SSP Mühlburg: Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet
| Vorlage: | 17939 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.05.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.05.2007 1030 8.1 öffentlich Dez. 5 SSP Mühlburg: Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 01.08.2006 6 Zustimmung Hauptausschuss 17.10.2006 11 Zustimmung Gemeinderat 24.10.2006 6 Zustimmung Gemeinderat 22.05.2007 8.1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sanie- rungsgebiet „SSP Mühlburg“ nach dem klassischen Verfahren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit 1,7 Mio. € ca. 1,0 Mio. € Haushaltsmittel stehen noch nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Nachdem das Land derzeit nur 1 Mio. € bewilligt, muss intern geklärt wer- den, wie viel die Stadt für welche Maßnahmen bereitstellt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der zentrale Bereich in Mühlburg, einschließlich des Mühlburger Felds, soll als Sanierungs- gebiet nach dem Programm Soziale Stadt ausgewiesen werden. Nach den durch das Büro Voegele + Gerhardt, Karlsruhe, durchgeführten vorbereiteten Un- tersuchungen, die dem Gemeinderat zum Beschluss der Antragstellung am 24. Oktober 2006 vorlagen, haben sich insbesondere städtebauliche und sozial-strukturelle Mängel er- geben, die letztlich zur Antragstellung im Oktober 2006 führten. Auf der Grundlage eines förderfähigen Aufwands von 5,9 bzw. 7,0 Mio. Euro wurden zwi- schenzeitlich durch das Wirtschaftsministerium Fördermittel i. H. v. lediglich 1 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Dies entspricht einem förderfähigen Aufwand von insgesamt rd. 1,7 Mio. Euro. Diese Zusage ist zunächst nur vorläufig zu sehen; zur Rechtskraft steht der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund über dessen Kofinanzierung aus. Sie wird für das Spätjahr erwartet. Dennoch soll bereits heute das Sanierungsgebiet formell beschlossen werden, da durch die Aufnahme Mühlburgs als SSP-Sanierungsgebiet der i. d. R. 8-jährige Förderzeitraum bereits läuft und modernisierungswilligen Wohnungs- und Hauseigentümern bereits steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten eröffnet werden. Vor dem Hintergrund der weitaus geringer zugesagt als beantragten Fördermittel werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch die Prioritäten der Maßnahmen neu zu beraten sein. Die Sanierung soll nach dem klassischen Verfahren durchgeführt werden, da zumindest für Grundstücke in Teilbereichen des Sanierungsgebietes das Entstehen sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen nicht ausgeschlossen werden kann. Ob und unter welchen Umständen wann bei Bund und Land eine Aufstockung der Förder- mittel erreicht werden kann, wird seitens der Verwaltung geklärt. Der Gemeinderat wird ggf. seinerzeit entsprechend unterrichtet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt mit der als Anlage beigefügten Satzung formell das Sa- nierungsgebiet „SSP Mühlburg“ nach dem klassischen Verfahren. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Mai 2007
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Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3316) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. Seite 20) mit Wirkung vom 18.02.2006 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung der Grenzen des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ In der Stadt Karlsruhe wird das Gebiet, das umgrenzt wird, durch die Hardtstraße, Seldeneckstraße, Philippstraße, Bachstraße, Händel-, Herder- und Wichernstraße, dem Radweg entlang der Straßenbahnlinie 5 (ehemalige Ebertstraße), am Enten- fang, Hardtstraße, Südtangente (B 10) und Starckstraße nördliche Begrenzung des Grünzugs Hildapromenade, Feldstraße, Neugrabenstraße als Sanierungsgebiet mit der Bezeichnung „SSP Mühlburg“ gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt. Der beigefügte Lageplan mit der zeichnerischen Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Sanierungsverfahren Das Sanierungsverfahren wird unter Anwendung der §§ 152 - 156 a BauGB (besondere sanierungsrechtliche Vorschriften) durchgeführt. Darüber hinaus ist § 144 Abs. 1 und 2 BauGB (Genehmigungspflicht von Vorhaben- und Rechtsvorgängen) anzuwenden. § 3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.