Schulsozialarbeit
| Vorlage: | 17894 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwinkel |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15./16.05.2007 1013 5 öffentlich Dez. 3 Schulsozialarbeit Beratungsfolge Sitzung am TOP Ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 03.05.2007 3 Hauptausschuss 08.05.2007 5 Gemeinderat 15./16.05.2007 5 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Hauptausschuss - von der Vorlage zustimmend Kenntnis und beschließt die Schaffung von zwei halben Stellen für Schulsozialarbeit an folgenden Schulen: Anne-Frank-Schule Südendschule Die Stellenschaffung geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, da die Aufgaben der Sozialarbeit an Schulen nach Auffassung des Städtetages weiterhin im Zuständigkeits- bereich des Landes liegen. Die Stellenschaffung wird finanziert durch den Wegfall der Stelle 550.0010.004. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) 55.000 € keine 100 % 55.000 € + Steigerungsrate Die Stelle wird finanziert durch Umschichtung. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 6 1. Allgemeines 1.1 Ziele der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit soll Schulen bei der Integration benachteiligter und schwieriger Kinder und Jugendlicher unterstützen. Sie soll Schulen helfen, soziales Lernen zu ermöglichen. Junge Menschen sollen Hilfen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf bekommen. 1.2 Aufgaben der Schulsozialarbeit Beratung von Lehrerinnen und Lehrern an der Schule Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schüler und Eltern in enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst. Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten 1.3 Voraussetzung auf Seiten der Schulen Für eine wirksame Schulsozialarbeit ist die Kooperationsbereitschaft von Seiten der Schule eine der wesentlichsten Voraussetzungen. Schulleitung und Lehrkräfte müssen bereit sein, sich über die Unterrichtsvermittlung hinaus in die Zusammen- arbeit einzubringen. Zu den notwendigen schulinternen Rahmenbedingungen gehören: ein Büro für die Schulsozialarbeit in der Schule Bereitstellung einer Kooperationslehrkraft mit genügendem Stundendeputat Öffnung der Schule zu Angeboten im Stadtteil. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 6 2. Ausgangslage Im Doppelhaushalt 2005/2006 wurden vier zusätzliche Halbtagesstellen gemäß der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 21.09.2005 und des Personal- ausschusses vom 04.10.2005 geschaffen und zum März 2006 eingerichtet. An folgenden Schulen sind Schulsozialarbeitsstellen eingerichtet: 1. Werner-von-Siemens-Schule 2. Kimmelmannschule 3. Schillerschule 4. Uhlandschule 5. Gutenbergschule 6. Leopoldschule 7. Pestalozzischule 8. Marylandschule 9. Oberwaldschule 10. Lidellschule 11. Tullaschule 12. Hans-Thoma-Schule 13. Hardtschule ___________________________________________________________________ 14. Ernst-Reuter-Schule 15. Nebeniusschule ___________________________________________________________________ 16. Elisabeth-Selbert-Schule 17. Gewerbeschule Durlach 18. Carl-Hofer-Schule. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 6 2a) Schulsozialarbeit bei der Stadt Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe hat derzeit an 13 Schulen (Ziffern 1 - 13) eigenes Personal für Schulsozialarbeit beim Sozialen Dienst eingesetzt. Bereit gestellt wurden in der Regel jeweils halbe Stellen aus städtischen Personalstellen. Ldgl. die Pestalozzischule wurde mit einer 75 % Stelle ausgestattet. Die ursprüngliche Förderung durch das Land Baden-Württemberg von vier Stellen wurde bereits zum Schuljahresende 2004/05 eingestellt. 2b) Schulsozialarbeit bei freien Verbänden Ferner arbeitet an der Ernst-Reuter-Schule (14) vom Diakonischen Werk ein Schulsozialarbeiter. Der Verein für Jugendhilfe stellt einen Schulsozialarbeiter für die Nebeniusschule (15), finanziert durch die Stadt. 2c) Schulsozialarbeiter bei den Arbeitsförderungsbetrieben Über die Arbeitsförderungsbetriebe wurden außerdem drei Schulsozialarbeiter- stellen an berufsbildenden Schulen (16 - 18) eingerichtet. 3. Ausbau der Schulsozialarbeit Die Erfahrungen aus den bisherigen Einsatzfeldern zeigen, dass Schulsozialarbeit zwischenzeitlich eine unabdingbare, notwendige, präventive Hilfe ist. Der Ausbau der Schulsozialarbeit erfolgt auf der Grundlage der unter Punkt 1 beschriebenen Konzeption. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, im Jahr 2007 zwei Schulen mit jeweils einer halben Stelle auszustatten. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 6 3.1 Prioritätenliste Aus den Meldungen einzelner Schulen und aufgrund der Bedarfseinschätzung des Sozialen Dienstes der Stadt liegen mittlerweile sieben mögliche Einsatzorte für weitere Schulsozialarbeit vor. In Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt wurden zur Erstellung der nachfolgenden Prioritätenliste folgende Kriterien gewertet: Bisherige Position der Liste sozialstrukturelle Daten aus dem Einzugsbereich der Schule wie Arbeitslosenquote, Quote der Hilfen zur Erziehung, Anteil der Ausländer bzw. Migranten Verteilung der Schulsozialarbeit im Stadtgebiet Schulinterner Rahmen wie Kooperationsbereitschaft, Umsetzung der „Inneren Schulreform“, Bereitstellung einer Kooperationskraft mit genügend Sozial- stundendeputat und Büroraum für die/den Schulsozialarbeiter/-in in der Schule. Daraus ergibt sich folgende Prioritätenliste: 1. Draisschule, Grund- und Hauptschule (zurzeit auf Warteposition) 2. Anne-Frank-Schule, Grund- und Ganztagshauptschule 3. Südendschule, Grund- und Hauptschule 4. Vogesenschule, Förderschule 5. Schloss-Schule Durlach, Grund- und Hauptschule 6. Eichendorffschule, Grund- und Hauptschule 7. Grund- und Hauptschule Grünwinkel Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Hauptausschuss - von der Vorlage zustimmend Kenntnis und beschließt die Schaffung von zwei halben Stellen für Schulsozialarbeit an folgenden Schulen: Anne-Frank-Schule Südendschule Die Stellenschaffung geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, da die Aufgaben der Sozialarbeit an Schulen nach Auffassung des Städtetages weiterhin im Zuständigkeits- bereich des Landes liegen. Die Stellenschaffung wird finanziert durch den Wegfall der Stelle 550.0010.004. Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Mai 2007