Angleichung der Entgelte für Kindertageseinrichtungen freier Träger und der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 17892
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.05.2007

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Angleichung Entgelte
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15./16.05.2007 1011 3 öffentlich Dez. 3 Angleichung der Entgelte für Kindertageseinrichtungen freier Träger und der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 28.02.2007 4 Zustimmung Hauptausschuss 08.05.2007 3 Gemeinderat 15./16.05.2007 3 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- ausschuss - die Einstellung zusätzlicher Fördermittel für die Zuschussgewährung an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen, um eine begrenzte Angleichung der Entgelte für Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen gestaffelten kindbezogenen Zuschuss zur Beitrags- angleichung in der Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen zu verankern. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zur Vermeidung der jährlichen Anpassung der kindbezogenen Zuschüsse an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen, die Entgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen in gleichem Maß und Intervall wie die der freien Träger anzupassen. Dies soll jeweils innerhalb eines Doppelhaushalts per Offenlage erfol- gen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ca. 1.800.000,00 € jährlich Einsparung von ca. 290.000 € bis ca. 310.000 € Jugendhil- feleistungen an die Nutzer von Tagesein- richtungen. ja Ca. 1.500.000,00 €, Betrag wird steigen durch die Inanspruch- nahme von kosten- intensiven Angeboten => verl. Öffnungszeiten, Ganztagesgruppe Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Produktgruppe: 1.500.36.50, Sachkonto: 43180000 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 7 1. Ausgangslage Seit jeher besteht eine unterschiedliche Preisgestaltung für nahezu vergleichbare Betreuungsangebote in städtischen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger. Dies kann auf unterschiedliche betriebswirtschaftliche Ausgangssituationen und Betrachtungsweisen in der Entgeltkalkulation, den unterschiedlichen Einsatz von Eigenmitteln der Träger und auf die unterschiedliche Möglichkeit der kommunalpoli- tischen Einflussnahme auf die Entgelthöhe der Einrichtungen zurückgeführt werden. Aktuell lassen sich Entgeltanpassungen für die städt. Einrichtungen im Blick auf die bundesweit geführte Diskussion um Beitragsfreiheit für Kindergärten kommunalpoli- tisch wohl nicht durchsetzen, wobei sich gleichzeitig die freien Träger auf Grund der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten (Energiekosten etc.) veranlasst sehen, ihre Entgelte wiederum zu erhöhen. Diese Situation wurde u. a. in einem Brief der Mitarbeiterinnen der Katholischen Ta- geseinrichtungen in Karlsruhe an das Bürgermeisteramt im Herbst letzten Jahres aufgegriffen und kritisiert. Auch von Seiten der freien Träger wird seit geraumer Zeit die verzerrte „Wettbewerbslage“ moniert. Da also zum einen eine flächendeckende Entgelterhöhung der städt. Einrichtungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der Diskussion um die generelle Beitragsfreiheit nicht durchsetzbar erscheint und zum anderen die ungleiche Bei- tragssituation zu einer Benachteiligung der freien Träger führen kann, muss die Mög- lichkeit einer Beitragsreduzierung der freien Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe durch ein verändertes Fördersystem geprüft werden. 2. Ermittlung der Beitragsunterschiede Eine detaillierte vergleichende Kostenanalyse zwischen den städt. Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger bedingt neben der uneingeschränkten Bereit- schaft der freien Träger, die Kostenkalkulation der einzelnen Einrichtungen transpa- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 7 rent und nachvollziehbar zu machen, auch einen hohen operativen Verwaltungsauf- wand. Zur Feststellung, in welchem Maße eine Anpassung der kommunalen Tages- stättenförderung für die Nivellierung der Entgelte erforderlich ist, wurde in einer Ar- beitsgruppe der freien Kindergartenträger unter der Leitung der Sozial- und Jugend- behörde eine Durchschnittsrechnung auf der Basis der von den freien Trägern ge- meldeten Entgeltdaten aufgestellt. Es wurden Durchschnittswerte unter Berücksichtigung des jeweiligen Platzangebots der einzelnen Träger (gewogenes Mittel) - getrennt nach Betreuungsart - mit den städt. Entgelten verglichen und die Differenz mit der vorhandenen Platzzahl multipli- ziert, um einen Gesamtbetrag für die Beitragsnivellierung zu ermitteln. Die Berech- nung ist als Anlage beigefügt und schließt mit einer pauschalen Anhebung der För- dersumme der Kindertageseinrichtungen der freien Träger von rd. 1,8 Mio. Euro ab. 3. Problematik der Umsetzung und der Umstellung des Fördersystems Die sinnvolle und gerechte Anpassung der Tageseinrichtungsförderung wird jedoch durch folgende Faktoren und Prämissen erschwert:  Unterschiedliche Angebotsformen der städt. und freien Einrichtungen führen zu unterschiedlichen Kosten und sind damit oft nicht vergleichbar.  Eine Beitragsangleichung kann nur Momentaufnahme sein. Unterschiedli- che Kostenverläufe bzw. allgemeine Kostensteigerungen müssen in jedem Jahr neu berechnet bzw. die städt. Einrichtungsentgelte jährlich angepasst werden. Entgelterhöhungen in städt. Einrichtungen waren bislang - wie an- geführt - kommunalpolitisch kaum durchsetzbar.  Innerhalb der gleichen Angebotsform der freien Träger bestehen z. T. er- hebliche Unterschiede im Standard und damit auch im Entgelt. Eine Anpas- sung auf die Höhe des vergleichbaren städt. Entgelts würde zu unterschied- licher Förderung der Einrichtungen und zu einer so genannten Abmangelfi- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 7 nanzierung - auch von Einrichtungen mit sehr speziellem Angebot - führen. Es müsste deshalb eine (schwer zu definierende) Standardfestlegung für die Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe getroffen werden, zu deren Erfül- lung die Zuschüsse bemessen werden. Höhere Standards, etwa durch auf- wändigere pädagogische Konzepte, Sport- oder Fremdsprachenangebote etc., müssten weiterhin von den Eltern durch höhere Beiträge finanziert werden.  Ein fester Einheitsbeitrag je Angebotsform ist nur unter Inkaufnahme einer sog. Abmangelfinanzierung möglich, die jedoch Eltern begünstigt, deren Kinder im Standard hochstehende Einrichtungen besuchen. Individuelle und der Angebotsvielfalt dienende Unterschiede würden somit zu Lasten der gesamten Nutzer von Kindertageseinrichtungen durch Einheitsfinanzierung nivelliert. Im Ergebnis würden Eltern mit dem gleichen Entgelt für die Be- treuung in einer am unteren Beitragslevel kalkulierten Einrichtung (z. B. Bauwagen) belastet wie Eltern, deren Kinder eine zu hohen Preisen ange- mietete Einrichtung mit besonderem pädagogischen Kreativ-, Sport- oder Sprachförderangebot besuchen. 4. Lösungsansätze Um die Nachteile der Auffüll- oder Abmangelfinanzierung mit nivelliertem Beitrag zu vermeiden, müsste das Entgeltniveau von im Standard vergleichbaren Einrichtungen der Stadt Karlsruhe und der freien Träger - getrennt nach Angebotsform - angepasst werden. Die Umstellung des Fördersystems ist in zwei Varianten denkbar, die mit den Karlsruher Trägern in der angesprochenen Arbeitsgruppe erörtert wurden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 7 4.1 Zuschusserhöhung durch pauschalen Subventionsbetrag pro Platz Hierbei wäre ein angebotsspezifischer Festbetrag für Erstkinder (Zweitkinder sind ohnehin weitgehend vom Beitrag befreit) zu errechnen und in die Bezuschussung mit aufzunehmen, um die freien Träger in die Lage zu versetzen und zu verpflich- ten, die Entgelte in Höhe des jeweiligen Zuschussbetrages abzusenken. Die Auszahlungsmodalitäten würden denen des allgemeinen Fachpersonalkostenzu- schusses entsprechen. Die freien Träger würden lediglich die belegte Platzzahl an die Sozial- und Jugendbehörde melden, um den kindbezogenen Zuschuss zur Beitragsanpassung zu erhalten. Nach der in der Anlage dargestellten Berech- nung wird dabei von einem Betrag von beispielsweise 16 Euro in der Regelein- richtung bis 