Anfrage CDU: Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus

Vorlage: 17771
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2007

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Kom.Richtlinien Wohnungsbau
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 05.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04.2007 1001 15 öffentlich Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus 1. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit den neu gefassten kommunalen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus seit März 2006 gemacht? 2. Wie viele Anträge auf Förderung sind seit März 2006 bei der Stadtverwaltung einge- gangen? Wie viele Anträge wurden dabei von Ehepaaren, Alleinerziehenden, auf Dau- er angelegten Lebensgemeinschaften gestellt? Wie viele Kinder hatten die Antragstel- ler jeweils im Schnitt? 3. Wie haben sich die Zahlen unter Ziff. 2 seit März 2006 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? Konnte erreicht werden, dass insbesondere Familien mit Kindern gefördert werden? In seiner Sitzung am 21. Februar 2006 verabschiedete der Gemeinderat die Neufassung der kommunalen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus; diese traten am 1. März 2006 in Kraft. Mit Hilfe der Richtlinien sollte sowohl zu einer ausgewogenen kommunalen Familien- und Sozialpolitik wie auch Siedlungs- und Umweltpolitik beigetragen werden. Vor allem sollten Familien mit Kindern gefördert und beim Erwerb von Wohneigentum o- der dem Bau eines Eigenheims unterstützt werden. unterzeichnet von: Wolfram Jäger Gabriele Luczak-Schwarz Marianne Krug Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME ZUR ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 05.03.2007 eingegangen: 06.03.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 1001 15 öffentlich Dezernat 4 Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Die Auswertung der im vergangenen Jahr gesammelten Erfahrungen mit den kommunalen Richtli- nien zur Förderung des Wohnungsbaus wird derzeit von der Stadtverwaltung vorgenommen. Folgendes ist bisher festzustellen. Frage 1: Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit den neu gefassten kommunalen Richtli- nien zur Förderung des Wohnungsbaus seit März 2006 gemacht? Die Zielgruppen werden erreicht. Von 35 vergebenen städtischen Grundstücken für Ein- und Zwei- familienhäuser kamen 24 seit Programmstart für das städtische Programm in Frage. 16 der städti- schen Grundstücke gingen an Familien und auf Dauer angelegte Lebenspartnerschaften mit Kin- dern und 10 an Paare ohne Kinder, die verbleibenden 9 an Bauträger. Bei Letzteren ist eine kom- munale Förderung nicht möglich, es ist aber davon auszugehen, dass ebenfalls überwiegend Paa- re mit Kindern zum Zuge kommen. Eine zentrale Rolle bei der Förderung spielt die Größe des Grundstücks respektive dessen Preis, hinsichtlich einer tragbaren Belastung bei dem verfügbaren Einkommen der Zielgruppen. Dies ist eine Ursache dafür, dass Grundstücke vergeben wurden, für die eine Förderung nicht in Frage kam. Auf Grund dieser Erfahrung wird bereits - vor allem auch bei der Innenentwicklung, soweit ein Bebauungsplan vorliegt - verstärkt darauf geachtet, dass neu zu parzellierende Grundstücke eine Größe aufweisen, die für die Zielgruppen der kommunalen Wohnraumförderung finanzierbar ist. Die Erweiterung der Förderung um das Instrument „Kaufpreisabschlag“ zeigt erkennbar Wirkung, da derzeit ein Abschlag stärker nachgefragt wird als die Bestellung eines zinsverbilligten Erbbau- rechts. Dies ist im Zusammenhang mit den gegenwärtig immer noch relativ zinsgünstigen Kapital- marktdarlehen zu sehen, wobei sich hier tendenziell eine Erhöhung der Zinsen abzeichnet. Für Personen, die derzeit finanziell nicht in der Lage sind ein Grundstück zu erwerben, stellt die Erb- bauzinsermäßigung somit weiterhin ein wichtiges Instrument zur Bildung von Wohneigentum dar. Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung sind seit März 2006 bei der Stadtverwaltung eingegangen? Wie viele Anträge wurden dabei von Ehepaaren, Alleinerziehenden, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften gestellt? Wie viele Kinder hatten die Antragsteller jeweils im Schnitt? Seit März 2006 wurden 11 Anträge auf Förderung nach dem kommunalen Programm gestellt, wo- bei sich die durchschnittliche Kinderzahl auf 2,1 Kinder belief. Anzumerken ist hierbei, dass im Zuge der vorausgehenden, meist intensiven Beratung bereits erörtert werden konnte, ob ein An- trag zum Erfolg führt. Die Antragszahlen spiegeln somit nicht die Nachfrage wider. Aktuell stehen rd. 50 Grundstücke für Vergaben bereit und damit für eine potentielle Förderung zur Verfügung. Eine Förderung erhielten 2 auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit Kindern, die weiteren Bewilligungen erhielten Familien. Von Alleinerziehenden konnte kein Antrag bearbeitet werden. Seite 2 von 2 Frage 3: Wie haben sich die Zahlen unter Ziffer 2 seit März 2006 im Vergleich zu den Vorjahren ent- wickelt? Konnte erreicht werden, dass insbesondere Familien mit Kindern gefördert wer- den? Die Fallzahl konnte durch die Anpassung des Programms im Vergleich zu den Vorjahren bei rd. 10 Förderfällen pro Jahr konstant gehalten werden. Durch die mit der Förderung korrespondierenden Vergabekriterien für städtische Grundstücke und die Förderungsvoraussetzungen wurden - wie dargestellt - Familien mit Kindern gefördert. Weitere Maßnahmen zur Optimierung der kommunalen Förderung im Stadtkreis werden - ggfs. auch im Hinblick auf eine mögliche Neuausrichtung der Wohnraumförderung des Landes - noch zu erörtern sein. Nachdem im Zuge der Föderalismus-Reform die Wohnraumförderung in die Gesetz- gebungskompetenz der Länder überging, arbeitet die Landesregierung derzeit an entsprechenden Regelungen.