Anfrage GRÜNE: Information der Bevölkerung bei Großbränden und Gefahrstoff-Freisetzung
| Vorlage: | 17772 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 14.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04.2007 1002 16 öffentlich Information der Bevölkerung bei Großbränden und Gefahrstoff-Freisetzung 1. a) Haben seit November 2004 Abstimmungsgespräche zwischen Umweltamt und Brandschutzdirektion stattgefunden, um die umfassende Information der Bevölke- rung bei Großbränden und Gefahrstoff-Freisetzungen im Krisenfall zuverlässig und über 24 Stunden am Tag zu gewährleisten? b) Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bei den Gesprächen erzielt? c) Wenn nein: Ist eine gemeinsame Abstimmung zwischen Brandschutzdirektion und Umweltamt weiterhin vorgesehen und wann werden die hierzu erforderlichen Ge- spräche aufgenommen? 2. Welche Möglichkeiten hat die Karlsruher Bevölkerung bisher, sich im Krisenfall bei Großbränden oder Gefahrstoff-Freisetzung schnell und umfassend über das Gesche- hen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren? 3. Ist diese Information jederzeit, d. h. 24 Stunden am Tag, verfügbar? 4. Inwieweit und über welche Medien wird die Karlsruher Bevölkerung darüber informiert, an welcher Stelle sie im Krisenfall diese Informationen jeweils abrufen kann? Anlässlich des Großbrandes bei der MiRO im Sommer 2004 fand im November desselben Jahres eine Diskussion im Umweltausschuss statt. Auf die Anregung der Grünen, für sol- che Fälle eine 24-h-Hotline im Rathaus einzurichten, wurde geantwortet, dass in diesem Sachverhalt/Begründung: Seite 2 von 2 Zusammenhang Abstimmungsgespräche zwischen Brandschutzdirektion und Umweltamt geplant seien. Hieraus sollten dann weitere Maßnahmen abgeleitet werden. Der 2006 verabschiedete Brandschutzbedarfsplan widmet der Information der Bevölke- rung im Katastrophenfall, bei Großbränden und/oder Gefahrstoff-Freisetzung kein eigenes Kapitel. Auf Seite 113 wird lediglich kurz angemerkt, dass die Brandschutzdirektion vertre- tungsweise die Aufgabe einer Anlaufstelle für Bürgeranfragen rund um die Uhr überneh- me. Eine umfassende Information der Bevölkerung im Krisenfall ist dringend notwendig, um über notwendige Schutzmaßnahmen bzw. über Verhaltensanweisungen zu informieren. Aufkommende Panik in der Bevölkerung kann dadurch minimiert und Vertrauen geschaf- fen werden, dass die Situation so weit wie möglich unter Kontrolle ist. Neben den technischen Regelungen, was im Katastrophenfall zu tun ist, sollte die Stadt- verwaltung auch über ein Konzept verfügen, wie eine umfassende Information der be- troffenen Bevölkerung in diesen Situationen gewährleistet werden kann. Ein solches Kon- zept sollte auch in eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans Eingang finden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007
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STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 14.03.2007 eingegangen: 14.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 1002 16 öffentlich Dez. 2 Information der Bevölkerung bei Großbränden und Gefahrstoff-Freisetzung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Haben seit November 2004 Abstimmungsgespräche zwischen Umweltamt und Brandschutzdirektion stattgefunden, um die umfassende Information der Bevölkerung bei Großbränden und Gefahrstoff-Freisetzungen im Krisenfall zu gewährleisten? Eine Abstimmung zwischen Umweltamt und Branddirektion hat nicht stattgefunden und erscheint auch nicht mehr notwendig, da die Zuständigkeit in Bezug auf die In- formation und Warnung der Bevölkerung im Gefahrenfall nach Integration der Abtei- lung Bevölkerungsschutz (ehemals Umweltamt) in die Branddirektion vollständig bei der Branddirektion liegt. Im konkreten Fall kann die Zuständigkeit an den Verwal- tungsstab übergehen. Welche Möglichkeiten hat die Karlsruher Bevölkerung, sich im Krisenfall um- fassend über das Geschehen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu in- formieren? Im Ernstfall ist vorgesehen, die Bevölkerung primär über Rundfunk und Fernsehen zu informieren. Bei Bedarf kann die Aufmerksamkeit der Bevölkerung durch Auslösung von Sirenen (Signal: Rundfunkgerät einschalten) im Stadtgebiet durch die Feuerwehr- leitstelle binnen Minuten erfolgen. Daneben verfügen Polizei und Feuerwehren über Möglichkeiten, mit Lautsprecher- fahrzeugen Warndurchsagen zu tätigen und Verhaltenshinweise zu geben. Des weiteren ist für den Ernstfall die Besetzung eines Bürgertelefons vorgesehen (Rathaus-Info-Hotline Telefon 0721/133-5555). Vom Medienbüro wurde eine Infoseite eingerichtet, die jederzeit Standardinformatio- nen enthält und im Notfall – mit einer gewissen Vorlaufzeit - mit konkreten Informatio- nen versehen und mit der Startseite der Stadt verlinkt werden kann. Seite 2 von 2 Ist diese Information jederzeit verfügbar? Eine sofortige Warnung der Bevölkerung und eine erste Versorgung mit Informationen durch die Medien ist über die ständig besetzte Leitstelle der Feuer- wehr rund um die Uhr möglich. Inwieweit und über welche Medien wird die Karlsruher Bevölkerung darüber informiert, an welcher Stelle sie im Krisenfall diese Informationen jeweils abru- fen kann? Die Frequenzen der Sender und die Telefonnummer der Rathaus-Info-Hotline sind im Internet veröffentlicht. Sie finden sich auch in den Störfallbroschüren, die von der Stadt gemeinsam mit den Betreibern bestimmter Anlagen erstellt und verteilt wur- den. Im Zusammenhang mit der jährlich zweimal stattfindenden Sirenenprobe wer- den über die Medien immer wieder die entsprechenden Hinweise veröffentlicht.