Nahverkehrsplan Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden 2006

Vorlage: 17933
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.05.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.05.2007

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.05.2007 1024 7 öffentlich Dez. 5 Nahverkehrsplan Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden 2006 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 25.04.2007 11 Kenntnisnahme Gemeinderat 22.05.2007 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Nahverkehrsplan nach Vorberatung im Pla- nungsausschuss. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK, KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Nahverkehrsplan Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden 2006 Bisherige Planungsgrundlagen Gemäß Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personen- nahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNV-Gesetz) stellen die Stadt- und Land- kreise als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs für ihr Gebiet Nahver- kehrspläne auf. Innerhalb des Verbundgebietes des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) wird diese Aufgabe vom KVV wahrgenommen. Der erste Nahverkehrsplan für die baden- württembergischen Aufgabenträger im KVV stammt aus dem Jahr 1998. Der Nahverkehrsplan bildet gem. § 11 (3) den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er enthält eine Bestandsaufnahme, eine Bewertung dieser Bestandsaufnahme, eine Verkehrsprognose sowie Ziele und Rahmenvorgaben für die ÖPNV-Entwicklung. Der Nahverkehrsplan soll gem. ÖPNV-Gesetz § 11 (5) durch einen Nahverkehrs- entwicklungsplan ergänzt werden, der Aussagen über die angestrebte Entwicklung der Verkehrssituation und zu angestrebten Angebotsverbesserungen über den Planungs- zeitraum des Nahverkehrsplanes hinaus enthalten soll. Der Plan enthält im Gegensatz zum Nahverkehrsplan keine Bindungswirkung gegenüber Dritten. Auch der Nahverkehrsent- wicklungsplan wurde im Auftrag der Gesellschafter durch den KVV erstellt und im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 19. Januar 2003 beschlossen. Grundlagen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Gemäß § 12 Abs. 7 Satz 2 ÖPNV-Gesetz sind Aufgabenträger des ÖPNV verpflichtet, nach Ablauf von 5 Jahren den Nahverkehrsplan zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund der Unsicherheiten der ÖPNV-Rahmenbedingungen haben die Aufgabenträger innerhalb des KVV im Jahr 2004 beschlossen, dass die Fortschreibung zurückgestellt wird. Aufgrund aktueller Entwicklungen im EU- und Wettbewerbsrecht und daraus resultierender notwendiger Handlungsfelder zur Vorbereitung auf den ÖPNV-Wettbewerb wurde der KVV in der Aufsichtsratssitzung am 28. Juni 2006 beauftragt, die Fortschreibung des Nah- verkehrsplans einzuleiten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Fortschreibungsverfahren Der KVV hat den Entwurf des Nahverkehrsplans in enger Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen erstellt. Auch die betroffenen Verkehrsunternehmen wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung bereits im Oktober 2005 in den Planungsprozess eingebunden. Am 20. September 2006 (Stellungnahmefrist bis zum 20. Oktober 2006) wurde das lt. Gesetz vorgeschriebene Anhörungsverfahren durch den KVV eingeleitet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Nahverkehrsplan. Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Mai 2007

  • NVP 2006 Anlage 1
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 1 1.1 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Bretten zum Mittelzentrum Bretten (Sporgasse / Hp Stadtmitte) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Bretten nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Bretten Bauerbach Bahnhof 17 0 49 0 Bretten Stadtmitte - - 39 0 Büchig Rathaus 29 1 54 1 Diedelsheim Bahnhof 15 0 43 1 Dürrenbüchig Dürrenbüchig 18 0 38 0 Gölshausen Gölshausen 13 0 45 0 Neibsheim Kirche 24 0 59 1 Rinklingen Rinklingen 16 0 40 0 Ruit Ortsmitte 13 0 53 1 Sprantal Sprantal 23 1 55 1 Gemeinde Gondelsheim Gondelsheim Bahnhof 19 0 51 1 Gemeinde Kürnbach Kürnbach Ober-Tor-Platz 35 1 67 1 Gemeinde Oberderdingen Flehingen Bahnhof 22 0 53 0 Großvillars Kirche 24 1 56 1 Oberderdingen Ortsmitte/Amthof 29 1 61 1 Gemeinde Sulzfeld Sulzfeld Bahnhof 29 0 60 0 Gemeinde Zaisenhausen Zaisenhausen Bahnhof 25 0 56 0 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge. Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 2 1.2 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Bruchsal zum Mittelzentrum Bruchsal (Bahnhof) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) Von Ort Haltestelle nach MZ Bruchsal nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Gemeinde Bad Schönborn Langenbrücken Bad Schönborn-Süd 16 0 51 1 Mingolsheim Schönborn/Kronau 19 0 43 1 Stadt Bruchsal Bruchsal Bahnhof - - 35 1 Büchenau Schule 23 0 52 2 Heidelsheim Bahnhof 19 0 50 2 Helmsheim Bahnhof 21 0 50 1 Obergrombach Kirche 25 1 46 2 Untergrombach Bahnhof 14 0 33 1 Gemeinde Forst Forst Löwen 22 0 50 2 Gemeinde Hambrücken Hambrücken Feuerwehrhaus 29 0 59 2 Gemeinde Karlsdorf-Neuthard Karlsdorf Rathaus 24 0 52 2 Neuthard Hauptstraße 28 0 55 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Fortsetzung: nächste Seite Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 3 Von Ort Haltestelle nach MZ Bruchsal nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Kraichtal Bahnbrücken Bahnhof 35 0 64 1 Gochsheim Bahnhof 32 0 61 1 Landshausen Röhrbrunnen 45 1 75 2 Menzingen Bahnhof 37 0 66 1 Münzesheim Bahnhof 27 0 56 1 Neuenbürg Raiffeisenbank 36 1 65 2 Oberacker Rathaus 35 1 65 2 Oberöwisheim Bahnhof 24 0 53 1 Unteröwisheim Bahnhof 22 0 51 1 Gemeinde Kronau Kronau Schönborn/Kronau 19 0 43 1 Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Oberhausen Kirchplatz 40/54 2/1 49 2 Rheinhausen Tullahalle 45/59 2/1 54 2 Stadt Östringen Eichelberg Brunnen 44 1 64 3 Odenheim Bahnhof 31 0 61 2 Östringen Mitte 34 1 60 2 Tiefenbach Rathaus 40 1 60 3 Stadt Philippsburg Huttenheim Bahnhof 28 0 42 2 Philippsburg Bahnhof 32 0 46 2 Rheinsheim Bahnhof 36 0 50 2 Gemeinde Ubstadt-Weiher Stettfeld Stettfeld 20 0 50 2 Ubstadt Ort 16 0 45 1 Weiher Ortsmitte 24 1 54 2 Zeutern Bahnhof 25 0 55 2 Stadt Waghäusel Kirrlach Altes Rathaus 42 0 52 2 Waghäusel Bahnhof 24 0 38 1 Wiesental Bahnhof 39 1 43 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 4 1.3 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Karlsruhe zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Gemeinde Dettenheim Liedolsheim Mitte 55 1 Rußheim Mitte 61 1 Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen Eggenstein Bahnhof 30 0 Leopoldshafen Frankfurter Straße 36 0 Gemeinde Graben-Neudorf Graben Graben-Neudorf 31 1 Neudorf Graben-Neudorf 35 1 Gemeinde Linkenheim-Hochstetten Hochstetten Grenzstraße 43 0 Linkenheim Rathaus 41 0 Gemeinde Pfinztal Berghausen Bahnhof 29 0 Kleinsteinbach Bahnhof 35 0 Söllingen Bahnhof 32 0 Wöschbach Rathaus 37 1 Stadt Rheinstetten Forchheim Hauptstraße 30 0 Mörsch Rheinaustraße 34 1 Neuburgweier Mitte 43 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Fortsetzung: nächste Seite Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 5 von Ort Haltestelle nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Stutensee Blankenloch Kirche 31 0 Friedrichstal Nord 30 1 Spöck R.-Hecht-Schule 36 1 Staffort Lutherstraße 43 2 Gemeinde Walzbachtal Jöhlingen West 28 0 Wössingen Bahnhof 31 0 Gemeinde Weingarten Weingarten Bahnhof 30 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 6 1.4 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Ettlingen zum Mittelzentrum Ettlingen (Stadt/Erbprinz) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Ettlingen nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Ettlingen Bruchhausen Am Sang 15 0 39 1 Ettlingen Ettlingen Stadt - - 28 0 Ettlingenweier Keltergasse 16 0 37 1 Oberweier Rathaus 24 0 43 2 Schluttenbach Rathaus 21 0 42 1 Schöllbronn Schule 21 0 45 1 Spessart Strauß 20 0 44 1 Gemeinde Karlsbad Auerbach Rathaus 33 1 51 1 Ittersbach Bahnhof 32 0 50 0 Langensteinbach Bahnhof 21 0 39 0 Mutschelbach Rathaus 35 1 39 1 Spielberg Spielberg 26 0 44 0 Gemeinde Malsch Malsch Rathaus 35 0 61 1 Sulzbach Sulzbach 28 0 47 2 Völkersbach Post 28 0 52 1 Waldprechtsweier Waldprechtsweier 34 0 47 2 Gemeinde Marxzell Burbach Speiglerstraße 42 1 61 1 Marxzell Bahnhof 23 0 42 0 Pfaffenrot Pforzheimer Straße 34 1 53 1 Schielberg Rathaus 46 1 65 1 Gemeinde Waldbronn Busenbach Bahnhof 14 0 32 0 Etzenrot Strauß 35 1 54 1 Reichenbach Bahnhof 18 0 36 0 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 7 1.5 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Karlsruher Stadtteilen zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Stadtteil Karlsruhe Haltestelle nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Beiertheim Gebhardtstraße 22 1 Bulach Grünwinkler Straße 25 1 Dammerstock Nürnberger Straße 24 1 Daxlanden Kirchplatz 32 1 Durlach Schloßplatz 25 0 Grötzingen GrötzingenRathaus 28 1 Grünwettersbach Grünwettersbach Mitte 39 1 Grünwinkel Durmersheimer Str. 29 1 Hagsfeld Hagsfeld Bahnhof 21 0 Hohenwettersbach Hohenwettersbach Mitte 35 2 Innenstadt Ost/West Marktplatz - - Knielingen Eggensteiner Straße 29 0 Mühlburg Philippstraße 24 0 Neureut Bärenweg 26 0 Nordstadt Bildungszentrum Nord 28 1 Nordweststadt Berliner Straße 32 1 Oberreut Oberreut Zentrum 28 0 Oststadt Gottesauer Platz 16 0 Palmbach Palmbach Kirche 41 1 Rintheim Rintheim 22 0 Rüppurr Tulpen-/Diakonissenstr. 24 0 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Fortsetzung: nächste Seite Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 8 von Stadtteil Karlsruhe Haltestelle nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stupferich Karlsbader Straße 45 1 Südstadt Werderstraße 16 0 Südweststadt Kolpingplatz 18 0 Waldstadt Waldstadt Zentrum 24 0 Weiherfeld Weiherhof 27 1 Weststadt Schillerstraße 18 0 Wolfartsweier Wolfartsweier Mitte 34 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 9 1.6 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Rastatt zum Mittelzentrum Rastatt (Pavillon) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Rastatt nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Gemeinde Au am Rhein Au am Rhein Diehl 38 0 48 1 Gemeinde Bietigheim Bietigheim Bahnhof 25 1 34 0 Gemeinde Durmersheim Durmersheim Bahnhof 28 1 31 0 Würmersheim Rathausplatz 40 2 42 1 Gemeinde Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen Grüner Baum 29 0 64 1 Gemeinde Hügelsheim Hügelsheim Grüner Baum 29 0 72 2 Gemeinde Iffezheim Iffezheim Rennbahnstr. 20 0 62 2 Stadt Kuppenheim Kuppenheim Bahnhof 26 1 48 0 Oberndorf EKZ 38 2 61 1 Gemeinde Muggensturm Muggensturm Bahnhof 24 1 35 1 Gemeinde Ötigheim Ötigheim Bahnhof 23 1 37 0 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Fortsetzung: nächste Seite Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 10 von Ort Haltestelle nach MZ Rastatt nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Rastatt Niederbühl Siedlung 16 0 58 2 Ottersdorf Kirche 19 0 60 1 Plittersdorf Rathaus 20 0 60 1 Rastatt Bahnhof 37 1 Rauental Kirche 23 1 65 1 Wintersdorf Schule 23 0 63 1 Gemeinde Steinmauern Steinmauern Schule 23 0 48 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 11 1.7 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Bühl zum Mittelzentrum Bühl (Rathaus) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Bühl nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Bühl Altschweier Kirche 16 0 66 2 Balzhofen Kirche 20 0 74 2 Bühl Bahnhof 50 1 Eisental Rebstock 13 0 59 2 Moos Mooser Str. 26 0 78 2 Neusatz Rathaus 21 0 81 2 Oberbruch Rathaus 28 0 80 2 Vimbuch Rathaus 17 0 77 2 Weitenung Autohaus Huck 26 0 72 2 Gemeinde Bühlertal Bühlertal Post 24 0 74 2 Stadt Lichtenau Grauelsbaum Salmen 46 1 106 2 Lichtenau Schwanen 30 0 92 2 Muckenschopf Muckenschopf 46 0 108 2 Scherzheim Blume 36 0 98 2 Ulm Rathaus 28 0 90 2 Gemeinde Ottersweier Ottersweier Kirche 17 0 82 2 Gemeinde Rheinmünster Greffern Volksbank 34 0 87 1 Schwarzach Hauptstr. 32 0 90 2 Söllingen Kirche 45 0 80 2 Stollhofen Krone 42 0 83 1 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 12 1.8 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Gagge- nau/Gernsbach zum Mittelzentrum Gaggenau (Bahnhof) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Gaggenau nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Gemeinde Bischweier Bischweier Bahnhof 15 0 50 0 Gemeinde Forbach Bermersbach Rathaus 50 1 99 1 Forbach Bahnhof 36 0 82 0 Gausbach Rathaus 39 0 81 1 Langenbrand Bahnhof 32 0 78 0 Stadt Gaggenau Freiolsheim Rathaus 25 0 58 1 Gaggenau Bahnhof 57 0 Hörden Bahnhof 15 0 65 0 Michelbach Kirche 17 0 70 1 Oberweier Kirche 22 0 80 2 Ottenau Bahnhof 12 0 61 1 Bad Rotenfels Bahnhof 12 0 54 0 Selbach Unterdorf 21 0 81 2 Sulzbach Oberdorf 18 0 69 1 Stadt Gernsbach Gernsbach Bahnhof 17 0 58 1 Hilpertsau Bahnhof 24 0 70 0 Lautenbach Bürgerhaus 32 1 85 2 Obertsrot Bahnhof 23 0 69 2 Reichental Johannesplatz 35 1 81 1 Staufenberg Sparkasse 31 1 74 2 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 13 Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Fortsetzung: nächste Seite Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 14 von Ort Haltestelle nach MZ Gaggenau nach OZ Karlsruhe Gemeinde Loffenau Loffenau Obere Dorfstr. 34 1 80 1 Gemeinde Weisenbach Weisenbach Bahnhof 27 0 73 0 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________ Anlage 1: Verbindungsstandards 15 1.9 Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten von den Orten (Stadt- und Gemeindeteilen) im Mittelbereich Baden- Baden zum Mittelzentrum Baden-Baden (Leopoldsplatz) zum Oberzentrum Karlsruhe (Marktplatz) von Ort Haltestelle nach MZ Baden-Baden nach OZ Karlsruhe Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Reisezeit* (Min.) Umsteigen (Anzahl) Stadt Baden-Baden Baden-Baden Leopoldsplatz 60 2 Ebersteinburg Kapelle 19 0 74 3 Geroldsau Schule 23 0 81 2 Haueneberstein Karlsruher Str. 23 0 52 2 Lichtental Lichtental 19 0 73 2 Neuweier Kirche 40 0 68 3 Oberbeuern Oberbeuern 24 0 80 1 Sandweier Mitte 27 0 60 1 Steinbach Schule 34 0 78 2 Varnhalt Kirche 28 0 84 2 Gemeinde Hügelsheim Hügelsheim Grüner Baum 45 0 72 2 Gemeinde Sinzheim Sinzheim Turnhalle 31 0 74 3 * Reisezeiten nach EFA (Elektronische Fahrplanauskunft) als kürzeste Verbindung an schulfreien Werktagen (mo-fr) zwischen 6:00 und 8:00 Uhr zuzüglich 10 Minuten pauschal für Zugang, Abgang und Warten mit Anzahl der Umsteigevorgänge Fettdruck: Wert liegt oberhalb des angestrebten Standards.

  • NVP 2006 Anlage 2
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006 _________________________________________________________________________________________ Anlage 2 Qualitätsanforderungen an Busse Die im KVV eingesetzten Busse müssen folgenden einheitlichen Qualitätsanforderungen entsprechen: 1. Zielbeschilderung nach § 33 BOKraft • Fahrziel und Liniennummer am Bug • Streckenverlauf und Liniennummer an der rechten Seite • Liniennummer am Heck • bei neuen Fahrzeugen kann die Zielbeschilderung durch Rollband oder Matrixanzei- ge ausgeführt sein 1. Mindestens eine einfache automatische Tür vorne und eine doppelbreite automatische Tür in der Fahrzeugmitte 2. Kinderwagen-/Rollstuhlplatz (entsprechend zwei Sitzreihen) in der Fahrzeugmitte 3. Ausreichende Gangbreite 4. Vom Fahrerplatz aus fernsteuerbare Entwerter an allen Türen 5. Zahltisch am Fahrerplatz, möglichst mit Fahrscheindrucker 6. Ansprechende und saubere Lackierung – Wird vom KVV für bestimmte Produktgruppen ein einheitliches Farbkonzept entwickelt, sind neue Fahrzeuge in dieser Ausführung zu beschaffen. Die Anpassung vorhandener Fahrzeuge ist im Einzelfall zu klären. 7. Wenn für das vorgesehene Einsatzgebiet eine Funkleitstelle vorhanden ist, so ist das Fahrzeug mit einem entsprechenden Funk auszustatten. Das Gerät ist in Abstimmung mit dem KVV durch den Konzessionär zu beschaffen. 8. In neu beschafften Fahrzeugen ist eine IBIS-Verkabelung vorzusehen. 9. Bei Einsatz auf Linien mit Beeinflussung von Signalanlagen soll die hierfür erforderliche induktive Sendeeinrichtung oder IBIS-Ausrüstung für die Ansteuerung über Funk durch den Konzessionär zur Verfügung gestellt werden. 10. Die im KVV eingesetzten Fahrzeuge sollen in sauberem und ansprechenden Zustand sein. Werden Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 12 Jahren eingesetzt, so bedarf dies der Zustimmung des KVV. 11. Bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge sind grundsätzlich solche zu wählen, welche nach dem GVFG gefördert werden. 12. In den Verkehrsspitzen sowie bei Ausfall von Linienbussen können auch Reisebusse eingesetzt werden.

  • NVP 2006 Anlage 3
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________________ Anlage 3 Qualitätsanforderungen an Straßen- und Stadtbahnen 1 Die im KVV-Gebiet eingesetzten Straßen- und Stadtbahnfahrzeuge (nicht S-Bahn) müssen folgenden einheitlichen Qualitätsanforderungen entsprechen: 1 Zielbeschilderung • Fahrziel- und farbige Liniennummernanzeige an Bug und Heck • Streckenverlauf und Liniennummer an der rechten und linken Seite, je zweimal. • Innenanzeige der nächsten Haltestelle (mind. einmal) • “Perlenkette” innen in jedem Fahrzeugteil 2 Türen • Mindestens vier Automatische Türen je Einheit • Erste und zweite Tür mit Kinderwagentaster • Einstiegshöhe der Infrastruktur angepasst • Einstiegsbreite nach VDV150 • Lichte Höhe mind. 2,05 m 3 Kinderwagenplatz / Mehrzweckraum • Im vorderen Wagenteil sind Stellplätze für mindestens zwei Kinderwagen vorzusehen. • Sitzplätze für Behinderte: Mindestens 4 Sitzplätze pro Fahrzeug in Türnähe angeordnet. 4 Sitzbreite und —abstand • Einzelsitz 480 mm • Doppelsitz 940 mm • Abstand dos a dos ≥ 1650 mm • Abstand hintereinander ≥ 850 mm 5 Entwerter An jedem Einstieg ist ein fernsteuerbarer Entwerter vorzusehen 6 Zahlkasse / Fahrkartenautomat Straßen- und Stadtbahnfahrzeuge müssen mit einem Fahrkartenverkaufsautomaten ausgerüstet sein. Die Funktionalität des Fahrkartenautomaten wird vom KVV vorgegeben. Nahverkehrsplan 2006 __________________________________________________________________________________________ Anlage 3 Qualitätsanforderungen an Straßen- und Stadtbahnen 2 7 Lackierung Die Lackierung muss ansprechend und sauber sein. Wird vom KVV für bestimmte Produktgruppen ein einheitliches Farbkonzept entwickelt, sind die Fahrzeuge in dieser Ausführung zu beschaffen. Die Anpassung vorhandener Fahrzeuge ist im Einzelfall zu klären. 8 Funk Wenn für das vorgesehene Einsatzgebiet eine Funkleitstelle vorhanden ist, so ist das Fahrzeug mit einem entsprechenden Funk auszurüsten. Das Gerät ist in Abstimmung mit dem KVV vom Konzessionär zu beschaffen. 9 IBIS-Verkabelung Die Fahrzeuge müssen über eine IBIS-Verkabelung und ein IBIS-Steuergerät verfügen. 10 RBL Die Fahrzeuge müssen ITCS-tauglich sein. Die erforderliche Ausrüstung ist in Abstimmung mit dem KVV vom Konzessionär zu beschaffen. 11 IMU Bei Einsatz auf Linien mit Induktiver Meldungsübertragung soll die hierfür erforderliche induktive Sendeeinrichtung für die Ansteuerung durch den Konzessionär zur Verfügung gestellt werden. 12 Alter Die im KVV eingesetzten Fahrzeuge sollen in sauberem und ansprechendem Zustand sein. Werden Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 20 Jahren eingesetzt, so bedarf dies der Zustimmung des KVV.

