Antrag GRÜNE: Erweiterungen und Handlungsempfehlungen für den nächsten Energiebericht
| Vorlage: | 17761 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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Extrahierter Text
ANTRAG Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadtrat Andreas Ruthardt (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27.02.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24.04. 2007 993 8 öffentlich Erweiterungen und Handlungsempfehlungen für den nächsten Energiebericht Um die Vorrausetzungen für die zielgerichtete Durchführung von energetischen Sanie- rungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden zu schaffen und um einen Überblick über den Status der aktuellen Planungen zu erhalten, beschließt der Gemeinderat bei der Er- stellung des nächsten Energieberichts ( 2007) die im Folgenden aufgeführten Erweiterun- gen und Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. 1) Erweiterung bzw. Vertiefung des Berichts: Zusätzlich zu den spezifischen Verbräuchen bei den aufgeführten Liegenschaften (bei Heizenergie S.25 ff und Strom S.48 ff) sollen die absoluten Verbräuche (bzw. Berechnungsflächen) aufgeführt werden, denn ein Gebäude mit sehr schlechtem spezifischem Verbrauch und niedrigem Gesamtverbrauch hat weniger Sanierungs- bedarf als ein Gebäude mit besserem spezifischen Wert aber hohem Gesamtver- brauch. Die mittleren Verbräuche (pro Gebäudegruppe) sollen durch Vergleiche mit den Verbräuchen bei Gebäuden nach neuester Technik und Vergleiche mit nationalen Mittelwerten (siehe Bekanntmachung der BM Verkehr und Wirtschaft zu §19 EnEV) ergänzt werden. Der seit dem Bericht 2001um ca. 10% gewachsene Stromverbrauch (siehe S.45 ff) ist näher zu analysieren. Die Entfeuchtungs-, Heizungs- und Wasseraufbereitungstechnik der Schwimmbä- der sind aufgrund des hohen Verbrauchs näher zu analysieren. Die Daten der städtischen Gesellschaften sind mit einzubeziehen ( siehe Gemein- deratsbeschluss 1999). Seite 2 von 3 Bei den besonders negativ auffälligen Liegenschaften ( z.B. Verbrauch > 150% des Verbrauchsmittelwerts der Gebäudegruppe) sollen erste Ursachenanalyen (z. B. Thermografie, siehe Bericht 2001) und mögliche Sanierungsmaßnahmen genannt werden. Aktivitäten bezüglich des Energiepasses sind aufzunehmen. Die Kosteneffektivität von durchgeführten Maßnahmen ist zu untersuchen, d. h. mit welchen Mitteln welche Energieeinsparungen erzielt werden konnten. 2) Handlungsempfehlungen/Prioritätenliste: Es muss EINE Prioritätenliste für alle städtischen Liegenschaften geführt werden, aus der ersichtlich wird, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen - basierend auf dem Energiebericht - geplant sind und wie der Status der Projekte ist. Diese Liste wird fortlaufend gepflegt und in den zuständigen Ausschüssen regel- mäßig vorgestellt. Die besonders negativ auffälligen Liegenschaften (s.o.) werden unabhängig von Anforderungen anderer Dezernate automatisch in diese Liste übernommen. Kleinere Maßnahmen sollen vorgezogen werden, falls dies nicht zu Mehrkosten führt, da die erforderlichen Planungen bei einem großen Gesamtsanierungsprojekt zu Verzögerungen führen können. In der aktuellen Situation hoher Energiepreise und immer deutlicher werdender Auswir- kungen des Klimawandels ist die eingehende Beschäftigung mit dem Energieverbrauch der öffentlichen Gebäude dringend geboten. Der Energiebericht der Stadt Karlsruhe ist prinzipiell ein sinnvolles Instrument, um gezielt den Handlungsbedarf für energetische Sanierungen an städtischen Liegenschaften zu erkennen und zu steuern und damit neben den Nebenkosten auch den CO 2 -Ausstoß zu senken. Sachverhalt / Begründung: Seite 3 von 3 Jedoch ist der zuletzt vorgelegte Bericht noch nicht umfassend genug. Zum einen fehlen Detailuntersuchungen und Informationen, die wichtig sind