Anfrage SPD: Kommunaler Influenza-Pandemieplan
| Vorlage: | 17684 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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34. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2007 Vorlage Nr. 984 ANFRAGE Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger und Elke Ernemann sowie des Stadtrats Thomas Müller- schön (SPD) vom 19. Februar 2007 Kommunaler Influenza-Pandemieplan 1. Ist eine strukturierte Logistik und Organisation der Beschaffung, Verteilung und Vergabe von Impfstoffen bzw. antiviralen Medikamenten an die priorisierten Gruppen bzw. Bevölke- rungsgruppen sicher gestellt? Wenn ja, wie? 2. Wird der Bestand an antiviralen Medikamenten zur Prophylaxe bzw. Behand- lung im Sinne des nationalen Influenzapandemieplanes für ausreichend erach- tet? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden ergriffen? 3. Wird die Produktionskapazität von Impfstoffen für ausreichend erachtet? Wenn nein, wel- che Maßnahmen wurden eingeleitet? 4. Wer ist für die Finanzierung der Beschaffung von Impfstoffen und antiviralen Medikamente, bzw. der Kosten für Logistik, etc. zuständig? 5. Wer ist gegenwärtig für die Beschaffung und Vergabe von antiviralen Medikamenten zur Prophylaxe an die priorisierten Gruppen zuständig? 6. Ist das Gesundheitsamt als zentrales Steuerungselement beteiligt? Wie wirkt sich dies kon- kret aus? 7. Ist die interinstitutionelle Kommunikation nach RKI- Empfehlungen in technischer, personel- ler und struktureller Hinsicht gewährleistet? Wenn ja, wie? 8. Wie sind niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrich- tungen in die Strukturen eingebunden? Wie wirkt sich dies für die genannten Gruppen konk- ret aus? Welche Maßnahmen müssen noch eingeleitet werden? 9. Wie wird bei einem möglichen Übergang in eine Katastrophenlage, die Einbindung und Ko- operation mit dem Katastrophenschutz sicher gestellt? Wurde die gegebenenfalls notwen- dige zentrale Steuerung durch das Gesundheitsamt bereits sicher gestellt? Sind konzertier- te Übungen dieser Krisenstäbe zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Minimierung von möglicherweise auftretenden Reibungsverlusten geplant? W e l c h e r d a r ü b e r h i n a u s r e i c h e n d e P l a n u n g s - b z w . H a n d - 2 - 10. Im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen wurde beispielsweise die durchaus sinnvolle Frage der bei Bedarf durchzuführenden Isolation von betroffenen Bewohnern aufgeworfen. Ist im Pandemiefall eine Anordnung der Einschränkung von grundgesetzlich geschützten Rechte im Sinne des IFSG sichergestellt? Wer ist für die zeitnahe Anordnung zuständig? Welcher darüber hinaus reichende Planungs- und Handlungsbedarf wird von der Verwal- tung gesehen? Hintergrund: Es wurde in den vergangenen Jahren auf nationaler politischer Ebene verstärkt zur Kenntnis genommen, dass es im Fall einer Influenzapandemie keine ausreichenden Struk- turen in Deutschland gibt. Die Bundesregierung betraute das Robert-Koch-Institut (RKI) mit der Erarbeitung eines nationalen Influenzapandemieplanes. Daraus resultierend, sollten Länder und Kommunen entsprechende aufeinander abgestimmte eigene Pläne erarbeiten. Neben den übergeordneten Plänen trägt auch der Leitfaden „Empfehlungen und Hinweise für Alten- und Pflegeheime im Influenza-Pandemiefall“ (Landratsamt und Stadt Karlsruhe; Stand: Dezember 2006) zu den Fragen zum Sachstand für Karlsruhe bei. gez. Doris Baitinger gez. Elke Ernemann gez. Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007 Sachverhalt / Begründung:
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ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Thomas Müllerschön (SPD) vom: 19.02.07 eingegangen: 19.02.07 Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.07 984 14 öffentlich Dez. 2 Kommunaler Influenza-Pandemieplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Vorbemerkung Die Stadt Karlsruhe -Branddirektion- und das Landratsamt Karlsruhe erstellen als untere Katastrophenschutzbehörden derzeit in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ei- nen gemeinsamen Influenzapandemieplan für den Stadt- und Landkreis, welcher in weni- gen Wochen in seiner ersten Form fertiggestellt sein wird. Zu den einzelnen Anfragen nimmt das Bürgermeisteramt wie folgt Stellung: Zu Pkte. 1 – 3: Impfstoffe: Zum jetzigen Zeitpunkt muss noch davon ausgegangen werden, dass ein potentieller In- fluenzapandemie-Impfstoff erst ca. drei bis sechs Monate nach Feststellung und Identifi- zierung eines Pandemievirus fertiggestellt werden kann. Auch dann wird der Impfstoff nur schrittweise in begrenzten Mengen erzeugt werden können. Die endgültigen Verteilungs- wege werden derzeit auf höherer politischer Ebene noch diskutiert. Antivirale Medikamente: Das Land Baden-Württemberg hat bereits eine größere Menge antiviraler Medikamente eingelagert; es ist geplant, diesen Vorrat nochmals deutlich aufzustocken. Diese Medika- mente dienen ausschließlich zur Therapie influenzakranker Menschen während einer Pandemie. Nach dem Entschluss über die Aufstockung der Medikamente ist davon aus- zugehen, dass ausreichend Medikamente zur Verfügung stehen werden. Seite 2 von 4 Zu Pkt. 4: Die Gabe von antiviralen Medikamenten im Pandemiefall soll nach den derzeitigen Pla- nungen durch die niedergelassene Ärzteschaft und die Kliniken getätigt werden und über die Krankenkassen abgerechnet werden. Auch die Impfung mit dem Pandemie-Impfstoff wird mit Sicherheit offiziell durch das Robert-Koch-Institut empfohlen werden, so dass davon auszugehen ist, dass auch diese Impfkosten durch die Krankenkassen getragen werden. Zu Pkt. 5: Die Beschaffung und Vorhaltung entsprechender Medikamente ist eine Arbeitsschutz- maßnahme und unterliegt von daher der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeber. Alle größeren Betriebe und Verwaltungen sind aufgefordert, eigene Planungen für den Pan- demiefall zu betreiben. Selbstverständlich steht das Gesundheitsamt Karlsruhe den loka- len Firmen und Verwaltungen beratend zur Verfügung. Zu Pkt. 6: Das Gesundheitsamt Karlsruhe ist bei der Aufstellung des lokalen Influenzapandemiepla- nes als fachlich federführende Institution beteiligt. Zu Pkt. 7: Die Planungen des lokalen Influenzapandemieplanes sehen als technische Kommunikati- onsmittel - wie im Allgemeinen Alarm- und Einsatzplan der Stadt Karlsruhe für Großscha- densereignisse, Krisen und Katastrophen auch - Telefon, Fax, E-Mail und Funk vor. Die Planungen enthalten verbindliche Kommunikationsstrukturen, Melde- und Alarmierungs- wege und –ketten, Erreichbarkeiten sowie personelle Besetzungen von Funktionsträgern. Des Weiteren besteht im Stadtgebiet ein funktionsfähiges Sirenennetz, mit welchem die Bevölkerung zur Beachtung von Rundfunkdurchsagen aufgefordert werden kann. Informationen über das Auftreten einer Influenzapandemie, die im besonderen Maße Ver- waltungshandeln erforderlich machen (Initialzündung), werden von den Gesundheitsbe- hörden, auf der Ebene des Stadt- und Landkreises vom Gesundheitsamt beim Landrats- amt Karlsruhe übermittelt. Zentrale Melde- und Anlaufstelle ist die gemeinsame Feuer- wehrleitstelle. Seite 3 von 4 Nach Eingang einer Meldung werden alarmplanmäßig vorbereitete Informationen und Maßnahmen veranlasst, die in Abhängigkeit von der Lageentwicklung eine Aufbau- und Ablauforganisation in Gang setzen. Zu Pkt. 8: Das Gesundheitsamt steht im Kontakt zu den Kliniken in der Stadt und im Landkreis Karls- ruhe, um mit diesen die Planungen für die Influenzapandemie abzustimmen. Auch die Pflegeheime der Stadt und des Landkreises Karlsruhe wurden in einem Rundschreiben und einer zentralen Veranstaltung informiert und zu eigenen hausinternen Planungen auf- gefordert. Zusätzlich wurden Planungshilfen für die Rettungsdienstorganisationen und die niedergelassene Ärzteschaft entwickelt. Eine eigene Pandemieplanung der Kassenärztli- chen Vereinigung wurde bereits seit längerer Zeit angekündigt, ist jedoch noch nicht veröf- fentlicht. Zentrale Informationsveranstaltungen mit der Ärzteschaft sind vorgesehen, dazu sollten jedoch zunächst die Planungen der Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg vorliegen und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Die Zusam- menarbeit mit den ambulanten Pflegediensten stellt sich wie auch bei anderen Fragestel- lungen sehr schwierig dar, da die Dienste nicht zentral organisiert sind. Zu Pkt. 9: Die lokalen Planungen erfolgten nach den Vorgaben des Influenzapandemieplanes Ba- den-Württemberg i. V. m. dem Allgemeinen Alarm- und Einsatzplan der Stadt Karlsruhe. Die möglichen Ausbreitungsszenarien sind in drei Phasen mit verschiedenen Maßnah- menstufen unterteilt. Den Maßnahmenstufen wurden wie bei Pkt. 7 beschrieben verschiedene Melde-/Alarmie- rungswege und –ketten zugeordnet. Die für die Verwaltungsebenen im Land einheitlich geltende Stabsorganisation gewährleis- tet einen bruchfreien Übergang von Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle bis hin zur Katastrophenlage. Einer förmlichen Feststellung des Katastrophenfalles bedarf es nicht. Seite 4 von 4 In den Führungs- und Verwaltungsstäben sind Ärzte, Rettungsdienste und andere Betei- ligte vertreten. Dem Verwaltungsstabsbereich „Gesundheit und Soziales“, dem ein Arzt des Gesundheitsamtes sowie Betriebs- und Klinikärzte angehören, obliegt die zentrale Steuerung. Übungen sind notwendig, erscheinen jedoch erst zielführend zu sein, wenn die Grundla- gen erarbeitet und verbindlich eingeführt sind. Zu Pkt. 10: Gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann das Gesundheitsamt bei anste- ckenden Erkrankungen Maßnahmen formulieren, die Grundrechte der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken. Insbe- sondere zu Beginn einer Pandemie kann sich die Notwendigkeit ergeben, einzelne Er- krankte und deren Kontaktpersonen zu isolieren. Dies ist jedoch erfahrungsgemäß auf freiwilliger Basis zu erreichen. Im weiteren Verlauf einer Pandemie sind dann u.a. Maßnahmen wie Schließung von Ge- meinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), Verbot von Kino, Theater, Kulturveran- staltungen denkbar. Entsprechende Verfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) bzw. dem Polizeigesetz (PolG) werden durch Bürgerservice und Sicherheit bei Bedarf angeordnet.