56 Euro in der Ganztageseinrichtung pro Monat und Platz auszuge- hen sein. 4.2 Erhöhung des pauschalen Fachpersonalkostenzuschusses Der in 4.1 zu ermittelnde Festbetrag ließe sich, zumindest in einer Annäherungs- rechnung, auch in die bisherige Förderung mittels Fachpersonalkostenzuschuss einbinden. Die bisherigen Fördersätze von 82 % bis 87,5 % der Fachpersonal- kosten müssten entsprechend angehoben werden. Es wäre eine Anhebung um durchschnittlich rd. 6 - 7 Prozentpunkte erforderlich, um die Elternbeiträge der städtischen und freien Einrichtungen anzugleichen. Allerdings ist in diesem System der Förderanteil zur Entgeltabsenkung nicht di- rekt ableitbar, weshalb eine verpflichtende Beitragsabsenkung um einen be- stimmten Betrag pro Monat schwer durchzusetzen und kaum nachvollziehbar wä- re. Die Karlsruher Träger der Einrichtungen favorisieren deshalb Modell 4.1. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 7 5. Fiskalische Wirkung Auf der Basis der Berechnung in der Anlage würde die Angleichung der Elternbeiträ- ge der freien Einrichtungsträger nach dem Lösungsansatz 4.1 ein zusätzliches Aus- gabenvolumen von rd. 1,8 Mio. Euro jährlich im städtischen Haushalt bedingen. Dies bedeutet eine Anhebung der Förderung von Kindertageseinrichtungen um rd. 7 %. Im Gegenzug werden durch die Absenkung der Entgelte für den Tagesstättenbesuch jährlich rd. 290.000 Euro - rd. 310.000 Euro Jugendhilfemittel eingespart, so dass sich durch die beabsichtigte Maßnahme das Ausgabenvolumen für die Stadt Karls- ruhe insgesamt um jährlich netto ca. 1,5 Mio Euro erhöhen wird. 6. Zusammenfassung  Im Falle einer Anhebung der Förderung der Kindertageseinrichtungen müs- sen die Träger zur adäquaten Umsetzung, das heißt Absenkung der Eltern- beiträge, in der jeweils abzuschließenden örtlichen Vereinbarung verpflich- tet werden.  Eine auf Eurobasis nachvollziehbare Beitragsnivellierung, wie von den freien Trägern gefordert, ist unter Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes nicht zu erreichen und auch nicht gerecht. Nach wie vor wären tendenziell höher standardisierte Angebote der freien Träger auch spürbar teurer für die Eltern als einfacher ausgestaltete Betreuungsangebote.  Im Falle einer Anhebung der Förderung der freien Träger durch kindbezo- gene Zuschüsse zur Beitragsangleichung ist eine konsequente Erhöhung der städtischen Entgelte in gleichem Maß und Intervall wie die der freien Einrichtungen zwingend erforderlich, da ansonsten die Festbe- tragsförderung pro Kind für die freien Träger ständig angepasst bzw. erhöht werden müsste. Die Verwaltung wird deshalb die erforderlichen Entgeltanpassungen für die städtischen Einrichtungen nach Maßgabe der Erhöhungssätze der kirchlichen Träger jeweils innerhalb eines Doppelhaus- halts per Offenlage zur Entscheidung vorlegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 von 7  Das System des kindbezogenen Zuschusses zur Beitragsabsenkung könnte ohne weiteren administrativen Aufwand für eine generelle Beitragsbefreiung (auch jahrgangsweise) dienen. Auch bei einer generellen „Beitrags- befreiung“ müssten unterschiedliche Betreuungsstandards im „Restbeitrag für die Eltern“ weitergegeben werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Hauptausschuss - die Einstellung zusätzlicher Fördermittel für die Zuschussgewäh- rung an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen, um eine begrenzte Anglei- chung der Entgelte für Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen gestaffelten kindbezogenen Zuschuss zur Beitragsangleichung in der Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen zu verankern. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zur Vermeidung der jährlichen Anpas- sung der kindbezogenen Zuschüsse an die freien Träger der Kindertageseinrich- tungen, die Entgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen in gleichem Maß und Intervall wie die der freien Träger anzupassen. Dies soll jeweils innerhalb eines Doppelhaushalts per Offenlage erfolgen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 3. Mai 2007

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