Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Denecken: Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl
| Vorlage: | 17755 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 36. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.04.2007 986 1 öffentlich Dez. 2 Ende der Amtszeit von Herrn Bürgermeister Denecken: Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.04.2007 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Die Besetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzenden Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der Stadtzeitung der Stadt Karlsruhe am 11.05.2007 b) den BNN am 12.05.2007 c) im Staatsanzeiger 14.05.2007 ausgeschrieben. 3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2007 durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Sammelnachweis Personalkosten Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Denecken endet wegen Ablauf der Amtszeit zum 30.09.2007. Über die dadurch notwendige Neubestellung einer/eines Beigeord- neten entscheidet der Gemeinderat durch Wahl (§ 50 Abs. 2 GemO). Diese ist frü- hestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle ( § 50 Abs. 3 i.V. m. § 47 Abs. 1 GemO), d.h. also in der Zeit 01.07.2007 und dem 31.08.2007, durchzuführen. Nach § 50 Abs. 3 GemO ist eine Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Besetzung, d.h. vor der durch Wahl erfolgenden Bestellung, öffentlich auszu- schreiben. Über den Ausschreibungstext, die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Vorstellung der Bewerber/innen vor dem Gemeinderat enthält die Gemeindeordnung keine Bestimmungen; hierüber hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ist vorgesehen in der Stadtzeitung der Stadt Karlsruhe, den BNN und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Die Beigeordnetenwahl soll in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2007 durchgeführt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1.1. Die Besetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend dem im Vorwort aufgeführten Verfahren. 1.2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage a) in der Stadtzeitung der Stadt Karlsruhe am 11.05.2007 b) den BNN am 12.05.2007 c) im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 14.05.2007 ausgeschrieben. 1.3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2007 durchgeführt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. April 2007 Anlage Text Stellenausschreibung Karlsruhe Stadt Karlsruhe Dezernat 2 Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Zum 01. Oktober 2007 ist wegen Ablaufs der Amtszeit die Stelle einer/eines Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister/in“ für das Dezernat 3 zu besetzen. Zum Geschäftskreis gehören derzeit Jugend und Soziales, Schulen und Sport. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten. Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am 17.07.2007 statt. Die Stadt Karlsruhe verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf. Schriftliche Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden bis zum 15.06.2007 an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe, erbeten.