Antrag SPD: Schleichverkehr Jägerhausstraße/Beuthener Straße
| Vorlage: | 18202 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.06.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadträtin Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 03.05.2007 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 26.06.2007 1038 6 öffentlich Schleichverkehr Jägerhausstraße/Beuthener Straße Die Stadtverwaltung bzw. Bürgerservice und Sicherheit ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um den Schleichverkehr auf dem Verbindungsweg zwischen der Jägerhausstraße und der Beuthener Straße zu unterbinden. Seit Sperrung der Schwetzinger Straße nimmt der Schleichverkehr auf dem für PKW gesperrten Verbindungsweg zwischen der Jägerhausstraße und der Beuthener Straße ein nicht mehr zu akzeptierendes Ausmaß an. Der Verbindungsweg wird von vielen Fußgängern, insbesondere auch von Kindern benutzt - deren Sicherheit ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite nicht mehr gewährleistet. Maßnahmen zur Unterbindung des Schleichverkehrs sind daher dringend erforderlich. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Juni 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 03.05.2007 eingegangen: 03.05.2007 Gremium: 39. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2007 1038 6 öffentlich Dez. 2 Schleichverkehr Jägerhausstraße/Beuthener Straße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der betreffende Weg zwischen der Jägerhausstraße und Beuthener Straße ist von beiden Seiten her kommend durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, Mo- fas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftli- cher Verkehr frei" gesperrt. Um die tatsächliche verbotswidrige Nutzung dieses Weges als Schleichweg zu un- terbinden, wird dieser von der nördlichen Zufahrt her (Beuthener Straße) abgepfos- tet. Anliegerverkehr zu den Grundstücken ist dann nur noch über die Jägerhausstra- ße möglich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit