben dem Zustand der Biotope auf dem Betriebsgelände (Dachbegrünung, Wiesen- und Grünflächen, neu gepflanzte Bäume), auch die Entwicklung der neu angelegten Biotope auf den Grundstücken 55055 und 56473/2 überprüft werden soll, ist 5 Jahre nach Fertigstellung durchzuführen. Bei dem Schutzgut Boden ist kein Monitoring erforderlich, da die Maßnahme Bodenverbesserung einmalig ist und keine in so kurzen Zeiträumen feststellbare Entwicklung des Bodens stattfinden kann. 1.3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Storrenacker/Herdweg“, 2. Ergänzung, umfasst die Flurstücke 55083, 55063, 55064, 55065, 55066, 55067 und 56476. Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes erfolgen auch auf den Flurstücken 55050 und 56473/2. Es ist die Erweiterung des nationalen Logistikzentrums der Fa. L’Oréal GmbH & Co. KG vorgesehen. VbB “Am Storrenacker/Herdweg Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ - 35 - Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB sind die Belastungen der Schutzgüter Boden und Wasser durch die Versiegelung von Gebäude- und Hofflächen anzusehen. Die Schutzgüter Luft und Klima durch die eventuelle Verbauung eines Frischluftkorridors. Das Schutzgut Mensch durch eine ggf. zu hohe Lärmbelastung durch die BAB an den zu errichtenden Arbeitsplätzen. Ebenso das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die Eingriffe in die vorhandenen Natur- und Landschaftspotentiale. Die vermuteten negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Luft und Klima durch Lärm, Luftschadstoffanreicherung und Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr konnten durch die beauftragten Sondergutachten ausgeschlossen werden. Die Frischluftzufuhr für den Stadtteil Hagsfeld wurde bereits durch die Gewerbebebauung östlich der BAB unterbrochen. Als schwierig erwies sich die Vermittlung der Tatsache, dass die vorhandenen Wiesen bereits einen Ausgleich für die L’Oreal-Erweiterung aus dem Jahr 1999 darstellen. Aus diesem Grund gingen diese Fläche nicht mit ihrem heutigem Zustand in die Bewertung ein, sondern wurden so bewertet als hätten sie den gemäß der Ausgleichsmaßnahme optimalen Zustand bereits erreicht. Die Eingriffe in die vorhandenen Natur- und Landschaftspotentiale wurden erhoben und bewertet. Hieraus wurden Festsetzungen im Bebauungsplan als Maßnahmen des Ausgleichs festgelegt. Als Festsetzung zur Minderung des Eingriffes sind die Begrünung des Daches, die Ausgestaltung der Feuerwehrumfahrung als Schotterrasen und der Erhalt der südlichen Hecke vorgesehen. Als Festsetzungen zum Ausgleich des Eingriffes sind in der direkten Umgebung des Eingriffs die Anlage von Wiesenflächen (2- bis 3- schürige Glatthaferwiesen) und Grünflächen (unversiegelte Flächen, die mit Sträuchern, Stauden und Rasen, oft Zierformen, bewachsen sind) und die Anpflanzung von 13 hochstämmigen, standorttypischen Laubbäumen vorgesehen. Des Weiteren in der engeren Umgebung die Anlage einer ca. 10 291 m² großen Hecke entlang der Autobahn und einer Sukzessionsfläche auf ca. 6 321 m² in der Nachbarschaft der Pfinz. VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 36 - Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ Eingriff-/Ausgleich-Bilanz für das Schutzgut Boden aktuelle Nutzung Fläche zukünftige Nutzung Bewertungsklasse Bewertungsklasse Kompensationsbedarf i. haWE (F) [ha] vor dem Eingriff nach dem Eingriff