für die Beurteilung des Hand- lungsbedarfs (siehe Teil 1 des Antrags). Es muss verwaltungsintern mehr Gewicht auf diese Thematik gerichtet werden und eventuell auch ämterübergreifend an dem Bericht gearbeitet werden. Zum anderen ist der handlungsorientierte Ansatz zu schwach. Neben der Analyse muss mehr Gewicht auf mögliche Aktionen und die Führung von Aktivitäts- und Prioritätslisten gelegt werden (Teil 2 des Antrags). Dieser zweite Schritt gehört zum ersten Schritt - der Analyse - dazu. Beides zusammen ermöglicht die Steuerung und Durchführung entspre- chender Projekte und ihre rechtzeitige Berücksichtigung im Haushalt. unterzeichnet von: Klaus Stapf Andreas Ruthardt Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007
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STELLUNGNAHME ZUM ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.02.2007 eingegangen: 27.02.2007 Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 993 8 öffentlich Dez.4 Erweiterungen und Handlungsempfehlungen für den nächsten Energiebericht Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen formulierten Anregungen sind inhaltlich in jüngsten Stellungnahmen der Gebäudewirtschaft zu Energiethemen eingeflossen und auch für die Fortschreibung des Energieberichts konzipiert. Ebenso ist beab- sichtigt, die Erfahrungen der städtischen Gesellschaften mit einzubeziehen. Parallel dazu befasst sich eine ämter- und dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Thema Karlsruher Klimaschutzkonzept unter Federführung des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Seite 2 von 3 _________________________________________________________________________________ 1) Erweiterung bzw. Vertiefung des Berichts: Absoluter Verbrauch: In der Fortschreibung des Energieberichts 2007 wird in den Nutzart-Tabellen mit den Arealnummern und Bezeichnungen zusätzlich der absolute Verbrauch für Heizenergie und Strom entsprechend aufgeführt. Verbrauch vergleichen: Im §19 EnEV ist geregelt, dass Energieverbrauchskennwerte als Vergleichsmaßstab für verschiedene Gebäudetypen im Nichtwohnungsbau im Bundesanzeiger bereitstellt werden. Ein Vergleich der mittleren Verbrauchswerte (pro Gebäudegruppe) mit nationalen oder anderen Mittelwerten kann aufgrund unter- schiedlicher Bezugsflächen und Randbedingungen nur als Orientierungsgröße gese- hen werden. Ein Vergleich zu Gebäuden mit neuster Technik ist nur bei gleicher Nut- zung sinnvoll. Analyse des Stromverbrauchs: Ursachen für den gewachsenen Stromverbrauch sind auch erweiterte Geräteausstattung und –nutzung vor allem im Bereich der EDV. Da- neben hat auch das Nutzerverhalten einen wesentlichen Einfluss auf einen steigen- den Stromverbrauch. Diesem begegnet die Gebäudewirtschaft durch gezielte Schu- lungen der Hausmeister und Sensibilisierung von Nutzern oder auch durch An- reizsysteme zum Energiesparen. Schwimmbäder: Die Schwimmbäder sind ausschließlich im Verantwortungsbereich der Bäderbetriebe. Die technischen Anlagen der Bäder werden im Rahmen der re- gelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten näher analysiert und bei Bedarf ertüchtigt. Wird bei diesen Arbeiten ein ineffizienter Betrieb der Anla- gen festgestellt, werden umfangreichere Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Beides mit dem Ziel, den Einsatz der Ressourcen wie Energie, Wasser, Chemikalien etc. zu optimieren. So wurde beispielsweise die Wärmeversorgung des Vierordtbades von Dampf auf Fernwärme umgerüstet, im Weiherhofbad wird momentan die Lüftungsan- lage erneuert, in die eine Wärmerückgewinnung integriert sein wird. Städtische Gesellschaften: Die Gebäudewirtschaft hat in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Karlsruhe eine Softwarelösung entwickelt, um von dort die erforderli- chen Daten zu erhalten. Dieser Lösungsansatz ist effizienter als eine umfangreiche Datenbeschaffung durch Einzelabfragen. Es ist geplant, die Ergebnisse in den nächsten Energiebericht aufzunehmen. Im Februar wurde ein Arbeitskreis zur Erstel- lung eines Klimaschutzkonzeptes für Karlsruhe gebildet, in dem auch die städtischen Gesellschaften vertreten sind. Von dieser Zusammenarbeit verspricht sich die Ge- bäudewirtschaft positive Auswirkungen, welche im Weiteren in den Energieberichten dokumentiert werden. Mit der Volkswohnung laufen ebenfalls Gespräche. Ursachenanalyse / Sanierungsmaßnahmen: Im Energiebericht 2001 wurde am Bei- spiel der Südschule Neureut die prinzipielle Vorgehensweise der Gebäudewirtschaft bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Ausgehend von einem hohen spezifischen Energieverbrauch wurde ein Maßnahmenkatalog aufgestellt, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet, anschließend in sinnvolle Bauab- schnitte gegliedert und mit der Umsetzung begonnen. In den nächsten Energiebe- richten wird neben dem Verbrauchsmittelwert einer Gebäudegruppe auch eine Seite 3 von 3 _________________________________________________________________________________ 150%-Linie als Orientierungsgröße für besonders negativ auffällige Gebäude einge- blendet. Thermografieaufnahmen können ein sinnvolles Hilfsmittel beim Aufspüren von energetischen Schwachstellen bzw. bei der Dokumentation von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sein. Im kommenden Gebäudezustandsbericht sollen erfor- derliche Sanierungsmaßnahmen und Einsparpotenziale bedarfsorientiert, unter Be- rücksichtigung des Funktionserhaltes und wirtschaftlicher Gesichtspunkte aufgezeigt werden. Energiepass: Der Energiepass ist Bestandteil der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Diese existiert derzeit nur als Referentenentwurf. Geplant ist, dass die EnEV noch im Jahr 2007 in Kraft treten soll. Um die Anforderungen der EnEV 2007 umzu- setzen, werden derzeit geeignete Konzepte entwickelt, u.a. auch mit den Stadtwer- ken Karlsruhe im Hinblick auf eine mögliche Kooperation. Es ist geplant, die durchge- führten Aktivitäten in die Fortschreibung des Energieberichts aufzunehmen und die Volkswohnung dabei einzubeziehen. Energieeinsparungen: Energiesparmaßnahmen werden i. d. R. kombiniert mit anste- henden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine genaue Ausweisung der Mittel, die alleine für die Energiesparmaßnahme angefallen sind, gestaltet sich dabei als äußerst aufwendig. Ein erster Nachweis eines Einsparerfolges nach abgeschlosse- nen Sanierungsmaßnahmen lässt sich bereits im ersten Betriebsjahr führen. In den Folgejahren können weitere Verbesserungen durch Betriebsoptimierungen etc. er- reicht werden. 2) Handlungsempfehlungen/Prioritätenliste: Prioritätenliste inkl. Fortschreibung, Ergänzung und Maßnahmen: Es hat sich gezeigt, dass eine Prioritätenliste, die alleine am Energieeinsparpotential ausgerichtet ist, nicht die tatsächlichen Notwendigkeiten wiederspiegelt. Daher sind erzielte Energie- einsparungen oft ein Nebeneffekt bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Funktionserhaltung der technischen Anlagen und Gebäude. Die Prioritäten unter- liegen somit einem ständigen Anpassungsprozess. Gleichwohl sollen diese Inhalte in dem in der Erstellung befindlichen Gebäudezustandsbericht ihren Niederschlag fin- den. Dieser soll als Arbeitsmittel fortlaufend gepflegt und in den zuständigen Aus- schüssen regelmäßig vorgestellt werden. Die besonders negativ auffälligen Liegen- schaften sind darin wie unter 1) bereits erwähnt enthalten. Das Vorziehen von kleineren Maßnahmen ist nur dann sinnvoll, wenn keine großen Sanierungen anstehen oder wenn diese kleineren Maßnahmen in geplante größere Sanierungen gegebenenfalls integriert werden können. So ist es auch möglich, zeit- nah kleinere Einsparungen zu realisieren.