Anfrage FDP/Aufbruch: Sturmschaden an der Fassade der Friedrich-List-Schule
| Vorlage: | 17773 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP/Aufbruch) vom 15.07.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04.2007 1003 17 öffentlich Sturmschaden an der Fassade der Friedrich-List-Schule 1. Welche Ursache hatte das Lösen von Fassadenteilen an der Friedrich-List-Schule? 2. Wie hoch ist der Schaden? 3. Wer trägt den Schaden? 4. Welche Maßnahmen sind nötig, um ein wiederholtes Lösen von Fassadenteilen zu verhindern? Bei einem Wintersturm lösten sich einige Fassadenteile der neu gebauten Friedrich-List- Schule in der Kriegsstraße Ost. Gott sei Dank kam bei diesem Ereignis niemand zu Scha- den. Neben der Frage, wer für die Reparatur aufkommen muss, ist mir wichtig, solche Ab- lösungen für die Zukunft zu vermeiden. unterzeichnet von: Karl-Heinz Jooß Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP/Aufbruch) vom: 15.03.2007 eingegangen: 15.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 1003 17 öffentlich Dez. 4 Sturmschaden an der Fassade der Friedrich-List-Schule Stellungnahme des Bürgermeisteramtes zu 1.: Welche Ursache hatte das Lösen von Fassadenteilen an der Friedrich-List- Schule? Von einem unabhängigen Sachverständigen des Badischen Gemeinde- Versicherungsverbandes (BGV) wurde bereits ein Gutachten zum Schaden am Wärme- dämmverbundsystem des Westgiebels der Friedrich-List-Schule erstellt - mit dem Ergeb- nis, dass gravierende Ausführungs- und Bauleitungsmängel schadensursächlich sind. Zu 2., 3. und 4.: Wie hoch ist der Schaden, wer trägt den Schaden, welche Maßnah- men sind nötig, um ein wiederholtes Lösen von Fassadenteilen zu verhindern? Die Schadenshöhe ist noch nicht beziffert. Die Forderungen der Stadt richten sich zu- nächst gegen den Vertragspartner ECE, Panta die XVII; diese hat wiederum Ansprüche gegen den beauftragten Generalunternehmer, die Fa. Bauwens. Diese hat einen eigenen Gutachter beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Das Gutachten des BGV liegt der Fa. Bauwens und deren Gutachter vor. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen; die Gebäudewirtschaft und der ZJD wolle- nen den entstandenen Schaden ersetzt bekommen und dies auch notfalls durchsetzen.