KB = Fx(BvE-BnE) BvE BnE je Funktion insgesamt NB AW FP NB AW FP NB AW FP Acker 0,22 Gebäude 3 2 3 1 1 1 0,44 0,22 0,44 1,11 Grünfläche 0,16 Gebäude 3 2 3 1 1 1 0,31 0,16 0,31 0,78 Hecke 0,10 Gebäude 3 2 3 1 1 1 0,20 0,10 0,20 0,51 Wiese 0,62 Gebäude 3 2 3 1 1 1 1,24 0,62 1,24 3,09 Acker 0,03 Schotterrasen 3 2 3 2 2 2 0,03 0,00 0,03 0,06 Grünfläche 0,03 Schotterrasen 3 2 3 2 2 2 0,03 0,00 0,03 0,05 Verkehrsfläche 0,02 Schotterrasen 1 1 1 2 2 2 -0,02 -0,02 -0,02 -0,05 Wiese 0,02 Schotterrasen 3 2 3 2 2 2 0,02 0,00 0,02 0,04 Retentionsteich 0,00 Schotterrasen 1 2 1 2 2 2 0,00 0,00 0,00 -0,01 Acker 0,17 Verkehrsfläche 3 2 3 1 1 1 0,34 0,17 0,34 0,84 Hecke 0,10 Verkehrsfläche 2 2 3 1 1 1 0,10 0,10 0,21 0,41 Wiese 0,44 Verkehrsfläche 2 2 3 1 1 1 0,44 0,44 0,88 1,75 Summe KB 3,13 1,79 3,67 8,59 Kompensationsart Fläche (F) [ha] zukünftige Nutzung Bewertungsklasse Bewertungsklasse Kompensationswirkung i. haWE nach der Maßnahme vor der Maßnahme KW = Fx(BnM-BvM ) BnM BvM je Funktion insgesamt NB AW FP NB AW FP NB AW FP Minimierungs- maßnahme 1,32 Ext. Dachbegrünung 2 2 2 1 1 1 1,32 1,32 1,32 3,97 Oberbodenauftrag 1,03 Hecke 4 3 4 3 2 3 1,03 1,03 1,03 3,09 Oberbodenauftrag 0,71 Sukzessionsfläche 3 4 4 2 2 2 0,71 1,43 1,43 3,57 Summe KW 3,07 3,78 3,78 10,62 E/A-Bilanz KW-KB 2,03 VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 37 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2. Vorhaben- und Erschließungsplan 2.1 Übersichtsplan VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 38 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.2. Lageplan M 1: 2000 (Bestand und mit neuer Baumasse) VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 39 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.3. Flächennutzungsplan „FNP 2010“ M 1: 10.000 (Stand 03/ 2007) VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 40 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.4. Ergänzungsplan „Grünausgleich – Flurst. Nr. 56473/2“ VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 41 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.5 Bestandsplan (Kataster) M 1: 2000 VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 42 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.6. Projektpläne 2.6.1 „Projektplan Grundriss EG“ M: 1: 750 VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 43 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.6.2 „Projektplan Systemschnitt“ Ansicht M: 1: 750 VbB “Am Storrenacker/Herdweg - 44 - Fassung vom 31.07.2007 Fassung vom 31.07.2007 - 2. Ergänzung“ 2.7 Stellplatzberechnung: Es werden keine neuen Stellplätze geschaffen. Stellplatznachweis: Nach Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 16.04.1996, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 04.08.2003, Tabelle B, sind nachzuweisen: Handwerks- und Industriebetriebe Waren-Umschlaghalle 1 Stellplatz/3 Beschäftigte Dies wären im Hallenbereich (bei angenommenen 14 Beschäftigten) = 5 Stellplätze Unter Anwendung der Kriterien für ÖPNV- Anschluss (Bushaltestelle weniger als 300 m entfernt = 3 Punkte / 2 Buslinien = 1 Punkt) sind als Zahl der notwendiger Stellplätze lediglich 80 %, das sind 4 Stellplätze, nachzuweisen (gem. Tabelle A). Nachzuweisende Stellplätze = 4 Stellplätze Errichtet und ausgewiesen werden jedoch keine neuen Stellplätze. Sie werden vielmehr im Bereich des bisherigen Bestands nachgewiesen.