  • NVP 2006 Anlage 4
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Stand: 08.09.2006 LinienbündelKenndaten LinienbündelKenndatenLinienbündelKenndatenLinienbündelKenndaten DieDatenbeziehensichaufdenFahrplanstand2005/2006Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) StadtverkehrBruchsal StadtverkehrBruchsalStadtverkehrBruchsalStadtverkehrBruchsal B 181 BruchsalSüdstadt-Rendezvous-Eggerten- 27,02 26,75 16,69 0,00 7.639  SL 3 Weiherberg B 182 Bruchsal-AmMantel-Rendezvous-Krankenhaus 26,75 26,75 16,95 0,00 7.603  Mini 2 B 183 BruchsalRendezvous-Augsteiner 13,26 13,26 8,36 0,00 3.766  Mini 1 B 185 BruchsalRendezvous-Heidelsheim-Helmsheim- 13,16 13,16 9,24 0,00 3.789  SL 1 Untergrombach-Büchenau-Rendezvous B 186 BruchsalRendezvous-Büchenau-Untergrom- 13,16 13,16 9,24 0,00 3.789  SL 1 bach-Helmsheim-Heidelsheim-RendezvousaktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 08.09.2008 93,35 93,08 60,48 0,00 26.586 26.58626.58626.586     8 888 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie LinieLinieLinie Strecke StreckeStreckeStrecke Leistungsstunden LeistungsstundenLeistungsstundenLeistungsstunden Fahrzeuge FahrzeugeFahrzeugeFahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelMittelbereichEttlingenI LinienbündelMittelbereichEttlingenILinienbündelMittelbereichEttlingenILinienbündelMittelbereichEttlingenI B 101 Moosbronn-Freiolsheim-Völkersbach-Schöll- 42,00 37,00 26,00 25,50 13.135  SL,G-Kom 6 bronn-Ettlingen B 102 Schöllbronn-Schluttenbach-Ettlingenweier- 18,00 17,50 15,00 9,00 5.827  SL 1 Ettlingen B 106 Ettlingen-Industriegebiet-Rheinstetten 24,00 23,00 14,00 9,00 7.240  SL 3 B 109 Ettlingen-Wasen-KleinerPlom 12,50 12,50 0,00 0,00 3.125  SL 1 b 111 GästebusBadHerrenalb(nurimSommerhalbjahr) 9,00 9,00 9,00 9,00 1.629  Midi 0 b 113 OberesGaistal-B.Herrenalb-Bernbach-Moosbronn 28,00 27,00 22,00 11,00 8.794  SL 2 B 225 Mörsch-Neuburgweier 21,00 21,00 19,75 18,00 7.415  SL,Mini 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.03.2012 154,50 147,00 105,75 81,50 47.164 47.16447.16447.164     14 141414 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelMittelbereichEttlingenII LinienbündelMittelbereichEttlingenIILinienbündelMittelbereichEttlingenIILinienbündelMittelbereichEttlingenII b 103 Völkersbach-Malsch(-Sulzbach) 6,00 0,00 0,00 0,00 1.110  SL 1 B 104 Ettlingen-Ettlingenweier-Oberweier-Sulzbach- 33,65 30,35 24,90 13,05 10.339  SL 3 Malsch-Waldprechtsweier B 105 Ettlingen-Erbprinz-EttlingenWest 27,75 27,00 22,00 15,50 9.022  SL 2 B 107 Durlach-Wolfartsweier-Ettlingen 22,75 22,50 11,00 1,00 6.326  SL 2 B 110 Waldprechtsweier-Malsch-Bruchhausen-Ettlingen 50,20 43,40 22,30 12,50 14.075  SL 6 B 112 Ettlingen-Neuwiesenreben-Friedhof-Ettlingen 7,00 7,00 0,00 0,00 1.750  Mini 0 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 30.06.2013 147,35 130,25 80,20 42,05 42.622 42.62242.62242.622     14 141414 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelPfinztal/Albtal LinienbündelPfinztal/AlbtalLinienbündelPfinztal/AlbtalLinienbündelPfinztal/Albtal B 114 Schielberg-Pfaffenrot-Marxzell-Burbach 16,00 14,30 0,00 0,00 3.890  SL 1 B 115 Busenbach-Reichenbach-Etzenrot 30,00 27,00 16,50 7,50 8.654  SL 4 B 118 Grünwettersbach-Palmbach-Mutschelbach- 12,00 0,00 0,00 0,00 2.220  SL 3 Langensteinbach B 151 Berghausen-Wöschbach 21,00 19,20 18,20 16,20 7.104  SL 3 B 152 Kleinsteinbach-Mutschelbach-Langensteinbach 31,50 28,00 0,00 0,00 7.648  SL,Mini 3 B 153 Langensteinbach-Auerbach 15,00 13,00 0,00 0,00 3.620  Mini,SL 2 B 159 Wössingen-Jöhlingen-Berghausen 2,20 0,00 0,00 0,00 407  SL 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.05.2013 127,70 101,50 34,70 23,70 33.542 33.54233.54233.542     18 181818 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelHardt-Ost LinienbündelHardt-OstLinienbündelHardt-OstLinienbündelHardt-Ost B 120 Staffort-Friedrichstal 3,92 0,00 0,00 0,00 725  SL 1 B 121 Weingarten-Waldbrücke-Staffort-Blankenloch 45,58 33,25 14,82 13,82 12.237  SL,Mini 5 B 122 Büchenau-Neuthard-Spöck-Blankenloch 7,83 0,00 0,00 0,00 1.449  SL 1 B 123 Bruchsal-Karlsdorf-Neuthard-Spöck-Karlsruhe 59,00 51,32 14,30 12,83 15.806  SL 8 B 187 Helmsheim-Untergrombach-Büchenau 13,15 14,33 0,00 0,00 3.364  SL 2 B 188 Büchenau-Untergrombach-Bruchsal 7,54 0,00 0,00 0,00 1.395  SL 5 B 189 Obergrombach-Helmsheim-Heidelsheim-Bruchsal 5,03 0,00 0,00 0,00 931  SL 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 27.09.2013 142,05 98,90 29,12 26,65 35.906 35.90635.90635.906     24 242424 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelHardt-West/Nord LinienbündelHardt-West/NordLinienbündelHardt-West/NordLinienbündelHardt-West/Nord B 124 Neudorf-Graben-Hochstetten 18,91 18,70 0,00 0,00 4.714  SL,G-Kom 2 B 126 Graben-Neudorf-Wiesental-Waghäusel 8,33 0,00 0,00 0,00 1.541  SL 2 B 127 Wiesental-Philippsburg 5,86 0,00 0,00 0,00 1.084  SL 1 B 192 Philippsburg-Dettenheim-Hochstetten 38,39 38,16 18,88 16,92 11.634  SL,G-Kom 3 B 194 Rheinhausen-Oberhausen-Philippsburg 8,33 0,00 0,00 0,00 1.541  SL 1 B 195 Blankenloch-FZK-Leopoldshafen 20,85 20,85 0,00 0,00 5.213  SL 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 21.08.2010 100,67 77,71 18,88 16,92 25.727 25.72725.72725.727     11 111111 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelLußhardt LinienbündelLußhardtLinienbündelLußhardtLinienbündelLußhardt B 125 Kirrlach-Waghäusel-Wiesental-Hambrücken-Forst- 93,71 80,80 34,80 28,03 26.177  SL,G-Kom 13 Bruchsal Mini B 128 Altlußheim-Rheinhausen-Oberhausen-Waghäusel 17,17 17,17 0,00 0,00 4.292  SL 2 B 193 Rheinsheim-Philippsburg-Waghäusel-Kirrlach 14,67 13,70 0,00 0,00 3.605  SL 3 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 125,55 111,67 34,80 28,03 34.074 34.07434.07434.074     0,00 0,00 18 181818 21.08.2010 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelKraichtal LinienbündelKraichtalLinienbündelKraichtalLinienbündelKraichtal B 134 Östringen-Odenheim-Tiefenbach-Eichelberg-(El- 25,19 24,39 12,12 8,99 7.448  SL 2 senz-Eppingen) B 135 Oberöwisheim-Neuenbürg 10,24 10,24 0,00 0,00 2.560  Mini 1 B 136 Münzesheim-Oberacker 10,07 10,07 0,00 0,00 2.519  Kleinbus 1 B 137 Bahnbrücken , -Bahnbrücken-Ort 10,12 10,12 0,00 0,00 2.531  Kleinbus 1 B 138 Menzingen-Landshausen 10,24 10,24 0,00 0,00 2.560  Mini 1 B 139 Landshausen-Menzingen-Münzesheim-Oberöwis- 8,82 0,00 0,00 0,00 1.632  SL 2 heim-UnteröwisheimaktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 74,69 65,07 12,12 8,99 19.249 19.24919.24919.249     8 888 21.08.2010 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelMittelbereichBruchsal-Nord LinienbündelMittelbereichBruchsal-NordLinienbündelMittelbereichBruchsal-NordLinienbündelMittelbereichBruchsal-Nord B 131 Kronau-Weiher-Ubstadt-Bruchsal 31,71 29,23 19,48 16,04 9.797  Sl,Kleinbus 3 B 132 Östringen-Mingolsheim-Langenbrücken-Stettfeld- 31,58 32,42 12,54 9,60 9.213  SL 3 Ubstadt-Bruchsal B 133 Kronau-Mingolsheim-Östringen 10,53 0,00 0,00 0,00 1.948  SL 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 07.07.2010 73,82 61,65 32,03 25,65 20.958 20.95820.95820.958     0,00 0,00 8 888 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelMittelbereichBretten LinienbündelMittelbereichBrettenLinienbündelMittelbereichBrettenLinienbündelMittelbereichBretten B 141 Gondelsheim-Neibsheim-Büchig-Bretten 27,49 24,77 12,56 8,82 7.912  SL 4 B 142 Dürrenbüchig-Dieselsheim 2,19 0,00 0,00 0,00 404  SL 1 B 143 (Bahnbrücken-Gochsheim-)Flehingen-Oberder- 10,37 7,88 4,57 3,45 2.888  SL 1 dingen-Großvillars B 144 Bretten-Großvillars-Oberderdingen-Kürnbach 21,52 18,23 0,00 0,00 5.166  SL 3 B 145 Flehingen-Oberderdingen-Kürnbach-Sulzfeld- 33,11 23,64 13,71 10,35 9.034  SL 3 (Zaisenhausen) B 146 Ruit-Bretten-Rinklingen-Diedelsheim-Bretten 25,02 20,27 12,74 8,97 7.181  SL 5 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.05.2013 119,69 94,79 43,58 31,59 32.585 32.58532.58532.585 17 171717 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelKarlsruheOst LinienbündelKarlsruheOstLinienbündelKarlsruheOstLinienbündelKarlsruheOst B 21 GrötzingenNord-Durlach-Stupferich 59,42 55,51 42,47 31,95 18.843  SL 70 5 B 22 DurlachTurmberg-GrötzingenBahnhof 13,25 13,25 8,25 3.758  SL 1 B 24 DurlachTurmberg-Bergwald-Hohenwettersbach- 49,19 48,59 30,66 26,27 15.517  SL 3 DurlachTurmberg B 26 DurlachTurmberg-Geigersberg 18,43 18,43 18,38 15,27 6.531  SL 1 B 27 DurlachTurmberg-Palmbach 16,43 14,85 6,12 8,78 4.871  SL,G-Kom 4 B 44 Zündhütle-Hohenwettersbach-Bergwald- 6,16 6,16 1.540  SL 1 Zündhütle B N3 DurlachTurmberg-Bergwald-Hohenwettersbach- 0,54 0,54 2,72 283  SL 0 Wolfartsweier-Stupferich-DurlachTurmberg B N4 DurlachTurmberg-Wöschbach 0,54 0,54 2,68 279  SL 0 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.05.2014 163,96 157,87 111,28 82,27 51.622 51.62251.62251.622     15 151515 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelKarlsruheNord-Ost LinienbündelKarlsruheNord-OstLinienbündelKarlsruheNord-OstLinienbündelKarlsruheNord-Ost B 30 DurlacherTor-ElbingerStraßeWest 33,43 33,43 19,15 16,15 10.377  SL 2 B 31 WaldstadtZentrum-BahnhofDurlach 46,61 46,61 9,6 12.171  SL 4 B 32 HagsfeldFächerbad-Roßweide 27,2 27,2 16,05 15,55 8.615  SL 240 2 B 42 DurlacherTor-BahnhofDurlach 28,36 28,36 7.090  SL 60 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.12.2007 135,60 135,60 44,80 31,70 26.586 26.58626.58626.586     10 101010 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelKarlsruheSüd-West LinienbündelKarlsruheSüd-WestLinienbündelKarlsruheSüd-WestLinienbündelKarlsruheSüd-West B 47 Hauptbahnhof-Stupferich 54,65 53,47 42,85 34,43 18.000  SL,G-Kom 6 B 50 Hauptbahnhof-OberreutEugen-Geck-Straße 51,08 51,08 38,82 33,7 16.922  NKF 4 B 51 Albtalbahnhof-OberreutZentrum 5,54 5,54 1.385  NKF 1 B 52 Albtalbahnhof-Dammerstock 18,76 18,76 18,42 16,08 6.666  SL 1 B 53 SchloßRüppurr-Erlenweg ALT 480 B 55 Hauptbahnhof-Bannwaldallee 30,39 30,17 11,87 8,93 8.769  SL,G-Kom 5 B 62 Hauptbahnhof-Entenfang 58,5 58,5 51,8 41,9 19.978  SL 3 B N2 Hauptbahnhof-Bulach-Grünwinkel-Entenfang 0,46 0,46 2,32 241  SL 0 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 03.05.2014 219,38 217,98 166,08 135,04 75.366 75.36675.36675.366     20 202020 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelKarlsruheWest LinienbündelKarlsruheWestLinienbündelKarlsruheWestLinienbündelKarlsruheWest B 60 Entenfang-Heidenstückersiedlung 20,83 20,83 5.208  SL 2 B 70 Entenfang-Heidehof 39,06 39,06 36,64 34,33 13.838  SL 2 B 71 NeureutAmZinken-Heidehof 13,13 13,13 8,37 3.734  SL 1 B 72 NeureutKirchfeld-Bärenweg 13,32 13,32 8,82 3.806  SL 1 B 73 NeureutKirchfeld-Europaplatz 33,53 33,53 32,71 26,26 11.750  G-KOM 2 B 74 August-Bebel-Straße-KnielingenRheinbergstraße 20,6 20,6 9,62 6,62 6.073  SL 2 B 75 KnielingenRheinbergstraße-Max-Dortu-Straße- 12,57 12,57 8,07 5,15 3.892  SL 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 31.05.2014 537,15 535,53 393,54 308,01 48.301 48.30148.30148.301     14 141414 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) Linienbündel"Sonderlinien" Linienbündel"Sonderlinien"Linienbündel"Sonderlinien"Linienbündel"Sonderlinien" B KSC MühlburgerTor-Wildparkstadion-DurlacherTor 360  SL,G-KOM 0 B M Messeexpress:KAHbf-MesseKarlsruhe 1.100  SL,G-KOM 0 B SV SchülerverkehrGrünwinkel(Ex57) 1,27 234  SL 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 04.09.2011 1.694 1.6941.6941.694     1 111 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) StadtverkehrRastatt: StadtverkehrRastatt:StadtverkehrRastatt:StadtverkehrRastatt: B 231 Rastatt-Ottersdorf-Wintersdorf 28,10 28,10 18,70 5,00 8.340  SL 3 B 232 Rauental-Rastatt-Plittersdorf 29,40 29,40 12,60 0,00 8.030  SL 2 B 235 Rastatt-Waldfriedhof-Pavillon-Oberwald-Rheinau 27,75 27,30 18,90 6,30 8.313  SL 3 B 236 Rastatt-Waldfriedh.-Pavillon-Arbeitsamt-Beinle- 14,00 14,00 9,50 0,00 4.013  Mini 1 Industriegebiet B 239 Rastatt-Bahnh.-Krankenhaus-Stadtmitte-Bahnh. 13,00 13,00 10,00 0,00 3.790  Mini 0 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 30.06.2011 112,25 111,80 69,70 11,30 32.486 32.48632.48632.486 9 999 StadtverkehrBühl: StadtverkehrBühl:StadtverkehrBühl:StadtverkehrBühl: B 271 Bühl-Rittersbach-Riegel-Kappelwindeck-Bühl 11,40 11,40 5,00 0,00 3.120  Midi 1 B 272 Bühl-Ottenhofen-Weitenung-Ottenhofen-Bühl 9,75 9,75 4,50 0,00 2.681  Midi 1 B 273 Bühl-Neusatz-Immenstein 12,00 12,00 6,00 0,00 3.324  Midi 1 B 274 Bühl-Eisental-Bühl 10,35 10,35 4,50 0,00 2.831  Midi 1 B 275 Bühl-Oberweier-Balzhofen-Moos-Oberbruch 10,80 10,80 5,40 0,00 2.992  Midi 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 08.09.2012 54,30 54,30 25,40 0,00 14.947 14.94714.94714.947 5 555 StadtverkehrGaggenau: StadtverkehrGaggenau:StadtverkehrGaggenau:StadtverkehrGaggenau: B 213 StadtverkehrGaggenau * * * * * ALT 4.200 1 B 252 Gaggenau-Sulzbach * * * * * ALT 5.500 1 B 254 Gaggenau-Winkel-Oberweier * * * * * ALT 5.800 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 15.500 3 10.08.2012 *VerkehrausschließlichalsAnruflinientaxi Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelMurgtal LinienbündelMurgtalLinienbündelMurgtalLinienbündelMurgtal B 240 Kuppenheim-Gaggenau 18,30 15,60 13,10 6,00 5.473  SL + 110 2 B 241 Rastatt-Kuppenheim 24,00 19,50 13,90 7,00 6.885  SL 2 B 242 Gernsbach-Reichental-Kaltenbronn 6,00 3,00 4,00 4,00 1.765  SL + 2500 1 B 244 BadHerrenalb-Loffenau-Gernsbach-Staufenberg- 52,40 49,60 34,40 30,00 16.606  SL,G-Kom + 2300 5 Baden-Baden B 247 Gernsbach-Lautenbach 6,25 * * * 1.156  SL + 4600 1 B 251 Gaggenau-Rotenfels-Bischweier-Oberweier- 6,50 0,00 0,00 0,00 1.203  SL 2 Waldprechtsweier B 252S BadRotenfels-Gaggenau-Ottenau-Sulzbach 2,75 0,00 0,00 0,00 509  SL 1 B 253 Gaggenau-Freiolsheim-Moosbronn 20,50 15,00 10,30 5,00 5.629  SL + 1300 2 B 255 Gernsbach-Weisenbach-Neudorf * * * * * ALT + 1700 1 B 259 Muggensturm-Bischweier/Rauental-Kuppenheim 6,40 0,00 0,00 0,00 1.184  SL,G-Kom 3 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 14.09.2013 143,10 102,70 75,70 52,00 40.409 40.40940.40940.409 + 13.710 20 *VerkehrausschließlichalsAnruflinientaxi Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelNördlicherLandkreisRastatt LinienbündelNördlicherLandkreisRastattLinienbündelNördlicherLandkreisRastattLinienbündelNördlicherLandkreisRastatt B 221 Rastatt - Ötigheim * * * * * ALT + 50 0 B 222 Rastatt-Steinmauern-Elchesheim-Illingen- 66,25 57,75 * * 16.010  SL,G-Kom + 1900 5 AuamRhein-Durmersheim-Karlsruhe-Entenfang B 223 Ötigheim-Bietigheim-Durmersheim 8,10 0,60 0,00 0,00 1.538  SL 2 B 224 Steinmauern-Ötigheim 9,00 7,60 0,00 0,00 2.159  SL 1 B 226 Bietigheim-Bietigheim-Bahnhof * * * * * ALT + 50 0 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 14.08.2012 83,35 65,95 0,00 0,00 19.707 19.70719.70719.707     + 1.950 8 *VerkehrausschließlichalsAnruflinientaxi Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelOrtsverkehrSinzheim LinienbündelOrtsverkehrSinzheimLinienbündelOrtsverkehrSinzheimLinienbündelOrtsverkehrSinzheim B 291 Sinzheim-Kartung-Winden 9,00 0,00 0,00 0,00 1.665  SL 1 B 292 Sinzheim-Müllhofen-Weitenung-Leiberstung- 8,00 0,00 0,00 0,00 1.480  SL 1 Halberstung-Schiftung B 293 Sinzheim-Halberstung-SchiftungLeiberstung- 16,50 14,00 0,00 0,00 3.963  Mini,SL 2 Winden-Litzlung-Vormberg-SinzheimaktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 14.09.2013 33,50 14,00 0,00 0,00 7.108 7.1087.1087.108     4 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelSüdlicherLandkreisRastattI LinienbündelSüdlicherLandkreisRastattILinienbündelSüdlicherLandkreisRastattILinienbündelSüdlicherLandkreisRastattI B 234 Rastatt-Iffezheim-Baden-Airpark-Schwarzach 36,00 32,20 10,00 0,00 9.293  SL,G-KOM 2 B 267 Leiberstung-Weitenung-Bühl 2,50 0,00 0,00 0,00 463  SL 1 B 268 Bühl-Schwarzach-Lichtenau(-Freistett) 46,25 33,25 14,75 0,00 11.514  SL,G-Kom 5 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 14.09.2013 84,75 65,45 24,75 0,00 21.270 21.27021.27021.270     8 Linie Strecke Leistungsstunden Fahrzeuge Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelSüdlicherLandkreisRastattII LinienbündelSüdlicherLandkreisRastattIILinienbündelSüdlicherLandkreisRastattIILinienbündelSüdlicherLandkreisRastattII B 245 Baden-Baden-Schwarzwaldhochstr.-Mummelsee 15,60 15,60 28,80 28,80 7.212  SL,G-Kom 0 B 246 Forbach-Raumünzach-Hundsbach 19,20 16,80 12,00 12,00 6.024  Mini,SL 1 B 248 Forbach-Bermersbach-Langenbrand 9,60 9,40 * * 2.387  SL + 1200 1 B 262 Bühl-Steinbach-Sinzheim-Baden-Baden 12,00 0,00 0,00 0,00 2.220  SL 3 B 263 Bühl-Bühlertal-Sand-Herrenwies-Forbach 21,00 15,00 13,00 12,00 6.294  SL 2 B 264 Bühl-Ottersweier-Neusatz-Bühlertal-Bühl 24,00 14,50 7,00 6,00 6.127  SL 4 B 265 Bühl-Ottersweier-Haft-Lauf 6,30 5,25 2,45 0,00 1.639  SL 0 B 266 Bühl-Ottersweier-Unzhurst 9,60 5,60 3,60 0,00 2.334  SL 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 14.09.2013 117,30 82,15 66,85 58,80 34.237 34.23734.23734.237     12 Nahverkehrsplan 2006Anlage4 Linie Strecke Mo-Fr Mo-Fr Sa So Gesamt Fz-Typ ALT max Fahrz. S F Fahrten/a (7-8-Uhr an S) LinienbündelBaden-Baden LinienbündelBaden-BadenLinienbündelBaden-BadenLinienbündelBaden-Baden B 204 Malschbach-Brahmsplatz-Stadtmitte-Merkurwald 12,53 11,87 11,04 9,47 4.263  SL,ALT 750 2 B 205 Merkurwald-Stadtmitte-Bad.-B.Bhf.(-Airpark) 12,81 12,26 10,02 9,28 4.274  SL,ALT 235 4 B 206 Augustaplatz-Stadtklinik-Balg 18,77 18,57 16,09 11,56 6.254  SL,ALT 475 2 B 207 Lichtental-Leopoldsplatz-ObereBreite-Sinzheim 15,85 13,22 7,45 1,80 4.304  SL,G-Kom,ALT 110 4 B 208 Herrengut-Friesenberg-Birkenbuckel 9,62 9,62 4,95 0 2.672  Midi 0 B 214 Bühl-Baden-Baden-Gaggenau 39,38 35,65 28,85 23,18 12.574  SL,ALT 1.850 5 B 215 Augustaplatz-AltesSchloss 0 0 0 1,13 69  SL 0 B 216 Neuweier-Baden-BadenBahnhof-Haueneberstein 57,32 52,20 41,40 21,60 17.550  SL,ALT 3.820 8 B 217 Augustaplatz-RoteLache-Scherrhof 2,20 2,20 0 3,65 773  SL 0 B 218 Baden-BadenBahnhof-Sandweier(-Iffezheim) 9,80 8,70 5,22 3,91 2.899  SL,G-Kom 4 B 219 Augustaplatz - Fremersberg 0 0 0 0,97 59  SL 0 B 243 Kuppenheim-Baden-Baden 22,70 19,90 13,50 6,00 6.588  SL 2 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 09.06.2012 287,51 267,57 220,95 164,28 92.534 92.53492.53492.534     41 LinienbündelBaden-Baden/LandkreisRastatt LinienbündelBaden-Baden/LandkreisRastattLinienbündelBaden-Baden/LandkreisRastattLinienbündelBaden-Baden/LandkreisRastatt B 205 (Merkurwald-)Bad.-B.Bhf.-Airpark 14,44 13,82 0 0 3.570  SL,G-Kom 3 B 212 Baden-BadenBahnhof-Sandweier-Rastatt 14,43 14,15 9,53 5,20 4.421  SL,G-Kom,ALT 900 3 B 218 (Baden-BadenBahnhof-)Sandweier-Iffezheim 4,58 4,01 2,45 1,84 1.352  SL,G-Kom 3 B 261 Neuweier-Steinbach-Weitenung-Sinzheim 14,00 14,00 7,00 0,00 3.878  SL 1 aktuelllängsteKonzessionslaufzeit: 02.09.2011 47,45 45,98 18,98 7,04 13.221 13.22113.22113.221     10 101010    B 201 Oberbeuern-Lichtental-Stadtmitte-Schweigrother-platz-Baden-BadenBahnhof 86,53 83,38 10 Leistungsstunden Fahrzeuge 82,43 71,73 30.255  SL,G-Kom

  • NVP 2006 Deckblatt
    Extrahierter Text

     Nahverkehrsplan 2006 Landkreis Karlsruhe Stadt Karlsruhe Landkreis Rastatt Stadt Baden-Baden Nahverkehrsplan 2006 Inhaltsverzeichnis InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Gliederung GliederungGliederung Gliederung Se Se Se Sei ii ite tete te Vorbemerkung 1 1 Einführung 1 1.1 Der Karlsruher Verkehrsverbund 1 1.2 Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan 2 2 Rahmenbedingungen 4 2.1 Raumordnerische Grundlagen 4 2.2 Demographische Bedingungen 4 2.3 Rechtliche Bedingungen 8 2.4 Finanzielle Bedingungen 9 3 Bilanzierung des Nahverkehrsplans 1998 14 4 Anforderungsprofil 18 4.1 Kategorisierung des ÖPNV-Netzes 18 4.2 Bedienungsstandards 20 4.3 Nachfragestandards 21 4.4 Erschließungsstandards 22 4.5 Verbindungsstandards 23 4.6 Standards für Haltestellen und Verknüpfungspunkte 23 4.7 Standards für Fahrgastinformation 27 4.8 Standards für Fahrzeuge 28 4.9 Anforderungen durch das Behindertengleichstellungsgesetz 28 4.10 Bewertung 29 5 Angebotskonzeption 31 5.1 Landkreis Karlsruhe 33 5.2 Stadt Karlsruhe 36 5.3 Landkreis Rastatt 39 5.4 Stadt Baden-Baden 40 6 Linienbündel 42 6.1 Landkreis Karlsruhe 44 6.1.1 Wettbewerb 44 6.1.2 Linienbündelung 44 6.2 Stadt Karlsruhe 50 6.3 Landkreis Rastatt 52 6.4 Stadt Baden-Baden 55 Nahverkehrsplan 2006 Abbildungen Seite Abb. 1 Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Region Mittlerer Oberrhein 4 Abb.2 Durchschnittsalter der Bevölkerung 5 Abb.3 Verkaufsentwicklung Schülermonatskarte und ScoolCard 1996/7 bis 2004/5 6 Abb. 4 Entwicklung der Altersgruppe der Schüler ab Klasse 5 6 Abb. 5 Fahrgastentwicklung im KVV 1995 bis 2005 10 Abb. 6 Fahrgeldeinnahmen im KVV 1995 bis 2005 10 Abb. 7 Tarifwabenplan mit Übergangsbereichen 15 Tabellen Tabelle 1 Realisierung von wesentlichen Nahverkehrsprojekten 17 Tabelle 2 Mindestanzahl von Fahrten in Abhängigkeit von der Siedlungsgröße 20 Tabelle 3 Mindest-Taktzeiten in Abhängigkeit von der Netzkategorie 21 Tabelle 4 Einzugsbereiche von Haltestellen in Abhängigkeit vom Verkehrssystem 22 Tabelle 5 Ausstattungsstandards von Haltestellen 25 Anlagen Anlage 1 Verbindungsstandards Anlage 2 Qualitätsanforderungen an Busse Anlage 3 Qualitätsanforderungen an Straßen- und Stadtbahnen Anlage 4 Linienbündel Kenndaten Nahverkehrsplan 2006 AST Anrufsammeltaxi, in Germersheim Ruftaxi AVG Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH BBL Baden-Baden-Linie BGG Behindertengleichstellungsgesetz BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraffahrunternehmen im Personenverkehr BoStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen B+R Bike and Ride DB Deutsche Bahn DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DB St&S Deutsche Bahn Station und Service AG EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung FAG Finanzausgleichsgesetz GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz HVZ Hauptverkehrszeit KVV Karlsruher Verkehrsverbund NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg NVP Nahverkehrsplan NVEP Nahverkehrsentwicklungsplan ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG ÖPNV-Gesetz PBefG Personenbeförderungsgesetz P+R Park and Ride RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH SchwbG Schwerbehindertengesetz SGB Sozialgesetzbuch SPNV Schienenpersonennahverkehr VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VU Verkehrsunternehmen ZOB Zentraler Omnibusbahnhof

  • NVP 2006 Endfassung
