Anfrage GRÜNE: Altlasten in Karlsruhe Kleingartenanlagen (Stuttgarter Straße u. a.)
| Vorlage: | 17683 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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34. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2007 Vorlage Nr. 983 ANFRAGE Zu TOP 13 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 13. Februar 2007 Altlasten in Karlsruher Kleingartenanlagen (Stuttgarter Straße u. a.) 1. Kleingartenanlage Stuttgarter Straße a) Bei wie vielen Gartenparzellen in der Kleingartenanlage Stuttgarter Straße ist eine Nutzung der Grundwasserbrunnen aufgrund der dort befindlichen Altlasten und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen unzulässig bzw. nicht zu empfehlen? b) Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass dieses Problem besteht? c) Wann, in welcher Form und wie häufig wurden und werden die Pächter der be- treffenden Parzellen über die Problematik und das Verbot der Grundwassernut- zung informiert? d) In welcher Weise ist sicher gestellt, dass eine Grundwassernutzung auf den betreffenden Parzellen auch tatsächlich nicht stattfindet? e) Welchen gesundheitlichen Gefährdungen sind die Kleingärtner/innen ausge- setzt, die das Verbot der Grundwassernutzung missachten und das in den be- treffenden Parzellen angebaute Gemüse verzehren? f) Besteht eine besondere Gefährdung für Kinder z.B. aufgrund des intensiveren Bodenkontakts, wenn mit Brunnenwasser aus den belasteten Brunnen gegos- sen wurde? g) Sind bereits gesundheitliche Probleme aufgetreten? h) Ist geplant, die aufgrund der Altlastenproblematik nicht nutzbaren Brunnen zu verschließen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? i) Wie versorgen die betroffenen Kleingartenpächter/innen ihre Gärten mit Was- ser, wenn eine Grundwassernutzung für sie ausgeschlossen ist? j) Ist geplant, auf den betreffenden Parzellen eine alternative Wasserversorgung (z.B. provisorische Trinkwasserleitung) einzurichten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Was würde die Einrichtung einer provisorischen Trinkwas- serleitung kosten? - 2 - 2. Kleingartenanlagen Rennichwiesen, Elfmorgenbruch, Durlacher Allee a) Wie stellt sich die aktuelle Altlastensituation in den o. g. Kleingartenanlagen mit Altlasten dar? b) Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass dort Probleme bestehen? c) Welche Maßnahmen wurden bzw. werden dort durchgeführt? d) Wie ist gewährleistet, dass die von der Stadt herausgegebenen Handlungs- und Aufbereitungsempfehlungen für die dortigen Gärten eingehalten werden? 3. Gibt es über die in 1. und 2. genannten Kleingärten weitere Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, bei denen eine Gefährdung durch Altlasten besteht? Im Rahmen der landesweiten Bewertung von Altablagerungen in den 90-er Jahren wurden Alt- lasten in mehreren Karlsruher Kleingartenanlagen festgestellt. Einige dieser Altlasten verursa- chen gesundheitliche Gefährdungen der Kleingartennutzer/innen. Deshalb wurden durch die Stadt Handlungsempfehlungen zur weiteren Nutzung erlassen. Teilweise wurde auch die Not- wendigkeit weiterer Maßnahmen wie z.B. das Verschließen von Grundwasserbrunnen festge- legt. Die Handlungsempfehlungen sind z. T. mit erheblichen Nutzungseinschränkungen für die Kleingarten-Nutzer/innen verbunden (z.B. kein direkter Bodenkontakt von Kindern, kein Umgra- ben des Oberbodens, Verbot der Brunnennutzung), weshalb eine korrekte Einhaltung dieser Bestimmungen zu bezweifeln ist. Wir sind besorgt um die Gesundheit der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Städtische Kleingartenanlagen haben einen hohen Freizeit- und Naherholungswert und leisten nicht zuletzt einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshinter- grund in unserer Stadt. Wir wollen deshalb auch die Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße für die dortigen Pächter/innen unbedingt erhalten. Da eine Kleingartennutzung ohne Wasser- versorgung nahezu nicht praktiziert werden kann, halten wir Maßnahmen zur Versorgung dieser Kleingartenanlage mit unbelastetem Wasser für dringend erforderlich. gez. Bettina Lisbach gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007 Sachverhalt / Begründung:
