Anfrage CDU: Nässeschäden im Bürgerzentrum Südstadt
| Vorlage: | 17777 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 26.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04.2007 1007 21 öffentlich Nässeschäden im Bürgerzentrum Südstadt Wer ist für die Beseitigung der Nässeschäden im Bürgerzentrum der Südstadt verantwort- lich? 1. Wann ist mit einer Beseitigung der Schäden zu rechnen? 2. Wie kann die Stadtverwaltung die Bürgergesellschaft der Südstadt unterstützen, damit eine zeitnahe Schadensbehebung erfolgt? Im Bürgerzentrum der Südstadt wurden vor einiger Zeit Nässeschäden festgestellt. Diese werden offensichtlich durch eindringendes Oberflächenwasser verursacht. Damit sich die Nässe nicht weiter ausbreitet und eine unbeeinträchtigte Nutzung des Zentrums möglich ist, sollten die Schäden zeitnah beseitigt werden. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Manfred Bilger Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Manfred Bilger (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 26.03.2007 eingegangen: 27.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 1007 21 öffentlich Dez. 4 Nässeschäden im Bürgerzentrum Südstadt Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wer ist für die Beseitigung der Nässeschäden im Bürgerzentrum der Südstadt ver- antwortlich? Eigentümer des Gebäudes „Bürgerzentrum Südstadt“ (Wielandtstr. 34) ist die Bürgerzent- rum Südstadt GmbH. Die Stadt hat in diesem Gebäude lediglich einen Büroraum im Erd- geschoss und hauptsächlich Flächen im Untergeschoss für die Kinder- und Jugendarbeit angemietet. Seit längerem besteht am Mietobjekt die Problematik mit der aufsteigenden oder eindringenden Feuchtigkeit an den Kellergeschosswänden und in Folge davon eine auftretende Schimmelpilzbildung im Inneren der Mieträume. Dies wurde immer wieder re- klamiert. Gemäß der mietvertraglichen Regelung obliegt die Beseitigung dieses Mangels der Bürgerzentrum Südstadt GmbH als Gebäudeeigentümer und nicht der Stadt als Mieter. Die Stadt als Mieter hat gegenüber dem Eigentümer vielmehr einen mietrechtlichen An- spruch auf Mängelbeseitigung. 2. Wann ist mit einer Beseitigung der Schäden zu rechnen? Die Beseitigung der Ursache für die aufsteigende oder eindringende Feuchtigkeit im Be- reich der Kellergeschossräume würde für den Eigentümer einen hohen finanziellen Auf- wand bedeuten. Kostengünstiger und für die Stadt gerade noch hinnehmbar ist es, die Au- ßenwände der Kellergeschossräume bei Bedarf von innen mit einem Anti-Schimmel-Mittel zu behandeln und dann zu streichen. Damit ist zwar die Ursache der Feuchtigkeit nicht be- hoben; allerdings die Schimmelbildung im Innern und die damit verbundene Beeinträchti- gung der Nutzung. Mit der Bürgerzentrum Südstadt GmbH war dieses Vorgehen so be- sprochen. Der Neuanstrich der Mieträume sollte noch im Januar 2007 durchgeführt wer- den. Aus finanziellen Gründen hat der Gebäudeeigentümer die Maßnahme allerdings bis heute nicht ausführen lassen. Solange sich an der finanziellen Situation der Bürgerzentrum Südstadt GmbH nichts grundlegend ändert, ist auch nicht abzusehen, wann mit einer Be- hebung des Mangels zu rechnen ist. Dies ist unter anderem Gegenstand eines Gesprächs mit der Geschäftsführung der Bürgerzentrum Südstadt GmbH, das in Kürze stattfinden wird. Seite 2 von 2 3. Wie kann die Stadtverwaltung die Bürgergesellschaft der Südstadt unterstützen, damit eine zeitnahe Schadensbehebung erfolgt? Die Gebäudewirtschaft kann die Bürgerzentrum Südstadt GmbH fachlich, beratend wie folgt unterstützen: a) Hilfe bei der Ermittlung der Ursache für die aufsteigende oder eindringende Feuchtig- keit. b) Hilfe bei Ermittlung des Kostenrahmens für eine evtl. Sanierung bzw. für das Streichen der UG-Räumlichkeiten. Eine weitergehende Unterstützung ist nicht möglich, insbesondere können die anfallenden Kosten nicht von der Stadt als Mieter übernommen werden.