Ergänzungsantrag GRÜNE: Konzept zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude
| Vorlage: | 18253 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.06.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19.06.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 26.06.2007 1045 8 öffentlich Konzept zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ebenso wie für die Häuser Waldstr. 5-11 und Karlstr./Akademiestr., im Dialog mit dem Eigentümer des denkmalgeschützten Hauses „Drogerie Roth“, Herrn Werner, ein Konzept für den Erhalt des Gebäudes zu entwickeln. Für die Drogerie Roth als stadtgeschichtlich bedeutsamen Gebäude am Kirchplatz St. Stefan gab es in der Vergangenheit Überlegungen, die auch Abriss und Neubau zum Inhalt hatten. Da es sich hierbei um eines der wenigen noch erhaltenen Modell – Doppelhäuser aus Weinbrenners Zeit handelt, das Anfang des vorigen Jahrhunderts hochwertig mit einer heute unbezahlbaren Fassade aus Labradorit renoviert wurde, ist ein Erhalt für Karlsruhe unverzichtbar. Besonders nach dem Auszug des dm – Geschäftes und derzeitiger Zwischennutzung sollte die Stadt frühzeitig mit dem Eigentümer ins Gespräch kommen, um sinnvolle Ansätze für den Erhalt des Gebäudes zu entwickeln. unterzeichnet von: Klaus Stapf Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 20. Juni 2007 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.06.2007 eingegangen: 19.06.2007 Gremium: 39. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2007 1045 8 öffentlich Dez. 5 Konzept zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Eine Bauvoranfrage der Eigentümer zielt auf den vollständigen Abbruch der Häuser. Hier- über ist im Rahmen eines u. a. denkmalrechtlichen Verfahrens, in das insbesondere das Regierungspräsidium als Denkmalfachbehörde eingebunden ist, zu entscheiden. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird im Planungsausschuss berichtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Bei der Stadtverwaltung ging jüngst eine überarbeitete Bauvoranfrage der "Werner Herrenstraße GmbH & Co. KG" ein. Sie zielt auf den vollständigen Abbruch, damit auch der denkmalgeschützten Gebäudeteile, der Häuser Herrenstr. 26 und 28 und die anschließende Neubebauung des Grundstücks mit einem Wohn- und Geschäfts- haus ab. Im Gegensatz zu z. B. den Häusern in der Waldstraße, wo die äußerliche Dimension der an die Gründungszeit der Stadt erinnernden Häuser im Mittelpunkt des Erhal- tungsinteresses steht, legt der Denkmalschutz bei der Herrenstraße 26 - 28 sein Hauptaugenmerk auf die innen verwendeten Baumaterialien und die innere Raum- einteilung der Häuser, die nach Auffassung der Eigentümer eine wirtschaftlich zu- mutbare Verwendung heute nicht mehr zulässt. Hierüber ist im Rahmen eines u. a. denkmalrechtlichen Verfahrens, in das insbeson- dere das Regierungspräsidium als Denkmalfachbehörde eingebunden ist, zu ent- scheiden. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird im Planungsausschuss berichtet werden.