Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe "97 - Sachstandsbericht 2007

Vorlage: 17756
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.04.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Grünwettersbach, Hagsfeld, Mühlburg, Oberreut, Oststadt, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.04.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wohnungslosenhilfe 5. Sachstandsbericht
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 989 4 öffentlich Dez. 3 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe`97 – 5. Sachstandsbericht 2007 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 28.03.2007 6 Empfehlung Gemeinderat 24.04.2007 4 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den 5. Sachstandsbericht 2007 zum Gesamtkonzept Woh- nungslosenhilfe`97 nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt den 5. Sachstandsbericht 2007 zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe`97 zustimmend zur Kenntnis. II. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den 5. Sachstandsbericht 2007 zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe`97 nach Vorberatung im Sozialausschuss zur Kenntnis. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007

  • Sachstandsbericht WoloHi
    Extrahierter Text

    Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 5 1. Vorbemerkung Als im November 1993 der "Sozialbericht '93" im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe behandelt wurde, hatte die Wohnungsnot in Karlsruhe ihren Höchststand erreicht, was sich unter anderem negativ in der Wohnungslosenstatistik der Sozial- und Ju- gendbehörde niederschlug. Zum damaligen Zeitpunkt war eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, wie sie dann Mitte der 90er Jahre zu beobachten war, nicht unbedingt vorhersehbar. Diese Entspannung, die auch bedingt durch den Erwerb der ehemaligen amerikanischen Siedlung (Erzbergerstraße) durch die Volkswohnung GmbH und die bauliche Erwei- terung Oberreuts war, gab dem Sozialdezernat die Möglichkeit, die Wohnraumver- sorgung materiell und sozial benachteiligter Menschen in Karlsruhe 1996 wiederum als ein Schwerpunktthema aufzugreifen. Die Entspannung am Wohnungsmarkt währ- te aber nicht lange. So waren seit 1998 wiederum steigende Zahlen an Wohnungslo- sen zu verzeichnen. Dieser Trend schien sich 2004 umzukehren, was die Hoffnung auf sinkende Wohnungslosenzahlen nährte. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass es ohne spürbaren Neubau von preiswertem Wohnraum auf dem Wohnungs- markt keine wirkliche Entspannung geben wird. Nur durch eine Reihe von innovati- ven Maßnahmen gelang es, den Abfluss aus den Wohnungslosenunterkünften er- heblich zu steigern und so die Zahlen der obdachlosenrechtlich untergebrachten Personen einigermaßen halten zu können. Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 wurde im Sozialausschuss am 16.04.1997 diskutiert und am 13.05.1997 im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe verab- schiedet. Die Bilanz des 1. Sachstandsberichtes 1999 enthielt folgende Schwerpunkte: 1. Abriss Bernsteinstraße 5/7 und Nussbaumweg 1/2; 2. Errichtung von Sanierungsbeiräten in den Wohngebieten Kleinseeäcker und Nußbaumweg; 3. Beteiligung der Bewohner/-innen zur Erstellung der Modernisierungspläne; 4. Befriedung Wohnwagenabstellplatz; 5. Rückgang der Anzahl Unterbringungen im gesamten Bereich der Wohnungslo- senhilfe. Die Bilanz des 2. Sachstandsberichtes umfasste 2001 folgende Schwerpunkte: 1. Beschreibung der Entwicklung der baulichen Situation in den Wohngebieten Nußbaumweg und Kleinseeäcker; 2. Auflistung der wesentlichen Ergebnisse von Evaluation und Monitoring in ver- schiedenen Wohngebieten; 3. Beschreibung des Städtebauförderungsprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“; 4. Aktuelle Entwicklung der Karlsruher Wohnungslosenhilfe, in empirischer und kon- zeptioneller Hinsicht; 5. Fachtagung vom 27.03.2001: "Arme Kinder und Jugendliche in sozial benachtei- ligten Wohngebieten“. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 6 Im 3. Sachstandsbericht 2003 ließen sich die Themenschwerpunkte wie folgt skiz- zieren: 1. Wohnungssicherung; 2. Methodische Orientierung: Von der Kleinräumigkeit hin zur Stadtteilebene; 3. Soziale Durchmischung; 4. Förderprogramme insbesondere mit der Zielrichtung „Abbau von Bildungsbenach- teiligung“; 5. Fachtagung vom 15.11.2003: „Entwicklung – Chancen – Prävention: Kooperative Jugendhilfe in Sozialen Brennpunkten zur Verhinderung von Kriminalität und Gewalt“. Im 4. Sachstandsbericht 2005 fanden sich folgende Themenbereiche: 1. Wohnungslosenhilfe in der Sozialen Stadt; 2. Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe 2003 – 2005; 3. Soziale Stadt(teil)entwicklung in kleinräumiger Perspektive; 4. Soziale Stadt aus Sicht der Städtebauförderung; 5. Jugendhilfe als Kooperationspartner der Sozialen Stadt; 6. Tagesaufenthalt sozial und materiell benachteiligter Menschen; 7. Fachtagung vom 20.05.2003: "Schulverweigerung"; 8. Fachtagung vom 24.09.2004: „Die Aufgegebenen einer Stadt? Psychisch kranke Wohnungslose zwischen Sozialverwaltung, Sozialarbeit, Medizin und Politik“. Der hier vorgelegte 5. Sachstandsbericht konzentriert sich auf folgende Schwer- punkte: 1. Wohnraumakquise und -sicherung; 2. Ausbau des Hilfesystems für alleinstehende Wohnungslose unter den Gesichts- punkten Differenzierung und Bedarfsgerechtigkeit; 3. Aktivierung; 4. Sanierung des Wohnwagenabstellplatzes (Gewann Lachäcker); 5. Workshop „Wohnungslose Männer: Alles im Griff! (... nur nicht das Leben?)“. Der Themenkreis „Soziale Stadt“ wurde in diesem Bericht noch nicht berücksichtigt. Hierzu wird ein eigener Bericht vorgelegt. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 7 2. Sachstand Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe 2.1 Fachstelle Wohnungssicherung zum 1.1.2007 eingerichtet In einem mehrjährigen, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern initiierten Prozess der Organisationsentwicklung hat sich die Abteilung Wohnungssicherung der SJB nunmehr zur „Fachstelle Wohnungssicherung“ gewandelt. Das Modell „Zentrale Fachstelle“ geht auf ein Konzept des Städtetages zurück und verfolgt den Kernge- danken, Zuständigkeitszersplitterung verschiedener städtischer Stellen zu überwin- den. So kann die erforderliche Hilfe für Haushalte in Wohnungsnot zielgenauer, ko- ordinierter und schneller erfolgen. Das Aufgabenprofil einer Fachstelle lässt sich fol- gendermaßen umreißen:  Sicherstellung des Informationsflusses und Aufbereitung der Informationen zu drohenden Wohnungsverlusten,  Kontaktaufnahme zu den betroffenen Haushalten durch aufsuchende Sozialar- beit,  Maßnahmen der Wohnungssicherung,  Gewährleistung von Sozialarbeit zur Wohnungssicherung und Beratung über Sozialleistungen,  Wohnraumakquise,  Beseitigung der Obdachlosigkeit nach dem Polizeirecht und vorübergehende Unterbringung,  Auflösung von Obdachlosenunterkünften,  Kooperation mit freien und gewerblichen Trägern,  Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und privaten Eigentümern,  Medienarbeit. Die Fachstelle Wohnungssicherung der SJB hat darüber hinaus auch die Sachbear- beitung der Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetz- buch XII (SGB XII) für wohnungslose Menschen integriert. So ist gewährleistet, dass Leistungssachbearbeitung und Sozialarbeit in enger Kooperation tätig sind. Anders als in vielen Kommunen wird in der konkreten Hilfeorganisation kein Unter- schied zwischen „ortsfremden“ und „ortseigenen“ Obdachlosen gemacht; zumal die- se Unterscheidung rechtlich unzulässig ist. Als sehr hilfreich wird sich erweisen, dass seit kurzem nun auch die Schuldnerberatungsstelle der SJB organisatorischer Be- standteil der Fachstelle ist. Das folgende Organigramm zeigt den Aufbau der Fachstelle Wohnungssicherung, die anschließende Grafik zeigt ihre Einbettung in das System der Wohnungslosenhil- fe Karlsruhe. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 8 Organigramm Fachstelle Wohnungssicherung Quelle: Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe Abteilungsleitung Personal, Finanzen, Planung 1,0 Stelle Planung, Fachberatung 0,5 Stelle Fachbereich 1 Unterbringung nach Polizeigesetz BW, Leistungen nach SGB XII Sachgebietsleitung 1,0 Stelle Fachbereich 3 Sozialpädagogische Betreuung alleinstehender wohnungsloser Menschen in PU mit Abt. L Arbeitsbereich: Gewährung von Leistungen nach SGB XII Arbeitsvermittlung 2,0 Stellen Arbeitsbereich: Unterbringung obdachloser Menschen, Vermittlung von Wohnraum 1,5 Stellen Arbeitsbereich: Prävention 4 Stellen Obdachlosenheime Scheffelstr. 37 Gartenstr. 9 Lameystr. 36 Pensionen 2,5 Stellen Anlauf- und Beratungsstelle Männer Kriegsstr. 88 Notquartier 1 Stelle Wohnheim Rüppurrer Str. 23 Sozialarbeit/Heimleitung 3.5 Stellen Hausverwaltung Technischer Dienst Nachtdienst, Reinigung 7,5 Stellen Anlauf- und Beratungsstelle Frauen Scheffelstr. 37 __________ SOZPÄDAL 1 Stelle Fachbereich 2 Prävention, Wohnraumakquise, Sachgebietsleitung 0,5 Stelle Arbeitsbereich: Akquise 0,5 Stelle Schuldnerberatung 2,5 Stelle Fachbereich 4 SGB II 1,0 Stelle Arbeitsbereich: Anlaufstelle 0,5 Stelle Arbeitsbereich: Gewährung von Leistungen nach SGB II Arbeitsvermittlung 3,5 Stellen Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 9 Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe (Nov. 2006) Hier Grafik „ Fachstelle Woh- nungssicherung betreibt finanziert und/oder steuert Prävention  Mietschuldübernahme  Prävention „2. Stufe“  Mietsicherungen  Prävention durch SoDi Beseitigung von Obdachlosigkeit  Einweisung in Unterkünfte und Hotels  Verwaltung der Unterkünfte  Erfrierungsschutz K 88 Sozialleistungen  SGB II  PAP  SGB XII Persönliche Hilfen  Beratungsstelle Männer  Lotsenkonzept  Beratungsstelle Frauen  Mehrfamilienthera- pie Institutionelle Hilfen  Wohnheim Rü 23  Übergangswohn- gruppe K88/DG  Frauenpension  Wohnheim A 33 Wohnen  Wohnungsakquise  Belegungsvereinbarungen/ Nut- zungsverträge  Betreutes Wohnen SOZPÄDAL  Begleitetes Wohnen SOZPÄDAL  Betreutes Wohnen Heimstiftung  Betreutes Wohnen AWO  Wohnen Aktiv Langzeithilfen  LZWG Thomas-Mann- Str.  Anker Psychisch Kranke  Appartementhaus Rü56  Betr. Wohnen AWO  Betr. Wohnen SOZPÄDAL  Sozialpsychiatr. Dienst Medizinische Versorgung  Krankenzimmer bei Tür  Sprechstunde in Tür  Sprechstunde in TafF  Sprechstunde in Rü 23 Aktivierung  Angebote AWO  TafF Versorgung  Tagestreff Tür  TafF  Iglu  Herz-Jesu-Stift Schuldner- beratung Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 10 2.2 Prävention 2.2.1 Vorbeugung Die Prävention genießt in Karlsruhe Vorrang gegenüber der Unterbringung und be- darfsgerechten Versorgung wohnungsloser Menschen. Durch sie können hohe Kos- ten der obdachlosenrechtlichen Unterbringung und der erneuten Wohnungsanmie- tung sowie soziale Nachteile der Wohnungslosigkeit verhindert werden. Ziel ist, möglichst früh auf Probleme des drohenden Wohnungsverlustes zu reagie- ren, damit ausreichend Möglichkeit bleibt, auch Selbsthilfekräfte der Betroffenen zu mobilisieren. Der „direkte Draht“ zu einer großen Zahl Karlsruher Vermieter ist daher von grundlegender Bedeutung. So wird die Fachstelle Wohnungssicherung zum Bei- spiel von der Volkswohnung GmbH neben anderen Wohnbaugesellschaften und pri- vaten Vermietern frühzeitig vor einem formellen Mieträumungsklageverfahren über ausstehende Mietzahlungen informiert. Soziale Beratung Sobald die Fachstelle Wohnungssicherung Kenntnis über einen drohenden Woh- nungsverlust hat, informiert sie ihrerseits die jeweilige Bezirksgruppe des Sozialen Dienstes. Der/die zuständige Bezirkssozialarbeiter/-in nimmt umgehend Kontakt zu den Betroffenen auf. Ziel der Beratung ist die Vermeidung des Wohnungsverlustes bzw. die Re-Integration in gesicherte Mietverhältnisse. Schuldnerberatung Überschuldung ist eine der Hauptursachen für Mietrückstände und den daraus resul- tierenden Wohnungsverlust. Zudem erschwert sie eine Wohnungsanmietung, für die immer mehr Vermieter/-innen von ihren künftigen Mietern/-innen Schufa-Auskünfte verlangen. Seit 01.09.2006 ist die Schuldnerberatung der Stadt Karlsruhe organisatorisch an die Abteilung Wohnungssicherung angegliedert. Ab 01.01.2007 werden von ihr je zur Hälfte Klienten der ARGE und der Fachstelle Wohnungssicherung beraten. Diese Neuorganisation bietet die Möglichkeit, Betroffene direkt bei ihrer Vorsprache in der Fachstelle an die Schuldnerberatung zu vermitteln. Hierdurch kann nicht nur, wie durch Mietrückstandsausgleich, der Wohnungsverlust kurzfristig verhindert, son- dern auch langfristig die Wahrscheinlichkeit für erneute Rückstände reduziert wer- den. Mieträumungsklagen/Ausgleich von Mietrückständen Von 2004 auf 2005 ist die Zahl der Mahnungen, fristlosen Kündigungen und Räu- mungsklagen deutlich angestiegen (von 669 auf 900 Vorgänge). Im Jahr 2006 blieb die Zahl der Verfahren auf diesem hohen Niveau (914 Vorgänge). Ursache hierfür ist neben einer zunehmenden Verschuldung der Bevölkerung auch die Einkommensre- duzierung eines großen Personenkreises durch die Umstellung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Arbeitslosengeld 2. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 11 Der Erfolg der präventiven Arbeit ist daran zu sehen, dass als Folge der erhöhten Verfahren nicht auch die Zahl der Räumungstermine analog gestiegen ist und sich die hohe Zahl der Mietrückstände auch nicht in erhöhten Zahlen der untergebrachten Personen widerspiegelt. Seit Januar 2005 gibt es zwei verschiedene Vorschriften für den Ausgleich von Miet- rückständen: § 22 V SGB II und § 34 SGB XII. In Karlsruhe ist es so geregelt, dass die Fachstelle Wohnungssicherung in allen Fällen für die Entscheidung zuständig ist. Hierdurch konnten Reibungsverluste zwischen ARGE und Sozialamt verhindert und eine einheitliche Entscheidungslinie gewährleistet werden. Auch Änderungen der Rechtsgrundlage hatten hierdurch in Karlsruhe keine Auswirkung auf die Betroffe- nen. Im Vergleich zu 2004 wurden von der Fachstelle erheblich mehr Anträge bearbeitet, da erst mit der Gesetzesänderung die organisatorischen Voraussetzung für eine ent- scheidende Stelle innerhalb der Sozial- und Jugendbehörde geschaffen werden konnte. Aber auch innerhalb der letzten beiden Jahre ist die Anzahl der Mietrückstandsaus- gleiche deutlich angestiegen (2005: 271 Fälle = 567 Personen, 2006: 324 Fälle = 613 Personen). 77 % der Antragsteller beziehen Leistungen nach dem SGB II. Nach einer Gesetzesänderung zum 01.04.2006 ist ein Mietrückstandsausgleich nach dem SGB II nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen als Beihilfe möglich und muss in der Regel als Darlehen gewährt werden. Zuvor konnte wie auch bei ei- nem Ausgleich nach SGB XII die Entscheidung hierüber von der Einschätzung der Rückzahlungsfähigkeit abhängig gemacht werden. Die Veränderung hat zur Folge, dass 2005 noch 75 % der Fälle als Beihilfe gewährt werden konnten und 2006 nur noch 38 % aller Fälle. R ä u m u n g s k l a g e n u n d v o r g e r i c h t l i c h e V e r f a h r e n 665 649 629 673 649 690 596 595 482 379 405 389 369 354 354 305 338 900 696 914 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 8788899091929394959697989900010203040506 J a h r F a llz a h l Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 12 Mietsicherung Seit 01.01.2005 wird für einen großen Personenkreis die Mietzahlung abgesichert, indem die Miete direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wird. Hierdurch konnte die Anzahl der von der Fachstelle Wohnungssicherung durchgeführten Miet- sicherungen von 271 Ende 2004 auf 164 Ende 2006 reduziert werden. In diesen Fäl- len werden die eigenen Einkünfte der Mieter/-innen (z.B. Lohn, Arbeitslosengeld, Rente) in Höhe der monatlichen Miete an die Fachstelle abgetreten und an den Ver- mieter weitergeleitet. Hierdurch können erneute Rückstände erfolgreich verhindert werden. Wie die folgende Grafik zeigt, setzt die Fachstelle W inzwischen dieses Instrument der Wohnungssicherung offensiv ein. L a u f e n d e M i e t s i c h e r u n g e n 0 164 171 271 216 187 154 127 139 153 152 139 124 110 71 43 37 32 25 18 16 0 50 100 150 200 250 300 J a h r 8788899091929394959697989900010203040506 J a h r A n z a h l M ie t is c h e r u n g e n Ü b e r n a h m e n v o n M i e t r ü c k s t ä n d e n 324 271 193 231 207 146 109 123 147 178 164 161 243 160 185 172 163 144 104 117 0 50 100 150 200 250 300 350 8788899091929394959697989900010203040506 J a h r A n z a h l Ü b e r n a h m e n Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 13 2.2.2 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Fest etabliert ist zwischenzeitlich die 1999 kostenneutral eingerichtete Stelle der auf- suchenden Sozialarbeit im Bereich der Prävention. Schwerpunkt ist die Hilfe vor dem Räumungstermin mit dem Ziel Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Durch die stei- gende Zahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen sind zudem neue und zusätzliche Maßnahmen notwendig geworden. Aufgrund der Erwei- terung der Aufgaben wurde der Bereich auf zwei Stellen aufgestockt. Dies konnte durch eine interne Umorganisation der Fachstelle ermöglicht werden. Räumungstermine Schwerpunkt der aufsuchenden Arbeit ist die Hilfe vor dem Räumungstermin mit dem Ziel der Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Dies beinhaltet, die vor dem Woh- nungsverlust stehenden Haushalte aufzusuchen, den Hilfebedarf abzuklären und falls notwendig, Hilfen zum Mietrückstandsausgleich und zur Mietabsicherung zu vermitteln. Hierzu sind Verhandlungen mit Vermietern/-innen, Begleitung zum Amts- gericht, Absprachen mit Gerichtsvollziehern/-innen sowie eine enge Zusammenarbeit von Sozialarbeit und Verwaltung notwendig. Sollte der Wohnungserhalt nicht möglich sein, werden die betroffenen Haushalte in- tensiv beraten, unterstützt und beim Räumungstermin begleitet. Bei allen anstehen- den Problemen, wie Einlagerung der Möbel, vorübergehender obdachlosenrechtli- cher Unterbringung und vor allem der weiteren Wohnungssuche wird unsere Hilfe angeboten. Durch die aufsuchenden Sozialarbeit und die Wahrnehmung der Situation vor Ort ist der individuelle Hilfebedarf gut einschätzbar. Bei der weiteren Wohnungssuche hat sich die enge Zusammenarbeit mit der Volkswohnung GmbH sowie unserem Pro- gramm der Wohnraumakquise als sehr hilfreich erwiesen. Die nachfolgenden Statistiken zeigen die hohe Zahl an verhinderten Räumungster- minen sowie die Räumungsgründe und die Haushaltsstrukturen auf: Seit vielen Jahren gelingt es, deutlich mehr als 50 % der Räumungstermine zu verhindern. Mehr denn je sind Mietrückstände – also i. d. R. Überschuldung - der bedeu- tendste Räumungsgrund. Obwohl 2006 bei 83 % der betroffenen Haushalte Mietrückstände der Räu- mungsgrund waren, musste nur in 16 % der Fälle die Räumung durch Über- nahme der Schulden abgewendet werden. In 52 % wurde das Problem durch die Vermittlung einer anderen Wohnung gelöst. Immerhin 32 % der betroffe- nen Haushalte konnten Ihre Notlage aus eigener Kraft abwenden. Bei über 50 % der betroffenen Haushalte handelt es sich um Alleinstehende. Sowohl bei der Prävention als auch bei der Sicherung der Nachhaltigkeit der Hilfen ist deshalb auf diese Gruppe ein besonderes Augenmerk zu richten und auf bedarfsgerechte Angebote zu achten. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 14 Räumungstermine 176 Haushalte (294 Personen) Ohne direkten Kontakt 50 Haushalte (50 Personen) SJB/Fachstelle Wohnungssicherung Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe Zeitraum: 01.01. - 31.12.2006 Unterbringung nach Räumungstermin 28 Haushalte (57 Personen) Abgesetzte Räumungstermine 98 Haushalte (187 Personen) Alleinstehende 51 (51) Alleinerziehende 23 (64) Paare 10 (20) Familien 14 (52) Alleinstehende 15 (15) Alleinerziehende 7 (24) Paare 1 (2) Familien 5 (16) R ä u m u n g s v e r h i n d e r u n g P r o z e n t u a l e V e r t e i l u n g 2 0 0 3 - 2 0 0 6 29 55 16 13 57 30 16 47 37 16 52 32 0 10 20 30 40 50 60 Ü b e r n . M ie tr ü c k s tä n d e W o h n u n g s v e r m ittlu n gS e lb s th ilf e P r o z e n t 2003 2004 2005 2006 R ä u m u n g s g r ü n d e P r o z e n t u a l e V e r t e i l u n g 2 0 0 3 - 2 0 0 6 21 70 9 23 71 6 16 77 7 15 83 2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 M ie t w id r ig e s V e r h a lt e n M ie t r ü c k s t ä n d eS o n s t ig e G r ü n d e P r o z e n t 2003 2004 2005 2006 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 15 Scharnierstelle zur Volkswohnung GmbH Die Scharnierstelle mit der Volkswohnung GmbH wurde ausgeweitet und intensiviert. In monatlichen Gesprächen werden die Wohnungsnotfälle besprochen und Lösun- gen erarbeitet. Eine große Zahl der obdachlosenrechtlich untergebrachten Menschen erhält hierdurch die Chance, wieder eine Wohnung zu erhalten. Zudem stellt die Volkswohnung GmbH für ein Pilotprojekt Wohnungen zur Verfügung. Die Volkswoh- nung GmbH ist der wichtigste Partner bei der Wohnraumversorgung in Karlsruhe für die SJB. 2.2.3 Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe im Kontext Wohnungslosenhilfe Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe ist auf Grund seiner wohnumfeld- und sozial- raumorientierten Arbeitsweise u. a. auch Ansprechpartner für alle Menschen (Allein- stehende, Paare, Familien und Alleinerziehende aus Karlsruhe), die Wohnprobleme haben, sich in ungesicherten Mietverhältnissen befinden, mit Mietzahlungen säumig oder im Rückstand sind, Schwierigkeiten mit Vermietern oder Mitmietern haben. Auch Menschen, die in zu kleinen, für die Familien- oder Lebenssituation unange- messenen Wohnungen leben, wenden sich hierher. Die o. g. Aspekte werden häufig im Zusammenhang mit anderen Beratungsanlässen wie z. B. Trennung, Scheidung oder erzieherische Hilfen für Kinder bekannt und in diesen Kontexten bearbeitet. Un- abhängig davon unterrichtet die Fachstelle Wohnungssicherung den Sozialen Dienst bei allen eingehenden Mitteilungen über drohenden Wohnungsverlust. Nach Eingang dieser Information versucht der zuständige Bezirkssozialarbeiter, um- gehend Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Hier wird ein proaktiver Stil prakti- ziert. Es wird mit allen Mitteln - Anschreiben, Hausbesuche, Telefonate... - versucht, die Klienten zu erreichen. Gelingt dies, findet eine Beratung sowie Klärung, welche Hilfen zur Vermeidung des Wohnungsverlustes erforderlich und möglich sind, statt. In jedem Fall erfolgt eine schriftliche Rückmeldung an die Fachstelle Wohnungssiche- rung mit den Ergebnissen der Bemühungen. Benötigen die Klienten zum Wohnungs- erhalt finanzielle Unterstützung, werden sie an die Fachstelle Wohnungssicherung oder die Anlaufstelle weitervermittelt. H a u s h a lt s s t r u k t u r e n R ä u m u n g s t e r m in e 2 0 0 3 - 2 0 0 6 4 1 ,9 1 6 ,2 1 7 ,1 2 4 ,8 5 0 ,0 2 0 ,0 1 5 ,8 1 4 ,2 5 2 ,3 1 5 ,11 5 ,1 1 7 ,5 5 2 ,4 2 3 ,8 8 ,7 1 5 ,1 0 10 20 30 40 50 60 A lle i n s te h e n d eA lle i n e rzi e h e n d eP a a reF a m i li e n P r o z e n t 20032004 20052006 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 16 Das nachfolgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Fallzahlen im Sozialen Dienst, bei denen die Wohnungssicherung im Vordergrund stand. Fallzahlen der Beratung zur Wohnungssicherung beim Sozialen Dienst (1994 - 2006) Andere oder zusätzliche Bedarfe werden durch entsprechende Beratung, Vermittlung zu anderen Diensten oder die Einleitung von z. B. Erziehungshilfen wie sozialpäda- gogische Familienhilfe, betreutes Wohnen für junge Volljährige oder in das Projekt Wohnen und Arbeiten für junge Menschen abgedeckt. Hauptziel der Beratungen und Hilfen ist immer der Erhalt von angemessenem Wohn- raum und die Integration im sozialen Umfeld der Betroffenen. Dieses Ziel wird auch durch die enge und gute Kooperation mit der Fachstelle und den verschiedenen Leistungserbringern der Wohnungslosenhilfe erreicht. Die inno- vativen Projekte, die in den letzten Jahren installiert wurden, haben mit zur Verbes- serung der Lebenslagen für die Klienten beigetragen. Besondere Erwähnung müs- sen dabei die Projekte finden, die für die Familien und alleinerziehenden Eltern in der Wohnungslosigkeit installiert wurden. In gemeinsamen Fallbesprechungen und Hilfe- konferenzen unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachstelle und dem Sozia- len Dienst wurden die notwendigen Hilfeleistungen geklärt, bei Bedarf um Jugendhil- feleistungen ergänzt und koordiniert. Durch die lösungsorientierte Zusammenarbeit werden die Schwachstellen analysiert, Anpassungen vorgenommen und weiter not- wendige Leistungen gemeinsam besprochen. Im Rahmen der bezirksorientierten Arbeit des Sozialen Dienstes finden u. a. auch regelmäßige Kooperationsgespräche z. B. mit der Beratungsstelle für wohnungslose Frauen und Paare sowie der Frauenpension statt. 2.3 Beseitigung von Obdachlosigkeit Nach dem Baden-Württembergischen Polizeigesetz (wie auch im Ordnungsrecht al- ler Bundesländer) ist die Kommune verpflichtet, auftretende Obdachlosigkeit als Stö- rung der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu beseitigen, sofern den Betroffenen nicht zumutbare Selbsthilfe möglich ist. Dabei spielen die jeweiligen Ursachen der Obdachlosigkeit keine Rolle. In Karlsruhe ist schon seit Jahrzehnten diese eigentlich ordnungsrechtliche Funktion an die SJB delegiert. Außerhalb der regulären Sprech- 565 698 790 823 795 754 795 776 770 734 751 812 770 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1994199519961997199819992000200120022003200420052006 Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 17 zeiten der Fachstelle für Wohnungssicherung werden notwendige Sofortmaßnahmen vom Wohnheim Rüppurrer Str. 23 veranlasst. Soweit nicht unmittelbar Wohnungen zur Verfügung stehen, werden obdachlose Haushalte (und Einzelpersonen) in den städt. Unterkünften und den angemieteten Hotels eingewiesen. Am 31.12.06 befan- den sich in diesen Einrichtungen 333 Personen. Über die langjährige Entwicklung der Zahl der Untergebrachten gibt die folgende Grafik Auskunft: Durch die verschiedenen von der Fachstelle Wohnungssicherung der SJB in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen zur Wohnraumversorgung konnte ein ebenso drastischer Anstieg der Obdachlosenzahlen wie in den Jahren 1988 bis 1993 verhindert werden. Entscheidend für die Zahl der Untergebrachten ist nicht der Zu- fluss in die, sondern der Abfluss aus den Obdachlosenunterkünften. Dies belegt folgende Grafik eindrücklich: Da in Karlsruhe aufgrund der gut organisierten Prävention nur 12 % der unterzubrin- genden Menschen aus Räumungsverfahren kommen (siehe folgende Grafik), ist der Zufluss kaum noch steuerbar. 608 606 610 564 540 550 560 570 580 590 600 610 20052006 U n t e r b r i n g u n g : Z u - u n d A b g ä n g e Z u g ä n g e :A b g ä n g e W o h n u n g s l o s e 1 9 8 7 - 2 0 0 6 ( a m S t i c h t a g 3 1 . 1 2 . U n t e r g e b r a c h t e ) 191 180 279 343 444 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 0 100 200 300 400 500 600 700 8788899091929394959697989900010203040506 J a h r A n z a h l Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 18 Unterbringung: Am 31.12.2006 waren 333 Personen untergebracht Unterbringung wegen.../bzw. vorherige Situation Brandfälle etc. 2,3 % Kündigungen und wohnhaft bei Bekannten 23,9 % nach Therapie 9,7 % ohne festen Wohnsitz 19 % Beziehungskonflikt 10,9 % Einreise Ausland 3,3 % Räumung 13,5 % Rauswurf aus Elternhaus 8,7 % Haftentlassung 8,7 % Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 19 Bei einem Vergleich mit der Unterbringungssituation am 31.12.2003 sind folgende Veränderungen augenfällig: Unterbringungsart: Während 2003 noch die Unterbringung in städtischen Unterkünften mit 77 % die Re- gel war und Hotelunterbringung nur für „Überkapazitäten“ diente, wurden diese Ver- hältnisse inzwischen umgekehrt. Durch Unterbringungsvereinbarungen mit Hotels konnten die Unterbringungskosten erheblich reduziert werden. Die teure Unterhal- tung eigener Gebäude als Obdachlosenunterkunft konnte tendenziell aufgegeben werden. Auch wurde durch die Aufgabe von in ihrer Wirkung kontraproduktiven Großunterkünften zugunsten kleinerer dezentraler Einheiten die Qualität der Unter- bringung verbessert und für Beruhigung in Nachbarschaften gesorgt. Haushaltsstruktur: Der Anteil der Mehrpersonen-Haushalte – und damit der Familien – ging von 28 % auf 12 % zurück. In den letzten Jahren wurden einige familienspezifische Angebote erfolgreich durchgeführt. Erfreulicher Weise ging damit auch der Anteil an Kindern in den Unterkünften von 16 % auf 6 % zurück. U n t e r b r i n g u n g s a r t ( S t a n d 3 1 . 1 2 . 0 3 ) 77% 23% in H e im e nin H o t e ls U n t e r b r i n g u n g s a r t ( S t a n d : 3 1 . 1 2 . 0 6 ) 46% 54% in H e im e nin H o t e ls H a u s h a l t s s t r u k t u r d e r u n t e r g e b r a c h t e n H a u s h a l t e ( S t a n d : 3 1 . 1 2 . 0 3 ) 72% 28% E in P e r s o n e n H a u s h a lt eM e h r - P e r s o n e n - H a u s h a lt e H a u s h a l t s s t r u k t u r d e r u n t e r g e b r a c h t e n H a u s h a l t e ( S t a n d : 3 1 . 1 2 . 0 6 ) 88% 12% E in P e r s o n e n H a u s h a lt eM e h r - P e r s o n e n - H a u s h a lt e Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 20 Frauenanteil: Der Anteil der Frauen an den untergebrachten erwachsenen Personen ist von 35 % auf 30 % zurückgegangen. Dies dürfte auf das gute Ergebnis der Arbeit der Frauen- pension, die 2004 eingerichtet wurde, zurückzuführen sein. Ausländeranteil: Der Ausländeranteil ist von 14 % auf 37 % gestiegen. Zu möglichen Ursachen kann derzeit leider noch keine Aussage getroffen werden. Hier soll die im Sommer 2007 durchzuführende Befragung von Wohnungslosen mehr Aufschluss geben. A u s l ä n d e r a n t e i l d e r u n t e r g e b r a c h t e n W o h n u n g s l o s e n ( S t a n d 3 1 . 1 2 . 0 3 ) 86% 14 % D e u t s c h eA u s l ä n d e r A u s l ä n d e r a n t e i l d e r u n t e r g e b r a c h t e n W o h n u n g s l o s e n ( S t a n d : 3 1 . 1 2 . 0 6 ) 63% 37% D e u t s c h eA u s lä n d e r G e s c h le c h t e r v e r t e ilu n g d e r u n t e r g e b r a c h t e n e r w a c h s e n e n W o h n u n g s lo s e n ( S t a n d 3 1 . 1 2 . 0 3 ) 65% 35% M ä n n l i c hW e i b l i c h G e s c h l e c h t e r v e r t e i l u n g d e r u n t e r g e b r a c h t e n e r w a c h s e n e n W o h n u n g s l o s e n ( S t a n d 3 1 . 1 2 . 0 6 ) 70% 30% M ä n n lic hW e ib lic h Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 21 2.3.1 Unterkünfte Scheffelstr. 37 Die Unterkunft Scheffelstr. 37 verfügt über 47 Plätze. Hier werden Frauen und Fami- lien untergebracht, also grundsätzlich keine alleinstehenden Männer. Bedingt durch die Größe der Unterkunft und die fehlende Betreuung vor Ort kommt es immer wie- der zu Konflikten. Zahlreiche Nachbarschaftsbeschwerden belegen dies. Im Zusam- menhang mit dem für Bewohnerinnen und Besucherinnen des TafF (Tagestreff für Frauen – SOZPÄDAL) im Sommer 2006 durchgeführten Kunstprojekt und der daraus resultierenden Bilderausstellung im 1. OG der Scheffelstrasse wurden die Flure des Gebäudes saniert. Die Bilder blieben als Dauerausstellung vor Ort. Seitdem sind kei- ne Wandschmierereien oder Beschädigungen mehr vorgekommen. In Verfolgung des Zieles, bis 2010 die unbetreuten Obdachlosenunterkünfte aufzulösen, hat der Sozialausschuss beschlossen, ein Stockwerk SOZPÄDAL zur Verfügung zu stellen und so in den restlichen Räumen betreute Angebote zu schaffen. Da die dafür benö- tigten Mittel wohl erst im Haushalt 2009/2010 eingestellt werden, wird sich die Um- setzung dieses Vorhabens noch etwas verzögern. Gartenstr. 9 Diese Unterkunft verfügt über 31 Plätze, die hauptsächlich mit Familien belegt sind. Die seinerzeit bei der Einrichtung der Unterkunft von der Nachbarschaft befürchteten Probleme sind nicht eingetreten. Von diesem Haus gehen keine Störungen für die Nachbarschaft aus. Es ist zu überlegen, ob den Bewohnern dieser Unterkunft dort ein dauerhaftes Wohnen durch Mietvertrag ermöglicht wird, statt sie zu Umzügen zu veranlassen. So könnte auch diese unbetreute Unterkunft aufgegeben werden. Sonstige Einige kleinere Gebäude dienen derzeit noch als dezentrale Unterkunft für jeweils wenige Personen. Darunter ein Anwesen, das die Gebäudewirtschaft zur provisori- schen Unterbringung eines extrem verhaltensauffälligen psychisch kranken Mannes zur Verfügung gestellt hat. Die Zwischennutzung aktuell nicht benötigter städtischer Gebäude könnte der Fach- stelle Wohnungssicherung kostengünstige Kapazitätsressourcen für die dezentrale vorübergehende Unterbringung verschaffen. 2.3.2 Unterbringung in Hotels Um die notwendige vorübergehende Unterbringung in kleinen dezentralen Einheiten zu ermöglichen und dabei flexibel in der vorgehaltenen Raumkapazität sein zu kön- nen, wurden mit einer Reihe von Hotels Belegungsverträge geschlossen. Diese sind über das ganze Stadtgebiet verteilt und haben unterschiedliche Standards. So ist aber auch eine der individuellen Situation gerecht werdende Unterbringung möglich. Gegenwärtig verfügt die Fachstelle Wohnungssicherung über ca. 170 Plätze in 7 Ho- tels. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 22 2.3.3 Unterbringungen mit Betreuungsangebot vor Ort 2.3.3.1 Wohnheim Rüppurrer Str.23 Seit dem letzten Bericht erfolgte eine stufenweise Reduzierung auf 50 Plätze, die Ende 2006 abgeschlossen wurde. Damit hat das Wohnheim nur noch Einzelzimmer. Dies sorgt für eine erhebliche Konfliktminderung und wirkt sich positiv auf die unmit- telbare Nachbarschaft aus. Die verbesserte Unterbringungssituation zeigt sich auch dahingehend, dass ein größerer Anteil der allein stehenden wohnungslosen Männer bereit ist, ihre Situation zu verändern und an der Änderung aktiv mitzuarbeiten. So ist der Anteil der Männer, die nach unbekannt abgegangen sind, von 61 % in 1998 auf 26,7 % in 2005 zurückgegangen. Leider ist die Wohnraumsituation in Karlsruhe weiter schwierig, was sich in der gerin- gen Zahl der Wohnungsvermittlung niederschlägt. Dies gelang in den vergangenen Jahren: 2002 bei 23, 2003 bei 15, 2004 bei 27, 2005 bei 19 und 2006 bei 17 Männern. Die Reduzierung der Plätze im Wohnheim machte es möglich, dass die Sozialarbei- ter des Wohnheims neue Konzepte ausprobieren konnten. Schwerpunktmäßig sind hier zwei Projekte zu nennen: 1. Lotsen aus der Wohnungslosigkeit: Hier haben die Sozialarbeiter/-innen des Wohnheims schon seit 2004 das Pilotpro- jekt zusätzlich zu ihrer originären Aufgabe durchgeführt. Die dabei gewonnenen Er- kenntnisse bewogen den Sozialausschuss zur deutlichen Ausweitung und Beauftra- gung freier Träger (siehe Kapitel „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“). 2. Pilotprojekt im Rahmen von LOS (Lokales Kapital für soziale Zwecke) Gefördert wurde dieses Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds: LOS - Lokales Kapital für Soziale Zwecke. Wesentliche Projektziele waren die Beseitigung von Wohnungslosigkeit, der Abbau von Beschäftigungshemmnissen und die Integra- tion benachteiligter Personengruppen in den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung der Ziele und der daraus resultierenden Sozialarbeit mit alleinstehenden Wohnungslosen soll- te durch den Einsatz von Lotsen erreicht werden. Hierzu wurde eine Gruppe von 8 alleinstehenden Männern, die obdachlosenrechtlich in einer Pension untergebracht waren, ausgewählt und in ein Projekt zur beruflichen Integration und Wohnraumbe- schaffung eingebunden. Am Ende des Projektes stand der Bezug von Wohnraum, den sie zuvor unter fachlicher Anleitung selbst renoviert hatten. Der Projektverlauf von September `05 bis März 2006 war gekennzeichnet durch in- tensive Beratungsgespräche sowie erlebnispädagogische Maßnahmen, die das Selbstbewusstsein der betroffenen Personen stärkten und ihre Selbsthilfepotentiale aufdeckten. Hier wäre stellvertretend als eine der durchgeführten erlebnis- pädagogischen Maßnahmen das „Grenzerlebnisse-Sammeln“ im Klettergarten „Gate„ in Ettlingen zu nennen. Ein weiterer wichtiger Teil dieses Projektes war der Bau ei- nes Bootsteges unter fachlicher Anleitung eines Arbeitserziehers im Rheinhafen Karlsruhe. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 23 Vier Teilnehmer dieses Projektes hatten dann die Möglichkeit, eine Vierzimmerwoh- nung zu renovieren und sie anschließend selbst zu beziehen. Waren alle vier Perso- nen zu Beginn des Projektes arbeits- und wohnungslos, so haben sich ihre Perspek- tiven doch erheblich verbessert: Ein Teilnehmer macht jetzt eine Ausbildung, einer hat eine feste Anstellung in Aussicht, und ein weiterer wird im Januar seine Grund- ausbildung bei der Bundeswehr absolvieren. 2.3.3.2 Frauenpension (SOZPÄDAL) Die Frauenpension „Unter den Linden“ hält 16 Plätze in 16 Zimmern für alleinstehen- de Frauen und deren Kinder während der Zeit ihrer obdachlosenrechtlichen Unter- bringung vor. In Absprache mit der Beratungsstelle für Frauen und der Fachstelle W der Sozial- und Jugendbehörde erfolgt die obdachlosenrechtliche Einweisung. Die Bewohnerinnen werden von zwei Sozialarbeiterinnen, die sich 1,5 Sozialarbei- terstellen teilen, in allen mit der Wohnungslosigkeit verbundenen Lebensbereichen beratend begleitet, bzw. an spezifische Beratungsstellen sowie an den TafF mit sei- nem Beschäftigungsprojekt vermittelt. Das Konzept der Frauenpension sieht Hilfen zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten vor und leitet nachhaltige Hilfeprozes- se ein. Dies wird durch eine gemeinsame Hilfeplanung schriftlich fixiert. Daneben bestehen weitere pädagogische Angebote; das wöchentliche gemeinsame Frühstück, das wöchentliche gemeinsame Kochen und die wöchentliche Hausbe- sprechung. In den Jahren 2005/2006 konnten 60 Frauen (davon 15 Frauen mit insgesamt 21 Kindern) wieder aus der Frauenpension ausziehen und die dortige Betreuung been- den. 75 % dieser Frauen konnten dabei die Ziele des Hilfeplanes erreichen. Im Ein- zelnen stellt sich dies folgendermaßen dar: 27 Frauen bekamen Wohnraum von privaten Vermietern oder Wohnbaugesellschaf- ten, 10 Frauen erhielten Wohnraum von SOZPÄDAL, Projekt BOW, 6 Frauen wurden aufgrund gesundheitlicher oder altersbedingter Probleme in die für sie geeignete sta- tionäre Wohnform vermittelt, und 2 Frauen wurden in stationäre Langzeittherapien aufgenommen. Seit ihrem Bestehen (April 2004) ist die Frauenpension durchgehend voll belegt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug im Zeitraum 2005/2006 6 Monate. 2005/2006 haben insgesamt 33 Frauen Anschlusshilfen in Anspruch genommen, z.B. 18 Frauen Betreutes Wohnen bei Bezug einer Wohnung. Die Nachhaltigkeit des in der Frauenpension begonnenen Hilfeprozesses konnte somit sichergestellt wer- den. Diese Zahlen zeigen, dass das Konzept Frauenpension als positives und erfolgrei- ches Modell für eine betreute Unterbringung von wohnungslosen Frauen (aber auch Männern) gesehen werden kann. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 24 Trotz der zunehmend komplexen Problemlagen der Bewohnerinnen, ihrer heteroge- nen Zusammensetzung und der vielschichtigen Aufgabenstellungen, insbesondere bei der steigenden Anzahl sehr junger Frauen, Frauen mit psychischen Erkrankun- gen und Frauen mit starker Suchtproblematik, ist die Aufenthaltsdauer in der Frau- enpension im Durchschnitt kurz geblieben. Die begrenzte Verfügbarkeit preiswerten Wohnraumes und die verstärkte Ablehnung privater Vermieter, Wohnraum an ALG II Empfängerinnen zu vermieten, stellen eine zusätzliche Schwierigkeit dar, die sich auch in der Aufenthaltsdauer widerspiegeln kann. 2.3.3.3 Übergangswohngruppe Kriegsstr. 88 Die Übergangswohngruppe nutzten im Jahre 2006 insgesamt 16 Männer. Davon fanden 7 eine eigene Wohnung; 4 bekamen über SOZPÄDAL ein eigenes Zimmer; 1 Bewohner wurde in das Wohnheim Rüppurrer Str. 23 vermittelt und 4 Bewohner ha- ben Karlsruhe nach unbekannt verlassen. Im Gegensatz zum letzten Sachstandsbericht hat sich die durchschnittliche Verweil- dauer von 3 Monaten und 12 Tagen auf 6 Monate erhöht. Ein Grund für diese Ent- wicklung liegt in der mangelhaften Personalausstattung der Beratungsstelle bei gleichzeitiger Aufgabenerweiterung und die damit verbundene fehlende Zeit für in- tensivere Betreuung der Bewohner. Prinzipiell jedoch bleibt die Übergangswohn- gruppe K 88 mit dem bestehenden klaren Konzept erfolgreich. 2.3.3.4 Wohngruppe Adlerstr. 33 (Heimstiftung) Die Wohngruppe Adlerstrasse bietet Hilfe gem. §§ 67 ff SGB XII an, also Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Diese müssen von gravierender Art sein, also deutlich über allgemeine Lebensschwierigkeiten, wie sie im Leben ei- nes jeden Menschen eintreten können, hinausgehen und allein, d. h. ohne intensive Hilfe vom Hilfesuchenden nicht bewältigt werden können (z. B. Sucht, Haftentlas- sung, Perspektivlosigkeit, Arbeitslosigkeit, ohne Ausbildung, ohne Schulabschluss, Schulden, Überforderungs- und Krisensituationen...). Das Hilfeangebot ist zeitlich befristet und erfolgsorientiert (Hilfeplanung). Es stehen 19 Plätze in 4 Stockwerken und 2 Wohnungen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Anschluss an diese Hilfe in das Betreute Wohnen (eigene Wohnung oder Wohnung von der Heimstiftung angemie- tet) zu wechseln. Für die pädagogische Betreuung stehen 2 sozialpädagogische Fachkräfte plus Leitung (0,5) und ein Zivi zur Verfügung. Es können Männer, Frauen, Paare und begrenzt Menschen mit Hund aufgenommen werden. Ziel der Hilfe ist, den Bewohner/-innen mit ihrer individuell unterschiedlichen Kombi- nation von Problemen die jeweils individuell notwendige Hilfe zur Selbsthilfe und Un- terstützung zu bieten, die sie befähigt, ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden, so dass sie nach Beendigung der Maßnahme in der Lage sind, eine selbständige, eigenverantwortliche Lebensführung, möglichst in einer eigenen Woh- nung, zu realisieren. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 25 Die sehr intensive pädagogische Arbeit ist dabei so ausgerichtet, dass sie den unter- schiedlichsten Persönlichkeiten gerecht wird und die persönlichen, intellektuellen, emotionalen und gesundheitlichen Möglichkeiten, Ziele und Wünsche des Einzelnen im Vordergrund sieht. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Motivation zur Veränderung der eigenen Si- tuation, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Bereitschaft, in friedlicher Koexis- tenz mit den Mitbewohnern zu leben und die Regeln des Hauses anzuerkennen. Die wichtigsten Hilfebereiche sind:  Unterkunft und Sicherstellung der Verpflegung;  Materielle Existenzsicherung;  Hilfe bei der Erledigung formaler Grundlagen;  Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens;  Zielfindung, Entwicklung von Perspektiven, auch im beruflichen/schul. Bereich;  Integration in den Arbeitsprozess;  Beratung und Hilfe in allen psychosozialen Problembereichen;  Hilfe bei der Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Versorgung;  Schuldenregulierung;  Freizeitgestaltung;  Hilfe bei der Wohnungssuche;  Nachbetreuung. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 40 Menschen betreut, 22 zogen im Laufe des Jah- res aus. Davon konnten 11 in eigenen Wohnraum und 1 in Entgiftung/Therapie ver- mittelt werden. Das Durchschnittsalter lag bei 25,8 Jahren. Zwei unserer ganz jungen Bewohner/-innen verstarben im Alter von 21 und 19 Jahren. Neu begonnen wurde im Februar 2006 mit dem Betreuten Wohnen für Personen, welche die stationäre Hilfe erfolgreich durchlaufen haben, aber noch weiterhin Unter- stützung benötigen. Es wurde entsprechend Wohnraum zur Verfügung gestellt, und es konnten zeitweise bis zu 11 Personen versorgt werden. 2.4 Wohnungsbeschaffung 2.4.1 Wohnraumakquise Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum ist in Karlsruhe angestiegen. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass es für den Personenkreis der Wohnungsnotfälle kaum möglich ist, kurzfristig eine neue Wohnung zu finden. Auch wenden sich immer mehr Menschen, die bislang keinen Kontakt zur Wohnungslosenhilfe hatten, an die Fachstelle. Selbst mit intensiver Unterstützung sind die Wohnungsbewerbungen oft erst nach sechs bis zwölf Monaten erfolgreich. Trotz dieser anhaltenden Entwicklung ist es der Stadt Karlsruhe gelungen, einen drastischen Anstieg der Anzahl der obdachlosenrechtlich untergebrachten Personen seit 2003 zu verhindern. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 26 Der Anstieg konnte unter anderem durch Wohnungsangebote der Volkswohnung GmbH (in den Jahren 2005 und 2006 vergab die Volkswohnung GmbH 76 Wohnun- gen an 145 Personen, die bereits obdachlosenrechtlich untergebracht waren) sowie durch das Programm Wohnraumakquise durch Kooperation verhindert werden. Wohnraumakquise durch Kooperation Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat im Doppelhaushalt 2005/2006 erstmals je Haushaltsjahr 250.000,00 Euro für die Wohnraumakquise zur Verfügung gestellt. Damit war es möglich, das ursprüngliche Pilotprojekt „Wohnraumakquise durch Ko- operation“ als festes Programm fortzusetzen: Vermieter/-innen stellen der Stadt Karlsruhe leer stehende sanierungsbedürftige Wohnungen zur Verfügung. Die Stadt finanziert Bau- und Sanierungstrupps, die als Kooperation mit freien und gewerblichen Trägern entstehen. In den Trupps erhalten sozial Benachteiligte Arbeit. Wenn möglich, beteiligen sich die künftigen Bewohner/- innen daran. Die Arbeit wird vom Fachpersonal des Trägers angeleitet. Im Gegenzug erhält die Stadt Karlsruhe ein Belegungsrecht für 10 Jahre zu einem Mietzins auf Arbeitslosengeld 2-Niveau. Der/die Vermieter/-in übernimmt selbst einen Teil der Investitionen (insbesondere Gas, Wasser, Strom) und beauftragt Handwer- ker. Die Bewohner/-innen werden von Sozialarbeiter/-innen ausgesucht und bei Bedarf auch nach Einzug in der Wohnung betreut. Im ersten Jahr wird lediglich eine Nut- zungsvereinbarung geschlossen. Treten keine schwerwiegenden Probleme auf, schließt der/die Vermieter/-in nach einem Jahr direkt mit den Bewohnern einen Miet- vertrag ab. Ergebnis des Programms Im Rahmen dieses Programms konnten seit dem Pilotprojekt 89 Wohnungen akqui- riert werden. Für 55 Wohnungen konnten wir über Sanierungsmaßnahmen ein Be- legrecht erhalten. Zusätzlich konnten wir 34 Wohnungen zur Belegung erhalten, in- dem wir den Vermietern eine Mietausfallgarantie für einen begrenzten Zeitraum (bis zu 6 Jahren) angeboten haben. 50 Wohnungen sind mit Familien (zwischen 2 und 9 Köpfen) belegt, der Rest mit Einzelpersonen oder Wohngemeinschaften. Die Wohnungen ermöglichen eine dezentrale Versorgung der Betroffenen. Zum ei- nen handelt es sich immer um kleinere Objekte, so dass in keinem Haus unbetreut mehrere ehemals obdachlose Partien einziehen, zum anderen sind die Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt. So konnten in folgenden Stadtteilen Wohnun- gen akquiriert werden: Daxlanden, Innenstadt, Mühlburg, Oststadt, Rheinstrandsiedlung, Südstadt, Süd- weststadt, Weststadt, Oberreut, Durlach, Wolfartsweier, Stupferich, Grünwettersbach und Rüppurr. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 27 Als Vertragspartner konnten zwölf private Vermieter gefunden werden, mit denen Kooperationen über Belegungsrechte von einer Ein-Zimmer-Wohnung bis hin zur regelmäßigen Wohnungsvermittlung in unterschiedlichster Größe vereinbart werden. Partner für die Sanierungstrupps sind die AWO Karlsruhe, SOZPÄDAL e.V., die Ar- beitsförderungsbetriebe sowie die Firma Wohnen Aktiv GmbH. SOZPÄDAL zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur als Sanierungsträger auftreten, sondern immer die Wohnungen selbst akquirieren und selbst als Vermieter auftreten. Auch die AWO hat im vergangenen Jahr erfolgreich begonnen, Wohnungen zu akquirieren. Im Jahr 2005 wurden trotz des späten Projektbeginns im Mai von den eingestellten 250.000,00 Euro 233.132,99 Euro verbraucht. Im Jahr 2006 wurde der Ansatz von 250.000 Euro vollständig verausgabt. Vertragsvarianten Das Wohnraumförderungsgesetz ermöglicht uns, mit den Vermietern individuelle Vereinbarungen zu schließen, so dass neben der ursprünglichen Kooperationsver- einbarung mit Vermieter und Träger inzwischen auch andere Vertragsformen zur Wohnraumakquise gefunden werden. Da der Pool an freien und gewerblichen Trägern, die Sanierungsprojekte durchfüh- ren, noch begrenzt ist und deren Kapazitäten nicht immer identisch mit den geplan- ten Sanierungsvorhaben sind, wurden in zwei Einzelfällen Belegrechte erworben, indem ein einmaliger Sanierungszuschuss an den Vermieter gezahlt wurde. In zwei weiteren Fällen wurden Belegrechte für ursprünglich zu teure Wohnungen erworben, indem eine Einmalzahlung zum Ausgleich der Mietdifferenz geleistet wur- de, so dass der Vermieter bereit war, für die nächsten zehn Jahren innerhalb der Grenzen der sozialhilferechtlich angemessenen Mieten zu vermieten. Belegrechte und Mietausfallgarantie Da Vermieter eine Sicherheit für ihre Mietzahlungen wünschen, werden die Instru- mente Mietausfallgarantie und Belegungsvereinbarung vermehrt auch von Vermie- tern nachgefragt, deren Wohnungen keinen Sanierungsbedarf haben und bezugsfer- tig sind. Die Betreuung der vorhandenen Nutzungsverhältnisse ist sehr zeitintensiv. Sie gibt den Vermietern jedoch Sicherheit und ermöglicht einen nachhaltigen Erfolg der Wohnraumakquise. Von den eingegangen Nutzungsverhältnissen konnten bis Ende 2006 zwölf in reguläre Mietverhältnisse umgewandelt werden. Bislang mussten trotz Mietausfallgarantie noch keine Mietrückstände bei den neu entstandenen Miet- verhältnissen ausgeglichen werden. Es ist jedoch in den Folgejahren in Einzelfällen mit solchen Kosten zu rechnen. Für alle Wohnungen, die die Fachstelle im Rahmen unseres Programms erhalten hat, konnten Belegrechte für 10 Jahre erlangt werden. Da zu erwarten ist, dass es zu Mieterwechseln kommen wird, wurde hierdurch ein wachsender Wohnungspool ge- schaffen. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 28 Prognose Laut einer Bevölkerungsprognose der Bertelsmann-Stiftung ist in Karlsruhe von 2003 bis 2020 mit einem Bevölkerungswachstum von ca. 2,2 % zu rechnen. Dem gegen- über steht eine viel zu geringe Anzahl an Neubauten. EU-weit steht Deutschland im Vergleich an vorletzter Stelle mit der Anzahl der Neubauten (2,7 Wohnungen je 1.000 Einwohner), in Karlsruhe beläuft sich dieser Wert sogar nur auf 2,2 Wohnun- gen je 1.000 Einwohner. Daher ist auch in den nächsten Jahren mit einer weiteren Verknappung am Wohnungsmarkt, insbesondere im preiswerten Segment zu rech- nen. Da kurzfristig kein ausreichender Neubau möglich ist, muss die Akquise leer stehen- den Wohnraumes fortgesetzt und intensiviert werden. Es müssen weitere Kooperati- onspartner sowohl als Vermieter wie auch als Sanierungsträger gefunden werden. Neben dem leer stehenden Wohnraum ist zu prüfen, ob der große Leerstand im Be- reich der Büroräume für Wohnzwecke genutzt werden kann. Denkbar wäre hier ein fester Sanierungszuschuss für Vermieter zum Einbau eines Bades. 2.4.2 Nutzungsverhältnisse Wohnungslose sowie von Wohnungsnot bedrohte Menschen haben in Zeiten eines zunehmenden Engpasses im preiswerten Wohnsegment Schwierigkeiten, ohne Hilfe eigenen Wohnraum zu finden. Dem gegenüber stehen Vermieter/-innen, die über zum Teil leer stehende Wohnun- gen verfügen. Negative Erfahrungen aus früheren Mietverhältnissen verhindern oft die Bereitschaft zu einer erneuten Vermietung: Viel Aufwand bei der Mieterauswahl, Mietrückstände, Probleme im Mietverhältnis wegen mietwidrigem Verhalten, hohe Kosten für Räumungsklagen und Wohnungsräumungen sowie anschließende Reno- vierungsarbeiten. Beklagt wird ebenso oft ein fehlender Ansprechpartner in den Äm- tern. Die Fachstelle Wohnungssicherung hat in den vergangenen zwei Jahren intensiv das Instrument des Nutzungsverhältnisses genutzt, um die Probleme der Wohnungsge- ber zu reduzieren und langfristig wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versor- gen. Sie bietet den Vermietern/-innen an, nicht sofort einen Mietvertrag mit den künf- tigen Bewohnern/-innen, sondern zunächst eine Belegungsvereinbarung mit der Stadt Karlsruhe abzuschließen. Jede Wohnung wird vor der Belegung von ei- ner/einem Sozialarbeiter/-in besichtigt, um so die passenden Bewohner aussuchen zu können. Diese werden von der Stadt Karlsruhe obdachlosenrechtlich eingewie- sen. Bei Problemen im Mietverhältnis kann umgehend – ohne Kosten des/der Ver- mieters/-in – eine Umsetzung erfolgen. Bislang war dies nur einmal notwendig. So- fern eine Betreuung notwendig ist, wird diese über eine feste Ansprechpartnerin bei der Fachstelle Wohnungssicherung organisiert. Auch für Fragen zur Mietzahlung ha- ben die Vermieter/-innen eine feste Ansprechpartnerin, unabhängig von den Ein- kommensverhältnissen der Bewohner/-innen. Wenn nach einem Jahr keine größeren Probleme aufgetreten sind, schließt der Wohnungsgeber einen direkten Mietvertrag mit den Bewohnern/-innen. Falls not- wendig, wird die Dauer des Nutzungsverhältnisses verlängert. Auch im normalen Mietverhältnis stehen die Ansprechpartnerinnen der Fachstelle zur Verfügung. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 29 Dieses Angebot für Vermieter/-innen wird stark nachgefragt. Zum 31.12.2006 be- standen 34 Nutzungsverhältnisse mit 99 Personen. 12 Haushalte mit 49 Personen konnten im Jahr 2006 nach Beendigung eines Nutzungsverhältnisses wieder einen Mietvertrag erhalten. 2.5 Sozialleistungen 2.5.1 Wohnungslosenhilfe in Zeiten von „Hartz IV“ Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 01.01.2005 hatte auch Auswirkungen auf die Wohnungslosenhilfe. Die Arbeitsfähigkeit im Sinne des Sozial- gesetzbuches II (SGB II) ist nicht abhängig von der Wohnsituation der Betroffenen. 80 % der Leistungsbezieher/-innen bei der Fachstelle Wohnungssicherung erhalten daher seit 01.01.2005 Leistungen nach dem SGB II. Zum 31.12.2006 wurden 462 Bedarfsgemeinschaften von der Fachstelle betreut. Diese Zahl ist deutlich höher als die Anzahl der obdachlosenrechtlich untergebrach- ten Personen, da die Fachstelle auch für die Leistungsgewährung nach SGB II für Menschen zuständig ist, die in Nutzungsverhältnissen oder im Betreuten Wohnen für ehemals Wohnungslose leben, sowie für den Personenkreis, der über keinen festen Wohnsitz verfügt. Allgemeine Auswirkungen Aufgrund von Einkommensminderungen, Regelungen der Miethöhe für ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher/-innen sowie verschärften Sanktionsmöglichkeiten haben die neuen gesetzlichen Regelungen für Langzeitarbeitslose größere Risiken zum Entstehen von Mietrückständen mit sich gebracht. Die Angemessenheitsregelung der Miethöhen führt zu einer verstärkten Nachfrage nach preiswertem Wohnraum. Strikte Sanktionsbestimmungen des SGB II erlauben auch Reduzierungen der Unterkunfts- kosten bis hin zur vollständigen Einstellung der Leistungen. Dies ist eine gesetzliche Benachteiligung der Arbeitsuchenden, denn nach dem SGB XII können Mieten selbst für Inhaftierte für einen begrenzten Zeitraum getragen werden. Bislang wurde mit den Sanktionen noch zurückhaltend umgegangen. Die Auswirkungen der verschärften Regelungen, die erst im Jahr 2006 in Kraft getreten sind, bleiben abzuwarten. Miethöhe/Umzugsaufforderungen Bei der Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten wurden die örtlichen Ge- gebenheiten in Karlsruhe berücksichtigt, so dass seit 01.01.2006 in Karlsruhe für So- zialleistungsbezieher/-innen folgende Mietobergrenzen gelten: Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 30 Grundmiete Nebenkosten Heizung Gesamt 1 Person bis 45 qm 265,50 Euro 49,50 Euro 36,00 Euro 351,00 Euro 2 Personen bis 60 qm 354,00 Euro 66,00 Euro 48,00 Euro 468,00 Euro 3 Personen bis 75 qm 442,50 Euro 82,50 Euro 60,00 Euro 585,00 Euro 4 Personen bis 90 qm 531,00 Euro 99,00 Euro 72,00 Euro 702,00 Euro 5 Personen bis 105 qm 619,50 Euro 115,50 Euro 84,00 Euro 819,00 Euro Die Kosten für die Heizung erhöhen sich ggf. um den Grundpreis für Gas oder Fern- wärme bei den Stadtwerken. In Karlsruhe erhielten zum 31.12.2006 insgesamt 11.095 Bedarfsgemeinschaften - mit zusammen 20137 Personen - Arbeitslosengeld 2. Bei ca. 200 hiervon sind die Mietobergrenzen überschritten. Vor einer Entscheidung über eine Aufforderung zum Umzug ist in jedem Einzelfall zu prüfen, in welchem Verhältnis die zu hohe Miete zu den Folgekosten eines Umzuges (Doppelmieten, Kaution, Umzugskosten, Renovie- rung etc.) stehen und inwieweit individuelle Gründe für den Wohnungserhalt spre- chen. Insbesondere bei Familien erfolgt vor der Entscheidung eine Rücksprache der ARGE mit der Fachstelle Wohnungssicherung. Bis Ende 2006 wurden 200 Haushalte zum Wohnungswechsel aufgefordert, tatsächlich die Wohnung gewechselt haben 40. Wohnungslos wurde aus diesem Grund bislang niemand. Mietrückstandsausgleich/Mietsicherungen Die Entscheidung über den Mietrückstandsausgleich wurde von der ARGE an die Fachstelle Wohnungssicherung übertragen. Hierdurch konnten trotz Gesetzesände- rungen einheitliche Entscheidungen für die Betroffenen sichergestellt werden (siehe Kapitel „Prävention“). In vielen Fällen wird die Möglichkeit genutzt, die Mietzahlung direkt vom Jobcenter an den Vermieter zu leisten. Oft beantragen die Leistungsbezieher/-innen selbst die- se Zahlweise. Sind Mietzahlungsprobleme bekannt, erfolgt grundsätzlich die Zahlung direkt an den/die Vermieter/-in. Wohnungsanmietung Die Kosten, die bei einer Wohnungsanmietung entstehen, können bei vorheriger Zu- sage des Jobcenters übernommen werden. Wohnungswechseln wird zugestimmt, wenn diese notwendig sind und sich die neuen Mieten innerhalb der Mietobergren- zen befinden. Bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird einer Anmie- tung eigenen Wohnraums nur zugestimmt, wenn schwerwiegende persönliche Gründe gegen ein Verbleiben im elterlichen Haushalt sprechen. Damit hierdurch kei- ne Obdachlosigkeit entsteht, werden in jedem Fall die Eltern befragt und Stellung- nahmen der zuständigen Sozialarbeiter/-innen eingeholt. Jugendlichen, die eine Heimkarriere hinter sich haben oder bereits längere Zeit auf der Straße gelebt haben, wird immer eine Wohnungsanmietung ermöglicht. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 31 Arbeitsvermittlung In der Fachstelle Wohnungssicherung arbeitet eine Arbeitsvermittlerin/persönliche Ansprechpartnerin (PAP), die nur für diesen Personenkreis zuständig ist. Anfang 2007 wird dieser Bereich auf 1,5 Stellen aufgestockt. Doch auch dann ist eine voll- ständige Betreuung aller Bedarfsgemeinschaften der Fachstelle noch nicht möglich. Notwendig wären drei Stellen. Entgegen der ursprünglichen Einschätzung zeigt sich, dass gerade auch Menschen mit Wohnungsproblemen Hilfen zur Eingliederung in Arbeit benötigen und auch ein- fordern. Arbeitsmaßnahmen stärken die Kompetenzen der Betroffenen und ermögli- chen ihnen somit bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt. So konnten bis Ende 2006 eine Vielzahl Wohnungsloser in Arbeitsmaßnahmen vermittelt werden und ver- einzelt sogar in den ersten Arbeitsmarkt. Besonders groß ist die Nachfrage nach Arbeitsgelegenheiten (1,00/2,00- Euro-Jobs), die sich als ein wichtiges und für diesen Personenkreis passendes Instrument der Arbeitserprobung herausgestellt haben. Dennoch sind selbst die Anforderungen einer Arbeitsgelegenheit für einen Teil der wohnungslosen Leistungsbezieher/-innen zu hoch, so dass zur Stabilisierung Maß- nahmen zur Tagesstrukturierung benötigt werden. Hilfen in besonderen Lebenslagen Gleich nach Einführung der neuen Gesetze konnte geklärt werden, dass Hilfen nach § 67 SGB XII auch Bezieher/-innen von SGB II-Leistungen offen stehen, da diese Hilfen in der Regel umfassender sind als die Hauptaufgabe des SGB II. Zum 01.08.2006 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die dazu führte, dass Men- schen in stationären Einrichtungen keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II mehr haben und somit über keinen Anspruch auf Arbeitsmaßnahmen mehr verfügen. Hiervon ist auch die Adlerstr. 33 betroffen, bei der es sich um eine statio- näre Einrichtung der Wohnungslosenhilfe handelt, deren Bewohner/-innen jedoch alle dem Personenkreis des SGB II zuzuordnen sind. Derzeit werden noch Wege (zum Beispiel eine Ambulantisierung der Hilfe) gesucht, um diese wertvolle Hilfe fort- setzen zu können. 2.5.2 Leistungsbereich SGB XII Zum 01.01.2005 trat das SGB XII in Kraft und löste gleichzeitig das bis dahin gültige Bundessozialhilfegesetz ab. Die Leistungen nach diesem neuen Gesetz werden für die Anspruchsberechtigten von der Fachstelle Wohnungssicherung gewährt. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 32 Dies sind im Einzelnen:  Grundsicherung für Erwerbsgeminderte auf Dauer und im Alter;  Hilfe zum Lebensunterhalt;  Krankenhilfe ambulant und stationär;  Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten;  Tagessätze an Durchwanderer. Die Mitarbeiterinnen nehmen gleichzeitig die Funktion der Anlaufstelle für SGB II- Berechtigte wahr. Sie wirken bei der Erstellung von Hilfeplänen mit und sind für die Bewilligung und finanzielle Abwicklung des Betreuten Wohnens zuständig. Im Laufe des Jahres 2006 wurde dieser Bereich vom SGB II-Leistungsbereich abge- trennt um eine effektive und individuelle Bearbeitung der Leistungsfälle zu gewähr- leisten. Die Fallzahl beträgt 146 zum Stand 17.11.2006. 2.6 Persönliche Hilfen in Wohnraum 2.6.1 SOZPÄDAL: Betreutes Wohnen SOZPÄDAL bietet verschiedene Hilfen im Rahmen der Hilfe nach §§ 67/68 SGB XII an: I - Betreute Wohnformen II - Frauenpension III - TafF , Tagestreff für Frauen in Wohnungsnot mit Arbeiten und Qualifizieren IV - Fachberatungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot Die Finanzierung dieser Hilfen wird durch Einzelfallpauschalen im Rahmen des SGB XII geleistet. Ausnahmen bilden bisher der TafF und das Begleitete Wohnen, die immer noch im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Karlsruhe bezu- schusst werden, obwohl sie sich als fachlich fundierte, erfolgreiche Hilfen der Woh- nungslosenhilfe erwiesen haben. Wohnungslosenhilfe bei SOZPÄDAL: - ist lebenslagenorientiert, - hat einen niedrigschwelligen Zugang, - hält ein differenziertes Wohnungs- und Betreuungsangebot vor, Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 33 - ist nachhaltig und auf Wohnungssicherung konzipiert, - bevorzugt dezentrale Lösungen, - ist für Frauen frauenspezifisch ausgerichtet. SOZPÄDAL hat seit 2005 die Akquise von Wohnraum mit städtischen Zuschüssen nochmals verstärken können und ist mit seinem „Bautrupp“ in der Sanierung dieses Wohnraums aktiv. Einsteigen werden wir in die Lotsenarbeit, die wir 2004 bereits in einem L.O.S. Pro- jekt erproben konnten. Betreute Wohnformen für alleinstehende wohnungslose Frauen und Männer in Einzelfällen: Paare, Alleinerziehende mit Kindern, Familien. Begleitetes Wohnen bis 120 Betreute Betreutes Wohnen 35 Betreute, weitere nach Bedarf Betreutes Wohnen für Behinderte 10 - 15 Betreute Betreutes Wohnen für Behinderte- Sonderprogramm psychisch Kranke 5 - 10 Betreute Die Zielgruppe von „Bürgern/-innen ohne Wohnung” sind Personen,  die akut von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind,  mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wie sie der § 67 SGB XII definiert,  die planmäßige und kontinuierliche Beratung und Unterstützung im Wohnen und in damit verbundenen Lebensbereichen benötigen,  die diese besondere Lebenslage aus eigener Kraft nicht überwinden können,  die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können,  und bei der Fachstelle Wohnungssicherung gemeldet sind. Das Betreute Wohnen ist eine zeitlich befristete Hilfeform für 35 - 40 Frauen und Männer (12 Monate mit der Verlängerungsmöglichkeit auf 18 Monate) und wird in Wohnungen angeboten, die SOZPÄDAL als Hauptmieter zur Verfügung stellt, wie auch in Wohnraum, den die Betreuten eigenständig angemietet haben. Betreutes Wohnen kann auch eingesetzt werden, wenn ein Wohnungsverlust droht und die Wohnung durch den Einsatz von Betreutem Wohnen erhalten werden kann. Dies setzt die entsprechende Kooperationsbereitschaft des Vermieters voraus. Mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, der Wohnungssicherung, der Schulden- regulierung, der Arbeitsförderung, der Entwicklung sozialer Kompetenz und weiterer Bereiche wird ein Hilfeprozess eingeleitet und in einem Hilfeplan überprüft. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 34 Regelmäßige Gespräche, Hausbesuche und die Hinzuziehung von weiteren Exper- ten gehören zur Hilfegestaltung. Im Hilfeprozess wird deutlich, ob die Ressourcen des Einzelnen in Verbindung mit der gebotenen Hilfe und den sozialen Lebensverhältnissen für eine eigenständige Perspektive in der vorgegebenen Zeit ausreichend sind. Das Begleitete Wohnen mit dem Focus der Wohnungssicherung stellt für Men- schen, die aufgrund der o. g. Lebenslage bereits soweit beeinträchtigt sind, dass sie in der Zeit bis zu 18 Monaten die angestrebten Hilfeziele nicht erreichen können, ei- ne Alternative zur Rückkehr in die Wohnungslosigkeit, in ungesicherte Wohnverhält- nisse oder stationäre Hilfen dar. SOZPÄDAL stellt für diesen Personenkreis bis zu 120 Zimmer/Wohnungen zur Verfügung und verhindert den in der Wohnungslosenhil- fe bekannten „Drehtüreffekt“ der ständig wiederkehrenden Gefährdung durch Woh- nungslosigkeit. Unsere Jahresstatistik weist seit Jahren nach, dass nach einem län- geren Zeitraum des Begleitenden Wohnens positive Entwicklungen doch noch zu dem Ziel der eigenständigen Wohnung führen können. Diese Hilfe trägt wesentlich zur Sicherung der Wohnung für sehr instabile Betreute bei, die z.B. aufgrund ihrer Suchterkrankung oder anderer Schwierigkeiten in normalen Mietverhältnissen stän- dige Konflikte mit den Mitmietern oder den Wohnungseigentümern auslösen. SOZPÄDAL verfügt in diesem Bereich über hohe Kompetenzen und hat weitreichen- de Erfahrungen „welcher Mieter, welche Mieterin in welches Wohnumfeld“ integrier- bar ist. Die Hilfeformen unterscheiden sich im Wesentlichen in der Intensität der Beratung und persönlichen Hilfe sowie in der Erstellung eines Hilfeplanes. Das Begleitete Wohnen und das Betreute Wohnen ergänzen sich und ermöglichen eine wirksame und nachhaltige Wohnungssicherung. Die Erfolgsquote, definiert durch die Situation bei Beendigung der Hilfe durch SOZPÄDAL, liegt seit Jahren über 70 %. Konzipiert ist ein Betreutes Wohnen für junge erwachsene Wohnungslose, einer Personengruppe, die mit den bisherigen Konzepten nicht ausreichend unterstützt werden kann und immer mehr zunimmt. Seit einigen Jahren wird innerhalb der Woh- nungslosenhilfe ein Anstieg der Anzahl junger Erwachsener im Alter von 18 bis 25 Jahren verzeichnet. Laut Statistik der BAG-Wohnungslosenhilfe waren bereits im Jahr 2003 26,3 % der wohnungslosen Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, bei den Männern 11,2 %. Von den Frauen, die in den Jahren 2005/2006 von der „Be- ratungsstelle für Frauen und Paare“ hier am Ort beraten wurden“, waren 33,5 % bis 25 Jahren. Die entsprechende Zahl bei Männern in dieser Altersgruppe lag in den Jahren 2004 und 2005 bei knapp 20 % (erfasst wurden Wohnungslose in der Rüppurrer Str. 23, im Wohnheim in der Adlerstraße, in der Beratungsstelle für Männer und Bewerber bei SOZPÄDAL). Die jungen Erwachsenen bilden eine Gruppe, die nicht mehr von den Angeboten der Jugendhilfe erreicht wird. Jugendhilfe mit ihrem Schwerpunkt auf Erziehung und Per- sönlichkeitsentwicklung wird als zu hochschwellig empfunden und daher abgelehnt. In vielen Fällen wurden Jugendhilfeangebote durchlaufen oder abgebrochen. Die bisherigen Konzepte der Wohnungslosenhilfe sind nicht auf jugendspezifische Prob- leme ausgerichtet. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 35 Der Übergang von der Jugendphase ins Erwachsenenalter ist allgemein konfliktrei- cher geworden, bei der speziellen Klientel der Wohnungslosenhilfe kommen jedoch weitere Faktoren hinzu. SOZPÄDAL hat hierzu ein Konzept vorgelegt und vorgeschlagen, ein Pilotpro- jekt zu starten. Ziel dieses Konzeptes ist es, junge Erwachsene durch ein an ihren Bedürfnissen ausgerichtetes Angebot zu erreichen. Es muss so gestaltet sein, dass es die hohe Problemdichte bearbeiten kann und geschlechtsspezifische Besonderheiten berück- sichtigt. Dazu gehört der adäquate, an die individuellen Bedürfnisse angepasste Wohnraum, der auch unkonventionelle Wohnformen erträgt. Dies stellt eine große Herausforderung für den Träger dieser Hilfeform dar; er ist in der Beschaffung von Wohnraum in Einzelfällen auch auf öffentliche Unterstützung angewiesen (z. B. sog. Nischenwohnraum, temporäre Nutzung von Wohnraum). Die jungen Erwachsenen sollen durch das Angebot zu eigenständigem Wohnen und zu einer eigenverantwort- lichen Lebensgestaltung befähigt werden. 2.6.2 Ohlebusch GmbH: Pilotprojekt Mehrfamilientherapie Um die Zahl der obdachlosen Familien zu reduzieren, wurde ein Pilotprojekt gestar- tet, mit dessen Hilfe es gelang, die Zahl von 30 Familien (Ende 2004) auf 9 Familien (Ende 2006) zu reduzieren. Ein erstes Projekt, das mit acht Großfamilien im Oktober 2005 startete, wurde im Juli 2006 erfolgreich abgeschlossen. Die notwendigen Woh- nungen wurden über das Programm der Wohnraumakquise von einem privaten Ver- mieter zu Verfügung gestellt. Um den langfristigen Wohnungserhalt und die Integrati- on zu gewährleisten, wurde den Familien eine aufsuchende therapeutische Hilfe über einen privaten Träger (Ohlebusch GmbH) angeboten. In 2006 wurde ein zweites Pro- jekt mit sechs Alleinerziehenden gestartet. Für diese Familien stellte die Volkswoh- nung GmbH die Wohnungen zur Verfügung. Für diese Angebote wurden zeitlich begrenzte Leistungsvereinbarungen getroffen. Über das Gesamtplanverfahren ist die Fachstelle eng in die Hilfen einbezogen. Mo- natliche Besprechungen mit dem Sozialen Dienst dienen zudem der Koordination der notwendigen Hilfen. 2.6.3 Wohnen Aktiv GmbH Mit „Wohnen Aktiv GmbH“ ist seit 2006 ein weiterer privater Träger in der Wohnungs- losenhilfe tätig. In Zusammenarbeit mit den als Lotsen tätigen Sozialarbeitern des Wohnheims wurden mit einem auf Aktivierung ausgerichteten Konzept 6 Männer mit einigen erlebnispädagogischen Unternehmungen konfrontiert. Danach wurden sie beim Umbau eines Hauses beteiligt. Im Erdgeschoss sind sechs Appartements ent- standen, die von den Teilnehmern im Sommer `06 bezogen werden konnten. Diese werden befristet für ein halbes Jahr weiterhin sozialarbeiterisch betreut. Nach Ablauf eines Jahres werden die Nutzungsverträge in reguläre Mietverhältnisse umgewan- delt. Im Obergeschoss dieses Gebäudes wurden sieben Zimmer als dezentrale Ob- dachlosenunterkunft geschaffen. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 36 2.7 Beratung 2.7.1 Beratungsstelle für wohnungslose Männer Im Rahmen der Entwicklung zur Fachstelle Wohnungssicherung hat sich das Aufga- benspektrum der Beratungsstelle erweitert. Im Fachbereich sozialpädagogische Hil- fen für alleinstehende wohnungslose Menschen ist die Beratungsstelle neben ihrer primären Aufgabe der Beratung nun auch organisatorisch und inhaltlich für den Er- frierungsschutz sowie die Übergangswohngruppe im Dachgeschoß Kriegsstr. 88 verantwortlich. Leider hat sich die Personalsituation nicht dementsprechend mitver- ändert, so dass für Leitung und die vielfältigen Aufgaben bisher nur eine Sozialarbei- terstelle -verteilt auf 2 Mitarbeiter- zur Verfügung steht. Im Jahre 2006 wurden von der Beratungsstelle 335 Personen betreut. Von diesen konnten nur 17 Männer eigenen Wohnraum beziehen, 20 wurden in städtische Un- terkünfte vermittelt. Am 31.12.06 wurden von der Beratungsstelle 133 Personen be- treut. Die Tendenz zur Verjüngung des Klientels hat sich nicht bestätigt. Was in der Beratungsarbeit auffällt, ist ein erhöhter Beratungs- und Unterstützungs- bedarf im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld 2 und in Gesundheitsfragen. Hierbei ist vor allem die Zuführung zur ärztlichen Behandlung unter den Erschwernissen der letzten Gesundheitsreform ein Thema. Hervorzuheben ist die nach wie vor gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Tagestreffs „Die Tür“ der Diakonie. 2.7.2 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot (SOZPÄDAL) Das Angebot der Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot (Scheffelstr. 37 – Rückgebäude) richtet sich an erwachsene alleinstehende Frauen und Paare, bei denen schwierige Lebensverhältnisse (drohende, bzw. eingetretene Wohnungs- losigkeit) mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die der Teilnah- me am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Zur Überwindung dieser Le- benslagen erbringt die Beratungsstelle umfassende Leistungen. Es werden Grundinformationen über das allgemeine Hilfeangebot gegeben. Mit den Klientinnen werden soziodemographische Daten ermittelt und wichtige Fragestellun- gen hinsichtlich der aktuellen Lebenssituation geklärt. Die Vermittlung der Frauen in andere notwendige Hilfsangebote basiert auf Motivati- onsarbeit und der Erbringung aller wichtigen Hilfeleistungen der persönlichen Hilfe und praktischen Anleitung bis zum Umzug. Die Beratungsstelle arbeitet mit der Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde zusammen, es werden regelmäßig Absprachen getroffen und Emp- fehlungen zur Unterbringung und Hilfegewährung aus sozialpädagogischer Sicht ausgesprochen. Die Beratungsstelle bietet dreimal wöchentlich offene Sprechzeiten an, macht Haus- besuche in den Unterkünften und begleitet die Frauen bei Ämtergängen u. a. Die Be- ratungsstelle beobachtet und dokumentiert die Entwicklung des Personenkreises nach Umfang, Struktur und Problemstellungen. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 37 Im Jahr 2006 haben 222 Frauen ( 2005: 171 Frauen ) das Beratungsangebot ge- nutzt, was einer Steigerung um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von den 2006 beratenen Frauen konnten 75 in Anschlusshilfen vermittelt werden (davon 39 in eigene Wohnung und 36 in geeignete Einrichtungen). In den Jahren 2005/2006 nutzten auffällig viele sehr junge Frauen das Beratungsan- gebot (33,5 % waren 2005/2006 bis zu 25 Jahre). Hinsichtlich der jugendspezifischen Problematik dieser Frauen wurde versucht, gemeinsam mit dem Sozialen Dienst Hil- feangebote zu erörtern. Da die Jugendhilfe jedoch auf das Alter von 27 Jahren be- grenzt ist, waren die Hilfemöglichkeiten dahingehend eingeschränkt. SOZPÄDAL hat daher ein spezielles Konzept für diese Personengruppe entwickelt. Eine besondere Auffälligkeit des Jahres 2006 waren die vielen wohnungslosen schwangeren Frauen in schwierigen Lebenssituationen, die auf Grund der eigenen gesundheitlichen und psychischen Verfassung zur Versorgung und Betreuung ihrer Kinder eine enge An- bindung an entsprechende Einrichtungen benötigten. In diesen Fällen fand eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst statt. Ein Thema, welches die Frauen im Jahr 2006 immer wieder in der Beratung ansprachen, war die Doppel- bzw. Dreibett- situation in einzelnen Unterkünften. Dies führte zu häufigen Konflikten, und viele Frauen empfanden dies als zusätzliche Belastung in ihrer schwierigen Lebenssituati- on. 2.7.3 Projekt Lotsen aus der Wohnungslosigkeit Das 2004 mit den Sozialarbeitern des Wohnheims und für begrenzte Zeit mit SOZPÄDAL begonnene Pilotprojekt „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“ wurde er- folgreich fortgesetzt. In den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt 75 Personen „gelotst“. Die Lotsentätigkeit konnte bei 38 Personen erfolgreich abgeschlossen wer- den. 12 Personen wurden während des Jahreswechsels noch betreut. Die Erfolgs- quote in diesem Projekt liegt für 2005 bei 58,3 % für 2006 bei 63 %. Das Ergebnis wird durch die folgende Grafik veranschaulicht: Nach Genehmigung durch den Sozialausschuss wurden inzwischen folgende Träger mit der weiteren Durchführung der Lotsentätigkeit beauftragt: AWO, Caritas, Diakoni- sches Werk, Ohlebusch GmbH (je 7 Plätze = 0,5 Sozialarbeiterstellen); SOZPÄDAL (14 Plätze = 1 Stelle) 21 14 1 17 10 0 0 5 10 15 20 25 20052006 E r g e b n i s L o t s e n t ä t i g k e i t ( n u r A b g ä n g e ! ) e r f o lg r e ic hn ic h t e r f o lg r e ic h u n k la r Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 38 2.8 Langzeithilfen 2.8.1 Langzeitwohngruppe Thomas-Mann-Str. 3 (Heimstiftung) Der Langzeitwohngruppe bietet vollstationäre Hilfe zur Pflege mit einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufen (Pflegestufe 0 G) nach § 15 SGB XI. Die 30 Plätze befinden sich in der Thomas-Mann-Strasse 3 im 6., 7. und 8. Stock. Die Unterbringung erfolgt in 30 voll ausgestatteten Einzelzimmern (inkl. TV mit Ka- belanschluss und Kühlschrank). Die Auslastung liegt bei 100 %. Es stehen 2 Altenpflegerinnen (davon 1 PDL), ein Sozialarbeiter, 2 Nachtdienste (Al- tenpfleger), 2 Hauswirtschaftskräfte, ein Zivi, die Bereichsleitung sowie verschiedene Helfer zur Verfügung. Die Hilfe richtet sich an allein stehende, (ehemals) wohnungslose, meist ältere Män- ner mit einer individuell unterschiedlichen Kombination von Problematiken und einem entsprechenden Hilfebedarf. Diese zeichnen sich vor allen Dingen in den Bereichen Suchtverhalten, chronischen, physischen und psychischen Beeinträchtigungen mit gesundheitlichen Folge- und Spätschädigungen aus, denen allein durch ambulante Hilfe nicht ausreichend begegnet werden kann. Das Hilfeangebot ist dabei auf Dauer angelegt. Es handelt sich um  Menschen, bei denen sich nachteilige Entwicklungen im Persönlichkeitsbereich nach jahrelangem Leben in existentiellen Notlagen manifestiert und zu besonde- ren Schäden geformt haben,  teilweise selbständige Menschen mit einem erhöhten sozial integrativen Betreu- ungsbedarf und einem Hilfebedarf in den Bereichen Hauswirtschaft und Körper- pflege,  pflegebedürftige Menschen, die Einschränkungen im Ablauf des täglichen Le- bens aufweisen (§ 14 SGB XI),  Menschen in besonderen Konfliktsituationen (chronische Suchterkrankungen, ehemals Wohnungslose mit multiplen Problematiken). Ziel der pädagogischen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestal- tung in der Einrichtung, welche an der Erhaltung der Selbständigkeit des Bewohners orientiert ist, soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft. Durch aktivierende Pflege und Betreuung sollen vorhandene Ressourcen erhalten und gefördert werden. Ziel der Hilfe ist insbesondere, Vereinsamung, Apathie, De- pression und Immobilität zu vermeiden, um damit der Pflegebedürftigkeit entgegen zu wirken und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorzubeugen. Ziel der Hilfe ist, dem Bewohner trotz des durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Hilfebedarfs die Führung eines selbständigen und selbst bestimmten Lebens zu er- möglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 39 Die Hilfen bei der persönlichen Lebensführung dienen der Orientierung zur Zeit, zum Ort und zur Person, zur Gestaltung des persönlichen Alltags und einem Leben in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und ggf. auch der Begleitung Ster- bender. Durch die Hilfestellung bei alltäglichen Tätigkeiten, die Sicherstellung der Inan- spruchnahme notwendiger medizinischer Versorgung und die Gewährleistung hygie- nisch einwandfreier Bedingungen, soll der Gesundheitszustand stabilisiert sowie der Eintritt und die Zunahme der Pflegebedürftigkeit verzögert werden. Durch ein gesi- chertes Umfeld (Rund-um-die-Uhr-Betreuung, Notruf) soll akuten Krisensituationen vorgebeugt werden. Stabilisierung und Stärkung vorhandener Ressourcen, Entwicklung und Aufbau von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein sowie die Förderung der Kompetenzen sol- len u. a. durch tagesstrukturierende Maßnahmen (intern und extern) erreicht werden, die Teilnahme am sozialen Leben z. B. durch gemeinsame Freizeitgestaltung/Urlaub. Die Integration in den Langzeitwohnbereich erfolgt unter Wahrung und Respektie- rung der sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft. Die wichtigsten Betreuungsbereiche sind:  Sicherstellung der pflegerischen und ärztlichen Grundversorgung,  Unterkunft und Verpflegung,  Aktivierende Unterstützung bei der Haushaltsführung,  Materielle Existenzsicherung,  Pädagogische Beratung, Betreuung, Begleitung,  Tagesstrukturierende Maßnahmen. 2.8.2 Hotel Anker (AWO) Im Hotel Anker in der Lameystraße 36 in Mühlburg sind seit September 2005 29 wohnungslose Menschen untergebracht, momentan 9 Frauen und 20 Männer. Das Hotel ist seit der Wiedereröffnung durchgängig voll belegt. Es handelt sich bei den Bewohner/-innen in der überwiegenden Mehrzahl um so genannte chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke, bei denen alle Therapieversuche bisher fehlschlugen. Dieser Personenkreis erhält durch das multidisziplinär zusammenge- setzte Team eine Grundversorgung und vielfältige lebenspraktische und pädagogi- sche Hilfen über den gesamten Tag. Die medizinische Versorgung wird durch einen Allgemeinmediziner, der Sprechstun- den im Hause abhält, sichergestellt. Perspektiven zur Entgiftung werden dabei auf- gezeigt. Außerdem übernehmen Pflegedienste die notwenige Grund- und Behand- lungspflege bei verschiedenen Bewohner/-innen. Tagesstrukturierungsangebote wie Nachmittagstreff, Gartenpflege im AWO-Garten in Hagsfeld, Ausflüge, Mitarbeit im Hause gegen Entgelt und sonstige Gemeinschafts- veranstaltungen in der hoteleigenen Gaststätte konnten helfen, dass Bewohner/- innen wieder (etwas) Interesse am sinnvollen und gemeinsamen Tun und Vertrauen in die eigene Person entwickeln konnten. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 40 Die Betreuung der Bewohner/-innen rund um die Uhr durch das Kern-Team und durch Nacht- und Wochenendbereitschaften stellte sich als unabdingbar notwendig heraus. Darüber konnte und kann weiterhin verhindert werden, dass Gewalt eska- liert, dass Hilflosigkeit unentdeckt bleibt und somit akute Lebensgefahr entsteht und, dass Brandverhütungsvorschriften unterlaufen werden. Von der Nachbarschaft gingen im Berichtszeitraum keinerlei Beschwerden aus, Poli- zei- und Rettungsdiensteinsätze traten nur ganz selten auf. Über das Auslösen der hausinternen Brandmeldeanlage konnten Brandgefahren vom Betreuungs-personal sehr schnell lokalisiert und beseitigt werden. Notwendige Weiterentwicklungen werden sein: Bereitstellung einer warmen Mahlzeit am Tag, Anbindung von betreuten Wohneinheiten an das Hotel als Wohnalternative und zur Entzerrung, Findung und Schaffung von geeigneten Pflegestrukturen inner- halb und außerhalb des Hauses bei zunehmender Pflegebedürftigkeit. 2.9 Versorgung 2.9.1 Erfrierungsschutz Kriegsstraße 88 Im städtischen Erfrierungsschutz stehen 51 Übernachtungsplätze zur Verfügung. In der Saison 05/06 wurden 5.912 Übernachtungen von insgesamt 245 Personen ver- zeichnet. Der höchste Stand der Belegung war am 25.01.2006 mit 45 Personen. Durchschnittlich wurde der Erfrierungsschutz von 32 Männern genutzt. Sehr positiv war die Reduzierung der Polizeieinsätze im Erfrierungsschutz. Dies ist vor allem auf die Erarbeitung und die konsequente Umsetzung eines neuen Bele- gungskonzeptes zurück zu führen. So wurde beispielsweise durch eingeschränkten Alkoholkonsum das soziale Konfliktpotential erheblich vermindert. Außerdem konnte durch Fortbildungen die Fachlichkeit der Nachtdienst-Mitarbeiter verbessert werden. Angesichts des sehr problematischen Klientels ist dies ein Weg, der zukünftig weiter- verfolgt werden sollte. 2.9.2 Tagestreff Tür (Diakonisches Werk) Der Tagestreff ist ein niederschwelliges Begegnungs-, Versorgungs-, Behandlungs- und Beratungsangebot für wohnungslose Alleinstehende und Paare in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Karlsruhe. Da keine Zugangsvoraussetzungen gemacht werden (Freiwilligkeit, Anonymität und Akzeptanz sind gewährt), nutzen die Einrichtung auch Wohnungslose, die von ande- ren Diensten nicht angesprochen werden. Lediglich die Einhaltung einer einfachen Hausordnung wird erwartet (Ausschluss des Konsums von Alkohol und illegaler Dro- gen und der Gewaltanwendung in der Tagesstätte), deshalb werden sowohl in ihrem Sozialverhalten rezessive oder devote als auch dominante oder auffällige und teils schwierige Besucher erreicht. Der Tagestreff ist ein Bindeglied zwischen Straße und weiterführenden Hilfen. Bei vielen Besuchern kann der soziale, physische und psychische Verelendungsprozess unterbrochen werden, eine Heranführung an das Hilfesystem realisiert und teilweise eine umfassendere soziale (Re-) Integration, insbesondere in dem Bereich Wohnen, Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 41 erreicht werden. Für einen Teil der Besucher dient die Einrichtung temporär, teilwei- se auch über lange Zeiträume, jedoch ausschließlich als Überlebenshilfe. Dies trifft insbesondere auf Besucher zu, die schon lange wohnungslos sind, resigniert haben und sich mit ihrer Lebenssituation arrangiert bzw. identifiziert haben. Als direkte Hilfeleistungen werden angeboten: Möglichkeit zum unverbindlichen Aufenthalt und Begegnung, Freizeitgestaltung und Tagestrukturierung, Nutzung von Kommunikationsmitteln, Dusch- und Waschmög- lichkeiten, Wäschereinigung, Gepäckaufbewahrung und Kleiderausgabe, ärztliches Behandlungsangebot, Essenangebot und Selbstversorgung, Vertrauens- und Bezie- hungsarbeit, allgemeine Informationsvermittlung und Orientierungshilfen im Zusam- menhang mit Unterversorgung in verschiedenen Lebensbereichen (Wohnen, finanzi- elle Leistungsansprüche, Gesundheit und Sucht, Straffälligkeit u. a.), Unterstützung bezogen auf diese Mängellagen im Sinne von Beratung, Krisenintervention und Ver- mittlung an zuständige Leistungs- und Hilfesysteme, Motivationsarbeit zur Inan- spruchnahme auch weitergehender Angebote. Diese Leistungen können Besucher entsprechend ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Möglichkeiten nutzen; sie bestimmen selbständig den Zeitpunkt der Inanspruch- nahme. Durch die Gewährleistung des offenen Beratungszugangs unabhängig von Sprechzeiten werden auch Kunden erreicht, die Beratung sonst tendenziell nicht nut- zen, zumal allgemeine Informationsvermittlung auch im offenen Bereich erfolgt. Auf- grund der langjährigen Zusammenarbeit mit Ärzten, die regelmäßig in der Tagesstät- te Sprechstunden anbieten, werden auch Kunden der medizinischen Versorgung zu- geführt, die sonst vom Gesundheitssystem nicht erreicht werden, weil sie nicht versi- chert sind, infolge ihres Auftretens und Sozialverhaltens auf Ablehnung stoßen oder nicht krankheitseinsichtig bzw. behandlungsbereit sind. Die Einrichtung ist in den Wintermonaten an mindestens sechs, teils bis zu sieben Wochentagen über bis zu 60 Stunden geöffnet. Bedarfsbezogen sind die Öffnungs- zeiten in den Sommermonaten auf bis zu 40 Stunden reduziert. Im Jahr 2006 gab es zu 187 Besucher/-innen insgesamt 712 intensive Einzelkontak- te, nicht eingerechnet die eher unverbindlichen Gespräche im offenen Bereich der Tagesstätte. Hochgerechnet haben über 400 Personen die Einrichtung aufgesucht (rund 70 % ohne eigenen Wohnraum). Pro geöffnetem Tag fanden sich durchschnitt- lich 52 Besucher/-innen ein. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 42 Ausblick: Infolge der - über eine Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Diakonischem Werk geregelten - Tätigkeit einer Fachkraft der Tagesstätte in der Beratungsstelle für wohnungslose Männer hat sich insbesondere in der Einzelfallarbeit, aber auch in or- ganisatorischen Fragen, die Kooperation zwischen den Diensten der beiden Träger in der Kriegsstr. 88 intensiviert. Mit der räumlichen Integration der Straßensozialarbeit des Diakonischen Werkes als aufsuchendes Angebot im Innenstadtbereich (ab Februar ’07) werden über den bis- herigen Zugangsweg hinausgehend weitere wohnungslose und von Wohnungsnot bedrohte Menschen erreicht. Dies ist eine Weiterentwicklung des Hilfesystems vor Ort und entsprechend der Größenordnung der Stadt Karlsruhe fachlicher Standard, zudem die Straßensozialarbeit neben dem einzelfallbezogenen Ansatz auch einen dauerhaften Beitrag zur Befriedung öffentlicher Plätze leistet. Das Zusammenwachsen der einzelnen, sich ergänzenden Dienste in der Kriegsstr. 88 sollte unter dem Aspekt eines einzelfall- statt einrichtungsbezogenen Hilfeansat- zes und der Nutzung der sich hieraus ergebenden Synergieeffekte fortentwickelt werden und in einem Dienstezentrum in einer Trägerschaft bzw. Trägergemeinschaft („Hilfe aus einer Hand“) münden. 2.9.3 TafF – kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qua- lifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot (SOZPÄDAL) Der TafF (Tagestreff für Frauen) befindet sich in zentraler Lage, Belfortstr. 10, die Räume sind großzügig und ansprechend. Eine Spielecke für Kinder ist vorhanden, ebenso Ruhebereiche mit Sofas, ein Ruheraum und ein Computerraum. Wäscheser- vice und Kleiderkammer befinden sich im Untergeschoss. Das Angebot ist frauenspezifisch und orientiert sich an der Lebenslage wohnungslo- ser Frauen. Der Bereich für den Tagesaufenthalt kann anonym in Anspruch genom- men werden, Mütter können ihre Kinder mitbringen. Durch Basare, Teilnahme an Stadtteil-Festen, Ausflüge, Disco u. ä. wird die soziale Einbindung der Frauen geför- dert. Durch L.O.S. – Projekte konnte eine bessere Integration in den Stadtteil erreicht werden, und es wurden hilfreiche Netzwerke geschaffen. Das Angebot wird seit 2001 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Der TafF bietet die Möglichkeit zur Basisversorgung (Tagesaufenthalt, Essensver- sorgung, Körperpflege, Wäscheservice), zum Aufbau und zur Pflege sozialer Bezie- hungen und mittels Beratung durch Sozialarbeiterinnen die weitere Anknüpfung an das Hilfesystem. Der TafF wird im Jahresdurchschnitt von 24 Besucherinnen täglich und bis zu 50 Besucherinnen an einzelnen Tagen aufgesucht. Es bestehen Kontakte zu Frauen, die in Obdachlosenunterkünften, auf der Straße, in verdeckter Woh- nungslosigkeit oder in prekären Wohnsituationen leben. Die betroffenen Frauen kön- nen hier ihren Tag strukturieren, sich über Schwierigkeiten und Konflikte mit den So- zialarbeiterinnen und den anderen Frauen beraten. Sie erfahren dadurch persönliche Stabilisierung und den Mut für neue Perspektiven. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 43 Dieses Angebot ist nur noch bis Ende 2007 gesichert, da die jetzige Förderperiode durch ESF dann beendet sein wird. Sowohl für den Tagestreff als Tagesaufenthalt, wie auch für „Arbeiten und Qualifizieren“ als arbeits- und beschäftigungswirksame Maßnahme, steht die Überführung in die Regelpraxis an. Der TafF ist ein wichtiger Baustein der Hilfe für wohnungslose Frauen, ein unverzichtbar Teil des differenzier- ten Hilfesystems für Frauen. 2.10 Psychisch kranke Wohnungslose In der Wohnungslosenhilfe treten immer wieder psychisch kranke Personen auf, die entweder bewusst das psychiatrische Hilfesystem meiden, oder trotz offenkundiger psychischer Erkrankung keinerlei Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft haben. Da dies häufig mit extrem auffälligem und die Umgebung störendem Verhal- ten verbunden ist, stellen diese Menschen die Wohnungslosenhilfe vor erhebliche Herausforderungen. Sie haben keinerlei Chancen auf eigenständige Mietverhältnisse und können die betreuten Wohnangebote des psychiatrischen Hilfesystems nicht erhalten, weil sie die Erfordernis einer fachärztlichen Begutachtung nicht erfüllen können/wollen. Diese bürokratischen Hürden wurden in der Zwischenzeit durch die SJB beseitigt, es wurden die im Folgenden geschilderten Projekte mit niedrigschwel- ligem Zugang geschaffen. Dies entlastete in erheblicher Weise die Unterbringungssi- tuation in den Unterkünften. 2.10.1 Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnungslose (AWO) Das Angebot des Betreuten Wohnens der AWO Karlsruhe richtet sich schwerpunkt- mäßig an psychisch kranke Menschen, die ohne festen Wohnsitz sind. Die Bewohner können hier größtmögliche Eigenständigkeit wahren, bei Bedarf Unterstützung im Alltag erhalten und sich auf ein Sicherheitsnetz für Krisensituationen verlassen. Ziel des Angebotes ist die Sicherung des Wohnraums für die Bewohner, die Förde- rung ihrer Selbstständigkeit im Alltag sowie die Erhöhung der Lebensqualität dieses Personenkreises. Die AWO Karlsruhe stellt den Wohnraum (Einzelzimmer in Mietshäusern, bzw. in Mehrzimmerwohnungen) im Innenstadtgebiet zur Verfügung. Die Zimmer sind kom- plett eingerichtet oder werden mit ergänzender Ausstattung zur eigenen Möblierung versehen. Voll ausgestattete Küchen, sanitäre Anlagen und Gemeinschaftsräume sind jeweils in den Wohnungen vorhanden und können genutzt werden. Für Krisensituationen der Bewohner des Betreuten Wohnens steht bei Bedarf ein Notbett im Wohnhaus Leo 11 zur Verfügung. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 24 wohnungslose Karlsruher Bürger im Betreuten Wohnen begleitet. 2.10.2 Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnungslose (SOZPÄDAL) Psychisch kranke wohnungslose Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht an das Hilfesystem für Psychisch Kranke verweisen lassen, können im Rahmen des Betreuten Wohnens für Behinderte, Eingliederungshilfe, bei SOZPÄDAL Unterstützung in Wohnraum finden. Der Betreuungsaufwand ist hoch, und je nach Krankheit ist die Wohnungssicherung äußerst schwierig. Häufig wenden sich Men- schen an uns, die eine begonnene Behandlung abbrechen und nicht wieder aufneh- Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 44 men wollen. Darauf folgende, krankheitsbedingte Verhaltensänderungen beeinflus- sen in hohem Maße das Mietverhältnis. Die Sonderform der Hilfe für psychisch kranke Wohnungslose, die keine Krank- heitseinsicht haben, ist eine hilfreiche, unabdingbare Ergänzung. Die Motivation zur Behandlung und die Wohnungssicherung sind zentrales Thema der Betreuung. Der zeitliche Umfang der Betreuung orientiert sich am Betreuten Wohnen der Eingliede- rungshilfe, in beiden Hilfeformen wird ein Hilfeplan erstellt. Im Jahr 2006 hat SOZPÄDAL für 21 Mieter/-innen Betreutes Wohnen für Behinderte angeboten (12 Personen im Rahmen der Eingliederungshilfe, 9 Personen im Son- derprogramm). 2.10.3 Appartementhaus Rüppurrer Str. 56 (Diakonisches Werk) Das Appartementhaus öffnete am 14.02.2005 seine Pforten. Bereits 2 Tage später konnte Vollbelegung verzeichnet werden. Es bietet auf 2 Wohnetagen 16 Apparte- ment-Wohnmöglichkeiten für erwachsene, obdachlose, psychisch kranke Menschen (je eine Etage für 8 Frauen und 8 Männer), die über die Abteilung W der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vermittelt und finanziert werden. Alle Apparte- ments sind mit Kochnische und Nasszelle ausgestattet und werden - soweit möglich - von den Bewohner/Innen selbständig instand gehalten. Zur sozialarbeiterischen Betreuung der Mieterinnen und Mieter sind 2 sozialpädago- gische Fachkräfte mit 60 %- Deputat bzw. 75 %- Deputat angestellt. Unterstützt wer- den die Sozialarbeiter/-innen mit 10 %-Deputat durch eine fachärztlich begleitende Psychiaterin und im technischen Bereich durch einen Hausmeister mit 8 Stunden pro Woche. Die Fachbereichsleitung ist ebenfalls stundenweise im Haus anwesend. Die Mitarbeiter/-innen sind Montag bis Freitag tagsüber und am Wochenende entwe- der am Samstag oder am Sonntag vor Ort im Appartementhaus erreichbar - in Kri- senzeiten und bei Bedarf auch nachts. Es entstehen den Mieter/-innen Kosten für Miete, Betreuung und Lebensunterhalt. Die Miet- und Betreuungskosten liegen bei ca. 30 Euro/ Tag/ Platz. Für den Lebensunterhalt kommen die Mieter/-innen selbst auf, bzw. sie erhalten entsprechende Sozialleistungen. Die ersten Monate waren geprägt von den Schwierigkeiten der 16 Mieter/-innen, sich nach längeren Zeiten mit Obdachlosigkeit, Klinikaufenthalten und Alleinleben wieder in eine soziale Gemeinschaft mit ihnen zunächst gänzlich unbekannten Menschen zwischen 21 und 52 Jahren einzugliedern und das Leben in einem eigenen Haushalt zu organisieren bzw. wieder zu erlernen. Erschwerend für das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft waren hierbei außer den individuellen biographischen Besonderheiten auch die mit der Zeit verstärkt zu Tage tretenden vielgestaltigen psychopathologischen Eigenheiten der Mitbewoh- ner/-innen (Psychosen, Borderline, Persönlichkeitsstörungen, Sucht etc.). Im Appartementhaus leben Menschen, die überwiegend als schwer psychisch und sozial gestört eingestuft werden können. Daher ist die fachärztliche Beratung und Supervision der Mitarbeitenden ein ganz wesentliches Qualitätskriterium unserer Ein- richtung. Es handelt sich bei den Bewohnern um Personen, die früher Langzeitpati- enten in stationären Kliniken gewesen wären, wenn sie nicht unversorgt in der Woh- Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 45 nungslosigkeit gelebt hätten. Die Anzahl der Klinikaufenthalte in den letzten zwei Jahren verdeutlicht dies: 17 Personen - davon 8 mehrfach – hatten Klinikaufenthalt. Mit unserem Konzept ist uns bereits nach kurzer Zeit gelungen, alle Bewohner/-innen einer ärztlichen Behandlung zuzuführen und langfristig ins Haus und die meisten auch in die Hausgemeinschaft zu integrieren. Im ersten halben Jahr war noch eine starke Fluktuation zu verzeichnen, die sich dann deutlich abgeschwächt hat. Über 56% wohnen seit Eröffnung bei uns. Insge- samt 7 Mieter/-innen haben 2005 das Haus wieder verlassen: 1 Mieter wurde in Haft genommen, bei 2 Bewohnerinnen erwiesen sich die im Hause ausgetragenen Bezie- hungsproblematiken mit den Lebenspartnern als für die Hausgemeinschaft untrag- bar, und sie zogen in andere Einrichtungen. 1 Mieter benötigte eine intensivere Heimbetreuung, 1 Mieterin zog zu Verwandten, 1 Mieterin zu ihrem Lebensgefährten, 1 Mieterin in eine eigene Wohnung. 2006 zogen zwei Bewohner aus. Auch sie zogen zu Verwandten. Die Stabilisierung, die bereits im Herbst 2005 einsetzte und sich 2006 trotz des Wechsels zweier Mitarbeiter/-innen fortsetzte, zeigt sich auch darin, dass die Mieter- gemeinschaft in der Zwischenzeit ein ausgeprägtes „Wir-Gefühl“ entwickelt hat. Man kocht gemeinsam, organisiert Ausflüge, veranstaltet Spielabende, feiert Feste und besucht regelmäßig das gemeinsame Frühstück am Montagmorgen und die obligato- rische wöchentliche Hausversammlung. Bemerkenswert hierbei ist auch der ernsthaf- te Versuch aller, niemanden der Mitbewohner/-innen auszugrenzen und die Aktivitä- ten für alle offen zu halten, auch wenn einige die Gemeinschaftsangebote zunächst noch nicht oder nur wenig nutzen. Nicht zuletzt sorgt man zusammen auch für Sau- berkeit und Ordnung - ein Merkmal, dass das Appartementhaus grundsätzlich von den früheren Wohnbedingungen der allermeisten Bewohner/-innen unterscheidet. Denjenigen Bewohner/-innen, die beim Wohnungsputz (noch) Hilfe benötigen, steht der Putztrupp des Club Pinguin max. einmal wöchentlich hilfreich zur Seite. Dieser gelungene Prozess der „Beheimatung“ stellt angesichts der beschriebenen Vielgestaltigkeit und Schwere der Problematiken (einhergehend mit ständig schwan- kenden Tagesformen) nicht geringe Anforderungen an die Qualifikationen der dort eingesetzten Mitarbeiter/-innen. Der damit auch verbundene zeitliche Betreuungs- aufwand konnte bis heute nur durch einen höheren Personalschlüssel von 25 % er- füllt werden, der vom Diakonischen Werk aus Eigenmitteln finanziert wird. Zukünftig soll neben der Erstellung und Fortschreibung von Hilfeplänen und der Pla- nung und Durchführung von gemeinschaftsbildenden Aktivitäten (Feste, Ausflüge, Städtetouren etc.) ein neuer Schwerpunkt auf der Entwicklung von Tagesstrukturen und der Förderung sozialer Kompetenzen liegen. Dies bedeutet für das Team Vertie- fung der Beziehungsarbeit, Entwicklung und Begleitung ressourcenorientierter Per- spektiven und das Angebot von bzw. die Hinführung zu Tagesstrukturen wie etwa 1-Euro-Jobs, Arbeitsprojekte, Tagesklinik o. Ä. 2.10.4 Sozialpsychiatrischer Dienst Seit ca. 2004 unterstützt der Sozialpsychiatrische Dienst die Mitarbeiter und Einrich- tungen der Wohnungslosenhilfe. Dies geschieht durch regelmäßige Treffen zur Fall- besprechung und kollegialen Beratung, sowie Informationsveranstaltungen. In einer Reihe von Fällen wurde auch die direkte Beratung psychisch kranker wohnungsloser Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 46 Personen übernommen. Es ist generell festzustellen, dass es in Karlsruhe seit Jah- ren eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Hilfesystem für psychisch Kranke und dem der Wohnungslosenhilfe gibt. 2.11. Aktivierung 2.11.1 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt (AWO) Das Arbeits- und Beschäftigungsprojekt „erfindet“ fachlich und sozial qualifizierte Be- schäftigungsangebote für Personen mit Handicaps. Das Projekt verfolgt vier Ziele:  Festigung der Allgemein- und Persönlichkeitsausbildung,  Sicherung bzw. (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit,  Verbesserung der Berufsorientierung und Berufsfindung,  Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei werden Arbeitsbedingungen geschaffen, die das Handicap der einzelnen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen und gleichzeitig deren Fähigkeiten und Ressourcen beanspruchen. Mit der Schaffung verschiedener Einsatzbereiche auf unterschiedlichem Leistungsni- veau wird der großen Nachfrage nach Beschäftigung von Menschen mit unterschied- lichsten Handicaps in Karlsruhe Rechnung getragen. So verfügt das Arbeitsprojekt neben Einsatzfeldern im gastronomischen Bereich (Leos Café, Psychiatrie Kantine u. a.) auch über folgende Beschäftigungsangebote: Hausmeisterservice Der Hausmeisterservice leistet Umzugshilfe, übernimmt Transporte und Montage- arbeiten von Möbeln. Die Stadt Karlsruhe nutzt diesen Service auch für Umzüge von wohnungslosen Menschen. Bau und Sanierung Der Bereich Bau und Sanierung übernimmt Reparaturdienste, Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Trockenbau-, Gipser- und Malerarbeiten. Für die Fachanleitung steht ein Dipl.-Ingenieur, Fachrichtung Holztechnik zur Verfü- gung, der auch die entsprechende Qualifizierung als Sicherheitsingenieur nach der Verordnung der Berufsgenossenschaft aufweist. Ebenso kann ein Malermeister für die Fachanleitung hinzu gezogen werden. Die Arbeiten werden grundsätzlich nur für gemeinnützige Einrichtungen geleistet. Für die ausgeführten Arbeiten wird keine Gewährleistung übernommen. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 47 In Mühlburg hat das Arbeitsprojekt eine Werkstatt angemietet, in der kleine und leich- te Montagearbeiten (z. B. Montage von Kugelschreibern, Diabolo-Stäben etc.) aus- geführt werden können. Hier arbeiten stundenweise Menschen mit besonders star- ken Beeinträchtigungen. Vorrangiges Ziel ist hier das Angebot von Tagesstruktur. 2.11.2. TafF - Arbeiten und Qualifizieren (SOZPÄDAL) Im TafF besteht die Möglichkeit, am Projekt „Arbeiten und Qualifizieren“ teilzuneh- men. Das Angebot orientiert sich individuell an der Lebenslage und den Ressourcen der Teilnehmerinnen. Das Projekt ist in variablen Modulen aufgebaut, der Zugang ist niedrigschwellig. Arbeitsmöglichkeiten finden sich z. B. im Cafeteriabetrieb, Second- hand-Kleider- und Haushaltswarenlager, im Wäscheservice, durch Raum- und Flä- chenpflege, Basare etc. Die Frauen werden auch in Praktika nach außen vermittelt. Die theoretische Qualifizierung ergänzt die praktische Anleitung. „Arbeiten und Quali- fizieren“ ist als ein SGB II-Fördermaßnahmen vorgelagertes Angebot (Arbeitsgele- genheiten, Ausbildung, ABM etc.) zukunftsweisend, bietet aber auch Tagesstruktur für „schwache Frauen“. Es wird ein Zugang zur beruflichen Förderung für diese aus- gegrenzte Personengruppe geschaffen, Beschäftigung für diejenigen Frauen gebo- ten, die nach Wegfall der „Hilfe zur Arbeit“ des BSHG bisher von den Angeboten des SGB II nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmerinnen sind zu fast 100 % im Leis- tungsbezug nach SGB II - nur wenige Frauen erhalten Grundsicherung nach dem SGB XII - obwohl ihre Arbeitsfähigkeit und soziale Kompetenz in hohem Maße ein- geschränkt ist. An „Arbeiten und Qualifizieren“ nahmen 41 Frauen in 2005 und 43 in 2006 teil. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 48 Streetwork Beratung Arbeitserprobung Vermittlung Service-Team Ziel: soziale + berufliche Integration Straßensozialarbeit Südstadt Dialog Öffentlichkeits- arbeit Vernetzung Kooperation Beteiligung 2.11.3 Streetwork Südstadt (Diakonisches Werk) Konzept Sozial und materiell benachteiligte Menschen leben nicht immer in nicht sichtbarer so genannter „verdeckter Armut“. Sie sind vielmehr an öffentlichen Plätzen anzutreffen. Die Straßensozialarbeit des Diakonievereins Karlsruhe ist ein Projekt, das sich ge- nau um diesen Personenkreis kümmert. Zielgruppen sind sozial und materiell benachteiligte Menschen und Gruppen, deren überwiegender Lebensort die Straßen und Plätze der Karlsruher Innenstadt sind. Und zwar insbesondere jene, die von anderen sozialen Einrichtungen und Angeboten nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Ziele Auch diese Menschen verfügen über Ressourcen, die eine be- rufliche Tätigkeit und damit finanzielle Eigenständigkeit ermögli- chen. Um diese Ressourcen zu fördern, wird für diese beson- ders benachteiligte Zielgruppe ein Basisqualifizierungsangebot gemacht. Soziale Kohäsion und Anbindung ans Hilfesystem In einem ersten Schritt wird es darum gehen den Prozess der sozialen, psychi- schen und physischen Verelendung zu unterbrechen. Es muss dafür gesorgt werden, die vita- len Grundbedürfnisse zu befriedigen und die Menschen ins bestehende Hilfesys- tem zu integrieren. Soziale Integration und Berufliche Integration Über die Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation sollen verloren ge- glaubte Fähigkeiten und Fertigkeiten wie- der entdeckt, erhalten und gefördert wer- den. Langfristig soll durch Beschäftigung, Qua- lifizierung und sozialpädagogische Be- treuung wieder eine Perspektive am 1. Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die Leistungsmodule Aufsuchende Arbeit als niedrigschwelliges Kontakt- und Unterstützungsangebot. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 49 Beratung als individuelles Hilfsangebot zur Überwindung akuter Notlagen sowie zur Entwicklung von Lebensperspektiven. Arbeitserprobung zur niedrigschwelligen, flexib- len Heranführung an tagesstrukturierende Tätigkeiten Service-Team: Beschäftigung und Qualifizierung in Arbeitsgelegenheiten gemäß SGB II Vermittlung und Begleitung in externe Maßnah- men Durch die abgestuften Module sollen Hemmnisse überwunden werden, die der Ver- mittlung auf dem Arbeitsmarkt entgegenstehen. Mittel- und langfristig kann damit ein bisher von Erwerbsarbeit ausgegrenzter Personenkreis einen kleinen Schritt auf dem Weg der Re-Integration ins Arbeitsleben gehen. Wegen der starken Gemeinwesenorientierung partizipieren die Zielgruppen an Entwicklungsprozessen sowie am Alltagsgeschehen im Stadtteil. Im Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen werden Vorurteile abge- baut. Die Menschen erfahren eine Stärkung des Selbstwertgefühls, weil sie Lob, Anerkennung und öffentliche Aufmerksamkeit in ihrem Lebensumfeld be- kommen. Fazit Das bisherige Einsatzgebiet der Straßensozialarbeit war auf die Südstadt be- schränkt. Das Projekt wurde 2003 ins Leben gerufen und sollte insbesondere zu ei- ner Lösung der Situation am Werderplatz beitragen. In den zurückliegenden Jahren konnten mit diesem Konzept und den dargestellten Leistungsmodulen beachtliche Erfolge erzielt werden. Viele der Nutzer des Werderplatzes begannen (wieder) mit der selbstbestimmten Gestaltung der eigenen Lebensumstände, artikulierten ihre Interessen und gingen erste Schritte hin zu einer umfassenden sozialen und berufli- chen Integration. Durch Beratung/Begleitung/Unterstützung des Streetworkers schafften es viele Betroffene, neue Perspektiven zu entwickeln und persönliche Al- ternativen zum täglichen (konfliktreichen) Leben im öffentlichen Raum zu entdecken. Neben diesen erwünschten Folgen für den Einzelnen waren auch deutliche positive Auswirkungen auf das Gemeinwesen sichtbar. Die bisherige Arbeit im Projekt hat gezeigt, dass mit dem dargestellten Konzept eines niedrigschwelligen Kontakt- und Unterstützungsangebots am Werderplatz ein wichtiger Beitrag zur Entspannung und Befriedung im Stadtteil geleistet werden kann. Für Beschwerden über Regel- verletzungen am Werderplatz gab es nur noch selten Anlass. Das wird auch von vie- len Bürger/-innen honoriert. Die Betroffenen waren an den vielfältigen Aktivitäten im Stadtteil beteiligt. Die verschiedenen Gruppen kamen ins Gespräch, sie redeten mit- einander und nicht mehr übereinander. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 50 Ausblick Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ist es gelungen, eine Ausweitung des in der Südstadt bewährten Konzeptes zu erreichen. Vor dem Hintergrund der bisheri- gen Erfolge und weil die Situation auf zahlreichen anderen öffentlichen Plätzen ver- gleichbar ist mit der Lage in der Südstadt, wurde für das Jahr 2007 eine regionale Ausdehnung auf weitere Plätze in der Innenstadt von Karlsruhe vorgenommen. Außerdem wird es folgende Veränderungen geben:  Das bisherige Büro in der Südstadt wird geschlossen. Künftig werden Räume im Tagestreff für Wohnungslose in der Kriegsstr. 88 als Basis des Projekts dienen.  Im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit werden die Treffpunkte und Plätze mit einem mobilen Büro besucht. Es steht ein Kleinbus zur Verfügung, in dem künftig ein sofortiges niedrigschwelliges Beratungsangebot vor Ort möglich ist.  Es wurde eine zweite 75%-Stelle für einen Streetworker geschaffen.  Die Stelle eines Arbeitsanleiters wurde ebenfalls neu geschaffen. Er wird die Betreuung der Menschen in den Beschäftigungsmaßnahmen übernehmen. Neben der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit in der Südstadt geht es im Projekt- zeitraum 2007 vor allem um die schwierige und langwierige Kontaktaufnahme und Vertrauensarbeit auf den neu zu erschließenden Plätzen. Schnelle Erfolge sind hier erfahrungsgemäß nicht zu erwarten. Wegen der in der Vergangenheit festgestellten fachlichen Nähe sollte langfristig eine engere Anbindung an die Wohnungslosenhilfe erfolgen. Neben der räumlichen Ein- bindung (ab Februar 2007) strebt das Diakonische Werk die Integration der Stra- ßensozialarbeit in das „Dienstezentrum für Wohnungslose“ an. Ebenfalls notwen- dig ist eine fächerübergreifende Kooperation und Vernetzung im Rahmen eines Plät- zekonzepts der Stadt Karlsruhe. Trotz der Nutzung von Synergieeffekten in einem solchen Dienstezentrum wird die Etablierung regelmäßiger Straßensozialarbeit als Regelangebot nicht dauerhaft über den Europäischen Sozialfonds sichergestellt werden können. Ab 2008 wird deshalb ein finanzielles Engagement der Stadt Karlsruhe notwendig werden. Das Diakonische Werk hat deshalb einen entsprechenden Antrag für den Doppelhaushalt 2007/2008 gestellt. 2.12 Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung wohnungsloser Menschen – insbesondere der allein- stehenden – gestaltete sich schon immer aus den verschiedensten subjektiven und objektiven Gründen sehr problematisch. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat mit der Einführung der Praxisgebühr und der Zuzahlung auf Medikamente in den letzten Jahren zusätzliche Erschwernisse gebracht. Wie auch bundesweit durch die BAG Wohnungslosenhilfe nachgewiesen, gehen auch in Karlsruhe wohnungslose Menschen trotz Erkrankung nicht in notwendige ärztliche Behandlung, weil sie die Praxisgebühr oder die Zuzahlung für Medikamente nicht aufbringen können. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 51 Dank des ehrenamtlichen Engagements einiger Ärzte und Ärztinnen gibt es in Karls- ruhe schon seit Jahren etliche niederschwellige Angebote der medizinischen Versor- gung. Es gibt regelmäßige Arztsprechstunden im Wohnheim Rüppurrer Straße, im Tagestreff Tür, im TafF und im Anker. Da Krankenhäuser heute i. d. R. sehr früh entlassen und nicht mehr auf die soziale Situation der Patienten hinsichtlich der Durchführbarkeit notwendiger Pflege Rück- sicht nehmen, hat der Tagestreff Tür im Jahr 2004 ein Krankenzimmer eingerichtet. Dieses wird alleinstehenden Wohnungslosen bereitgestellt, die gänzlich ohne gere- gelte Unterkunft sind, bestenfalls winters die als Erfrierungsschutz konzipierte No- tübernachtung im selben Anwesen nutzen, und bei denen aufgrund einer nicht aus- reichenden medizinischen Indikation eine stationäre Behandlung nicht oder nicht mehr in Frage kommt, aber es faktisch einer häuslichen Ruhe bedarf. Der Aufenthalt ermöglicht, eine bestehende Erkrankung ausheilen zu können, zu mildern oder die Verschlimmerung zumindest zu vermeiden. Der Aufenthalt trägt bei zur Wahrnehmung von die Erkrankung fördernden bzw. bedingenden Faktoren, zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und zur Inanspruchnahme weiterführender Hil- feangebote. Der Zugang zum Krankenzimmer kann lediglich über die Bestätigung der medizini- schen Notwendigkeit durch einen Arzt erfolgen. Personen mit Pflegebedarf im Sinne des § 14 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) können nicht aufgenommen werden. Als direkte Hilfeleistung werden angeboten: Ganztägiger Aufenthalt in eingerichtetem Zimmer für maximal zwei Personen mit se- paratem Sanitärbereich, Nutzung der Versorgungs- und Beratungsangebote der Ta- gesstätte und Beratungsstelle, Ansprache durch die Mitarbeiter/-innen des Hauses, einfache hauswirtschaftliche und pflegerische Dienste über Mitarbeiter/-innen der Tagesstätte, weitergehende häusliche Krankenpflege ggf. über ambulante Pflege- dienste. Das Zimmer wurde im Jahr 2006 in 5 Fällen über einen längeren Zeitraum genutzt. 3. Gewann Lachäcker („Wohnwagenabstellplatz“) Eine Projektgruppe der SJB – unterstützt von PD Dr. Yvonne Bernart - erarbeitete eine Studie zur Situation und den Lebensbedingungen auf dem Wohnwagenabstell- platz. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 8.11.06 dieser Studie und den darin vorgeschlagenen Maßnahmen zugestimmt. Als erste Maßnahmen sollen 2007 u. a. ein Quartiersmanagement eingerichtet, die Betreuungsangebote erweitert, und die Beteiligung der Bewohner an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität angeregt werden. Hierfür sollen 100.000 € zur Verfügung stehen. Da diese Studie bereits vorliegt, wird sie hier nicht erneut dokumentiert. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 Fünfter Sachstandsbericht 52 4. Workshop: „Wohnungslose Männer: Alles im Griff! (... nur nicht das Leben?)“ am 16.11.2006 Innerhalb des bundesweiten Forschungsverbundes „Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen“ wurde jüngst auch eine Teiluntersuchung abgeschlossen, die versucht, eine geschlechtsdifferente Beschreibung der Wohnungsnotfallproblematik bzw. Wohnungslosigkeit aus der Perspektive der Betroffenen zu erarbeiten. Aus zahlreichen Interviews mit wohnungslosen Männern aus dem gesamten Bundesge- biet zieht die Studie Schlüsse auf männerspezifischen Hilfebedarf und Beratungsan- gebote. Dr. Jörg Fichtner, München stellte die Ergebnisse dieser Studie vor und dis- kutierte mit den Teilnehmern ihre Verwertbarkeit in der praktischen Arbeit mit woh- nungslosen Männern. Michael Knecht von der „Ambulanten Hilfe Stuttgart“ kommen- tierte das Referat aus der Sicht der Praxis. Über 40 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auch von außerhalb der Region Karlsruhe besuchten diesen Workshop.

  • Sachstandsbericht WoloHi Deckblatt bis Seite 5
    Extrahierter Text

    + Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 Fünfter Sachstandsbericht 2007 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugenddezernat W o h n u n g s l o s e 1 9 8 7 - 2 0 0 6 S t i c h t a g 3 1 . 1 2 . 191 180 279 343 444 588 613 468 328 267 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 0 100 200 300 400 500 600 700 8788899091929394959697989900010203040506 J a h r A n z a h l Impressum Herausgeber Stadt Karlsruhe/Dezernat 3 Bearbeitung/ Sozial- und Jugendbehörde Federführung Winfried Uhrig Layout Elke Stöckel/Sozial- und Jugendbehörde Druck März 2007 Vorwort Mit dem Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ‘97 initiierte der Karlsruher Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.05.1997 eine Aufgabe, die in sozialer und baulicher Hinsicht in Bezug auf die darin untersuchten Wohngebiete mit Entwicklungsbedarf auf etwa zwanzig Jahre angelegt ist. Dem Gemeinderat wurde zum damaligen Zeitpunkt zugesagt, im Zweijahresrhyth- mus einen Sachstandsbericht vorzulegen. Diesem Anliegen wird nunmehr zum fünf- ten Mal Rechnung getragen. Nach dem Barackenbeseitigungsprogramm der Stadt Karlsruhe in den 60er Jahren, dem Rahmenprogramm zur Rehabilitation sozialer Randgruppen in Karlsruhe von 1974, der intensiven Diskussion um den (Fort-)Bestand des Wohngebiets Klein- seeäcker in den 80er Jahren stellten das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ’97 und dessen Fortschreibungen weitere konzeptionelle Bausteine im Bereich der Wohnraumversorgung für besondere Zielgruppen dar. Nachdem die im Zweijahres-Rhythmus an den Gemeinderat zu leistende Sach- standsberichterstattung des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe ́97 im März 2003 auf die ständig steigende Zahl an wohnungslosen Menschen aufmerksam gemacht hatte, legte das Dezernat 3 das "Aktionsprogramm Wohnungslosenhilfe" auf. Mit dessen Hilfe konnte der negative Trend steigender Wohnungslosenzahlen gestoppt werden. Der vorliegende fünfte Sachstandsbericht belegt in beeindruckender Weise, wie die Wohnungslosenhilfe Karlsruhe in den vergangenen zwei Jahren weiter den Weg der Entwicklung zu einem differenzierten und bedarfsgerechten Hilfesystem gegangen ist. Dieses Ergebnis war nur möglich durch eine konstruktive Zusammenarbeit aller be- teiligten städtischen Ämter, die Unterstützung der Stadträtinnen und Stadträte des Karlsruher Gemeinderats, der in diesem Arbeitsfeld tätigen Institutionen und freien Verbände sowie der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen. Mein Dank für diese Arbeit gilt allen Beteiligten. Harald Denecken Bürgermeister Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe '97 Fünfter Sachstandsbericht 2007 Inhalt 1. Vorbemerkung S. 5 2. Sachstand Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ́97 S. 7 2.1 Fachstelle Wohnungssicherung zum 1.1.2007 eingerichtet S. 7 2.2 Prävention S.10 2.2.1 Vorbeugung S.10 2.2.2 Aufsuchende Sozialarbeit in der präventiven Wohnungslosenhilfe S.13 2.2.3 Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe im Kontext Wohnungslosenhilfe S.15 2.3 Beseitigung von Obdachlosigkeit S.16 2.3.1 Unterkünfte 2.3.2 Unterbringung in Hotels S.21 2.3.3 Unterbringungen mit Betreuungsangebot vor Ort S.21 2.3.3.1 Wohnheim Rüppurrer Str. 23 S.22 2.3.3.2 Frauenpension (SOZPÄDAL) S.23 2.3.3.3 Übergangswohngruppe Kriegsstr. 88 S.24 2.3.3.4 Wohnheim Adlerstr. 33 (Heimstiftung) S.24 2.4 Wohnungsbeschaffung S.25 2.4.1 Wohnraumakquise S.25 2.4.2 Nutzungsverhältnisse S.28 2.5 Sozialleistungen S.29 2.5.1 Wohnungslosenhilfe in Zeiten von „Hartz IV“ S.29 2.5.2 Leistungsbereich SGB XII S.31 2.6 Persönliche Hilfen in Wohnraum S.32 2.6.1 SOZPÄDAL: Betreutes Wohnen S.32 2.6.2 Ohlebusch GmbH: Pilotprojekt Mehrfamilientherapie S.35 2.6.3 Wohnen Aktiv GmbH S.35 2.7 Beratung S.36 2.7.1 Beratungsstelle für wohnungslose Männer S.36 2.7.2 Beratungsstelle für Frauen und Paare in Wohnungsnot (SOZPÄDAL) S.36 2.7.3 Projekt Lotsen aus der Wohnungslosigkeit S.37 2.8 Langzeithilfen S.38 2.8.1 Langzeitwohngruppe Thomas-Mann-Str. 3 (Heimstiftung) S.38 2.8.2 Hotel Anker (AWO) S.39 2.9 Versorgung S.40 2.9.1 Erfrierungsschutz Kriegsstr. 88 S.40 2.9.2 Tagestreff Tür (Diakonisches Werk) S.40 2.9.3 TafF – kombiniertes Angebot: „Tagesaufenthalt“ und „Arbeiten und Qualifizieren“ für Frauen in Wohnungsnot (SOZPÄDAL) S.42 2.10 Psychisch kranke Wohnungslose S.43 2.10.1 Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnungslose (AWO) S.43 2.10.2 Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnungslose (SOZPÄDAL) S.43 2.10.3 Appartementhaus Rüppurrer Str. 56 (Diakonisches Werk) S.44 2.10.4 Sozialpsychiatrischer Dienst S.45 2.11 Aktivierung S.46 2.11.1 Arbeits- und Beschäftigungsprojekt (AWO) S.46 2.11.2 TafF – Arbeiten und Qualifizieren (SOZPÄDAL) S.47 2.11.3 Streetwork Südstadt (Diakonisches Werk) S.48 2.12 Medizinische Versorgung S.50 3. Gewann Lachäcker („Wohnwagenabstellplatz“) S.51 4. Workshop: „Wohnungslose Männer: Alles im Griff! (... nur nicht das Leben?)“ am 16.11.2006 S.52