Anfrage FDP/Aufbruch: Städtebauliche Entwicklungen im Stadtteil Stupferich

Vorlage: 17774
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2007

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Städtebaul.Entwicklung Stupferich
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP/Aufbruch) vom 16.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04.2007 1004 18 öffentlich Städtebauliche Entwicklungen im Stadtteil Stupferich Im Stadtteil Stupferich wird über die Notwendigkeit der Größe der ausgewiesenen drei Baugebiete von Zeit zu Zeit kontrovers diskutiert. Ebenso über die Nutzung des ehemaligen Küchen-Becker-Areals. 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Nachfrage nach Baugenehmigungen in Stupferich? 2. Welche Wohnformen werden nachgefragt? 3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele Bauwillige wegen zu langer Genehmigungsverfahren in Nachbargemeinden wie Waldbronn und Langensteinbach abgewandert sind? 4. Wie entwickelt sich die Konversion des Becker-Areals? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Umweltbelastungen im Boden durch den ehemaligen Gewerbebetrieb? 6. Wie erfolgt die Altlastensanierung? 7. Wer wird die Kosten der Altlastensanierung tragen? Seite 2 von 2 8. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Parksituation für private PKW, die aus den Freizeit- und Wohnnutzungen des Becker-Areals zu erwarten ist? unterzeichnet von: Rita Fromm Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007

  • TOP 18
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE Stadträtin Rita Fromm (FDP/Aufbruch) vom: 16.03.2007 eingegangen: 16.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 1004 18 öffentlich Dez. 5 Städtebauliche Entwicklungen im Stadtteil Stupferich Stellungnahme des Bürgermeisteramtes In Übereinstimmung mit dem Ortschaftsrat Stupferich sollen die eingeleiteten Bebauungsplanver- fahren zum Abschluss gebracht werden. Zu 1: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Nachfrage nach Baugenehmigungen in Stupferich Die Nachfrage nach Baugenehmigungen in Stupferich ist moderat. Im Jahr 2004 wurden beim Bauordnungsamt insgesamt 9 Bauanträge bzw. Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Im Jahr 2005 lag die Anzahl der Anträge bei 11 und im Jahr 2006 bei 12 Anträgen. Im Jahr 2007 liegen bisher 4 Anträge vor. Zu 2: Welche Wohnformen werden nachgefragt? In erster Linie werden Anträge für den Neubau bzw. Umbau von Einfamilienwohnhäuser gestellt, Anträge für Doppel- und Reihenhäuser nur im geringen Umfang. Für den Geschosswohnungsbau wurden im genannten Erfassungsraum keine Anträge eingereicht. Zu 3: Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele Bauwillige wegen zu langer Genehmigungsver- fahren in Nachbargemeinden wie Waldbronn und Langensteinbach abgewandert sind? Im Jahr 2006 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Baugenehmigungen unter 30 Kalen- dertagen (entspricht unter 20 Werktagen). Insofern ist nicht davon auszugehen, dass Bauwillige wegen zu langer Genehmigungsverfahren in Nachbargemeinden abgewandert sind. Zu 4: Wie entwickelt sich die Konversion des Becker-Areals? Die Planunterlagen des für das Küchen-Becker-Areal im Verfahren befindlichen Bebauungsplans werden durch die Gesellschaft „Raumfabrik Stupferich“, die bisher das Areal auch vermarktet hat, bearbeitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im November 2006 statt. Über den weiteren zeit- lichen Verfahrensablauf, für den der Vorhabenträger jeweils Beiträge zu erbringen hat, kann daher seitens der Verwaltung keine sichere Aussage getroffen werden. In den bestehenden Gewerbebauten sind teilweise schon verschiedene Firmen angesiedelt. Auch wurden von der Wirtschaftsförderung bisher schon 18 Interessenten benannt. Inwieweit sich diese mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt haben, ist nicht bekannt. Zu 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Umweltbelastungen im Boden durch den ehemaligen Gewerbebetrieb? Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist zu klären, ob bzw. inwieweit von den ehe- maligen Betriebseinrichtungen eine Beeinträchtigung des Untergrundes und der zukünftig geplan- ten Nutzung ausgeht. Hierzu ist eine Gefährdungsabschätzung durch technische Untersuchungen durchzuführen. Seite 2 von 2 Als Arbeitsgrundlage zur Planung dieser Untersuchungen wurde durch den Umwelt- und Arbeits- schutz zur Ermittlung der potenziellen Verdachtsbereiche eine historische Untersuchung des ehemaligen Firmenareals gefordert. Die historische Untersuchung liegt inzwischen vor. Aufbauend auf dieser historischen Untersuchung wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz ein technisches Erkundungsprogramm erstellt. Mit der Durchführung der Untersuchungen soll zeitnah begonnen werden. Ergebnisse liegen der- zeit noch nicht vor. Zu 6: Wie erfolgt die Altlastensanierung? Notwendigkeit, Art und Umfang von Sanierungsmaßnahmen kann seitens der zuständigen Behör- den erst beurteilt werden, wenn Untersuchungsergebnisse vorliegen. Zu 7: Wer wird die Kosten der Altlastensanierung tragen? Alle Maßnahmen der Altlastenbehandlung (sowohl Erkundungen als auch Sanierungen) sind for- malrechtlich vom Polizeipflichtigen zu tragen. Als Polizeipflichtiger kommt entweder der Hand- lungsstörer (Verursacher der Bodenverunreinigung) oder der Zustandsstörer (Grundstückseigen- tümer) in Betracht. Im konkreten Fall ist die private Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Kostenträger. Zu 8: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Parksituation für private Pkw, die aus den Freizeit- und Wohnnutzungen des Becker-Areals zu erwarten ist? In den Bereichen der gewerblichen und gemischten Nutzungen sind Flächen für Garagen, Car- ports und private Stellplätze (ca. 275 Stellplätze) festgesetzt. Innerhalb der Baubereiche ist grund- sätzlich die Anordnung von weiteren Stellplätzen möglich. Im Bereich der Wohnnutzungen sind gemäß LBO für jedes Gebäude/Wohneinheit 1 Gara- ge/Carport vorzusehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist von einem ausreichenden Stellplatzangebot auszugehen.