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006 1 _________________________________________________________________________________ Vorbemerkung VorbemerkungVorbemerkung Vorbemerkung Das Instrument Nahverkehrsplan stellt die wesentliche planerische Grundlage der Aufgabenträger für die Ausgestaltung und Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar. Mit der Umsetzung der Ziele und Maß- nahmen des ersten Nahverkehrsplans (1998) wurde im KVV bereits eine sehr gute Qualität des ÖPNV erreicht. Acht Jahre nach dem ersten NVP ist es erforderlich, die planerischen und kon- zeptionellen Ziele für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV in den nächsten Jahren neu festzulegen. Dabei stehen die Absicherung des Erreichten, die weitere Verbesserung von Fahrgastinformation, die Barrierefreiheit beim Zugang zum ÖPNV und die Schaffung wettbewerbsfähiger Strukturen im Vordergrund. 1 11 1 Einführung EinführungEinführung Einführung 1.1 Der Karlsruher Verkehrsverbund Der 1994 gegründete Karlsruher Verkehrsverbund KVV mit seinen vier baden- württembergischen und drei rheinland-pfälzischen Gesellschaftern nimmt vor allem Aufgaben der Verkehrsplanung, der Abstimmung des verkehrlichen und betrieblichen Leistungsangebotes sowie des Vertriebssystems, der Erstel- lung und Weiterentwicklung eines Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), des Marketings und der Aufteilung von Einnahmen wahr. Als „Regieebene“ bündelt der als Kommunalverbund organisierte KVV die In- teressen und verkehrlichen Anforderungen der Gesellschafter, die zugleich Aufgabenträger gemäß ÖPNVG sind. Dazu schließt er mit den Verkehrsunternehmen Vereinbarungen über Leistungsumfang und Qualität des Verkehrsangebots sowie die Zuscheidung der Fahrgelderlöse ab. Seit Gründung des KVV konnte das Fahrplanangebot gemäß den Zielen der Aufgabenträger und in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunterneh- men deutlich ausgeweitet werden. Der Erfolg zeigt sich in stetig gestiegenen Fahrgastzahlen und überdurchschnittlich gewachsenen Fahrgeldeinnahmen. Nahverkehrsplan 2006 2 _________________________________________________________________________________ 1.2 Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan Die in den vergangenen Jahren erreichte ÖPNV-Qualität soll für die Fahrgäste gesichert und bei Bedarf weiter verbessert und ausgebaut werden. Dazu ist es erforderlich, dass Verbund und Aufgabenträger die Ziele der Nahverkehrs- entwicklung gemeinsam festlegen. Dies geschieht in den Nahverkehrsplänen der ÖPNV - Aufgabenträger, die den Rahmen der Nahverkehrsentwicklung für die nächsten Jahre abstecken. Auf der Grundlage der novellierten ÖPNV-Gesetzgebung nach der Regionali- sierung des ÖPNV 1996 konnte der erste Nahverkehrsplan gemäß §11 ÖPNV- Gesetz Baden-Württemberg 1998 verabschiedet werden. Für die rheinland-pfälzischen Gesellschafter des KVV - Landkreis Germers- heim, Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau - wurden bereits im Jahr 2005 neue Nahverkehrspläne aufgestellt und verabschiedet. Der hier vorgelegte Nahverkehrsplan ist der neue gemeinsame Nahverkehrsplan für die baden-württembergischen Gesellschafter des KVV - Stadt Karlsruhe, Stadt Baden-Baden, Landkreis Karlsruhe und Landkreis Rastatt. Ergänzend zum verbindlichen Nahverkehrsplan sieht das Regionalisierungsge- setz Baden-Württemberg vor, dass ein Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) aufgestellt werden soll, der die mittelfristigen ÖPNV-Ziele aufzeigt und einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren umfasst. Der KVV hat diesen NVEP für die baden-württembergischen Gesellschafter des KVV erstellt. Verabschiedet wurde der NVEP vom Gemeinderat der Stadt Baden-Baden am 2. April 2001, vom Kreistag des Landkreises Karlsruhe am 26. April 2001, vom Kreistag des Landkreises Rastatt am 14. Mai 2002, und vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 19. Januar 2003. Im allgemeinen Teil des NVEP sind in erster Linie die Anforderungsprofile in Bezug auf Bedienung und Erschließung, für Infrastruktureinrichtungen und Fahrgastinformation sowie die langfristigen Entwicklungen im Tarif- und Marketingbereich dargelegt. In dem für den jeweiligen Aufgabenträger spe- zifischen Teil sind vor allem mittelfristige ÖPNV-Projekte aufgeführt und un- tereinander in einer Prioritätenfolge geordnet. Der NVEP selbst entwickelt keine rechtsverbindliche Wirkung. Diese kommt allein dem Nahverkehrsplan (NVP) zu. Mit dem hier vorgelegten gemeinsamen Nahverkehrsplan wollen die Aufga- benträger • die im Nahverkehrsentwicklungsplan formulierten Nahverkehrsstan- dards verbindlich festlegen, • den sich verändernden rechtlichen, demographischen und ökonomi- schen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, Nahverkehrsplan 2006 3 _________________________________________________________________________________ • Maßnahmen zur Sicherung und weiteren Verbesserung des ÖPNV- Konzeptes auf der Basis des Karlsruher Modells mit der engen Ver- knüpfung von Bus und Bahn auf den Weg bringen, • wettbewerbsfähige Strukturen schaffen. Die Aufgabenträger Stadt Karlsruhe, Stadt Baden-Baden, Landkreis Karlsruhe und Landkreis Rastatt haben im Jahr 2005 beschlossen, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben. Sie haben den KVV beauftragt, den gemeinsamen Nahver- kehrsplan 2006 zu erstellen. Nahverkehrsplan 2006 4 _________________________________________________________________________________ 2 22 2 Rahmenbedin RahmenbedinRahmenbedin Rahmenbedingungen gungengungen gungen 2.1 Raumordnerische Grundlagen Der baden-württembergische Teil des KVV-Gebietes gehört zu den wirtschaft- lich starken Regionen Deutschlands bei gleichzeitig im bundesweiten Ver- gleich niedrigen Arbeitslosenzahlen. Eine hohe Bevölkerungsdichte und eine sehr gut ausgebaute (Verkehrs-) Infrastruktur erleichtern es, einen attraktiven ÖPNV in allen Städten und Gemeinden anzubieten. Dabei orientiert sich das Schienennetz als Rückgrat des ÖPNV an den Landesentwicklungsachsen. Die Verknüpfung von Zentren unterschiedlicher Bedeutung wird über das ÖPNV- Netz mit den Teilnetzen Regionales Grundnetz 1. und 2. Ordnung sowie Städ- tisches Grundnetz sichergestellt. Darüber hinaus verbinden das regionale und das städtische Ergänzungsnetz Gemeinden und Gemeindeteile miteinander. ( Die Herleitung und Ausprägung des kategorisierten ÖPNV-Netzes findet sich ausführlich im Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP Anlage 2 und Karten A1.1 und A1.2). Auf einen erneuten Abdruck an dieser Stelle wird daher verzich- tet). 2.2 Demographische Bedingungen Die Qualität des ÖPNV-Angebotes wird entscheidend von der Siedlungsstruk- tur, der Bevölkerungsdichte und der Bevölkerungsstruktur beeinflusst. Ent- sprechend dem Landestrend ist auf der Grundlage der aktuellen regionalisier- ten Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes davon aus- zugehen, dass die Region Mittlerer Oberrhein auch weiterhin Wachstumsre- gion bleibt und daher bis 2010/2020 von steigenden Bevölkerungszahlen aus- zugehen ist, die insgesamt sogar leicht über dem Landesdurchschnitt liegen. Bevölkerungsentwicklung absolut 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 31.12.20042010 *2020 * Landkreis Rastatt Landkreis Karlsruhe Stadtkreis Karlsruhe Stadtkreis Baden-Baden Bevölkerungsentwicklung relativ 0,98 1,00 1,02 1,04 1,06 1,08 1,10 31.12.20042010 *2020 * Stadtkreis Baden-Baden Stadtkreis Karlsruhe Landkreis Karlsruhe Landkreis Rastatt Abbildung 1: Prognostische Bevölkerungsentwicklung in der Region Mittlerer Oberrhein Quelle: Statistisches Landesamt B.W. Vorbehaltlich eines anhaltenden Wanderungsgewinns in ähnlicher Größen- ordnung wie bisher ist insgesamt davon auszugehen, dass bis 2025 nicht mit einem deutlichen Bevölkerungsrückgang zu rechnen ist. Zu berücksichtigen Nahverkehrsplan 2006 5 _________________________________________________________________________________ ist hierbei allerdings, dass sich die Bevölkerungsentwicklung - kleinräumig be- trachtet - unterschiedlich entwickeln wird. Diese für die ÖPNV-Nachfrage positive Entwicklung wird relativiert durch die gleichzeitig zu beobachtende Änderung der Bevölkerungsstruktur. Dabei sind zwei Tendenzen besonders wichtig: Wachsender Anteil der älteren Bevölkerung Wachsender Anteil der älteren BevölkerungWachsender Anteil der älteren Bevölkerung Wachsender Anteil der älteren Bevölkerung Die Bevölkerung insgesamt altert. Damit wächst der Anteil derer, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen. Diese Gruppe hat ein eher auf Freizeitak- tivitäten ausgerichtetes Interesse am ÖPNV. Dies lässt sich bereits heute an den Bedürfnissen der Inhaber von „Seniorenkarten“ (Karte ab 60) beobach- ten. Innerhalb der nächsten Jahre wird sich dieser Trend verstärken. 36 40 44 48 52 199520042020 Alter Landkreis Rastatt Landkreis Karlsruhe Stadtkreis Karlsruhe Stadtkreis Baden-Baden Abbildung 2: Durchschnittsalter der Bevölkerung Quelle: Statistisches Landesamt B.W. Unabhängig hiervon ist derzeit allerdings noch nicht vollständig absehbar, inwiefern sich die altersspezifische Mobilitätsstruktur entwickeln wird. Bei ei- ner künftig gleichbleibenden Mobilitätsstruktur würde die Verkehrsnachfrage zurückgehen. Unter der Annahme der Tendenz einer künftig steigenden Mo- bilität der Senioren könnte dagegen sogar mit einer steigenden Verkehrs- nachfrage gerechnet werden. Die tatsächliche Entwicklung muss kontinuier- lich beobachtet werden und der ÖPNV muss die aktuellen Tendenzen bei der Planung von Verkehrsangeboten berücksichtigen. Nahverkehrsplan 2006 6 _________________________________________________________________________________ Sinkender Anteil der jüngeren Bevölkerung Sinkender Anteil der jüngeren BevölkerungSinkender Anteil der jüngeren Bevölkerung Sinkender Anteil der jüngeren Bevölkerung Die Zahl der Kinder und damit der Schüler wird in der nächsten Dekade deut- lich zurückgehen. Entgegen dem allgemeinen Trend haben die Zahlen der Schüler, die für den Schulweg den ÖPNV benutzen, im KVV auch in den letz- ten Jahren immer noch zugenommen, vor allem durch eine weiterhin stei- gende Quote von Schülern, die weiterführende Schulen besuchen. Es wird angenommen, dass die große Zahl dieser Schüler auch in den nächsten Jahren noch stabil bleibt. Ab dem Jahr 2012 könnte allerdings auch hier ein deutlich spürbarer Rückgang zu verzeichnen sein, zumal zu berücksichtigen ist, dass zum Ende des Schuljahres 2011/12 zwei Abiturientenjahrgänge gleichzeitig die Gymnasien verlassen, wenn sich die flächendeckende Einführung des achtzügigen Gymnasiums voll auswirkt. 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 96/9797/9898/9999/0000/0101/0202/0303/0404/05 Schuljahr Gültigkeitsmonate A-Karte (Monate) ScoolCard (Monate) Abbildung 3: Verkaufsentwicklung Schülermonatskarte und ScoolCard 1996/7 bis 2004/5 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 S t adtkreis Ba d e n-B ad e n S t adtkreis Karl sruh e Landkre is R ast at t Landkre is K arlsruhe 31.12.2004 2010 2020 Abbildung 4: Entwicklung der Altersgruppe der Schüler ab Klasse 5 Nahverkehrsplan 2006 7 _________________________________________________________________________________ Quelle: Statistisches Landesamt B.W. In Verbindung mit dem G-8 Abitur wird der Nachmittagsunterricht zuneh- men. Damit werden neue Anforderungen an den ÖPNV gestellt, weil nen- nenswerte Schülerströme nicht mehr nur nach der 6. sondern auch nach 8. und 10. Schulstunde zu erwarten sind. Dies lässt sich bereits heute beobach- ten. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein hoher bzw. noch wachsender Anteil von Schülerkursen erhalten bleiben muss bei gleichzeitig deutlich sin- kenden Fahrgeldeinnahmen. Der ÖPNV wird durch die demographische Entwicklung und durch die sich daraus ergebenden Kundenpotentialverschiebungen, aber auch aufgrund der raumstrukturellen Auswirkungen – die derzeit noch nicht in ihrem vollen Ausmaß prognostizierbar sind – vor eine große Aufgabe gestellt. Die Gesamt- entwicklung der demographischen Entwicklung muss daher auch von Seiten des ÖPNV kontinuierlich beobachtet und analysiert sowie notwendige Pla- nungsstrategien erarbeitet werden. Diese Strategien müssen laufend über- prüft und an aktuelle Trends flexibel angepasst werden. Dieser Prozess muss von Seiten des ÖPNV in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern erfol- gen, da gerade in den Stadt- und Landkreisen in den nächsten Jahren inter- disziplinäre Handlungskonzepte einer strategischen Anpassungspolitik für den Umgang mit den Folgen des demographischen Wandels erarbeitet wer- den. DieThematikdesdemographischenWandels DieThematikdesdemographischenWandelsDieThematikdesdemographischenWandels DieThematikdesdemographischenWandelsunddersichdarause unddersichdarauseunddersichdarause unddersichdarauser- r-r- r- gebendenstrukturellenVeränderungenfürdenÖPNVsollendaherim gebendenstrukturellenVeränderungenfürdenÖPNVsollendaherimgebendenstrukturellenVeränderungenfürdenÖPNVsollendaherim gebendenstrukturellenVeränderungenfürdenÖPNVsollendaherim RahmeneinerzubildendenArbeitsgruppeko RahmeneinerzubildendenArbeitsgruppekoRahmeneinerzubildendenArbeitsgruppeko RahmeneinerzubildendenArbeitsgruppekon nn ntinuierlichbeleuchtet tinuierlichbeleuchtettinuierlichbeleuchtet tinuierlichbeleuchtet undentspr undentsprundentspr undentspre ee echendeHandlungskonzepteerarbeitetwerden.DerKern chendeHandlungskonzepteerarbeitetwerden.DerKernchendeHandlungskonzepteerarbeitetwerden.DerKern chendeHandlungskonzepteerarbeitetwerden.DerKern derArbeitsgruppesollsichausMitar derArbeitsgruppesollsichausMitarderArbeitsgruppesollsichausMitar derArbeitsgruppesollsichausMitarbeiterndesKVVundderAufg beiterndesKVVundderAufgbeiterndesKVVundderAufg beiterndesKVVundderAufga- a-a- a- benträgerzusammensetzen.Projektspezifischkönnenzusätzlicheb benträgerzusammensetzen.Projektspezifischkönnenzusätzlichebbenträgerzusammensetzen.Projektspezifischkönnenzusätzlicheb benträgerzusammensetzen.Projektspezifischkönnenzusätzlichebe- e-e- e- ratende Fachleute hinzugezogen werden (z.B. aus dem Fachbereich ratende Fachleute hinzugezogen werden (z.B. aus dem Fachbereichratende Fachleute hinzugezogen werden (z.B. aus dem Fachbereich ratende Fachleute hinzugezogen werden (z.B. aus dem Fachbereich derRegiona derRegionaderRegiona derRegional ll lplanung). planung).planung). planung).   Nahverkehrsplan 2006 8 _________________________________________________________________________________ 2.3 Rechtliche Bedingungen Mit der Regionalisierung des ÖPNV und den entsprechenden gesetzlichen Rege- lungen ist der Rechtsrahmen für den ÖPNV noch nicht abschließend festgelegt. Es ist zu erwarten, dass innerhalb der Geltungsdauer dieses Nahverkehrsplans auf eu- ropäischer Ebene Regelungen getroffen werden, die den ÖPNV stärker für den Wettbewerb öffnen. Ein erster Schritt in diese Richtung war bereits mit der Regionalisierung des ÖPNV getan worden. Damit sollten prinzipiell die Kosten begrenzt bzw. bei gleichem Mitteleinsatz mehr Leistungen finanziert und bessere Qualität für die Fahrgäste er- reicht werden. Voraussetzung für mehr Wettbewerb ist die Öffnung des Marktes im Geltungsbe- reich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das derzeit geltende Genehmi- gungsrecht beinhaltet bereits den Wettbewerb um Liniengenehmigungen und hat damit bereits eine gewisse Marktöffnung. Diese wurde durch die Trennung in „ei- genwirtschaftliche“ und „gemeinwirtschaftliche“ Verkehre (§§ 13 und 13a PBefG) mit der Reform des PBefG verstärkt. Dies bedeutet, dass eine Genehmigung gemäß § 13a (für einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr) nur an den Unternehmer verge- ben werden darf, der die geringsten Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Gro- ße praktische Bedeutung hat diese Regelung bislang allerdings nicht entfaltet. Der bei weitem größte Teil der Genehmigungen im Bus- und Trambereich wird nach wie vor für eigenwirtschaftliche Verkehre erteilt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 24.07.2003 vier Kriterien als Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Mittel (Zuschüsse) zur Finanzierung des ÖPNV aufgestellt: • Das begünstigte Unternehmen muss tatsächlich mit der Erfüllung gemein- wirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein und diese Verpflichtungen müssen (in einem Verkehrsvertrag) klar definiert sein. • Die Parameter zur Berechnung des Ausgleichs müssen zuvor klar und trans- parent aufgestellt sein. • Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Verkehrsleistungen unter Berücksichtigung eines angemessenen Gewinns ganz oder teilweise zu decken. • Die Höhe des Ausgleichs muss sich an den Kosten orientieren, die ein durch- schnittliches, gut geführtes Verkehrsunternehmen zu tragen hat. Diesen Kriterien müssen die Verkehrsverträge, die die Aufgabenträger mit den Verkehrunternehmen abschließen, entsprechen und gegebenenfalls angepasst werden. Nahverkehrsplan 2006 9 _________________________________________________________________________________ Rechtssicherheit in der Frage der Genehmigungsverfahren soll eine Verordnung der EU bringen. Der EU - Verkehrsministerrat hat am 9. Juni 2006 eine politische Einigung über den von der Kommission vorgelegten dritten Verordnungsentwurf für Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße erreicht. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung innerhalb der Geltungsdauer dieses Nahverkehrsplans verabschiedet wird und in Kraft tritt. Auch nach der erforderli- chen Umsetzung der Verordnung in nationales Recht ist für Altverträge noch eine mehrjährige Übergangszeit vorgesehen. Für die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen besteht daher Handlungs- bedarf, sich frühzeitig auf den Wettbewerb im Bereich der Verkehre einzustellen, die dem PBefG unterliegen (Tram und Busverkehre). Für die Städte Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Ra- statt werden daher in Kapitel 6 Linienbündel als Grundlage von Genehmigungsver- fahren definiert. Noch nicht überall optimal ist die Ausgestaltung des ÖPNV für Fahrgäste und Fahr- gastgruppen, die aus verschiedenen Gründen mobilitätseingeschränkt sind. Der Bund hat daher 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet. Mit diesem Rahmengesetz wird u.a. angestrebt, die Zugangsbedingungen zum ÖPNV so zu gestalten, dass mobilitätseingeschränkte Personen Busse und Bahnen barrierefrei nutzen können. Dazu zählen neben Maßnahmen an den Fahrzeugen auch bauliche Verbesserungen an Haltepunkten und Haltestellen. Im Kapitel 4 werden daher Maßnahmen in das Anforderungsprofil übernommen, die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ableiten. 2.4 Finanzielle Bedingungen Ein Nahverkehrsangebot, das den Ansprüchen eines integrierten Gesamtverkehrs- konzeptes und den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht wird, kann derzeit nicht kostendeckend betrieben werden. Fahrgeldeinnahmen und gesetzliche Ausgleichs- leistungen ohne Zuschüsse Dritter reichen auf den meisten Linien nicht aus, um die erforderlichen Betriebsaufwendungen abzudecken. In jedem Einzelfall ist eine dif- ferenzierte Betrachtung erforderlich. Voraussetzung für die Sicherstellung einer angemessenen ÖPNV-Bedienung ist deshalb neben einem guten Management eine entsprechende finanzielle Ausstat- tung des ÖPNV. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind: • Fahrgeldeinnahmen FahrgeldeinnahmenFahrgeldeinnahmen Fahrgeldeinnahmen Grundsätzlich korrelieren die Fahrgeldeinnahmen mit der Zahl der Beförde- rungsfälle. Beide konnten seit Gründung des KVV im Jahr 1994 kontinuierlich Nahverkehrsplan 2006 10 _________________________________________________________________________________ gesteigert werden. Im Jahr 2005 wurden 163,2 Mio. Fahrgäste befördert, wobei zu berücksichtigen ist, dass es sich dabei um sogenannte „Verbundbeförde- rungsfälle“ handelt, d.h. Umsteiger zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und –unternehmen werden nur einmal berechnet. Die Tarifeinnahmen betru- gen verbundweit ca. 94,1 Mio. €. Die Tarifpolitik wird im Aufsichtsrat des KVV bestimmt. Die Beförderungstarife werden jährlich den allgemeinen Kostenstei- gerungen angepasst. Die bisherige Strategie des KVV, über ein gutes Verkehrsangebot und einen attraktiven Tarif die Fahrgastzahlen zu steigern und dadurch auch zu Fahr- geldmehreinnahmen zu kommen, hat sich bewährt und soll fortgeführt wer den. Es kann jedoch nach allen vorliegenden Erfahrungen nicht davon ausge- gangen werden, dass die mit einer Ausweitung des Angebots erzielten Fahr geldmehreinnahmen ausreichen, um Sprungkosten durch zusätzlich benötigte Fahrzeuge zu kompensieren. Abbildung 5: Fahrgastentwicklung im KVV 1995 bis 2005 Abbildung 6: Fahrgeldeinnahmen im KVV 1995 bis 2005 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Fahrgäste in Mio / Jahr 19951996199719981999200020012002200320042005 Jahr 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 in Mio Euro / Jahr 19951996199719981999200020012002200320042005 Jahr 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Fahrgäste in Mio / Jahr 19951996199719981999200020012002200320042005 Jahr Nahverkehrsplan 2006 11 _________________________________________________________________________________ Berücksichtigt man die große Konkurrenz des Individualverkehrs, der im Be- wusstsein der Bevölkerung trotz stark gestiegener Treibstoffkosten im Vergleich zum ÖPNV immer noch als preiswert eingestuft wird, besteht bei den Tarifen nur ein enger Spielraum zur Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen, wenn nicht gleichzeitig Einbrüche bei den Fahrgastzahlen in Kauf genommen werden. • Zus ZusZus Zuschüsse zu den verbundbedingten Kosten und Zuschüsse gemäß Finanzau chüsse zu den verbundbedingten Kosten und Zuschüsse gemäß Finanzauchüsse zu den verbundbedingten Kosten und Zuschüsse gemäß Finanzau chüsse zu den verbundbedingten Kosten und Zuschüsse gemäß Finanzaus- s-s- s- gleichsg gleichsggleichsg gleichsge ee esetz (FAG) setz (FAG) setz (FAG) setz (FAG) Bis zum Jahr 2004 wurden die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg zu den verbundbedingten Kosten (Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste so- wie Verbundorganisation) zwischen dem Land und dem KVV jeweils vereinbart. Für das Jahr 2004 erhielt der KVV wie in den Vorjahren 4,346 Mio. € aus den Mitteln der Verbundförderung. Ab 2005 wurde dies neu strukturiert. Auf der Grundlage der bisherigen Förderung wird der Verbundzuschuss aufgeteilt in ei- ne Basiskomponente und eine Anreizkomponente. Damit soll erreicht werden, dass Wirtschaftlichkeitsreserven und Nachfragepotentiale noch besser ausge- schöpft werden. Die Basiskomponente umfasst 50 % der bisherigen Verbund- förderung, die Anreizkomponente beinhaltet die (im KVV seit Verbundgrün- dung überdurchschnittliche) Entwicklung der Fahrgastzahlen und ein weiteres betriebswirtschaftliches Kriterium. Gegenüber der bisherigen Verbundförde- rung kann der Gesamtbetrag um bis zu 10 %, bei fehlender tariflicher Koopera- tion mit den Nachbarverbünden um bis zu 20 % geringer ausfallen. Die Verbundgesellschafter erhalten darüber hinaus vom Land für den ÖPNV zweckgebundene Mittel gemäß § 28 Finanzausgleichsgesetz (FAG), die im Jahr 2006 für das baden-württembergische Verbundgebiet insgesamt knapp über 1 Mio. € betragen. • Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des Schienenpersone Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des SchienenpersoneMittel gemäß Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des Schienenpersone Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz zur Finanzierung des Schienenpersonen- n-n- n- nahve nahvenahve nahver rr rkehrs kehrskehrs kehrs Entsprechend dem im Regionalisierungsgesetz festgelegten und zwischenzeit- lich angepassten Verteilungsschlüssel stellt der Bund den Ländern zweckgebun- dene Mittel aus dem Mineralölsteueraufkommen zur Finanzierung des Schie- nenpersonennahverkehrs zur Verfügung. Aufgabenträger für den SPNV ist das Land. Auftragnehmer des Landes sind neben DB REGIO auch nichtbundeseigene Schienenverkehrsunternehmen. Im KVV erbringt die Albtal-Verkehrs- Gesellschaft (AVG) in erheblichem Umfang vergleichsweise kostengünstig Schienenverkehrsleistungen für das Land, die über langfristige Verträge abgesi- chert sind. Ohne die Regionalisierungsmittel wären diese Stadtbahnleistungen im KVV in ihrem Bestand gefährdet. Als Risiko ist daher die von Bund und Län- dern beschlossene Kürzung der Regionalisierungsmittel zu betrachten. Seitens der Schienenverkehrsunternehmen im KVV bestehen zwar längerfristige Ver- kehrsverträge mit dem Land, die jedoch auch Abbestellregelungen enthalten. Vor allem nach Auslaufen der Verträge kann es im KVV auch zu Kürzungen der mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Stadtbahnleistungen kommen. Diese Nahverkehrsleistungen in der Zuständigkeit des Landes sind zwar nicht unmit- telbar Gegenstand dieses Nahverkehrsplans, sie haben aber über die Struktur Nahverkehrsplan 2006 12 _________________________________________________________________________________ des Karlsruher Modells und die enge Verknüpfung von Stadtbahnleistungen mit Tram- und Busverkehren mittelbar Auswirkungen auf die gesamte Angebots- konzeption. • Gesetzliche Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Gesetzliche Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Gesetzliche Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Gesetzliche Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Schülern und Schwerbehi SchwerbehiSchwerbehi Schwerbehin nn nderten dertenderten derten Gemäß § 45a PBefG und § 6a AEG haben die Verkehrsunternehmen Anspruch auf Ausgleich eines Teils ihrer Mindereinnahmen für die Beförderung von Per- sonen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs. Diese Ausgleichszahlun- gen sind eine wichtige Säule der ÖPNV-Finanzierung. Sie machen einen erhebli- chen Anteil am Gesamtanspruch der Unternehmen aus, zumal im ländlichen Raum bis zu 70 % der Fahrgäste Schüler sind. Es ist daher sehr wichtig, dass die bisherige Regelung des § 45a PBefG in möglichst vollem Umfang erhalten bleibt und in ihrer Substanz nicht ausgezehrt wird. Aufgrund der langfristigen Sparzwänge der öffentlichen Hand wurden die Mit- telzuweisungen in den Jahren 2004 – 2006 bundesweit jeweils um 4 % gekürzt, so dass ab 2006 gegenüber dem Basisjahr 2003 12 % weniger Mittel nach § 45 a PBefG an die Verkehrsunternehmen gezahlt werden. Im Gesamtverbundgebiet bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von ca. 3,6 Mio €. Ein weiteres Risiko besteht in der 2006 zwischen den Ländern und dem Bund vereinbarten „Rück- holklausel“, nach der die Länder die Festlegung von Parametern für die Aus- gleichszahlungen nach § 45a PBefG selbst treffen können. Das Land Baden- Württemberg plant die Pauschalierung der §45a-Zahlungen auf dem Niveau des Jahres 2005 für fünf Jahre. Die Verkehrsunternehmen erhalten vom Bund außerdem Ausgleichsleistungen für entgangene Fahrgeldeinnahmen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten gemäß § 148 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für diesen Aus- gleich kann das Verkehrsunternehmen entweder einen pauschalen Prozentsatz Schwerbehinderter an den Fahrgästen geltend machen oder einen mit Zählun- gen nachgewiesenen höheren Prozentwert beanspruchen. Ab 2004 wurde der Ausgleich für den betriebsindividuellen Nachweis reduziert. Danach wird bei ei- nem über dem pauschalen Prozentsatz von 3 % liegenden Wert nur der Anteil berücksichtigt, der den Pauschalwert um mehr als ein Drittel übersteigt. • Betriebskostenzuschüsse der Aufgabenträger Betriebskostenzuschüsse der AufgabenträgerBetriebskostenzuschüsse der Aufgabenträger Betriebskostenzuschüsse der Aufgabenträger Die verbleibenden Kostenunterdeckungen der Verkehrsunternehmen - insbesondere für nicht kostendeckende Zusatzleistungen - gleichen die Land- kreise als Aufgabenträger jeweils auf ihrem Gebiet aus. In Karlsruhe und Baden- Baden erfolgt der Ausgleich durch den steuerlichen Querverbund. Maßgebend für deren Umfang ist die Angebotsqualität bzw. die Höhe des Gesamtanspruchs der Unternehmen und der erzielten Erlöse. Gegenüber der Verabschiedung des ersten NVP 1998 hat sich die finanzielle Situation der Aufgabenträger deutlich verschlechtert. Mit höheren Betriebskostenzuschüssen der Aufgabenträger ist deshalb für die Zukunft nicht zu rechnen. Nahverkehrsplan 2006 13 _________________________________________________________________________________ • Investitionszuschüsse gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsg Investitionszuschüsse gemäß GemeindeverkehrsfinanzierungsgInvestitionszuschüsse gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsg Investitionszuschüsse gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsge ee esetz setzsetz setz Nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrs- verhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG -) sind ab 2004 die Förderquoten für Infrastrukturmaßnahmen nach dem Landes- programm von 85 auf 75 %, nach dem Bundesprogramm von 85 auf 80 % ge- senkt worden. Außerdem wurden hohe Selbstbehalte eingeführt. Darüber hin- aus ist das GVFG lediglich bis 2013 gesichert. Die Förderung von Schienenfahr- zeugen wurde in Baden-Württemberg faktisch eingestellt, die pauschalen Sätze bei der Busförderung wurden drastisch reduziert. Eine erneute Anhebung der Fördersätze ist nicht zu erwarten, es muss eher befürchtet werden, dass die Fahrzeugförderung für Busse in den kommenden Jahren endgültig eingestellt wird. Unsicherheitenbestehenvorallemhinsichtlichderl UnsicherheitenbestehenvorallemhinsichtlichderlUnsicherheitenbestehenvorallemhinsichtlichderl UnsicherheitenbestehenvorallemhinsichtlichderlängerfristigenEntwicklungder ängerfristigenEntwicklungderängerfristigenEntwicklungder ängerfristigenEntwicklungder ö öö öf ff ffentlichenHaushalte.DiesgiltnichtnurfürBundundLand,sondernauchfürdie fentlichenHaushalte.DiesgiltnichtnurfürBundundLand,sondernauchfürdiefentlichenHaushalte.DiesgiltnichtnurfürBundundLand,sondernauchfürdie fentlichenHaushalte.DiesgiltnichtnurfürBundundLand,sondernauchfürdie HaushaltederStadt HaushaltederStadtHaushaltederStadt HaushaltederStadt- -- -undLandkreisealsAufgabenträgerdesÖPNVsowiederkrei undLandkreisealsAufgabenträgerdesÖPNVsowiederkreiundLandkreisealsAufgabenträgerdesÖPNVsowiederkrei undLandkreisealsAufgabenträgerdesÖPNVsowiederkreis- s-s- s- angehörigenStädteundGemeinden. angehörigenStädteundGemeinden.angehörigenStädteundGemeinden. angehörigenStädteundGemeinden.      DerRückgangöffentlicher DerRückgangöffentlicherDerRückgangöffentlicher DerRückgangöffentlicher MittelfürdenÖPNVmusszumindestteilweisedurch MittelfürdenÖPNVmusszumindestteilweisedurchMittelfürdenÖPNVmusszumindestteilweisedurch MittelfürdenÖPNVmusszumindestteilweisedurch Tarifa TarifaTarifa Tarifan nn npassungenausgeglichenwerden.Tariferhöhungendürfenabernichtdazu passungenausgeglichenwerden.Tariferhöhungendürfenabernichtdazupassungenausgeglichenwerden.Tariferhöhungendürfenabernichtdazu passungenausgeglichenwerden.Tariferhöhungendürfenabernichtdazu führen,dassdieFahrgastzahlsignifikantsinkt. führen,dassdieFahrgastzahlsignifikantsinkt.führen,dassdieFahrgastzahlsignifikantsinkt. führen,dassdieFahrgastzahlsignifikantsinkt.      Es besteht daher die permanente Aufgabe, den Mitteleinsatz und das Erreichen Es besteht daher die permanente Aufgabe, den Mitteleinsatz und das ErreichenEs besteht daher die permanente Aufgabe, den Mitteleinsatz und das Erreichen Es besteht daher die permanente Aufgabe, den Mitteleinsatz und das Erreichen dervorgegebenenZielezuüberprüfen.DabeimussjedeLiniebzw.jedesLinie dervorgegebenenZielezuüberprüfen.DabeimussjedeLiniebzw.jedesLiniedervorgegebenenZielezuüberprüfen.DabeimussjedeLiniebzw.jedesLinie dervorgegebenenZielezuüberprüfen.DabeimussjedeLiniebzw.jedesLinien- n-n- n- bündelgrun bündelgrunbündelgrun bündelgrund dd dsätzlichimSinneeinerEvaluierunginBezugaufdasFahrplankonzept sätzlichimSinneeinerEvaluierunginBezugaufdasFahrplankonzeptsätzlichimSinneeinerEvaluierunginBezugaufdasFahrplankonzept sätzlichimSinneeinerEvaluierunginBezugaufdasFahrplankonzept (Angebot), die Inanspruchnahme (Nachfrage) und dieKostendeckung überprüft (Angebot), die Inanspruchnahme (Nachfrage) und dieKostendeckung überprüft(Angebot), die Inanspruchnahme (Nachfrage) und dieKostendeckung überprüft (Angebot), die Inanspruchnahme (Nachfrage) und dieKostendeckung überprüft werden. werden.werden. werden.   Nahverkehrsplan 2006 14 _________________________________________________________________________________ 3. 3. 3. 3. Bilanzie BilanzieBilanzie Bilanzierung des Nahverkehrsplans 1998 rung des Nahverkehrsplans 1998rung des Nahverkehrsplans 1998 rung des Nahverkehrsplans 1998 Mit der Verabschiedung des ersten Nahverkehrsplans 1998 ging die Umsetzung der dort festgelegten Anforderungen an einen modernen ÖPNV und der entsprechen- den Nahverkehrsprojekte einher. Damit verbunden war eine erhebliche Verbesse- rung der Verkehrsbedienung, die zu einer eingehenden Überarbeitung der Be- standsaufnahme führte (siehe: Nahverkehrsentwicklungsplan 2003, Anlage 1). Von den im Nahverkehrsplan 1998 aufgeführten geplanten Maßnahmen MaßnahmenMaßnahmen Maßnahmen konnte das meiste umgesetzt oder begonnen werden: • Die Fahrplanabstimmung FahrplanabstimmungFahrplanabstimmung Fahrplanabstimmung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und Verkehrsunternehmen hat mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht, so dass Fahrplankonflikte vermieden und gute Anschlussbeziehungen für die Fahrgäste erreicht werden konnten. • Die Fahrgastinformation FahrgastinformationFahrgastinformation Fahrgastinformation an den Haltestellen und in den Fahrzeugen wurde deutlich verbessert. Zusätzlich bietet der Internetauftritt des KVV Auskünfte zu Fahrplänen und viele sonstige Informationen. Täglich werden die Internetseiten des KVV ca. 35.000 mal abgerufen (Stand März 2006). Die letzte Neuerung bei der Fahrplanauskunft ist die off-line Info für alle Schienenverkehre im KVV auf dem Handy (KVV – Handyfahrplan), die seit Juni 2006 bereit gestellt wird. • Der Tarif TarifTarif Tarif und das Vertriebssystem VertriebssystemVertriebssystem Vertriebssystem wurden entsprechend den Erfordernissen durch den Ausbau des Stadtbahnnetzes über die Verbundgrenzen hinaus wei- terentwickelt. Übergangslösungen zu allen Nachbarverbünden konnten verein- bart werden, wobei der Grundsatz gilt, dass für eine eineeine eine Fahrt nur eine eineeine eine Fahrkarte benötigt wird (Siehe Abbildung 6: Tarifwabenplan mit Übergangsbereichen). Ein Großteil der Schienenfahrzeuge verfügt bereits über mobile Fahrkartenau- tomaten, die Mehrzahl der Busse ist mit elektronischen Fahrscheindruckern ausgerüstet. • Zahlreiche Schiene SchieneSchiene Schienenhaltepunkte nhaltepunktenhaltepunkte nhaltepunkte wurden modernisiert bzw. neu gebaut. Bei- spielhaft aufgeführt seien der Bahnhof Bretten und die Haltepunkte Wössin- gen-Ost, Durmersheim-Nord und Haueneberstein. Dabei wurde der Zugang – soweit möglich - behindertengerecht ausgeführt. Eine Zusammenstellung zeigt Tabelle 1. • Zahlreiche Tram TramTram Tram- -- - und Stadtbahnerweiterungen und Stadtbahnerweiterungen und Stadtbahnerweiterungen und Stadtbahnerweiterungen sowie Neuausrichtungen und Optimieru OptimieruOptimieru Optimierun nn ngen von Buslinien gen von Busliniengen von Buslinien gen von Buslinien in Abstimmung mit Schienenverkehren wurden im Bereich aller vier baden-württembergischen Aufgabenträger durchgeführt z. B. Tram-Verlängerung Linie 2 nach Durlach-Aue und Wolfartsweier, Tram Neubau Nordstadt, Stadtbahnbetrieb S31 zwischen Ubstadt und Odenheim, Stadtbahn- verlängerung der S2 nach Spöck, Stadtbahnbetrieb S41 auf der Murgtalbahn und Stadtbahnverlängerung S4 über Baden-Baden und Bühl nach Achern. Eine Übersicht über die Projekte, die auf der Grundlage des Nahverkehrsplans 1998 realisiert werden konnten, zeigt Tabelle 1. Nahverkehrsplan 2006 15 _________________________________________________________________________________ Abbildung 7: Tarifwabenplan mit Übergangsbereichen Nahverkehrsplan 2006 16 _________________________________________________________________________________ • In Tabelle 1 ebenfalls aufgeführt sind Projekte, die zwar im Nahverkehrsplan von 1998 noch nicht enthalten waren, aber im Nahverkehrsentwicklungsplan berücksichtigt worden sind. Da der Nahverkehrsentwicklungsplan aber einen anderen Zeitrahmen beinhaltet als der Nahverkehrsplan, sind nur die Projekte aufgeführt, die realistischerweise im Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans durchgeführt bzw. begonnen werden. Nahverkehrsplan 2006 17 _________________________________________________________________________________ Tabelle 1 Realisierung von wesentlichen Nahverkehrsprojekten Realisierung von wesentlichen NahverkehrsprojektenRealisierung von wesentlichen Nahverkehrsprojekten Realisierung von wesentlichen Nahverkehrsprojekten Projekt Realisierung erfolgt geplant lang- zurück- fristig gestellt Tram-Verlängerung Europäische Schule NVP 2000 Tram-Verlängerung Durlach-Aue/Wolfartsweier NVP 2004 Tram-Verlängerung Rappenwört NVP 1998 Tram-Verlängerung/Neubau Nordstadt (Erzbergerstr.) NVP 2006 Tram-Strecke Tivoli – Brauerstr. – Kaiserplatz NVP 2000 Tramverlängerung Pulverhausstraße – Europahalle NVP 1) Tram-Strecke durch die Kriegsstraße-Ost und die Schlachthausstraße NVP 2012 Tram-Strecke durch die Baumeisterstraße NVEP* 2008 Tramverlängerung Sudetenstraße NVP 1) Stadtbahn Ettlingen-Bruchhausen (Teil des Projekts Stadtbahn Karlsruhe-Rastatt- Freudenstadt) NVP 1) Stadtbahn-Verlängerung S2 Friedrichstal – Spöck NVP 2006 Stadtbahn-Verlängerung S2 Rheinstetten-Durmersheim NVP 2) Stadtbahn in die Rastatter Innenstadt (Teil der Stadtbahnverbindung Rastatt-Baden-Airpark) NVP 3) Stadtbahnverbindung zum Baden-Airpark – Nordanbindung NVP 4) Stadtbahnverbindung zum Baden-Airpark – Südanbindung NVP 5) Stadtbahnverbindung Baden-Oos – Innenstadt Baden-Baden NVP 6) S-Bahn-Betrieb Germersheim – Bruchsal NVP 2009 Stadtbahnbetrieb Ubstadt – Odenheim incl. Neuordnung Buslinien NVP 1998 Stadtbahn-Verlängerung S2 Bach-West NVP 1999 Stadtbahnbetrieb auf der Murgtalbahn incl. Neuordnung Buslinien NVP 2002 Stadtbahn-Verlängerung S4 Baden-Baden – Sinzheim - Bühl – Achern incl. Neuordnung Buslinien NVP 2004 Stadtbahnbetrieb auf der Strecke Karlsruhe - Wörth – Germersheim NVP 2010 Rhein-Neckar-S-Bahn Heidelberg-Bruchsal-Karlsruhe NVP 2003 Rhein-Neckar-S-Bahn Mannheim-Waghäusel-Karlsruhe (Vorlaufbetrieb) NVP 2004 Rhein-Neckar-S-Bahn Waghäusel – Karlsruhe Ausbau der Haltepunkte incl. Neubau Graben-Süd 2010 Ausbau HP Gochsheim (Kreuzungsbahnhof) NVP 2001 Neubau HP Wössingen (Ost) NVP 2003 Umbau Bahnhof Bretten NVP 2000 Neubau HP Schießhüttenäcker (Langensteinbach) NVP 2011 Neubau HP Durmersheim-Nord NVP 2001 Neubau HP Haueneberstein NVP 2004 Niveaufreie Kreuzung L564 in Busenbach NVP 2006 Neuordnung Busnetz nordwestlicher Landkreis Rastatt NVP 1998 Buskonzept Bühlertal NVP 1998 Stadtbus Bruchsal NVP 2000 Busverkehr Neuordnung Bergwald/Hohenwettersbach NVP 2005 Kombi-Lösung Kaiserstraße – Kriegsstraße NVEP* 2015 ÖPNV-Anbindung der Neuen Messe/HP Leichtsandstr. NVEP* 2003 Neubau HP Gölshausen Industrie NVEP* 2004 Neubau HP Bretten-Rechberg und Ruit NVEP* 2002 Betriebshof in der Gerwigstr. NVEP* 2008 Erweiterung der Abstellkapazität am Albtalbahnhof NVEP* 2006 Buskonzept Sinzheim NVEP* 2001 Busverbindung Baden-Airpark – Hügelsheim – Oos NVEP* 2001 Partielle Verbesserungen im Freizeitlinienangebot des Landkreises Rastatt NVEP* 2002/3 Freizeitlinienkonzept Forbach – Rote Lache, Rheinauenlinie/Elsaß NVEP* 7) Flächendeckendes ALT-System im LK Rastatt NVEP* 2006 1) Das Projekt ist im Maßnahmenkatalog des NVEP weiterhin enthalten 2) Die Gemeinde Durmersheim hat sich gegen des Projekt ausgesprochen. Es werden derzeit keine weiteren Planungsschritte eingeleitet. 3) Die Stadt Rastatt hat sich gegen das Projekt entschieden. Das Gesamtprojekt mit Nutzung des Wintersdorfer Gleises ist wei- terhin im NVEP enthalten. 4) Eine Anbindung unter Nutzung des Wintersdorfer Gleises ist langfristig angestrebt. Momentan keine Planungsaktivitäten. 5) Unzureichendes Ergebnis nach Nutzen-Kosten-Untersuchung. Das Projekt wurde aufgegeben. 6) Der Stadtrat Baden-Baden hat das Projekt 1999 zurückgestellt. Es ist als Option im NVEP weiter enthalten. 7) Das Projekt wurde aus Nutzen-Kosten-Gründen zurückgestellt. * Aus dem NVEP sind nur die Projekte aufgeführt, die eine mittelfristige Realisierung erwarten ließen: Landkreis Karlsruhe: Projekte einschließlich Bewertungsziffer 3; Stadt Karlsruhe: Projekte einschließlich Realisierungs stufe 2; Landkreis Rastatt/Stadt Baden-Baden: Projekte einschließlich Priorität II. Nahverkehrsplan 2006 18 _________________________________________________________________________________ 4 Anforderungsprofil 4 Anforderungsprofil4 Anforderungsprofil 4 Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil des KVV im Sinne eines allgemein verbindlichen Mindest- standards definiert • die Netzkategorie NetzkategorieNetzkategorie Netzkategorie jeder ÖPNV-Linie, • die Bedienungsstandards BedienungsstandardsBedienungsstandards Bedienungsstandards (Mindestanzahl von Fahrten, Be- dienungszeitraum, Takt) in Abhängigkeit von der Nach- frage und der Netzkategorie, • die Mindest-Nachfrage NachfrageNachfrage Nachfrage als Voraussetzung für die Realisie- rung eines angebotsorientierten Taktfahrplans, • die Erschließungsstandards ErschließungsstandardsErschließungsstandards Erschließungsstandards über die Einzugsbereiche der Haltestellen (Erschließung von Siedlungsflächen), • die Verbindungsstandards VerbindungsstandardsVerbindungsstandards Verbindungsstandards (Verbindung der Wohnorte mit Zielen der Nachfrage) über die Reisezeiten zu zugehörigen Zentralen Orten der Landes- und Regionalplanung sowie über die Umsteigehäufigkeiten, • Standards für Haltestellen und Verknüpfung Standards für Haltestellen und VerknüpfungStandards für Haltestellen und Verknüpfung Standards für Haltestellen und Verknüpfungs ss spunkte punktepunkte punkte, • Standards für Fahrgastinformationen Standards für FahrgastinformationenStandards für Fahrgastinformationen Standards für Fahrgastinformationen, ,, , • Standards für Fahrzeuge Standards für FahrzeugeStandards für Fahrzeuge Standards für Fahrzeuge. .. . DieseStan DieseStanDieseStan DieseStandardswurdenerstmalsimNVEP2003fürdasrechtsrheinischeVerbun dardswurdenerstmalsimNVEP2003fürdasrechtsrheinischeVerbundardswurdenerstmalsimNVEP2003fürdasrechtsrheinischeVerbun dardswurdenerstmalsimNVEP2003fürdasrechtsrheinischeVerbund- d-d- d- gebietdefiniert(NVEP2003Kapitel5:Anforderungsprofil).Siegelteninaktual gebietdefiniert(NVEP2003Kapitel5:Anforderungsprofil).Siegelteninaktualgebietdefiniert(NVEP2003Kapitel5:Anforderungsprofil).Siegelteninaktual gebietdefiniert(NVEP2003Kapitel5:Anforderungsprofil).Siegelteninaktuali- i-i- i- sierterFormweiterhinundwerdenalsverbindlicheStandardsindenNahverkehr sierterFormweiterhinundwerdenalsverbindlicheStandardsindenNahverkehrsierterFormweiterhinundwerdenalsverbindlicheStandardsindenNahverkehr sierterFormweiterhinundwerdenalsverbindlicheStandardsindenNahverkehrs- s-s- s- plan2006aufgeno plan2006aufgenoplan2006aufgeno plan2006aufgenom mm mmen. men.men. men.   DieEi DieEiDieEi DieEinhaltungbzw.UmsetzungderaufgeführtenStandardserfolgtvorbehaltlich nhaltungbzw.UmsetzungderaufgeführtenStandardserfolgtvorbehaltlichnhaltungbzw.UmsetzungderaufgeführtenStandardserfolgtvorbehaltlich nhaltungbzw.UmsetzungderaufgeführtenStandardserfolgtvorbehaltlich derFinanzierungdurchdenjeweiligenAufg derFinanzierungdurchdenjeweiligenAufgderFinanzierungdurchdenjeweiligenAufg derFinanzierungdurchdenjeweiligenAufga aa abenträger. benträger.benträger. benträger.      4.1 Kategorisierung des ÖPNV-Netzes Das ÖPNV-Netz ist hierarchisch nach den überwiegenden Verkehrsfunktionen strukturiert. Dabei können sich verschiedene Funktionen überlagern. Linien der höheren Kategorien nehmen in der Regel auch die Funktionen der niedri- geren Kategorien wahr. Das Gesamtnetz ist unterteilt in fünf Kategorien (Sie- he NVEP Karte A1 und Anlage A2): Kategorie I: Kategorie I: Kategorie I: Kategorie I: Das Regionale Grundnetz 1. Ordnung umfasst großräumige ÖPNV- Verbindungen zwischen Zentralen Orten im Zuge von Entwick- lungsachsen. Aufgrund der überwiegenden Verbindungsfunktion handelt es sich um Linien mit zumeist größeren Haltestellenabstän- den. Verkehrsträger ist die Schiene. Nahverkehrsplan 2006 19 _________________________________________________________________________________ Kategorie II: Kategorie II:Kategorie II: Kategorie II: Das Regionale Grundnetz 2. Ordnung umfasst regionale, nachfrage- starke ÖPNV-Verbindungen von Siedlungsschwerpunkten mit Zen- tralen Orten bzw. mit dem Regionalen Grundnetz 1. Ordnung. Über die Linien der Kategorie II erhalten alle Gemeinden, Gemeinde- hauptorte bzw. Siedlungsschwerpunkte mit mehr als 5.000 Einwoh- nern einen direkten bzw. indirekten Schienenanschluss. Aufgrund der überwiegenden Erschließungsfunktion handelt es sich um Linien mit geringeren Haltestellenabständen. Verkehrsträger ist in Abhän- gigkeit von der Nachfrage meist die Schiene. Kategorie III: Kategorie III:Kategorie III: Kategorie III: Das Regionale Ergänzungsnetz umfasst die übrigen überörtlichen und innergemeindliche Verbindungen. Sie erschließen die Fläche, sind Zubringer zum Regionalen Grundnetz bzw. den Schienenver- bindungen und weisen dichte Haltestellenabstände auf. Das Ver- kehrssystem ist der Bus. Kategorie IV: Kategorie IV:Kategorie IV: Kategorie IV: Das Städtische Grundnetz umfasst Relationen im Zuge von inner- städtischen Hauptachsen mit Verbindungs- und Erschließungsfunk- tion. Verkehrssysteme sind Straßen- und Stadtbahnen sowie Busse. Kategorie V: Kategorie V:Kategorie V: Kategorie V: Das Städtische Ergänzungsnetz umfasst die übrigen innerstädtischen Verbindungen. Sie erschließen die Fläche und stellen die Schienen- anbindung her. Der Bus ist das maßgebende Verkehrssystem. Aus dieser Kategorisierung lässt sich sehr gut ablesen, dass im baden- württembergischen Teil des KVV die Schiene eindeutig das Rückgrat des ÖPNV bildet. Das Regionale Grundnetz 1. und zum Teil auch 2. Ordnung wird durch Schienenverkehrsmittel (RE, RB, S-Bahn, Stadtbahn, Tram) abge- deckt. Die Buslinien erfüllen im wesentlichen Verbindungsfunktionen zwischen den Gemeinden und Gemeindeteilen zu den zentralen Orten und zu den großräumigen Schienenverbindungen. Nahverkehrsplan 2006 20 _________________________________________________________________________________ 4.2 Bedienungsstandards Entsprechend der tageszeitlich unterschiedlichen ÖPNV-Nachfrage und dem darauf ausgerichteten Angebot werden folgende Verkehrszeiten unterschieden: • Hauptverkehrszeiten (HVZ): Hauptverkehrszeiten (HVZ):Hauptverkehrszeiten (HVZ): Hauptverkehrszeiten (HVZ): montags bis freitags 6 - 8 Uhr und 15 - 18 Uhr • Normalverkehrszeiten (NVZ): Normalverkehrszeiten (NVZ):Normalverkehrszeiten (NVZ): Normalverkehrszeiten (NVZ): montags bis freitags 8 - 15 Uhr und 18 - 19 Uhr sowie samstags während der Geschäftszeiten • Schwachverkehrszeiten (SVZ): Schwachverkehrszeiten (SVZ):Schwachverkehrszeiten (SVZ): Schwachverkehrszeiten (SVZ): montags bis freitags vor 6 Uhr und nach 19 Uhr, samstags vor Geschäftsbeginn und nach Geschäftsschluss sowie sonn- und feiertags den ganzen Tag über Als Mindestbedienung im Sinne der Daseinsvorsorge werden folgende Standards angestrebt und bei der Beurteilung des vorhandenen Angebots geprüft: Bedienungszeitraum BedienungszeitraumBedienungszeitraum Bedienungszeitraum Die ÖPNV-Linien sollen an Werktagen (montags bis freitags) mindestens in der Zeit von 6 bis 19 Uhr (HVZ und NVZ) bedient werden. Im Oberzentrum Karlsruhe sollen die Straßen- und Stadtbahnen mindestens von 6 bis 24 Uhr, die Busse von 6 bis 19 Uhr verkehren. Bei ausreichendem Bedarf wird grund- sätzlich auch eine Bedienung in den Schwachverkehrszeiten (SVZ) angestrebt. Mindestanzahl von Fahrten Mindestanzahl von FahrtenMindestanzahl von Fahrten Mindestanzahl von Fahrten In Abhängigkeit von der Siedlungsgröße soll eine Mindestzahl von Fahrten an einem schulfreien Werktag (d. h. an jedem Werktag, ohne Einschränkung „nur an Schultagen”) wie folgt angeboten werden: Siedlungseinheit SiedlungseinheitSiedlungseinheit Siedlungseinheit Mi MiMi Mindestangebot ndestangebotndestangebot ndestangebot an schulfreien Werktagen 200 bis 500 Einwohner 2 bis 3 Fahrtenpaare 500 bis 1.000 Einwohner 4 Fahrtenpaare 1.000 bis 3.000 Einwohner 6 Fahrtenpaare mehr als 3.000 Einwohner 9 Fahrtenpaare Tabelle 2 Tabelle 2 Tabelle 2 Tabelle 2: Mindestanzahl von Fahrten in Abhängigkeit von der Siedlungsgröße • Takt TaktTakt Takt Auf allen ÖPNV-Linien wird grundsätzlich ein vertaktetes Angebot (minde- stens 60-Minuten-Takt) angestrebt. Für die verschiedenen Netzkategorien Nahverkehrsplan 2006 21 _________________________________________________________________________________ ergeben sich somit während der Haupt- und Normalverkehrszeiten folgen- de Mindest-Takte: Netzkategorie NetzkategorieNetzkategorie Netzkategorie Mindest MindestMindest Mindest- -- -Taktzeiten TaktzeitenTaktzeiten Taktzeiten I 60-Minuten-Takt, Verstärker nach Bedarf II 60-Minuten-Takt, Verstärker nach Bedarf III 60-Minuten-Takt bei ausreichender Nachfrage, sonst bedarfsorientiert IV 10-Minuten-Takt (Tram, Stadt- bahn) 20-Minuten-Takt (Bus) V 20-Minuten-Takt im Oberzen- trum, sonst 60-Minuten-Takt Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 3 33 3: Mindest-Taktzeiten in Abhängigkeit von der Netzkategorie In der Hauptverkehrszeit am Morgen (bis 8 Uhr) kann nachfrageabhängig von den Taktzeiten abgewichen werden, wenn der Fahrplan dadurch verdichtet wird oder sich die Fahrten am Bedarf, z. B. den Schulanfangszeiten, orientieren. 4.3 Nachfragestandards Der ÖPNV hat einerseits im Sinne der Daseinsvorsorge eine angemessene Verkehrs- anbindung der Bevölkerung zu gewährleisten. Andererseits sind die wirtschaftli- chen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund können Angebote mit „unzureichender Nachfrage“ dauerhaft nicht aufrecht erhalten werden. Im konkreten Einzelfall sind vertiefende Untersuchungen unter Berück- sichtigung der örtlichen Gegebenheiten notwendig, bevor ggf. Angebotsanpas- sungen vorgenommen werden. Bei Buslinien soll von einer mittleren Mindestnachfrage im betrachteten Zeitraum von 5 Fahrgästen pro Fahrt ausgegangen werden. Wird dieser Wert unterschritten, ist im Sinne der Kostenoptimierung der Fahrplan bedarfsorientiert zu gestalten bzw. auf die unzureichend nachgefragten Fahrten zu verzichten. Dabei sind die betrieblichen Rahmenbedingungen (Umlaufgestaltung, Fahrzeug- und Personal- einsatz o. Ä.) zu berücksichtigen. Als Ersatz für die Busbedienung sind ggf. alternative, flexible Bedienungsformen wie das Anruf-Linien-Taxi oder das Anrufsammeltaxi heranzuziehen, die auch bei Nahverkehrsplan 2006 22 _________________________________________________________________________________ einer Auslastung von 1 bis 2 Fahrgästen pro Fahrt vergleichsweise „wirtschaftlich” eingesetzt werden können. Bei der Entscheidung, ob ein Schienenpersonennahverkehrsangebot eingerichtet wird, oder ob die Buskapazität als ausreichend anzusehen ist, sind vor allem ver- kehrliche und betriebswirtschaftliche Belange abzuwägen. Die hohe Sitzplatzkapa- zität von Schienenfahrzeugen gegenüber Standardlinienbussen und Gelenkbussen in Verbindung mit einer hohen Reisegeschwindigkeit und einer deutlich höheren Akzeptanz verleiht dem SPNV stets dort Vorteile, wo große Fahrgastströme zu be- fördern sind. Sofern es sich nicht um Verlängerungen bzw. Ergänzungen bestehender Schienen- strecken handelt, ist wegen der hohen Streckeninvestitionen bei der Neukonzepti- on von einer Mindestnachfrage in der Größenordnung von 1.500 bis 2.000 Fahrgä- sten pro Tag für den neuen Streckenabschnitt auszugehen. 4.4 Erschließungsstandards Eine gute Erschließungsqualität gilt als gegeben, wenn die Einzugsbereiche der Haltestellen (Kreis um die Haltestelle mit Radius in Metern) mindestens 80 % der Siedlungsflächen abdecken und zwar für Siedlungsbereiche mit mehr als 200 Ein- wohnern und einer Bedienung an schulfreien Werktagen (montags bis freitags). Dabei sind die Haltestellen im Busbereich so zu platzieren, dass die erforderliche Fahrstrecke über vorfahrtberechtigte Straßen durchgeführt werden kann, da aus Gründen der Fahrdynamik und der Fahrzeit eine Durchfahrung von Rechts-vor- Links-Zonen in der Regel nicht möglich ist. Auch temporeduzierte Zonen können nur in Ausnahmefällen durchfahren werden. Die Richtwerte für die Ausdehnung der Haltestellen-Einzugsbereiche für die ein- zelnen Verkehrssysteme ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Verkehrss VerkehrssVerkehrss Verkehrssy yy ystem stemstem stem Region RegionRegion Region Oberzentrum OberzentrumOberzentrum Oberzentrum Regionalbahn 1.000 m 1.000 m Stadtbahn/Tram 600 m (Mittelzentren) 1.000 m (übrige Orte) 400 m (Kernstadt) 600 m (Außenbereich) Bus 300 m (Baden-Baden) 400 m (Mittelzentren) 600 m (übrige Orte) 300 m Tabelle TabelleTabelle Tabelle 4 44 4: Einzugsbereiche von Haltestellen in Abhängigkeit vom Verkehrssystem (Richtwerte) Nahverkehrsplan 2006 23 _________________________________________________________________________________ 4.5 Verbindungsstandards Die Verbindungsqualität wird über die Kriterien Reisezeit und Umsteigehäufigkeit bewertet . • Reisezeit ReisezeitReisezeit Reisezeit Die Reisezeiten mit dem ÖPNV sollen von jedem Ort zum Oberzentrum Karlsruhe nicht mehr als 60 Minuten und zum zugehörigen Mittelzentrum nicht mehr als 45 Minuten betragen. Die Reisezeit setzt sich zusammen aus der Zugangs- und Wartezeit, der Fahrzeit einschließlich der Umsteigezeit, die mittels der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) für die einzelnen Rela- tionen ermittelt wird, und der Abgangszeit. Für Zugangs-, Warte- und Ab- gangszeit werden generell insgesamt 10 Minuten berücksichtigt. Maßge- bend ist die jeweils schnellste Verbindung in der Zeit zwischen 6 und 8 Uhr an schulfreien Werktagen. Dabei wurden die Werte des Nahverkehrsent- wicklungsplans übernommen, die die Soll-Werte von 45 bzw. 60 Minuten er- füllen. Bei Überschreitungen der Soll-Werte wurde anhand des Fahrplans 2005 erneut geprüft und die Reisezeit wurde aktualisiert. Die Ergebnisse sind in der Anlage 1 im Anhang aufgeführt. Überschreitungen der Soll-Werte sind in Anlage 1 „fett” markiert. • Umsteigehäufigkeit UmsteigehäufigkeitUmsteigehäufigkeit Umsteigehäufigkeit Die Zahl der Umsteigevorgänge ist ebenfalls ein Indiz für die Verbindungs- qualität. Sie soll von jedem Ort zum Oberzentrum sowie zum zugehörigen Mittelzentrum nicht mehr als 1 betragen. Auch wichtige Ziele wie Bahnhöfe, Krankenhäuser, Schulen, große Arbeitgeber und bedeutende Freizeiteinrich- tungen sollen mit maximal einmaligem Umsteigen erreicht werden. Die Zahl der Umsteigevorgänge ist ebenfalls Anlage 1 im Anhang zu entnehmen. 4.6 Standards für Haltestellen und Verknüpfungspunkte Haltestellen sind neben den Fahrzeugen die Visitenkarten des ÖPNV, an denen Nutzer und potentielle Kunden die Angebotsqualität messen. Der Zugang zum ÖPNV muss deshalb möglichst einfach und attraktiv sein. Haltestellen sollen gut erreichbar, sicher und sauber sein, einen angenehmen Auf- enthalt bieten und die Verknüpfungsfunktion für die verschiedenen Verkehrssy- steme erfüllen. Wichtig ist eine gute Lage zum Siedlungsschwerpunkt, eine zweckmäßige Ausstattung und ein ansprechendes Umfeld. Haltestellen sind so zu gestalten, dass der Betrieb reibungslos abgewickelt werden kann und der Zeitbe- darf zur Ein- und Ausfahrt sowie zum Fahrgastwechsel möglichst gering ist. Auf Grundlage dieser Forderungen werden die Haltestellen und Verknüpfungs- punkte im KVV kategorisiert. Entsprechend den unterschiedlichen Verkehrssyste- men werden die Ausstattungsmerkmale gemäß Anlage 5 differenziert. Bei Ver- knüpfungspunkten sind die Haltestellen als Gesamtsystem zu betrachten, das in der höchsten Kategorie auszustatten ist. Nahverkehrsplan 2006 24 _________________________________________________________________________________ • • Bei Stadtbahnhaltepunkten wird der KVV-Ausstattungsstandard zugrunde gelegt, der bei neuen Stadtbahnstrecken angewandt wird und bei den älteren Haltepunkten sukzessive im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt wird. • Bei den Tram-Haltestellen findet hinsichtlich der Fahrgastinformationen der einheitliche Hal- testellenstandard des KVV Anwendung. Die Gestaltung der Bahnsteig-Anlagen und der Mö- blierung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe. • Für Bushaltestellen werden drei Kategorien gewählt. Neben der Ein- und Ausstiegshaltestelle, für die eine Grundausstattung gelten soll, werden die Standards bei wesentlichen Verknüp- fungspunkten um weitere Einrichtungen ergänzt. Darüber hinaus ist für den schwach fre- quentierten Bereich ein Standard mit minimaler Ausstattung zu gewährleisten, bei dem An- forderungen der Aufenthaltsfunktion vernachlässigt werden können. • Bei allen Kategorien ist die jeweilige Ausstattung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Somit sind einzelne Ausstattungsmerkmale im Einzelfall zu prüfen. • Zur Gewährleistung von dauerhaft attraktiven, sauberen und sicheren Haltestellen ist eine re- gelmäßige Betreuung der baulichen Anlagen und des Umfelds durch die Verkehrsunterneh- men, durch die Gemeinden oder auch Dritte notwendig. Nahverkehrsplan 2006 25 _________________________________________________________________________________ Ausstattungsstandards von Haltestellen/Haltepunkten/Bahnhöfen Die Haltestellenausstattung richtet sich nach dem jeweiligen Verkehrsmittel (Bus, Bahn), nach der Funktion der haltestelle, nach dem Fahrgastaufkommen und nach der örtlichen Haltestellenlage. Verkehrsmittel / Haltestellentyp Eisenbahn/Stadtbahn(EBO)Bus und Straßenbahn (BO Strab) Minimal-Basis-Ergänzungs-Minimal-Basis-Ergänzungs- ausstattung ausstattung ausstattung ausstattung ausstattung ausstattung ************ Aufenthalt AufenthaltAufenthalt Aufenthalt Mülleimer, Ascher ++++ Sitzgelegenheit Witterungsgeschützte Wartegelegenheit ++E+ Geschlossener Warteraum E Informationen InformationenInformationen Informationen Haltestellenschild / -bezeichnung ++++++ Beschilderung der Haltestelle im Ort E+E Wegweisung zu Bahnsteigen, Ausgang etc. E+E Statische Fahrzielanzeige ++++ Dynamische Fahrzielanzeige E++E Lautsprecheransagen E+ Uhr E Fahrpläne an-/abfahrender Züge / Busse ++++++ ÖPNV - Liniennetzplan ++++ Tarifinformationen ++++++ Umgebungsplan / Ortsplan E+++ Informationen Veranstaltungen / Touristik E+E Sicherheit SicherheitSicherheit Sicherheit Beleuchtung +++++ Notrufmöglichkeit EE Stufenfreie Eintrittsmöglichkeit ++E Service ServiceService Service Telefon E Briefkasten E Toiletten (behindertengerecht) E Wickelraum E Gepäckschließfächer E Fahrscheinverkauf FahrscheinverkaufFahrscheinverkauf Fahrscheinverkauf Fahrscheinverkauf am Schalter E Fahrscheinautomat ++E Verknüpfung VerknüpfungVerknüpfung Verknüpfung Abstellanlage PKW (P+R) E+ Fahrrad-Abstellanlage (B+R) E+E Abschließbare Fahrradboxen E+E Versorgung VersorgungVersorgung Versorgung Getränkeautomat / Süßwaren E Kiosk (evtl. mit Gaststätte) E * Mindestanforderung, z. T. auf gesetzlicher Basis ** Quasistandard für durchschnittliche Stationen / Haltestellen *** Erhöhter Standard an besonders frequentierten oder "wichtigen" Stationen / Haltestellen Legende: + in der Regel Standard E im Einzelfall zu prüfen Tabelle 5: Tabelle 5:Tabelle 5: Tabelle 5: Ausstattungsstandards von Haltestellen Nahverkehrsplan 2006 26 _________________________________________________________________________________ Bezüglich des Schienennetzes strebt der KVV an, dass alle Haltepunkte behinder- tengerecht ausgebaut werden. Dabei ist als Zielzustand vorgesehen, im Stadtgebiet von Karlsruhe alle Bahnsteige auf 34 cm und in der Region auf 55 cm anzuheben, sodass die Niederflur-Straßenbahnen bzw. die mittelflurigen Zweisystem-Stadt- bahnen jeweils einen niveaugleichen Einstieg ermöglichen. Haltepunkte für die Rhein-Neckar-S-Bahn und für lokbespannte Züge sind bzw. werden auf 76 cm Bahnsteighöhe ausgebaut, um auch hier das ebenerdige Betreten zu ermöglichen. Bei Haltepunkten, die von verschiedenen Systemen bedient werden, müssen ge- gebenenfalls Sonderlösungen gefunden werden. Dies ist allerdings ein langfristiger Prozess, da die bauliche Ausgestaltung der Bahnsteige unmittelbar mit den auf den entsprechenden Linien eingesetzten Fahr- zeugtypen korrespondiert. Eine besondere Form der Haltepunkt-Ausstattung stellen Park-and-Ride- (P+R) so- wie Bike-and-Ride-Plätze (B+R) dar. Auch bei gut aufeinander abgestimmten Fahr- plänen zwischen den Schienenverkehrsangeboten (Regionalbahn, S-Bahn) und der für die Flächenerschließung und Feinverteilung vorgesehenen Buslinien gibt es ei- nen nicht zu vernachlässigenden Anteil von Fahrgästen, der für einen Teil des ge- samten Weges - in der Regel von der Wohnung zum nächsten Schienenhalte- punkt - das Fahrrad oder das Auto benutzt. Der KVV hat gemeinsam mit den be- troffenen Gemeinden frühzeitig diese Entwicklung beim Ausbau des Stadtbahn- netzes unterstützt und an neuen Schienenhaltepunkten - entsprechend den örtli- chen Gegebenheiten - Fahrradabstellplätze und Parkplätze vorgesehen. Für die Akzeptanz von B+R-Anlagen spielt die Sicherheit und zunehmend der Kom- fort eine große Rolle. Fahrradabstellanlagen sind daher bevorzugt zu überdachen und mit geeigneten Fahrradständern auszustatten. Je nach Bauart werden in der Regel mindestens 15 Fahrradplätze vorgesehen. Zur Erhöhung der Sicherheit sollen die Fahrradabstellhallen beleuchtet werden. Als Ergänzung zu den offen zugänglichen Fahrradabstellhallen, die – bei allen Vor- teilen - keinen absoluten Schutz gegen Diebstahl und vor allem gegen – beab- sichtigte oder unbeabsichtigte - Beschädigungen der Fahrräder bieten, befürwortet der KVV auch die Errichtung abschließbarer Fahrradboxen. Diese Systeme, bei de- nen die Boxen entweder gegen ein Entgelt vermietet oder Schlüssel gegen einen Pfandbetrag vergeben werden, sind derzeit die sicherste Möglichkeit, ein Fahrrad abzustellen. Fahrradboxen sind vorzugsweise dort anzubieten, wo Arbeitspendler den Schienenhaltepunkt mit dem Fahrrad erreichen. Bei der Anlage von P+R-Plätzen muss berücksichtigt werden, dass die Verknüp- fungspunkte für Autofahrer gewissermaßen das Entrée zum ÖPNV darstellen. Ein übersichtlich gestalteter, klar abgegrenzter P+R-Platz mit entsprechender Beschil- derung und kurzen Zugängen zu den Bahnsteigen ist daher ein wichtiges Kriterium für die Motivation eines Autofahrers, einen Teil seines Weges mit dem ÖPNV zu- rückzulegen. Nahverkehrsplan 2006 27 _________________________________________________________________________________ Der P+R-Platz sollte ausreichend dimensioniert und in unmittelbarer Nähe des Schienenhaltepunktes angeordnet sein. Je nach Größe sollte eine ausreichende An- zahl von Parkplätzen für Behinderte ausgewiesen werden. Während für die Befe- stigung der Abstellflächen auch Rasengittersteine in Frage kommen, sind für die Fahrstraßen und die erforderlichen Fußwege feste, wasserundurchlässige Materia- lien vorzuziehen. Der KVV unterstützt darüberhinaus eine Vereinheitlichung der Beschilderung/Wegweisung für P+R sowie B+R Plätze. 4.7 Standards für Fahrgastinformation Jedes Verkehrsunternehmen präsentiert sich üblicherweise mit eigenem, unver- wechselbarem Erscheinungsbild. Der Verkehrsverbund hat die Vielfalt der Darstel- lungsformen seiner Unternehmen ersetzt durch ein einheitliches Corporate- Identity-Konzept. Haltestellen, Fahrzeuge, Fahrkarten, Werbemittel u.a. des Ver- bundes sind nach einheitlichen Kriterien professionell gestaltet. Identitätsbildende Elemente wie das KVV - Emblem, die Hausfarben, die Schrifttypen und das Layout wurden entwickelt. Diese sind nicht nur ansprechend und schön, sondern vor allem schnell identifizierbar, einfach, einprägsam, international verständlich und prakti- kabel. Fahrgastinformationen werden benötigt an den Haltestellen und in den Fahrzeu- gen. Darüber hinaus wird der Kunde unmittelbar über Druckerzeugnisse oder die neuen Medien angesprochen. Zur Mindestausstattung einer Haltestelle mit Fahrgastinformationen zählen das Haltestellenschild sowie ein Fahrplan mit der Nummer und dem Endziel der Linie. Dieser Standard soll bei allen Bushaltestellen in der Fläche vorhanden sein. An Hal- testellen mit höherwertigen Funktionen sind weitere Informationen notwendig. An Verknüpfungspunkten erleichtern Liniennetzpläne die Orientierung. Zu den Fahrkartenautomaten gehören Tarifbeschreibungen, Wabenpläne sowie Bedie- nungsanleitungen. Stadt- und Regiopläne sowie Umgebungspläne der Haltestelle erleichtern die Orientierung vor allem ortsfremder Fahrgäste. Zur idealen Ausstat- tung von bedeutenden Haltepunkten zählen ferner optische Anzeigen bzw. akusti- sche Ansagen, die über Ist-Fahrpläne und Anschlussmöglichkeiten informieren. An jedem Fahrzeug muss von außen die Linien-Nummer und das Endziel erkennbar sein. Innerhalb des Fahrzeugs ist eine Haltestellen-Ansage und/oder -Anzeige er- wünscht. Hilfreiche Ergänzungen sind Liniennetzpläne und Perlenketten mit An- gabe der einzelnen Haltestellen auf der Linie. Zusatzinformationen wie günstige Umsteigestellen, Anschlussmöglichkeiten und Alternativempfehlungen im Falle von Störungen ergänzen die ideale Fahrzeugausstattung (vgl. 4.8 Standards für Fahr- zeuge). Nahverkehrsplan 2006 28 _________________________________________________________________________________ Damit sich die Kunden bereits vor Fahrtantritt einen Überblick über Fahrplan und Tarif verschaffen können, sind geeignete und verständliche Informationen erfor- derlich. Dabei sind neben den herkömmlichen Druckerzeugnissen auch die neuen Medien sowie persönliche bzw. telefonische Auskunftsmöglichkeiten zu beachten. 4.8 Standards für Fahrzeuge Grundlage für die Festlegung der Ausstattung bei Fahrzeugen des ÖPNV sind ins- besondere die Richtlinien des Landes für die Vergabe von Fördermitteln nach GVFG für Fahrzeuge. Für Linien und Gebiete, in denen verstärkt mit Mobilitätsbehinder- ten oder Eltern mit Kinderwagen zu rechnen ist, ist unter Berücksichtigung der ört- lichen Gegebenheiten bei den eingesetzten Fahrzeugen verstärkt auf die Belange dieser Nutzergruppen zu achten. Dies geschieht z.B. durch den Einsatz von Nieder- flurfahrzeugen, die Rollstuhlkennzeichnung im Fahrplan, die Ausstattung der Fahr- zeuge mit Einstiegshilfen und Mehrzweckflächen sowie Haltegriffen im Fahrzeug. Diese Anforderungen sollen bei den Linien im Bereich des Oberzentrums und der Mittelzentren sowie generell auf dem ÖPNV-Grundnetz eingehalten werden. Die Qualitätsanforderungen für die im KVV-Gebiet eingesetzten Busse und Schienen- fahrzeuge (Straßen- und Stadtbahnen) sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. 4.9 Anforderungen durch das Behindertengleichstellungsgesetz Für viele behinderte Menschen, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Voraussetzung, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Das Behindertengleichstellungs- gesetz vom Mai 2002 (BGG) hat diesen Anforderungen Rechnung getragen, indem es Aussagen zum ÖPNV, zum Schienenverkehr und zum Luftverkehr trifft. Ein Schwerpunkt dieses Gesetzes sind Regelungen, die den öffentlichen Personen- nahverkehr (PBefG, GVFG, BOStrab, EBO) direkt betreffen. Das wichtigste Ziel ist die Schaffung weitgehender Barrierefreiheit für behinderte Menschen. Detaillierte technische Bestimmungen enthält das Gesetz nicht. Der Begriff der Barrierefreiheit wird in Artikel 1 § 4 BGG sehr weit gefasst: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informa- tionsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikati- onseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Von zentraler Bedeutung für den ÖPNV ist Artikel 1 § 8 Abs. 2 BGG, in dem es heißt, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öf- fentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften desBundes barrierefrei zu gestalten sind. Durch diese Formulierung wird klarge- stellt, dass hinsichtlich der Höhe der Anforderungen an die Barrierefreiheit der je- Nahverkehrsplan 2006 29 _________________________________________________________________________________ weilige Wortlaut in den (geänderten) Rechtsvorschriften des Bundes (GVFG, PBefG, EBO und BOStrab) maßgeblich ist. Im Sinne einer insgesamt möglichst weitreichenden Barrierefreiheit ist der ÖPNV als Gesamtsystem zu betrachten. Die einzelnen Teile des Gesamtsystems wie Fahr- zeuge, Haltestellen und Zugang zu den Haltestellen müssen dabei wiederum den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügen. Nur so kann das in Artikel 1 §1 BGG formulierte Gesetzesziel der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Men- schen am Leben in der Gesellschaft sichergestellt werden. In den Standards für Hal- testellen, Verknüpfungspunkte und Fahrzeuge ( Kapitel 4 Anforderungsprofil; An- lagen 2, 3 und 5) sind die Elemente enthalten, die realistischerweise den Bedin- gungen der möglichst weitgehenden Barrierefreiheit Rechnung tragen. Der behindertengerechte Ausbau von Bahnhaltepunkten beinhaltet neben der Anpassung der Bahnsteighöhen an die Einstiegshöhen der Fahrzeuge auch den rollstuhlgeeigneten Zugang zu den Haltestellen und die Anlage von Blindenleit- streifen. Diese Maßnahmen werden an allen neuen Haltepunkten grundsätzlich sowie an den bestehenden Haltepunkten im Rahmen von Modernisierungsvorha- ben sukzessive umgesetzt. Alle Haltepunkte sollten für Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen stufenfrei über Rampen erreichbar sein. An stärker frequentier- ten Haltestellen, an denen eine ausreichende soziale Kontrolle gewährleistet ist, kann auch der Einbau von Aufzügen in Frage kommen. Mobilitätseingeschränkte Personen können den ÖPNV dann am besten benutzen, wenn moderne Niederflurfahrzeuge zur Verfügung stehen. Die naheliegende For- derung, den Fahrzeugpark mittelfristig vollständig mit Niederflurfahrzeugen zu bestücken, ist aber letztlich zu allgemein gehalten, da für den Fahrzeugeinsatz je- weils der Einsatzort und der Einsatzzweck berücksichtigt werden müssen. Im Be- reich der Stadtbusverkehre konnte der Einsatz von Niederflurfahrzeugen bereits weitgehend umgesetzt werden (z.B. bei VBK 95 %, BBL 95 %). Im Regionalbusverkehr ist allerdings der Einsatz von Niederflurfahrzeugen nicht immer sinnvoll und im nördlichen Schwarzwald teilweise auf Grund der Topogra- phie und der Straßenverhältnisse auch nicht anzustreben. Moderne Low-Entry- Busse sind hier eine sehr gute Alternative, zumal sie die systembedingten Nachteile von Niederflurfahrzeugen wie geringere Sitzplatzkapazität, geringerer Fahrkom- fort und höheres Motorgeräusch nicht aufweisen. Ziel des KVV ist es aber, den Ein- satz von Reisebussen im Linienverkehr vollständig zurückzufahren und solche Busse nur noch als Ausfallreserve zu akzeptieren. 4.10 Bewertung Bereits im Nahverkehrsplan 1998 und im Nahverkehrsentwicklungsplan 2003 konn- te festgehalten werden, dass der ÖPNV im baden-württembergischen Teil des KVV gut ausgebaut ist. Das „Karlsruher Modell“ ist charakterisiert durch die enge Ver- zahnung der Region mit dem Oberzentrum Karlsruhe. Die Stadtbahn, die sowohl Nahverkehrsplan 2006 30 _________________________________________________________________________________ das Eisenbahnnetz mit 15.000 V Wechselstrom als auch das Straßenbahnnetz mit 750 V Gleichstrom nutzt, hat zu einem angebotsorientierten Nahverkehrssystem geführt, in dem Busse und Bahnen sehr gut aufeinander abgestimmt sind. Das Anforderungsprofil des KVV (Kapitel 4.2 – 4.8) wird in allen Teilräumen wei- testgehend erfüllt, die Standards für Bedienung, Nachfrage, Erschließung und Ver- bindung werden in den Städten und nahezu allen Gemeinden weit über die Min- destanforderungen hinaus erfüllt. Daraus ergibt sich, dass • das Liniennetz in seiner Grundstruktur gut ausgebaut ist. Örtliche Anpas- sungen können erforderlich werden, wenn signifikante Änderungen der Verkehrs-, Siedlungs-, Bildungs- und Arbeitsplatzstruktur die Nachfrage verändern. • Verbindungs-, Bedienungs-, Nachfrage- und Erschließungsstandards unver- ändert beibehalten werden. Nahverkehrsplan 2006 31 _________________________________________________________________________________ 5 Angebotskonzeption Für ihr Gebiet legen die Aufgabenträger im KVV das Nahverkehrsangebot in enger Absprache mit dem Verbund jeweils fest. Daraus können sich durchaus Unterschie- de im Angebotsniveau ergeben, wobei allerdings die im Nahverkehrsentwick- lungsplan festgelegten und für diesen Nahverkehrsplan verbindlich übernomme- nen Mindeststandards bei allen Aufgabenträgern eingehaltenwerden. Mit der Angebotskonzeption wird der Rahmen festgelegt, innerhalb dem in den nächsten Jahren über Schienen- und Busplanungen entschieden wird. Da es aber nicht möglich ist, exakt den Bedarf für mehrere Jahre vorauszuschätzen, werden hier nur die größeren Projekte aufgeführt. Kleinere Maßnahmen bleiben dabei aber immer möglich, auch wenn sie sich im Einzelfall nicht aus dem Nahverkehrsplan ableiten lassen. Für das Gesamtgebiet des KVV sind in den nächsten Jahren in folgenden Bereichen noch Verbesserungen anzustreben: • Die Fahrgastinformation FahrgastinformationFahrgastinformation Fahrgastinformation insbesondere auf den regionalen Buslinien auf den regionalen Buslinienauf den regionalen Buslinien auf den regionalen Buslinien ist noch unbefriedigend. Ein Liniennetzplan des Bereichs, in dem der Bus vorwiegend eingesetzt wird, sollte als Mindestanforderung aufgenommen werden. Dar- über hinaus ist eine (automatische) Haltestellenansage im Bus anzustreben. • Die Verbesserung der Fahrgastinformation auf de Fahrgastinformation auf deFahrgastinformation auf de Fahrgastinformation auf den Schienenstrecken n Schienenstreckenn Schienenstrecken n Schienenstrecken im KVV ist konsequent fortzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Ausbau der akustischen und optischen Informationsanlagen an den Stationen und in den Fahrzeugen. Zur Sicherstellung der notwendigen Echtzeitinformation sind die technischen Voraussetzungen durch Kopplung entsprechender Reisendeninformationssysteme an die rechnergestützten Leitsysteme der Schieneninfrastruktur- und Verkehrsunternehmen zu schaffen. • Die Kommunikation zwischen Bus und Schienenfahrzeug Kommunikation zwischen Bus und SchienenfahrzeugKommunikation zwischen Bus und Schienenfahrzeug Kommunikation zwischen Bus und Schienenfahrzeug ist verbesserungs- bedürftig. Gegenwärtig haben zwar die Busunternehmen interne Funknet- ze, doch ist die Kommunikation weder zwischen den Unternehmen, noch zwischen der Zugleitung und dem Bus möglich. Mittelfristig sollte eine ein- heitliche Lösung für alle Unternehmen angestrebt werden. • Die Stadtbahnfahrzeuge im Gleichstrombereich (Linien S1/11, S 2) und auch die ersten Zwei-System-Fahrzeuge wurden als Hochflurfahrzeuge gebaut. Um die Fahrzeugflotten zu vereinheitlichen und auch den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie dem eigenen Anspruch nach fahrgastgerechtem höhengleichen „Betreten“ zu entsprechen, soll innerhalb der Geltungsdauer dieses Nahverkehrsplans ein Fahrzeugerneuerungspr FahrzeugerneuerungsprFahrzeugerneuerungspr Fahrzeugerneuerungspro- o-o- o- gramm grammgramm gramm aufgelegt werden. • Mittel- bis langfristig werden im Straßenbahnnetz nur noch Niederflurfahr- zeuge mit 34 cm Einstiegshöhe und im Stadtbahnnetz Mittelflurfahrzeuge mit 55 cm Einstiegshöhe eingesetzt werden. Die Rhein-Neckar-S-Bahn setzt Nahverkehrsplan 2006 32 _________________________________________________________________________________ Fahrzeuge mit 76 cm Einstiegshöhe ein. Da die Bahnsteige noch nicht im Ge- samtnetz auf diese Einstiegshöhen ausgelegt sind, bleibt es eine allgemeine Aufgabe, die Bahnsteighöhe BahnsteighöheBahnsteighöhe Bahnsteighöhe –soweit möglich und vertretbar- baulich an die jeweilige Fahrzeughöhe anzupassen und den barrierefreien Zugang zum SPNV zu ermöglichen. Hierzu gehören in Einzelfällen auch bauliche Ände- rungen der Bahnsteigzugänge. • Zur Optimierung der Betriebsabläufe und zur Erhöhung der Fahrplanstabili- tät sowie zur langfristig besseren Verknüpfung von Bus und Bahn soll die Modernisierung und der weitere Ausbau des rechnergestützten Betr Ausbau des rechnergestützten BetrAusbau des rechnergestützten Betr Ausbau des rechnergestützten Betriebslei iebsleiiebslei iebsleit- t-t- t- systems (RBL) systems (RBL) systems (RBL) systems (RBL) auch in der Region betrieben werden. • B+R sowie P+R Anlagen B+R sowie P+R AnlagenB+R sowie P+R Anlagen B+R sowie P+R Anlagen sind für viele Fahrgäste bei großer Entfernung des Wohnstandortes vom nächsten Schienenhaltepunkt unverzichtbar. Das Kon- zept der ÖPNV-orientierten dezentralen Anlage von P+R-Plätzen und von Fahrradabstellmöglichkeiten auch an kleinen Bahnhaltepunkten hat sich im KVV bei allen Aufgabenträgern bewährt und soll beibehalten werden. Die Neuanlage von kleineren Pkw- und Fahrradabstellplätzen an bisher nicht be- rücksichtigten Haltepunkten sowie die Modernisierung und eventuell ein bedarfsgerechter Ausbau von vorhandenen Anlagen werden untersucht. • Die Weiterentwicklung des Verbundtarifs VerbundtarifsVerbundtarifs Verbundtarifs bleibt eine wichtige Aufgabe. Durch den Ausbau des Stadtbahnnetzes weit über die Verbundgrenzen hin- aus sind mit den angrenzenden Verbünden verschiedene Lösungen für ein- und ausbrechende Verkehre umgesetzt worden. Ziel ist eine Harmonisierung dieser Übergangsregelungen. Dabei ist auch auf einheitliche Finanzierungs- grundsätze durch die Gesellschafter zu achten. Innerhalb des Verbundgebie- tes muss geprüft werden, ob die Zuordnung zu den Tarifwaben optimiert werden kann, ohne die Ertragskraft des Verbundtarifs zu gefährden. • Durch den deutlichen Ausbau des Verkehrsangebotes und vor allem durch die Erweiterung des Stadtbahnliniennetzes über das Verbundgebiet hinaus stößt das gegenwärtige Vertriebssystem VertriebssystemVertriebssystem Vertriebssystem mit den KVV-Kundenzentren und Verkaufsstellen, den stationären Verkaufsautomaten und dem Verkauf durch das Fahrpersonal in einigen Bereichen an Grenzen. Vor allem der Ver- kauf von Fahrscheinen durch das Fahrpersonal bereitet Probleme, weil insbe- sondere bei Fahrtwünschen über die Verbundgrenzen die einzelnen Tarifbe- stimmungen nicht einfach zu erschließen sind und durch den Verkaufsvor- gang wertvolle (Fahr-) Zeit verloren geht. Das System der stationären Auto- maten an den Schienenstrecken wurde bereits durch mobile Automaten in den Tram- und Stadtbahnfahrzeugen ergänzt. Zusätzlich sollte darauf hin- gewirkt werden, dass auch alle Busse entweder mit Automaten oder mit elektronischen Fahrscheindruckern ausgerüstet werden. • Im Rahmen der Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes sind bereits in den letzten Jahren erhebliche Verkehrsverbesserungen durchgeführt worden. Hierfür werden entsprechende finanzielle Ausgleichsleistungen durch die Aufgaben- träger zur Verfügung gestellt. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingun- Nahverkehrsplan 2006 33 _________________________________________________________________________________ gen wird innerhalb der Laufzeit des Nahverkehrsplanes der Evaluierung b Evaluierung bEvaluierung b Evaluierung be- e-e- e- stehender Linien und Linienbündel stehender Linien und Linienbündelstehender Linien und Linienbündel stehender Linien und Linienbündel (Schiene, Bus und ALT/AST) eine verstärk- te Bedeutung beigemessen. Dazu zählt auch die zu aktualisierende Einnah- meaufteilung auf der Basis der Linienbündel gemäß Kapitel 6. Die flächen- hafte Überprüfung des ÖPNV-Systems muss hierbei sowohl unter finanziel- len (Nutzen-Kosten-Relation) als auch unter planerischen bzw. konzeptionel- len Gesichtspunkten (Wirkung im Gesamtnetz, mögliche Synergieeffekte, Verknüpfungsfunktion) erfolgen. In Bereichen, in denen durch die entspre- chende Evaluierung ungünstige Ergebnisse nachgewiesen werden, müssen auch Leistungseinschränkungen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden. Ebenso ist bei positiven Ergebnissen und einer hohen Nachfrage auf eine Angebotsausweitung hinzuwirken. Anhand regelmäßiger Fahrgastzäh- lungen (Ein- und Aussteigerzählungen) entscheiden die Aufgabenträger in enger Abstimmung mit dem KVV über Auswirkungen auf das linienbezoge- ne Fahrplanangebot. 5.1 Landkreis Karlsruhe Ein Großteil der im Nahverkehrsplan (NVP) von 1998 vorgesehenen Nahverkehrs- projekte im Landkreis Karlsruhe ist bereits realisiert worden, zuletzt die Verlänge- rung der Stadtbahn S2 von Stutensee-Blankenloch über Stutensee-Friedrichstal nach Stutensee-Spöck im Jahr 2006. Folgende, bereits geplante beziehungsweise in Ausführung befindlichen Infra- strukturmaßnahmen sollen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit umgesetzt werden: • 2. Stufe S-Bahn RheinNeckar, Germersheim – Graben-Neudorf – Bruchsal: Im NVP von 1998 sowie im NVEP von 2003 wurde bereits das Ziel verfolgt, auf dem Streckenabschnitt Germersheim – Bruchsal einen Stadtbahnbetrieb mit Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte zu realisieren. Mittlerweile wurde das Projekt in die zweite Stufe der S-Bahn RheinNeckar aufgenommen. Ent- halten sind die Elektrifizierung und der Bau neuer Haltepunkte in Bruchsal (Sportzentrum und Am Mantel). Außerdem sollen die bestehenden Halte- punkte (Karlsdorf, Graben-Neudorf Nord und Bahnhof, Huttenheim, Rheins- heim, Philippsburg) auf den S-Bahn-Standard (76 cm über Schienenoberkan- te, 140 m Nutzlänge) für einen barrierefreien Zutritt zur S-Bahn ausgebaut werden. Vorgesehen ist ein Mischbetrieb S-Bahn RheinNeckar und Stadt- bahn. Umfeldmaßnahmen (P+R-Anlagen, B+R-Anlagen etc.) sind durch die Kom- munen als eigenständige Maßnahmen zu planen und ggf. über das Landes- GVFG zu finanzieren. Ferner werden für den Betrieb zusätzliche S-Bahn sowie Stadtbahnfahrzeuge einschließlich anteiliger Fahrzeugreserve benötigt. Nahverkehrsplan 2006 34 _________________________________________________________________________________ Nach Abschluss einer Planungs- sowie einer Bau- und Finanzierungsvereinba- rung soll das Projekt zum Fahrplanwechsel Dezember 2009 realisiert werden. • 2. Stufe S-Bahn RheinNeckar, Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe (Ausbau der Haltepunkte für den Regelbetrieb): Bereits seit dem Fahrplanwechsel 2004 wird auf der Strecke Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe ein S-Bahn-Vorlaufbetrieb mit ET 425 – Fahrzeu- gen durchgeführt. Diese Fahrzeuge verfügen als Sonderausstattung über Trittstufen, um den Niveauunterschied zwischen den derzeit niedrigen Bahn- steigen und dem S-Bahn- Niveau (76 cm über Schienenoberkante) auszuglei- chen. Voraussichtlich ab 2010 ist der Regelbetrieb im Rahmen der Zweiten Stufe der S-Bahn RheinNeckar vorgesehen. Der Betrieb mit Fahrzeugen ohne Trittstufen sieht daher einen Ausbau aller bestehenden Haltepunkte auf die Bahnsteighöhe von 76 cm vor, die einen barrierefreien Zugang zu den Fahr- zeugen ermöglicht und damit auch die Zeit für den Fahrgastwechsel mini- miert. Das Land als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) be- absichtigt jedoch, die derzeit auf dieser Strecke eingesetzten Fahrzeuge ab dem Fahrplanwechsel 2009/2010 im dann ausgebauten Elsenztal - Schwarz- bachtal einzusetzen. Der Landkreis Karlsruhe erwartet hierbei, dass die neu ausgebauten Haltepunkte mit adäquaten Fahrzeugen angefahren werden. Bereits im NVP von 1998 war ein zusätzlicher Haltepunkt Graben-Neudorf- Süd erwähnt. Wegen der engen Fahrplanvorgaben des Fernverkehrs konn- ten aber weder der geforderte zusätzliche Haltepunkt noch eine Taktver- dichtung im Nahverkehr durchgesetzt werden. Das Thema wurde im NVEP von 2003 wieder aufgegriffen. Vorgesehen war der Bau von zwei zusätzli- chen Haltepunkten „Neudorf Nord“ und „Graben Süd“, um die bestehenden und vor allem die geplanten Wohnbaugebiete besser an die Schiene anzu- schließen. Eine Realisierung hängt entscheidend von Beschleunigungsmaß- nahmen im Nahverkehr ab, um die Fahrzeitverlängerung durch einen zusätz- lichen Halt zu kompensieren. Mit der Einführung eines Vorlaufbetriebs für die S-Bahn RheinNeckar Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe wurde der Nachweis erbracht, dass die Verkürzung der Fahrzeit für einen zusätzlichen Halt ausreicht (nicht jedoch für zwei Halte!). Die Kosten-Nutzen-Untersuchung ergab einen positiven Quotienten von 1,91. Im Rahmen der Ertüchtigung der Strecke für den S-Bahn-Betrieb sollen die bestehenden Haltepunkte (Blankenloch, Friedrichstal, Graben-Neudorf Bahnhof, Wiesental und Waghäusel) auf den S-Bahn-Standard (76 cm über Schienenoberkante, 140 m Nutzlänge) für einen barrierefreien Zutritt zur S- Bahn ausgebaut werden. Zusätzlich soll der Haltepunkt Graben-Neudorf Süd neu errichtet werden. Umfeldmaßnahmen (P+R-Anlagen, B+R-Anlagen etc.) sind durch die Kom- munen als eigenständige Maßnahmen zu planen und ggf. über das Landes- GVFG zu finanzieren. Nahverkehrsplan 2006 35 _________________________________________________________________________________ • Abschnittsweiser zweigleisiger Ausbau der Strecke Reichenbach - Langen- steinbach incl. Neubau des Haltepunkts Schießhüttenäcker: Diese Maßnahme war bereits im NVP von 1998 enthalten. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Erhöhung der Fahrplanstabilität soll die Strecke Busenbach - Ittersbach abschnittsweise zweigleisig ausgebaut werden. In diese Maßnahme ist der Neubau des geplanten Haltepunktes Schießhütten- äcker zur Erschließung des Wohn- und Gewerbegebietes integriert. Für diese Maßnahme wurde das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2005 eingeleitet, mit einem Planfeststellungsbeschluss ist 2007 zu rechnen. Auch für dieses Vorhaben ist eine zeitnahe Zuweisung von GVFG-Mitteln für den Streckenbau unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten. Eine Beteiligung des Landkreises an einer evtl. Zwischenfinanzie- rung scheidet hier ebenfalls aus. Angesichts der derzeitigen Finanzsituation sollte erst nach Planfeststellungsbeschluss und den aktualisierten Gesamtko- sten über den weiteren Zeitplan der Maßnahme verhandelt werden. • Verlängerung der Stadtbahnstrecke S11 in Ittersbach Die Strecke soll in Ittersbach von der Wendeschleife bis zur Schule Ittersbach verlängert werden. Die Verlängerung ist auch eine Voraussetzung für die Bahnsteigerhöhung am Haltepunkt Rathaus und somit für einen behinder- tengerechten Ausbau. • Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtbahn wird das Projekt „Stadt- bahngerechter Ausbau des Haltepunktes Malsch und Neubau des Haltepunk- tes Malsch Süd“ unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplanes 2006 weiter verfolgt. Der Ausbau des bestehenden Haltepunktes und der Neubau des Haltepunk- tes Malsch-Süd sind Bestandteile des Gesamtprojektes „Murgtalbahn“ von Karlsruhe bis Freudenstadt. Für diesen 3. Bauabschnitt der Murgtalbahn „Rastatt – Muggensturm – Ett- lingen – Karlsruhe“ wird eine zeitnahe Zuweisung von GVFG-Mitteln für Strecke und Fahrzeuge angestrebt. An dem Ziel, einen zusätzlichen stadt- bahngerechten Haltepunkt Malsch-Süd zu realisieren, wird festgehalten. • Zur Verbesserung der Betriebsabläufe und zur Verbesserung der Zugangssi- tuation zu den Haltepunkten soll die Kraichgaubahn zwischen Bahnhof Bret- ten und Wannenweg zweigleisig ausgebaut werden. Die Planungen sind an- gelaufen. Das Projekt kann nach Bereitstellung der erforderlichen Finanzmit- tel realisiert werden. Langfristig soll außerdem die Verlängerung der Stadtbahn von Stutensee-Spöck über Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal, Forst und Hambrücken nach Waghäusel ange- Nahverkehrsplan 2006 36 _________________________________________________________________________________ strebt werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2003 setzt jedoch für einen positiven Nutzen – Kosten - Quotienten eine Trassenführung durch die Bruchsaler Innenstadt voraus. Hierzu wurde im Mai 2005 eine technische Vorplanung für Tras- senvarianten der Innenstadtdurchfahrung in Auftrag gegeben. Die im Herbst 2005 durchgeführten Verkehrsuntersuchungen fließen bei den Planungen mit ein. Der Abschluss der Vorplanung ist bis 2007 vorgesehen. Die Bedienungsqualität für die Linien in der Finanzverantwortung des Landkreises (Kategorie I – III) ist in der Regel nachfragegerecht, angemessen und ausgewogen. Die Anrufsammeltaxiangebote in Bruchsal, Waghäusel, Vorderer Kraichgau und Karlsbad wurden bei Anerkennung des KVV-Tarifs in die Finanzverantwortung des Landkreises einbezogen. Mit Ausnahme der aufgrund der o.a. Maßnahmen sich ergebenden Verbesserun- gen des Bedienungsangebotes wird unter den gegenwärtigen finanziellen Rah- menbedingungen keine Ausweitung des Fahrplanangebotes angestrebt. Das erreichte finanzielle Engagement bei der Finanzierung des ÖPNV-Angebotes soll nach Möglichkeit beibehalten werden. Unverändert ist die Forderung des Landkreises nach einer aktuellen Einnahmeauf- teilung. Hierzu sind in regelmäßigen Abständen Vollerhebungen der Fahrgastzah- len durchzuführen, die als Bemessungsgrundlage für eine Anpassung der Einnah- meaufteilung verwendet werden sollen. 5.2 Stadt Karlsruhe Der ÖPNV in Karlsruhe basiert auf den drei Säulen Tram, Bus und Stadtbahn. Dabei sind alle drei Verkehrsarten in einer sich gegenseitig stützenden und ergän- zenden integrierten Nahverkehrskonzeption zusammengefasst. Während die Tram die großen innerstädtischen ÖPNV-Verkehrsbeziehungen zwi- schen den Stadtteilen abdeckt, ergänzen die Teilnetze des Bussystems die Verbin- dung der Stadtteile, die nicht an das Schienennetz angeschlossen sind (Höhenstadt- teile) mit dem Tram- und Stadtbahnnetz (Zubringerfunktion) und übernehmen darüber hinaus wichtige Aufgaben der Flächenerschließung. Das Stadtbahnnetz, das in der Region die Städte und Gemeinden verbindet und an das Oberzentrum Karlsruhe anschließt, übernimmt in Karlsruhe selbst ebenfalls wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktionen. Da alle drei Teilbereiche verkehrlich aufeinander abgestimmt sind, soll an dem Ziel der integrierten Leistungserbringung festgehalten werden. Die Stadt Karlsruhe als Aufgabenträger plant, den Nahverkehr in der Stadt auch zukünftig mit dem eigenen Verkehrsunternehmen VBK zu erbringen (Inhousever- Nahverkehrsplan 2006 37 _________________________________________________________________________________ gabe). Soweit dies möglich ist, soll in Absprache mit den anderen Aufgabenträgern der über die Stadtgrenzen hinausgehende Stadtbahnverkehr einbezogen bleiben. Folgende Projekte zur weiteren Verbesserung der ÖPNV-Anbindung sind im Rah- men der Laufzeit des Nahverkehrsplanes 2006 unter der Voraussetzung der Finan- zierbarkeit anzustreben (die Aufzählung stellt keine Reihung/Gewichtung dar!): • Erschließung der Pulverhausstraße und der Europahalle mit einer zusätzli- chen Tram-Strecke. Die Realisierung des Projekts ist als langfristig einzustu- fen, die Vorplanungen haben begonnen. • Führung einer Tram-Strecke (Linie 5) durch die Kriegsstraße-Ost zur Tulla- straße. Der Baubeginn ist innerhalb der nächsten fünf Jahre vorgesehen. • Gleismittenerweiterung in der Baumeisterstraße, eine der letzten Strecken mit Begegnungsverbot für die 2,65 m breiten Fahrzeuge, die künftig in das Betriebskonzept der umgestalteten Linie 5 einbezogen werden soll. • Gleismittenerweiterung in Rintheim einschließlich der Neuanlage der Halte- stelle Dunant-Straße und - in einer späteren Stufe - Verlängerung der Linie 5 durch den Hirtenweg bis zur Haid- und Neu- Straße. Die Gleismittenerweite- rung ist zwingend erforderlich, um mittelfristig Niederflurfahrzeuge auf der Linie einsetzen zu können und soll innerhalb der nächsten fünf Jahre abge- schlossen sein. • Verlängerung der Tram-Linie 2 in die Sudetenstraße zur Erschließung des ehemaligen Konversionsgeländes in Knielingen – Nord. Ein Baubeginn in- nerhalb der nächsten fünf Jahre wird angestrebt. • Verlängerung der 2006 eröffneten Nordstadtbahn Richtung Kirchfeld. Dieses Projekt soll zunächst planerisch in den nächsten Jahren vorangetrieben wer- den. • Im Rahmen der im Nahverkehrsplan des Landkreises Germersheim beinhalte- ten Planung der Elektrifizierung der Strecke Wörth – Germersheim und dem Stadtbahnbetrieb auf dieser Strecke werden die Betriebskonzepte der S 5 angepasst. Mit der Führung einiger Stadtbahnen über die DB-Strecke wird der stadtbahngerechte Ausbau der Haltepunkte Karlsruhe-West, Mühlburg und Knielingen angestrebt. • Da der Betriebshof Ost über keine Möglichkeiten verfügt, Niederflurfahr- zeuge und 2-System-Stadtbahnwagen zu warten und in ausreichender Zahl abzustellen, sind mit dem Ausbau des Stadtbahnnetzes und der stark gestie- genen Anzahl von Niederflurfahrzeugen auch die unumgänglichen Leerfahr- ten angestiegen. Eine betrieblich vernünftige Lösung wird mit dem Bau des Nahverkehrsplan 2006 38 _________________________________________________________________________________ neuen Betriebshofes in der Gerwigstraße geschaffen, der im September 2006 begonnen wurde. • Die betrieblich äußerst ungünstige Situation durch den eingleisigen Strek- kenabschnitt der S 5 in Grötzingen soll mit dem zweigleisigen Ausbau der Engpass im Bahnhof Grötzingen beseitigt werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2008 vorgesehen. • Zur Verbesserug der Verkehrsverhältnisse und zur langfristigen Absicherung einer attraktiven Innenstadt hat der Gemeinderat beschlossen, die Kaiser- straße zu einer reinen Fußgängerzone umzugestalten und gleichzeitig die Innenstadterweiterung nach Süden unter Einschluss der Umgestaltung der Kriegsstraße voranzutreiben. Voraussetzung dafür ist der Ausbau der Lei- stungsfähigkeit des ÖPNV anhand der vom Gemeinderat beauftragten Pla- nung der Kombi-Lösung. Diese für die Zukunft des Karlsruher Modells ent- scheidende Weichenstellung beinhaltet den Bau eines Ost-West- Straßenbahntunnels vom Durlacher Tor zum Mühlburger Tor mit einem un- terirdischen Südabzweig vom Marktplatz bis zur Augartenstraße. Ergänzt wird die Kombi-Lösung durch eine oberirdische Straßenbahnstrecke durch die Kriegsstraße und durch einen Straßentunnel zwischen dem Karlstor und dem Mendelssohnplatz. Die Planung des Projekts ist bereits weit fortge- schritten. Das Planfestellungsverfahren soll im Jahr 2006 abgeschlossen wer- den. • Zur weiteren Beschleunigung des ÖPNV und zur Erhöhung der Fahrplansta- bilität soll die bereits bestehende Bevorrechtigung an Signalanlagen für Bus und Bahn zumindest sichergestellt und wo möglich und vertretbar ausge- baut werden. • Ein wichtiger Erfolgsgarant für die Akzeptanz des ÖPNV ist neben einer at- traktiven Angebotskonzeption die Sicherheit und Sauberkeit in den Bussen und Bahnen. Vor dem Hintergrund zunehmender Vandalismusschäden wird diesem Thema in den nächsten Jahren eine erhöhte Aufmerksamkeit ge- widmet werden, um durch geeignete Maßnahmen steuernd eingreifen zu können. Nahverkehrsplan 2006 39 _________________________________________________________________________________ 5.3 Landkreis Rastatt Mit der Verlängerung der Stadtbahn S4 über Sinzheim und Bühl bis Achern zum Fahrplanwechsel 2004/2005 hat das Stadtbahnnetz im Landkreis Rastatt seinen vor- läufigen Abschluss gefunden . Der stadtbahngerechte Ausbau des bestehenden Haltepunktes Muggensturm und der Neubau des Haltepunktes Muggenstrum-Nord sind Bestandteil des Gesamtpro- jektes „Murgtalbahn“ von Karlsruhe bis Freudenstadt. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtbahn wird das Projekt „stadtbahnge- rechter Ausbau“ des Haltepunktes Muggensturm und Neubau des Haltepunktes Muggensturm Nord unter der Voraussetzung zur Verfügung stehender GVFG- Mittel im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2006 weiter verfolgt. Da für den gesamten 3. Bauabschnitt der Murgtalbahn „Rastatt – Muggensturm – Ettlin- gen – Karlsruhe“ eine zeitnahe Zuweisung von GVFG-Mitteln für Strecke und Fahr- zeuge unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen allerdings nicht zu erwarten ist, sollte versucht werden, die Durchführung der Haltepunktmaßnahmen im Vor- feld der Gesamtmaßnahme durchzuführen. Dies auch insbesondere deshalb, da für den stadtbahngerechten Ausbau des bestehenden Haltepunktes eine zeitlich paral- lele Realisierung zur EKG-Maßnahme „Unterführung der K3737“ aus planerischer Sicht sinnvoll ist. Im Haushalt der Gemeinde sind die notwendigen Kofinanzie- rungsmittel gesichert. Einen wesentlichen betrieblichen Engpass stellt die Infrastruktur im Bahnhof Ra- statt dar. Die Querung der Linie S41 im Bahnhof Rastatt sorgt auf der stark befah- renen Rheintalbahn für erhebliche Fahrstraßenausschlusszeiten. Dies führt in der Praxis zu deutlichen Verzögerungen im Betrieb der Stadtbahn, da die durchfah- renden Züge in Rastatt aus betrieblichen Gründen Vorrang haben. Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit im Knoten Rastatt durch einen entsprechenden Ausbau der Infrastruktur zu erhöhen. Dazu kommen signaltechnische und spurplantechni- sche Maßnahmen in Betracht. Sämtliche Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungs- fähigkeit im Zuständigkeitsbereich des Infrastrukturbetreibers sind aufgrund der zu erwartenden Zunahme des Güterverkehrs und des verbleibenden Personenver- kehrs auf den Altbaustrecken auch nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Karls- ruhe - Rastatt Süd notwendig. Der Landkreis setzt sich dafür ein, dass die Realisie- rung des planfestgestellten Tunnels als eine Maßnahme zur Erhöhung der Lei- stungsfähigkeit zeitnah realisiert wird. Das bereits im Nahverkehrsplan 1998 und im Nahverkehrsentwicklungsplan 2003 aufgeführte Stadtbahnprojekt Rastatt – Iffezheim – Hügelsheim – Baden-Airpark wird als Ziel beibehalten. Nach der Entscheidung der Stadt Rastatt, die Innenstadt- trasse nicht weiter zu verfolgen, steht die Variante „Wintersdorfer Strecke“ – If- fezheim – Hügelsheim – Baden-Airpark nunmehr im Vordergrund. Der Landkreis unterstützt grundsätzlich den Ausbau bestehender Haltepunkte und die Verdichtung des Stadtbahnhaltestellennetzes an sinnvollen Punkten. Auf dem Durmersheimer Ast der Stadtbahnlinie S4/S41 zwischen Karlsruhe und Rastatt sind Nahverkehrsplan 2006 40 _________________________________________________________________________________ planerische Überlegungen in Bietigheim und Ötigheim bekannt. Diese werden grundsätzlich für sinnvoll angesehen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Realisierungen von der Einigung mit dem Infrastrukturbetreiber DB AG abhän- gig ist. Auch das Busnetz im Landkreis Rastatt konnte zum Fahrplanwechsel 2004/2005 durch Umstrukturierungen und Anpassungen an die Stadtbahn in seiner Grund- struktur vorläufig abgeschlossen werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Struktur der Linien als auch auf das konkrete tagsüber bestehende Fahrplanangebot auf den Buslinien. Unabhängig hiervon wäre eine kurz-bis mittelfristige Verbesserung der Erschließung des Baden-airparks unter Einschluss der Wochenendbedienung sinnvoll. Zum Fahrplanwechsel 2006/7 wurden zusätzliche, weitgehend flächenhafte ALT – Verbindungen im Rahmen des Gesamtbusliniennetzes im südlichen Landkreisbe- reich eingeführt. Zusätzlich wurde das ALT-Rastatt tariflich in den KVV integriert. Zukünftige Maßnahmen richten sich in erster Linie auf Fahrplanoptimierungen im bestehenden Netz. Als weitere Buslinienkonzeption im Landkreis Rastatt wird im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplanes 2006 unter der Voraussetzung der Finanzierbarkeit zusätz- lich noch ein Freizeitlinienkonzept angestrebt. Aus touristischer Sicht sind zusätzliche Linienverbindungen im Schwarzwald sowie in den Rheinauen zu prüfen. Im Bereich der Freizeitverkehre sind ebenfalls zusätz- lich benötigte Verstärkerbusse bei großer Nachfrage sowie der Einsatz von Zusatz- bussen bei sogenannten „Eventveranstaltungen“ zu berücksichtigen. 5.4 Stadt Baden-Baden Die Stadt Baden-Baden hat über ihren modernisierten Bahnhof Anschluss an die Schienenstrecke Karlsruhe - Rastatt – Baden-Baden – Bühl – Offenburg, welche für den schnellen Fernverkehr sowie für den Nahverkehr größtenteils 4-gleisig ausge- baut wurde. Mit der Verlängerung der Stadtbahn S4 von Baden-Baden nach Achern und der damit verbundenen Inbetriebnahme der beiden Haltpunkte Baden-Baden Hauen- eberstein und Baden-Baden Rebland ist die Stadtbahnanbindung des Stadtkreises zunächst einmal abgeschlossen. Der innerstädtische Verkehr sowie der Nachbarortsverkehr wird über das gut abge- stimmte und vertaktete Stadtbussystem der Baden-Baden-Linie abgewickelt. Cha- rakteristisch für Baden-Baden ist der parallele Verlauf nahezu aller Buslinien zwi- schen dem Zentralen Omnibusbahnhof am Bahnhof Baden-Baden (Stadtteil Baden- Oos) und der Stadtmitte. Die Linie 201, die sogenannte Tallinie, pendelt mit Ge- lenkbussen nur entlang dieser Achse, die meisten anderen Linien verknüpfen die Nahverkehrsplan 2006 41 _________________________________________________________________________________ Talachse mit jeweils einem Seitental, den Außenstadtteilen sowie den umliegenden Städten und Gemeinden. Die Stadt Baden-Baden als Aufgabenträger beabsichtigt, den Nahverkehr in der Stadt auch zukünftig mit dem eigenen Verkehrsunternehmen BBL zu erbringen (Inhousevergabe). Soweit dies möglich ist, soll in Absprache mit dem Landkreis Ra- statt als Aufgabenträger der über die Stadtgrenzen hinausgehende Linienverkehr einbezogen bleiben. • Die in den letzten Jahren erreichte Zahl von 10 Millionen Fahrgästen pro Jahr soll möglichst noch erhöht werden. • Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat im Jahre 1999 das Projekt „Stadtbahnverbindung vom Bahnhof Baden-Baden in die Innenstadt“ abge- lehnt. Es ist jedoch als Option im Nahverkehrsentwicklungsplan weiterhin enthalten. Die mögliche Stadtbahntrasse darf nicht verbaut werden. • Die Akzeptanz der Stadtbahnhaltepunkte Baden-Baden Haueneberstein und Baden-Baden Rebland soll in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Verkehrs- verbund und dem Stadtbahnbetreiber (z.B. Werbemaßnahmen) weiter ver- bessert werden. • Seit 1996 konnten umfangreiche Maßnahmen im Busbereich umgesetzt werden, insbesondere wurden städtische Linien in Nachbargemeinden bzw. Städte des Landkreises in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rastatt ver- längert. Der Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhof Baden- Baden im Jahr 2001 hat die Angebotsqualität im dortigen Bereich erheblich verbessert. Mit der Anbindung des Stadtbahnhaltepunktes Baden-Baden- Rebland an das Busnetz konnte dieses in seiner Grundstruktur vorläufig ab- geschlossen werden. • Noch in Planung ist eine Buslinie vom Bahnhof Baden-Baden über die Cité und das Fachmarktzentrum in die Innenstadt. Finanziert werden soll diese neue Linie durch Angebotsreduzierungen oder – umstellungen in anderen Bereichen. • Weiterhin ist unter der Voraussetzung der Finanzierung eine verbesserte Wochenendanbindung des Baden-Airport über die Linie 205 an den ICE- Bahnhof Baden-Baden geplant. • Zur Verbesserung der Kundeninformation wird die Einrichtung eines dyna- mischen Fahrgastinformationssystems geprüft. Ziel ist es, dieses an den wich- tigsten Haltestellen einzurichten. Die Finanzierung soll über Landeszuschüsse (GVFG-Mittel) gesichert werden. Nahverkehrsplan 2006 42 _________________________________________________________________________________ 6. Linienbündel Anstehende Änderungen im Rechtsrahmen des ÖPNV werden dazu führen, dass die Aufgabenträger (Stadt- und Landkreise) im Regelfall zukünftig ÖPNV – Lei- stungen im Wettbewerb vergeben. Dabei dient die Festlegung von Linienbündeln als Grundlage für den Genehmi- gungswettbewerb und gegebenenfalls auch für den Ausschreibungswettbewerb im Busbereich sowohl bei den einzelnen Aufgabenträgern als auch bei den kom- munalen Verkehrsgesellschaften, wenn Teilleistungen durch Ausschreibungen ver- geben werden sollen. Darüber hinaus sind Linienbündel auch gut geeignet, einnahmestarke und ein- nahmeschwache Linien zu kombinieren. Damit wird verhindert, dass lediglich gute, ertragstarke Linien von interessierten Verkehrsunternehmen gesucht werden, wäh- rend sich für schwächere Linien vor allem als Zubringerlinien zur Stadtbahn kaum ein geeignetes Verkehrsunternehmen findet. Sinn der Vergabe im Wettbewerb ist es, den Mitteleinsatz volkswirtschaftlich opti- mal zu gestalten. Das heißt, dass mit der Vergabe auch betriebswirtschaftliche Syn- ergieeffekte berücksichtigt werden. Entscheidende Kriterien sind die • Auslastung von Werkstattkapazitäten • Vorhaltung von Betriebsreserven (Fahrzeuge und Fahrpersonal (Fahr- plansicherheit)) • Auslastung einer Betriebsleitstelle einschließlich Fahrdienstdisposition und Fahrdienstleitung • Umlaufplanung und Minimierung von Leerkilometern Ziel ist die Definition von Linienbündeln, in denen die einzelnen Linien räumlich und organisatorisch einen engen Zusammenhang bilden. Auf diese Weise kann durch die optimale betriebliche und organisatorische Zusammenfassung eine hohe Wirtschaftlichkeit erreichet werden. Jedes Linienbündel soll so dimensioniert sein, dass die betriebswirtschaftlich sinn- vollen Synergieeffekte ausgeschöpft werden können, ohne dass es zu einer markt- beherrschenden Stellung eines oder weniger Unternehmen kommt. Für die Stadt- und Landkreise werden daher Linienbündel definiert, die relativ ho- mogene Teilräume umfassen und die für mittelständische Verkehrsunternehmen geeignet sind. Das ÖPNV-Netz wurde bereits im Nahverkehrsentwicklungsplan 2003 nach den überwiegenden Verkehrsfunktionen strukturiert und in hierarchisch gegliederte Kategorien eingeteilt (NVP 2006 Kapitel 4.1). Aus dieser Kategorisierung lässt sich sehr gut ablesen, dass im baden- württembergischen Teil des KVV die Schiene eindeutig das Rückgrat des ÖPNV bil- Nahverkehrsplan 2006 43 _________________________________________________________________________________ det. Das Regionale Grundnetz 1. und zum Teil auch 2. Ordnung wird durch Schie- nenverkehrsmittel (RE, RB, S-Bahn, Stadtbahn, Tram) abgedeckt. Die Buslinien erfüllen im wesentlichen Verbindungsfunktionen zwischen den Ge- meinden und Gemeindeteilen zu den zentralen Orten und zu den großräumigen Schienenverbindungen. Für die Bildung von Linienbündeln ist es daher sinnvoll, die zentralörtliche Struktur zu berücksichtigen und die Mittelbereiche der Landes- und Regionalplanung bei der Bildung von Linienbündeln zu Grunde zu legen. Nahverkehrsplan 2006 44 _________________________________________________________________________________ 6.1 Landkreis Karlsruhe 6.1.1 6.1.16.1.1 6.1.1 Wettbewerb WettbewerbWettbewerb Wettbewerb Infolge der Zuschusskürzungen im ÖPNV-Bereich ist während der Laufzeit dieses NVP mit steigenden Zuschüssen des Landkreises an die verbundenen Verkehrsun- ternehmen aufgrund gestiegener Betriebskosten zu rechnen. Eventuelle Leistungsreduzierungen können dann nicht mehr ausgeschlossen wer- den. Um diesen ein Stück weit entgegenzuwirken, ist der Landkreis Karlsruhe an einer Stärkung des Wettbewerbs im ÖPNV interessiert. In mehreren Verkehrsverbünden hat sich gezeigt, dass mit der Einführung von Wettbewerbsverfahren die Wirtschaftlichkeit erhöht und sogar sinnvolle Ange- botsausweitungen möglich wurden. Der Landkreis als Aufgabenträger sieht hierbei ein Potential zur Reduzierung der Betriebskosten und damit seiner Zuschüsse bei qualitativ hohem Leistungsangebot. Neben dem finanziellen Aspekt spielt auch die rechtliche Schiene eine nicht zu un- terschätzende Rolle. Angesichts der derzeitigen Entwicklungen (Urteil des EuGH zum „Magdeburger Urteil“, Urteil des BverwG 2006, eine zukünftige EU- Verordnung etc.) ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, dass rechtssichere Wege des Wettbewerbs im ÖPNV aufgezeigt werden. Trotz bestehender Unklarheiten bezogen auf Umfang, Zeitpunkt und Bedingungen möglicher Wettbewerbsverfah- ren will sich der Landkreis rechtzeitig auf die kommende rechtliche Entwicklung einstellen. Aus diesem Grund hält es der Aufgabenträger für notwendig, Linienbündel einzu- richten und die Laufzeiten der einzelnen Linien zügig anzugleichen. 6.1.2 Linienbündelung 6.1.2 Linienbündelung6.1.2 Linienbündelung 6.1.2 Linienbündelung Entsprechend der Einteilung des Landkreises Karlsruhe in die Mittelbereiche Bret- ten, Bruchsal, Ettlingen und Karlsruhe und unter Berücksichtigung von wichtigen Zubringerfunktionen zu den Schienenstrecken der Kategorie I und II werden drei Typen von Linienbündeln gebildet: Stadtverkehre Der Landkreis Karlsruhe als Aufgabenträger im ÖPNV hat im Nahverkehrsentwick- lungsplan einen über das Anforderungsprofil gemäß Kapitel 4 hinausgehenden „Landkreisstandard“ der ÖPNV-Bedienung definiert. Ziel ist die flächendeckend vergleichbare und für alle Landkreisgemeinden gerechte und angemessenene ÖPNV-Bedienung. Für diesen Standard hat der Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger die Angebots- und Finanzverantwortung übernommen. Für darüber hinaus gehende Angebote, die aus örtlicher Sicht durchaus sinnvoll sein können, betrachtet sich der Landkreis als nicht zuständig. In diese Kategorie fallen die Stadtverkehre, die von den Städten direkt beauftragt und finanziert werden. Stadtverkehre nach dieser Regelung gibt es in Bruchsal (gegenwärtig fünf Linien) und Ettlingen (gegenwärtig eine Linie). Nahverkehrsplan 2006 45 _________________________________________________________________________________ Auf ein Mittelzentrum ausgerichtete Linienbündel Dies sind Busverkehre der Kategorien II und III, deren Anfangs- und oder Endpunk- te überwiegend in einem Mittelzentrum liegen und die sowohl Verbindungs- und Erschließungsfunktionen erfüllen als auch auf die Schienenverbindungen der Kate- gorie I und II ausgerichtet sind. Auf Schienenstrecken ausgerichtete Linienbündel Dies sind Busverkehre der Kategorien II und III, die überwiegend Erschließungs- funktionen erfüllen und in der Regel auf Schienenhaltepunkte außerhalb der Mit- telzentren ausgerichtet sind. Stadtverkehr Bruchsal: Im September 2000 ging der Stadtbus Bruchsal in Betrieb. Er umfasst fünf Linien (Stand 2005), die die Kernstadt erschließen und die Stadtteile anbinden. Alle Linien verkehren ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Bruchsal. Für diese fünf Linien hat die Stadt Bruchsal die Finanzverantwortung übernommen. Der Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV und die Stadt Bruchsal haben die diesbezüglichen Finanzbeziehungen in einer bilateralen Vereinbarung geregelt. Die Bruchsaler Stadtverkehrslinien werden deshalb in einem Linienbündel zusammengefasst. Aus verkehrlichen Gesichtspunkten wäre es auch möglich gewesen, die Buslinien 187 –189 in dieses Linienbündel zu integrieren, da diese neben überörtlichen Ver- kehrsfunktionen ebenfalls Erschließungs- und Zubringerfunktionen innerhalb Bruchsals wahrnehmen. Da in diesem Fall aber die finanzielle und verkehrliche Verantwortung nicht in einer Hand gelegen hätte, wurden diese drei Buslinien ei- nem anderen Linienbündel zugeordnet. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienwe LinienweLinienwe Linienweg g g g Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwech hh hsel selsel sel 181 Bruchsal Südstadt – Rendezvous –Eggerten - Weiherberg 182 Bruchsal Am Mantel – Rendezvous - Krankenhaus 183 Bruchsal Rendezvous - Augsteiner Dezember 2008 Dezember 2008Dezember 2008 Dezember 2008 185 Bruchsal Rendezvous – Heidelsheim – Helmsheim – Untergrombach – Büchenau - Rendezvous 186 Bruchsal Rendezvous – Büchenau – Untergrombach – Helmsheim – Heidelsheim - Rendezvous Stadtverkehr Ettlingen: Die Stadt Ettlingen ist sehr gut mit den Stadtbahnen der Linien S1 und S11 er- schlossen. Darüber hinaus erfüllen mehrere regionale Buslinien zusätzliche Erschließungs- und Verbindungsfunktionen. Zusätzlich hat die Stadt Ettlingen eine Nahverkehrsplan 2006 46 _________________________________________________________________________________ innerstädtische Erschließungslinie 112 eingerichtet und hierfür die Finanzverant- wortung übernommen. Für die Buslinien 102, 105 und 109, die Stadtteile von Ett- lingen mit der Innenstadt verbinden, liegt die Finanzverantwortung beim Land- kreis Karlsruhe. Es erscheint in diesem Fall nicht sinnvoll, allein die relativ kleine Li- nie 112 nur aus Gründen der Finanzierung als separaten Stadtverkehr auszuweisen, zumal diese Buslinie problemlos in das „Linienbündel Bereich Ettlingen“ integriert werden kann. Regionalbusverkehr: Im regionalen Busverkehr wird das Gebiet des Landkreises Karlsruhe in sechs Lini- enbündel aufgeteilt. Damit wird sicher gestellt, dass die Leistungen jeweils von ei- nem Verkehrsunternehmen erbracht werden können. Gleichzeitig ist die Größe der Linienbündel so dimensioniert, dass mittelständische Verkehrsunternehmen bei der Ausschreibung nicht benachteiligt werden. Linienbündel Bereich Ettlingen I Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwech hh hsel selsel sel 101 Moosbronn – Freiolsheim – Völkersbach – Schöllbronn - Ettlingen 102 Schöllbronn – Schluttenbach – Ettlingenweier - Ettlingen 106 Ettlingen – Industriegebiet - Rheinstetten 109 Ettlingen – Wasen – Kleiner Plom Dezember 2012 Dezember 2012Dezember 2012 Dezember 2012 111 Gästebus Bad Herrenalb 113 Oberes Gaistal – Bad Herrenalb – Bernbach - Moosbronn 225 Mörsch - Neuburgweier Die Buslinie 225 passt nicht ganz in dieses Schema, da sie ausschließlich Zubringer- und Erschließungsfunktion innerhalb von Rheinstetten erfüllt. Rheinstetten ist als einzige Gemeinde im südlichen Landkreis dem Mittelbereich Karlsruhe zugeordnet. Da es allerdings keinen Sinn macht, diese einzelne Linie getrennt zu betrachten, wurde sie dem Linienbündel Bereich Ettlingen I zugeordnet. Die Buslinien 111 und 113 bedienen überwiegend (113) bzw. ausschließlich (111) das Gebiet der Stadt Bad Herrenalb im Landkreis Calw. Wegen der engen verkehr- lichen Verflechtung mit der Linie 101 des Linienbündels werden beide Linien dem Linienbündel Bereich Ettlingen I zugeordnet. Nahverkehrsplan 2006 47 _________________________________________________________________________________ Linienbündel Bereich Ettlingen II Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwec zum Fahrplanwech hh hsel selsel sel 103 Völkersbach – Malsch ( - Sulzbach) 104 Ettlingen – Ettlingenweier – Oberweier – Sulzbach – Malsch - Waldprechtsweier 105 Ettlingen – Erbprinz – Ettlingen-West 107 Durlach – Wolfartsweier - Ettlingen Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 110 Waldprechtsweier – Malsch – Bruchhausen – Ettlingen 112 Ettlingen – Neuwiesenreben – Friedhof – Ettlingen Linienbündel Pfinztal/Albtal Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 114 Schielberg – Pfaffenrot – Marxzell - Burbach 115 Busenbach – Reichenbach - Etzenrot 118 Grünwettersbach – Palmbach – Mutschelbach - Langensteinbach 151 Berghausen – Wöschbach Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 152 Kleinsteinbach – Mutschelbach - Langensteinbach 153 Langensteinbach - Auerbach 159 Wössingen – Jöhlingen - Berghausen Linienbündel Hardt - Ost Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 120 Staffort - Friedrichsthal 121 Weingarten – Waldbrücke – Staffort - Blankenloch 122 Büchenau – Neuthard – Spöck - Blankenloch Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 123 Bruchsal – Karlsdorf – Neuthard – Spöck - Karlsruhe 187 Helmsheim – Untergrombach - Büchenau 188 Büchenau – Untergrombach - Bruchsal 189 Obergrombach – Helmsheim – Heidelsheim - Bruchsal Nahverkehrsplan 2006 48 _________________________________________________________________________________ Linienbündel Hardt – West/Nord Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 124 Neudorf – Graben - Hochstetten 126 Graben – Neudorf – Wiesental - Waghäusel 127 Wiesental – Philippsburg Dezember 2010 192 Philippsburg – Dettenheim - Hochstetten 194 Rheinhausen – Oberhausen - Philippsburg 195 Blankenloch – FZK - Leopoldshafen Linienbündel Lußhardt Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 125 Kirrlach – Waghäusel – Wiesental – Hambrücken – Forst - Bruchsal 128 Altlußheim – Rheinhausen – Oberhausen – Waghäusel Dezember 2010 Dezember 2010Dezember 2010 Dezember 2010 193 Rheinsheim – Philippsburg – Waghäusel - Kirrlach Linienbündel Kraichtal Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg (-Elsenz – Eppingen) 135 Oberöwisheim - Neuenbürg 136 Münzesheim – Oberacker Dezember 2010 Dezember 2010Dezember 2010 Dezember 2010 137 Bahnbrücken – ,-Bahnbrücken-Ort 138 Menzingen - Landshausen 139 Landshausen – Menzingen – Münzesheim – Oberöwisheim - Unteröwisheim Linienbündel Mittelbereich Bruchsal Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 131 Kronau – Weiher – Ubstadt - Bruchsal 132 Östringen – Mingolsheim – Langenbrücken – Stettfeld – Ubstadt – Bruchsal Dezember 2010 133 Kronau – Mingolsheim - Östringen Linienbündel Mittelbereich Bretten Nahverkehrsplan 2006 49 _________________________________________________________________________________ Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 141 Gondelsheim – Neibsheim – Büchig - Bretten 142 Dürrenbüchig - Diedelsheim 143 (Bahnbrücken – Gochsheim -) Flehingen – Oberderdingen - Großvillars 144 Bretten – Großvillars – Oberderdingen - Kürnbach Dezembe DezembeDezembe Dezember rr r 2013 2013 2013 2013 145 Flehingen – Oberderdingen – Kürnbach – Sulzfeld (-Zaisenhausen) 146 Ruit – Bretten – Rinklingen – Diedelsheim – Bretten Nahverkehrsplan 2006 50 _________________________________________________________________________________ 6.2 Stadt Karlsruhe Das Karlsruher Modell zeichnet sich dadurch aus, dass die Stadtbahnen sowohl die Städte und Gemeinden in der Region bedienen, als auch im städtischen Straßen- bahnnetz wichtige Verkehrsfunktionen erfüllen. Diese verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich ausgesprochen erfolgreiche Verknüpfung soll in der Form der inte- grierten Leistungserbringung erhalten bleiben. In das Linienbündelungskonzept werden daher nur die Buslinien einbezogen. Linienbündel Karlsruhe Ost Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 21 Stupferich-Durlach-Grötzingen Bahnhof-Grötzinen Nord 22 Durlach-Grötzingen Süd-Rathaus-Grötzingen Bahnhof 24 Bergwald/Hohenwettersbach-Zündhütle-Durlach Turmberg 26 Durlach Turmberg-Geigersberg 27 Durlach-Wolfartsweier-Grünwettersbach-Palmbach Dezember 2014 Dezember 2014Dezember 2014 Dezember 2014 44 Durlach Zündhütle-Hohenwettersbach-Bergwald N3 Durlach-Geigersberg-Bergwald-Hohenwettersbach-Wolfartsweier- Grünwettersbach-Palmbach-Stupferich-Durlach N4 Durlach Turmberg-Grötzingen-Berghausen-Wöschbach Linienbündel Karlsruhe Nord-Ost Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwech wechwech wechsel selsel sel 30 Durlacher Tor-Waldstadt (-Europäische Schule) 31 Waldstadt-Hagsfeld-Storrenacker-Durlach Turmberg-Durlach Bahnhof Dezember 2007 Dezember 2007Dezember 2007 Dezember 2007 32 Fächerbad-Hagsfeld-Neue Wiesen-Storrenacker-Roßweide 42 Durlach Bahnhof-Killisfeld-Industriegebiet-Durlacher Tor (-Gottesauer Platz) Nahverkehrsplan 2006 51 _________________________________________________________________________________ Linienbündel Karlsruhe Süd-West Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 47 Hauptbahnhof-Zündhütle-Wolfartsweier-Grünwettersbach- Palmbach-Stupferich 50 Hauptbahnhof-Beiertheim-Bulach-Oberreut 51 Albtalbahnhof-Bulach-Oberreut 52 Albtalbahnhof-Weiherfeld-Dammerstock Dezember 2014 Dezember 2014Dezember 2014 Dezember 2014 53 Schloß Rüppurr - Erlenweg 55 Hauptbahnhof-Kolpingplatz-Südendstraße-Steinhäuserstraße- Weinbrenner Platz-Kühler Krug-Bannwaldallee 62 Hauptbahnhof-Hardecksiedlung-Heidenstückersiedlung-Grünwinkel-Entenfang N2 Hauptbahnhof-Beiertheim-Bulach-Grünwinkel-Daxlanden-Entenfang Linienbündel Karlsruhe West Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 60 Heidenstückersiedlung-Westbahnhof-Grünwinkel-Entenfang 70 Entenfang - Heidehof 71 Neureut Industriegebiet-Am Zinken-Welschneureuter Straße-Heide 72 Neureut Bärenweg-Kirchfeld Dezember 2014 Dezember 2014Dezember 2014 Dezember 2014 73 Europaplatz-Linkenheimer Landstraße-Neureut Kirchfeld 74 Knielingen-Rheinbergstraße - August-Bebel-Straße 75 Knielingen Rheinbergstraße – Max Dortu-Straße Linienbündel Karlsruhe Sonderlinien Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel KSC Mühlburger Tor – Wildparkstadion – Durlacher Tor M Messeexpress: Karlsruhe Hbf – Messe Karlsruhe Dezember 2011 Dezember 2011Dezember 2011 Dezember 2011 SV Schülerverkehr Grünwinkel (Ex Linie 57) Nahverkehrsplan 2006 52 _________________________________________________________________________________ 6.3 Landkreis Rastatt Stadtverkehr Rastatt: Buslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Rastatt verkehren und für die die Stadt Rastatt die Finanzverantwortung übernommen hat. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 231 Rastatt – Ottersdorf - Wintersdorf 232 Rauental – Rastatt - Plittersdorf 235 Rastatt – Waldfriedhof – Pavillon – Oberwald - Rheinau Dezember 2011 Dezember 2011Dezember 2011 Dezember 2011 236 Rastatt – Waldfriedhof – Pavillon – Arbeitsamt – Beinle - Industriegebiet 239 Rahstatt Bahnhof – Krankenhaus – Stadtmitte - Bahnhof Stadtverkehr Bühl: Buslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Bühl verkehren und für die die Stadt Bühl die Finanzverantwortung übernommen hat. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 271 Bühl – Rittersbach – Riegel – Kappelwindeck - Bühl 272 Bühl – Ottenhofen – Weitenung – Ottenhofen - Bühl 273 Bühl – Neusatz - Immenstein Dezembe DezembeDezembe Dezember 2012 r 2012r 2012 r 2012 274 Bühl – Eisental - Bühl 275 Bühl – Oberweier – Balzhofen – Moos - Oberbruch Stadtverkehr Gaggenau: Buslinien, die ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes Gaggenau verkehren und für die die Stadt Gaggenau die Finanzverantwortung übernommen hat. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 213 Stadtverkehr Gaggenau 252 Gaggenau - Sulzbach Dezember 2012 Dezember 2012Dezember 2012 Dezember 2012 254 Gaggenau – Winkel - Oberweier Nahverkehrsplan 2006 53 _________________________________________________________________________________ Regionalbusverkehr: Im regionalen Busverkehr wird das Gebiet des Landkreises Rastatt in vier Linien- bündel aufgeteilt. Damit wird sicher gestellt, dass die Leistungen jeweils von einem Verkehrsunternehmen erbracht werden können. Gleichzeitig ist die Größe der Li- nienbündel so dimensioniert, dass mittelständische Verkehrsunternehmen bei der Ausschreibung nicht benachteiligt werden. Linienbündel Murgtal Zu- und Abbringerverkehre zur Murgtalbahn werden an den Verknüpfungspunk- ten Bahnhof Kuppenheim, Bahnhof Gaggenau, Bahnhof Gernsbach und Bahnhof Forbach einheitlich sichergestellt. Die Buslinie 244 erfüllt dabei auch aufgabenträ- gerübergreifende Funktionen. Die Ausgestaltung dieser Linie muss mit dem Auf- gabenträger Stadt Baden-Baden abgestimmt werden. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisi Harmonisi Harmonisi Harmonisierung in erung in erung in erung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 240 Kuppenheim - Gaggenau 241 Rastatt - Kuppenheim 242 Gernsbach – Reichental - Kaltenbronn 244 Bad Herrenalb – Loffenau – Gernsbach – Staufenberg – Baden-Baden 247 Gernsbach - Lautenbach Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 251 Gaggenau – Rotenfels – Bischweier – Oberweier - Waldprechtsweier 252S Bad Rotenfels – Gaggenau – Ottenau - Sulzbach 253 Gaggenau – Freiolsheim - Moosbronn 255 Gernsbach – Weisenbach - Neudorf 259 Muggensturm – Bischweier – Rauental - Kuppenheim Linienbündel Nördlicher Landkreis Rastatt Der nördliche Landkreis Rastatt zwischen dem Mittelzentrum Rastatt und der Ge- meinde Durmersheim wird in der Rheinebene einheitlich erschlossen. Verknüpfun- gen zur Schiene in Rastatt, Ötigheim und Durmersheim werden gewährleistet. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 221 Rastatt- Ötigheim 222 Rastatt – Steinmauern – Elchesheim-Illingen – Au am Rhein – Durmersheim – Karlsruhe Entenfang 223 Ötigheim – Bietigheim – Durmersheim Dezember 2012 Dezember 2012Dezember 2012 Dezember 2012 224 Steinmauern - Ötigheim 226 Bietigheim – Bietigheim Bahnhof Nahverkehrsplan 2006 54 _________________________________________________________________________________ Linienbündel Ortsverkehr Sinzheim Buslinien, die die Ortsteile der Flächengemeinde Sinzheim erschließen und an die Schiene sowie die Schüler an die Schulen in Sinzheim und Baden-Baden anbinden. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 291 Sinzheim – Kartung - Winden 292 Sinzheim – Müllhofen – Weitenung – Leiberstung – Halberstung – Schiftung Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 293 Sinzheim – Halberstung – Schiftung – Leiberstung – Winden – Litzlung – Vormberg - Sinzheim Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt I Der südliche Landkreis Rastatt zwischen den Mittelzentren Rastatt und Bühl wird in der Rheinebene mit diesem Linienbündel erschlossen. Die Verknüpfung zur Schiene in Rastatt und Bühl wird einheitlich gewährleistet. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbü einem Linienbü einem Linienbü einem Linienbündel ndelndel ndel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 234 Rastatt – Iffezheim – Baden-Airpark - Schwarzach 267 Leiberstung – Weitenung - Bühl 268 Bühl – Schwarzach – Lichtenau (- Freistett) Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II Der Bereich südlich des Mittelzentrums Bühl und der nördliche Schwarzwald zwi- schen Mittelzentrum Bühl, Baden-Oos, Schwarzwaldhochstraße und Forbach wird einheitlich erschlossen und mit den Schienenverbindungen in Baden-Oos, Bühl und Forbach verknüpft. Die Buslinien 245 und 262 erfüllen dabei auch aufgabenträ- gerübergreifende Funktionen. Die Ausgestaltung dieser Linien muss mit dem Auf- gabenträger Stadt Baden-Baden abgestimmt werden. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrp zum Fahrp zum Fahrp zum Fahrpla lala lan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 245 Baden-Baden – Schwarzwaldhochstraße - Mummelsee 246 Forbach – Raumünzach - Hundsbach 248 Forbach – Bermersbach - Langenbrand 262 (Sasbach - )Bühl – Steinbach – Sinzheim – Baden-Baden Dezember 2013 Dezember 2013Dezember 2013 Dezember 2013 263 Bühl – Bühlertal – Sand – Herrenwies - Forbach 264 Bühl – Ottersweier – Neusatz – Bühlertal - Bühl 265 Bühl – Ottersweier – Haft – Lauf 266 Bühl – Ottersweier – Unzhurst Nahverkehrsplan 2006 55 _________________________________________________________________________________ 6.4 Stadt Baden-Baden Linienbündel Baden-Baden Buslinien, die ausschließlich oder überwiegend innerhalb des Stadtgebietes Baden- Baden verkehren und für die die Stadt Baden-Baden Aufgabenträger ist. Die Busli- nien 207, 214 und 243 erfüllen dabei auch aufgabenträgerübergreifende Funktio- nen. Die Ausgestaltung dieser Linien muss mit dem Aufgabenträger Landkreis Ra- statt abgestimmt werden. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 201 Oberbeuern-Lichtental-Stadtmitte-Schweigrother Platz-Bahnhof 204 Malschbach-Geroldsau-Brahmsplatz-Stadtmitte-Merkurwald (Bergbahn) 205* Merkurwald (Bergbahn)-Stadtmitte- Schweigrother Platz-Bahnhof 206 Stadtmitte-Schweigrother Platz/Ooswinkel-Stadtklinik-Balg 207 (Lichtental-)Stadtmitte-Schweigrother Platz-Obere Breite-Sinzheim 208 Augustaplatz-Marktplatz-Herrengut-Friesenberg-Birkenbuckel-Augustaplatz Dezember 2012 Dezember 2012Dezember 2012 Dezember 2012 214 Gaggenau-Selbach-Ebersteinburg-Stadtmitte-Tiergarten-Varnhalt-Steinbach-Bühl 215 Augustaplatz-Wolfsschlucht-Ebersteinburg-Altes Schloß-Bernharduskapelle- Strohhütte-Augustaplatz 216 Neuweier-Steinbach-Varnhalt-Tiergarten-Stadtmitte-Bahnhof-Haueneberstein 217 Augustaplatz-Rote Lache-Scherrhof 218** Baden-Baden-Bahnhof-Sandweier 219 Augustaplatz-Fremersberg 243 Kuppenheim – Baden-Baden * Die Genehmigung der heutigen Linie 205 geht über den Bahnhof Oos hinaus über Sinzheim-Kartung und Hügels- heim zum Baden Airpark. Mit Ablauf der Genehmigung (2012) wird die Linie neu nur noch bis Baden-Oos bean- tragt. Der darüber hinaus gehende Streckenabschnitt wird dann unter neuer Liniennummer dem Linienbündel Ba- den-Baden / Landkreis Rastatt zugeordnet. ** Die Genehmigung der heutigen Linie 218 geht über Sandweier hinaus bis Iffezheim. Mit Ablauf der Genehmigung (2011) wird die Linie neu nur noch bis Baden-Baden – Sandweier beantragt. Der darüber hinaus gehende Strecken- abschnitt wird dann unter neuer Liniennummer dem Linienbündel Baden-Baden / Landkreis Rastatt zugeordnet. Nahverkehrsplan 2006 56 _________________________________________________________________________________ Linienbündel Baden-Baden / Landkreis Rastatt Buslinien, die außer der Stadt Baden-Baden auch das Gebiet des Landkreises Ra- statt bedienen und dort wesentliche Verkehrsfunktionen erfüllen. Die Ausgestal- tung dieser Linien muss zwischen den Aufgabenträgern Stadt Baden-Baden und Landkreis Rastatt abgestimmt werden. Heutige Heutige Heutige Heutige Linienweg Linienweg Linienweg Linienweg Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Harmonisierung in Lin LinLin Lini ii ien en en en einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel einem Linienbündel zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrpla zum Fahrplan nn nwechsel wechselwechsel wechsel 205* Baden-Baden-Bahnhof-Kartung-Hügelsheim-Baden-Airpark 212 Baden-Baden-Bahnhof-Sandweier Sandweier-Rastatt-Bahnhof D DD De ee ezember 2013 zember 2013zember 2013 zember 2013 218** Sandweier-Iffezheim (-Wintersdorf) 261 Neuweier – Steinbach – Weitenung - Sinzheim * Die Genehmigung der heutigen Linie 205 geht über den Bahnhof Oos hinaus über Sinzheim-Kartung und Hügels- heim zum Baden Airpark. Mit Ablauf der Genehmigung (2012) wird die Linie geteilt in eine Linie 205 Merkurwald Bahnhof, die dem Linienbündel Baden-Baden zugeordnet wird und eine Linie (mit neuer Liniennummer) Baden- Baden – Bahnhof - Kartung –Hügelsheim – Baden-Airpark, die dem Linienbündel Baden-Baden / Landkreis Rastatt zugeordnet wird. ** Die Genehmigung der heutigen Linie 218 geht über Sandweier hinaus bis Iffezheim. Mit Ablauf der Genehmigung (2011) wird die Linie neu nur noch bis Baden-Baden – Sandweier beantragt. Der darüber hinaus gehende Strecken- abschnitt wird dann unter neuer Liniennummer dem Linienbündel Baden-Baden / Landkreis Rastatt zugeordnet.

  • NVP 2006 Stellungnahmen Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Nahverkehrsplan 2006 Synopse der Stellungnahmen (für den Bereich des Aufgabenträgers Stadt Karlsruhe) Ablauf: Am 21. September wurde der mit den Aufgabenträgern abgestimmte Entwurf des Nahverkehrsplans in die Anhörung gegeben. Als Frist zur Abgabe einer Stellung- nahme wurde der 20. Oktober genannt. Beteiligt wurden alle Verkehrsunternehmen im KVV, alle Städte und Gemeinden im baden-württembergischen Teil des KVV sowie folgende Institutionen: Landkreise Calw, Freudenstadt, Offenburg, Enzkreis, Germersheim, Südl. Weinstra- ße, Stadt Landau, TGO, VRN, VPE, HNV, VGC, Behindertenvertretung B-W, IHK, Regionalverband, ZVSPNV Rheinland-Pfalz, ZV Regio Pamina, WBO, Pro Bahn, vcd, Fahrgastbeirat. Innerhalb Karlsruhes wurden beteiligt: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt, BuS, Stadtkämmerei, Ortsverwaltun- gen, KASIG. Da einige Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen um Fristverlängerung ge- beten haben, wurden Anregungen und Bedenken auch nach dem 20. Oktober be- rücksichtigt. Aus Karlsruhe gingen Stellungnahmen ein von: Stadtplanungamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtamt Durlach. Im Stadtamt Durlach, Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt, wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans vorgestellt. Die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf allgemeine Fragen bzw. auf Ver- kehre, die die Stadt Karlsruhe berühren. Stellungnahmen: Städtische Dienststellen Stadtamt Durlach Stellungnahme vom 11.10. 1) Im Nahverkehrsplan ist nicht geklärt, wie gut das Umland an Durlach angebunden ist. 2) Im Durlacher Wohngebiet „Killisfeld“ wird einzigartig in Karlsruhe ein Ruftaxi ein- gesetzt. Es wird vor dem Hintergrund knapper Finanzen angeregt, dieses System weiter auszubreiten, so z.B. in Aue, wo am Wochenende keine Straßenbahnlinie 8 und keine Buslinie 31 und 32 fährt. 3) Der Haltestellenstandard (Ausrüstung) stößt in Durlach mehrmals an Grenzen, weil die allgemeine Ausrüstung einfach nicht zur historischen Altstadt passt. Des- halb macht sich der Ortschaftsrat gemeinsam mit dem Stadtamt Durlach grund- sätzlich Gedanken über eine Stadtmöblierung. Empfehlung: 1) Wegen der unterschiedlichen Aufgabenträger Stadt Karlsruhe und Landkreis Karlsruhe kommt dieser Aspekt im Entwurf des Nahverkehrsplanes ein wenig kurz. Eine Aufarbeitung der ÖPNV-Verkehre ist aber ausführlich im Nahver- kehrsentwicklungsplan 2003 dargestellt, sodass eine erneute Bestandsaufnahme nicht empfohlen wird. 2) Der Nahverkehrsplan legt den Mindeststandard für die Bedienung fest; konkrete Fahrpläne sind nicht Gegenstand des Nahverkehrsplans. Unabhängig davon wird regelmäßig überprüft, mit welchem Verkehrssystem eine verkehrlich und wirtschaftlich optimale Erschließung erreicht werden kann. Vor diesem Hinter- grund werden flexible Bedienungsweisen an Bedeutung gewinnen. 3) Die konkrete Ausgestaltung von Haltestellen ist nicht Gegenstand des Nahver- kehrsplans. Darüber muss im Einzelfall mit der Stadt Karlsruhe bzw. den VBK verhandelt werden. Stadtplanungsamt 1) Da die Stadtbahnverbindungen zum Baden-Airpark erst langfristig realisiert wer- den können, hält das Stadtplanungsamt es für notwendig, dass der bestehende Busbetrieb auch auf das Wochenende ausgeweitet wird. 2) Das Stadtplanungsamt weist darauf hin, dass das Thema Busdurchfahrt in tem- poreduzierten Zonen oder in Rechts-vor-links-Zonen nicht konsequent durchge- halten werden kann. 3) Die Haltestellen-Einzugsbereiche im Oberzentrum sind mit 400m für die Stadt- bahn/Tram im Kernbereich und mit 300 m für den Bus in ganz Karlsruhe festge- legt. Das Stadtplanungsamt regt an, die Distanzen auf 300 m für die Stadt- bahn/Tram im Kernbereich und für den Bus auf 250 festzulegen. 4) Weitere Anmerkungen des Stadtplanungsamtes waren redaktioneller Art und wurden eingearbeitet. Empfehlung: 1) Nach Absprache mit den Aufgabenträgern wurde eine textliche Ergänzung im Kapitel 5.3 Landkreis Rastatt vorgenommen: „Unabhängig hiervon wäre eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung der Erschließung des Baden-Airparks unter Einschluss der Wochenendbedienung sinnvoll.“ 2) Dies ist richtig und wird auch flexibel gehandhabt. Dennoch sollte an dem Ziel der Benutzung von Durchgangsstraßen festgehalten werden. 3) Die Einzugsbereiche wurden im Nahverkehrsentwicklungsplan 2003 festgelegt. Da hier die Ziele lediglich übernommen werden, sollte von einer Reduzierung der Richtwerte abgesehen werden. Eine Neufestlegung der Haltestelleneinzugsge- biete sollte nicht ohne eingehende Untersuchung vorgenommen werden. Amt für Stadtentwicklung 1) Das Amt für Stadtentwicklung beleuchtet ausführlich die demografischen Bedin- gungen, die bei der Planung der zukünftigen ÖPNV-Struktur zu Grund zu legen sein werden. Die Ausführungen werden Eingang in die entsprechende Arbeits- gruppe finden. Der Wandel im Einkaufsverhalten hat auch Einfluss auf die Fest- legung der Hauptverkehrszeit. Das Amt für Stadtentwicklung regt an, die Bedie- nungsstandards anzupassen. 2) Es wird angeregt, die Fahrzeiten aus dem Kraichgau auf mögliche Beschleuni- gung zu überprüfen, da die Fahrt zum Oberzentrum noch unzumutbar lang ist. 3) Es wird angeregt, Haltestellen an Schulzentren und von Jugendlichen stark fre- quentierte Haltepunkte stärker vandalismusresistent zu gestalten. 4) Das Amt für Stadtentwicklung regt an, die stark frequentierten Haltestellen in der Karlsruher Innenstadt (Kaiserstraße, Marktplatz) mit Wetterschutzeinrichtungen zu versehen. 5) Bei der Realisierung von Stadtbahn/Straßenbahnprojekten regt das Amt für Stadtentwicklung an , die drei Konversionsgebiete Knielingen West, Neureut Nord und Südstadt,östlicher Teil, prioritär zu berücksichtigen. Empfehlung: 1) Zu der Arbeitsgruppe wird auch das Amt für Stadtentwicklung eingeladen. 2) Ein Beschleunigungspotential auf der bestehenden Strecke besteht kaum. Eine spürbare Beschleunigung wäre die Ausschleifung der S 31/S 2 im Bereich der Durlacher Allee und die direkte Führung zum Marktplatz. Dies wird vom Aufga- benträger Landkreis Karlsruhe auch angeregt. Entgegen steht dem ein Be- schluss des Stadtrates der Stadt Karlsruhe. Realisierbar wäre eine direkte Füh- rung zum Marktplatz nach Realisierung der Kombi-Lösung. 3) Das Thema Vandalismus an Haltestellen und in den Fahrzeugen wird bei den Verkehrsunternehmen im KVV verstärkt diskutiert. Entsprechende Maßnahmen werden sukzessive umgesetzt. 4) Die Anregung wird an die VBK weiter gegeben. 5) Die Anregung wird an die Planungsabteilung weiter gegeben. Verkehrs-/ Infrastrukturunternehmen VBK Als Reaktion auf die aktuelle Nachfrage wurde die Linie N5 vom Durlacher Tor zum Discopark/Hagsfeld wieder eingerichtet. Sie wird dem Linienbündel „Karlsruhe Son- derlinien“ zugeordnet. KASIG Stellungnahme vom 25.09. Redaktionelle Anmerkungen: S. 39 Statt „Zur langfristigen Sicherung einer attraktiven Innenstadt...“ soll es heißen: „Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur langfristigen Sicherung einer attraktiven Innenstadt...“ Der Satz „Vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeit soll die Kombi-Lösung bis zum Jahr 2015 realisiert werden“ soll entfallen. Empfehlung: Beiden Anregungen wurde entsprochen. SWEG Stellungnahme vom 19.10. Die SWEG begrüßt den politischen Willen der Kommunen und Landkreise, den guten ÖPNV-Standard zu halten und teilweise noch auszubauen. Unterstützt wird die Weiterentwicklung des Verbundtarifes, insbesondere die Har- monisierung der Übergangsregelungen zwischen den Verbundtarifen. Bezüglich des Linienbündelungskonzepts werden keine Einwände in verkehrlicher Hinsicht vorgebracht. Aus Sicht der SWEG ist jedoch noch nicht geklärt, ob sich aus dem derzeit vorliegenden Verordnungsentwurf für Personenverkehrsdienste eine Ausschreibungspflicht für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ableiten lässt. Empfehlung: Der KVV hat gemeinsam mit den Aufgabenträgern und in Abstimmung mit den Ver- kehrsunternehmen den Text in redaktioneller Hinsicht noch einmal überarbeitet und eventuelle Argumentationsschwächen und Ungenauigkeiten bereinigt. RVS Gegen das Linienbündelungskonzept werden keine Einwände in verkehrlicher Hin- sicht vorgebracht. Im Text werden einige Passagen aus Sicht des Verkehrsunter- nehmens kritisch beurteilt. Der KVV hat gemeinsam mit den Aufgabenträgern und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen den Text in redaktioneller Hinsicht noch einmal überarbeitet und eventuelle Argumentationsschwächen und Ungenauigkeiten bereinigt. Sonstige am Verfahren beteiligte Institutionen Landkreis Südliche Weinstraße Stellungnahme vom 25.09. Keine Bedenken Landkreis Germersheim Stellungnahme vom 27.09. Bitte um Beteiligung bei der vorgesehenen Arbeitsgruppe zu strukturellen Verände- rungen für den ÖPNV. Empfehlung: Es ist vorgesehen, alle Gesellschafter des KVV in die Arbeitsgruppe einzubeziehen. Ortenaukreis Stellungnahme vom 09.10. Keine Anmerkungen. WBO Stellungnahme vom 09.10. 1) Der WBO sieht im Kapitel 6 Linienbündel dringenden Anpassungsbedarf. Die Po- sitionen sollen auf Aktualität vor allem in Hinblick auf den aktuellen Verordnungs- entwurf der EU und die einschlägigen Gerichtsurteile überprüft werden. Wird das Kapitel 6 nicht gestrichen oder deutlich überarbeitet und aktualisiert behält sich der WBO rechtliche Schritte vor. 2) Die Linienbündel selbst werden als zu groß dimensioniert angesehen. Der WBO zieht den Schluss, dass die mittelständischen Unternehmen verdrängt und durch Großunternehmen ersetzt werden sollen. 3) Ferner wendet sich der WBO gegen Inhouse-Vergaben an die kommunalen Un- ternehmen VBK und BBL. 4) Bei den Nachfragestandards wird eine Nachfrage von lediglich 1.500 bis 2.000 Fahrgästen pro Tag als zu niedrig angesehen. 5) Der WBO hält das Beteiligungsverfahren für die Verkehrsunternehmer als nicht ausreichend an. Empfehlung: 1) Der KVV hat gemeinsam mit den Aufgabenträgern und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen den Text in redaktioneller Hinsicht noch einmal überarbei- tet und eventuelle Argumentationsschwächen und Ungenauigkeiten bereinigt. Da die Stadt Karlsruhe den NVP in Übereinstimmung mit dem Nahverkehrsgesetz des Landes als zuständiger Aufgabenträger verabschiedet, hält der KVV die juris- tische Drohung des WBO für völlig aus der Luft gegriffen. 2) In enger Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Verbund wurden die Linien- bündel mittelstandsfreundlich konzipiert. Der KVV sieht keinen Anhaltspunkt für die vom WBO unterstellten Absichten. 3) Inhouse-Vergaben sind rechtlich möglich und liegen in der Zuständigkeit des Auf- gabenträgers und nicht des WBO. Die Stadt Baden-Baden hat die Vorstellungen des WBO bei der Verabschiedung des NVP zurückgewiesen, der Landkreis Ras- tatt hat die Vorstellungen des WBO ebenfalls zurückgewiesen und behält auch die Regelungen für die Großen Kreisstädte Rastatt und Gaggenau bei. 4) 1.500 bis 2.000 Fahrgäste pro Tag gelten als Untergrenze für den Einstieg in pla- nerische Überlegungen. Da die Verkehre ja über eine Standardisierte Bewertung auf den volkswirtschaftlichen Nutzen hin geprüft werden, sollte die Aussage im NVP beibehalten werden. 5) Völlig unverständlich ist, dass die Verkehrsunternehmen nicht ausreichend betei- ligt werden. Ein erster Entwurf einer Linienbündelungskonzeption ist allen Ver- kehrsunternehmen im KVV bereits im Oktober 2005 vorgestellt worden mit der ausdrücklichen Aufforderung, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Bis zum Beginn des Beteiligungsverfahrens im September 2006 sind ganze zwei Anre- gungen eingegangen. Im Beteiligungsverfahren sind lediglich sechs Stellung- nahmen von Verkehrsunternehmen eingegangen. Im Landkreis Rastatt wurde kein einziger Kritikpunkt an den Linienbündeln vorgebracht, im Landkreis Karlsru- he wurde in Absprache mit den Verkehrsunternehmen ein Änderungsvorschlag mit einem weiteren kleineren Linienbündel erarbeitet. RP Karlsruhe Abt. Umwelt Stellungnahme vom 11.10. Die Abteilung Umwelt regt an, folgende Punkte zu berücksichtigen: bei Neuanschaffung von Fahrzeugen: Einhaltung der höchsten EURO-Abgasnorm und Ausrüstung mit Partikelfilter. Nachrüstung der Busflotte mit Partikelfilter, Berück- sichtigung innovativer Antriebstechnologien bei der Fahrzeugbeschaffung, Aufnahme von Mindestanforderungen an Umweltstandards der eingesetzten Busse im Rahmen von Ausschreibungen für Streckenvergaben des ÖPNV an Subunternehmer. Empfehlung: Ein wesentlicher Punkt der unternehmerischen Freiheit besteht darin, die erforderli- chen Fahrzeuge nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu beschaffen. Vorgaben des Aufgabenträgers sind ohne eine gleichzeitige Beurteilung der Verkehre nach § 13 a PBefG (gemeinwirtschaftliche Verkehre) ausgesprochen bedenklich. Auch die Festlegung von Bedingungen bei Ausschreibungen von Subunternehmerleistungen sollten nur vom Unternehmer und nicht vom Aufgabenträger getroffen werden. LAG Selbsthilfe behinderter Menschen Baden-Württemberg e. V. Stellungnahme vom 17.10. Die LAG bittet darum, dass die Planung und tatsächliche Ausgestaltung einzelner Baumaßnahmen bzw. die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen barriere- frei erfolgt. Empfehlung: Die Anregung ist bereits im NVP verankert. VCD Verkehrsclub Deutschland Stellungnahme vom 20.10. 1) Der VCD macht geltend, dass bei der Barrierefreiheit zeitliche Perspektiven bei der Umrüstung von Netz und Fuhrpark fehlen. 2) Bei den Qualitätsanforderungen für Bahnen (Anlage 3) fehlen Rollstuhl- Stellplätze. 3) Es fehlen Aussagen zur Fahrradmitnahme. Ist die Radmitnahme auf den Stadt- bahnstrecken bspw. auch für Gruppen im Murgtal ausreichend? Empfehlung: 1) Dies ist ein Manko des NVP, lässt sich aber wegen der verschiedenen Akteure (DB, AVG und VBK auf der Schiene und knapp 20 Linienkonzessionäre im Bus- bereich als Verkehrsunternehmen, dazu DB Station&Service und AVG sowie sehr viele Städte und Gemeinden als Infrastrukturbetreiber) nur schwer fassen. Der KVV empfiehlt, auf eine zeitliche Zielprojektion zu verzichten. 2) Diese Forderung sollte sprachlich in die Anlage 3 integriert werden. 3) Die Fahrradmitnahme ist durch den Gemeinschaftstarif und die Vorgaben des Landes bzw. der NVBW eindeutig geregelt. Eine spezielle Aufnahme in den NVP wird nicht empfohlen. Auch im Murgtal gelten die allgemeinen Regeln des KVV. Bei Gruppen kann es immer zu Kapazitätsengpässen kommen. In der Regel ist der Fahrradtransport jedoch auch für Gruppen möglich. Regionalverband Mittlerer Oberrhein Stellungnahme vom 24.10. Der RVMO begrüßt das Ziel, den ÖPNV in der Region auf einem hohen Niveau zu erhalten bzw. auszubauen. Insbesondere die Übernahme des Anforderungsprofils aus dem NVEP in Kapitel 4 des NVP wird befürwortet. Wegen der gleichen Fragestellung bezüglich der Auswirkung der demographischen Entwicklung wird die beabsichtigte Arbeitsgruppe (Siehe Kapitel Rahmenbedingun- gen) begrüßt und eine Mitarbeit bzw. enge Abstimmung angeboten. Empfehlung: Die Abstimmung mit dem RVMO bzw. die Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe wird unterstützt. PRO BAHN Mittlerer Oberrhein Stellungnahme vom 25.10. 1) PRO BAHN unterstützt die Forderung nach Liniennetzplänen in den Bussen und regt an, die gleichen Pläne auch an den Haltestellen auszuhängen. 2) Haltestellenaushänge an allen Haltestellen im KVV sollten einheitlich aussehen und so ausgehängt werden, dass sie auch bei Dunkelheit lesbar sind. 3) Bei der Zielbeschilderung an Bussen sollte der Streckenverlauf an der rechten Fahrzeugseite aufgeführt sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Fahrziel auch bei Wechselanzeigen unverändert ständig lesbar bleibt. 4) Bei zu großem Fahrradansturm in der HVZ wird eine fahrscheingebundene Mit- nahme empfohlen. 5) Als zukunftsweisend wird die Forderung verstanden, die Trasse Rastatt Richtung Wintersdorfer Brücke und Baden-Airpark freizuhalten. Empfehlung: 1) Diese Forderung wurde bei den Standards für Haltestellen als Basisausstattung (Tabelle 5) aufgenommen. 2) Die grundsätzliche Sichtweise eines einheitlichen Erscheinungsbildes wird unter- stützt. Bei Fahrplänen muss jedoch berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Anforderungen und Erwartungen bestehen (Unterschied zwischen dichtem Stadt- verkehr und Überlandverkehrslinien). Eine konkrete Aufnahme in den NVP sollte nicht angestrebt werden. 3) Diese Forderung ist vernünftig und wird bei modernen Wechselanzeigen bereits berücksichtigt. 4) Das Land schreibt eine kostenlose Fahrradmitnahme vor! 5) Die Wintersdorfer Strecke ist als AVG-Strecke noch gewidmete Eisenbahnstre- cke. Die Realisierung einer Stadtbahn von Rastatt zum Baden-Airpark ist im mit- tel- bis langfristigen Planungshorizont weiterhin enthalten. RP Karlsruhe Abt. Straßenwesen und Verkehr Stellungnahme vom 26.10. Keine Bedenken