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ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 13.02.2007 eingegangen: 13.02.2007 Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemein- derats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2007 983 13 öffentlich Dez. 2 Altlasten in Karlsruher Kleingartenanlagen (Stuttgarter Straße u.a.) Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Kleingartenanlage Stuttgarter Straße a) Bei wie vielen Gartenparzellen in der Kleingartenanlage Stuttgarter Straße ist eine Nutzung der Grundwasserbrunnen aufgrund der dort befindlichen Altlas- ten und der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen unzulässig bzw. nicht zu empfehlen? Auf Grundlage von chemisch-analytischen Untersuchungen ist in 9 Parzellen die Nutzung des Grundswassers unzulässig. Die Parzellen befinden sich in- nerhalb des durch technische Erkundungen abgegrenzten Schadensbe- reichs IV. b) Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass dieses Problem besteht? Die stufenweise Erkundung der im Bereich der 3 genannten Kleingartenan- lagen befindlichen Altablagerungen erfolgte seit Beginn der 90er Jahre im Zuge der Altlastenkonzeption des Landes Baden-Württemberg unter Beteili- gung der betroffenen und in der Altlastenbewertungskommission vertretenen Fachbehörden (u.a. auch dem zuständigen Gesundheitsamt und der Lan- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz). c) Wann, in welcher Form und wie häufig wurden und werden die Pächter der betreffenden Parzellen über die Problematik und das Verbot der Grundwas- sernutzung informiert? d) In welcher Weise ist sicher gestellt, dass eine Grundwassernutzung auf den betreffenden Parzellen auch tatsächlich nicht stattfindet? Mit Schreiben des Rechtsreferates vom 08.07.98 an die Deutsche Bahn AG, Abt. Land- wirtschaft (nachrichtlich an Gesundheitsamt und Umwelt- und Arbeitsschutz) wurde fest- gelegt: - Nutzungsverbot für ausgewählte Gartenbrunnen im Schadensbereich IV, - die betroffenen Brunnen sind ordnungsgemäß stillzulegen und mit bindigem Ma- terial zu verfüllen, Seite 2 von 4 - eine Niederbringung von neuen Gartenbrunnen in diesem Bereich ist nicht zulässig. - Im Übrigen wird auf die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 28.11.1980 verwiesen (Verwendungsverbot zum Trinken, Baden und zur Zubereitung von Speisen). Das Gelände befindet sich überwiegend im Eigentum der Deutsche Post AG. Kleinere Teilflächengehören der Deutschen Bahn Immobilien und der Stadt Karlsruhe. Die Bahn- Landwirtschaft e.V. ist der Generalpächter der gesamten Anlage und betreut die Einzel- pächter. Informationen an die Gartenpächter über die eingeschränkte Nutzbarkeit und Überwachung der Auflagen obliegen der Bahn-Landwirtschaft und dem örtlichen Vereins- vorstand Die Gartenpächter wurden seinerzeit über die für sie zuständige Bahn Landwirtschaft entsprechend informiert. Das Problem ist den Pächtern auch aus eigener Wahrnehmung bekannt, so wurde von Teerflocken im geförderten Brunnenwasser berichtet. Bisher wur- den die Brunnen mangels einer alternativen Wasserversorgung jedoch noch nicht rückge- baut und werden zur Gartenbewässerung weiterhin genutzt. Trinkwasser bringen die Gar- tenpächter dem Vernehmen nach von außerhalb mit. Die durch die Altlastenbewertungskommission beschlossenen und durch die Stadt Karls- ruhe herausgegebenen Handlungs- und Aufbereitungsempfehlungen sind generell nicht überwachbar. Sie erfolgen zur Information der Betroffenen (insbesondere auch über den Bezirksverband der Gartenfreunde e.V.), damit diese Kenntnis über Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahme haben. e) Welchen gesundheitlichen Gefährdungen sind die Kleingärtner/innen ausge- setzt, die das Verbot der Grundwassernutzung missachten und das in den betreffenden Parzellen angebaute Gemüse verzehren? f) Besteht eine besondere Gefährdung für Kinder z.B. aufgrund des intensive- ren Bodenkontakts, wenn mit Brunnenwasser aus den belasteten Brunnen gegossen wurde? g) Sind bereits gesundheitliche Probleme aufgetreten? Im Rahmen der Altlastenerkundung wurde auch der Wirkungspfad Boden- Mensch hinsichtlich des Aufenthalts von Menschen auf der Fläche sowie der Wirkungspfades Boden-Pflanze hinsichtlich des Verzehrs von Nutzpflanzen untersucht. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch ergab sich dabei kein wei- terer Handlungsbedarf, während für den Wirkungspfad Boden-Pflanze in Ab- stimmung mit dem Gesundheitsamt entsprechende Handlungsempfehlungen über die Bahn Landwirtschaft an die Kleingartenpächter weitergeleitet wur- den. Was mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Kleingartenpächter angeht, liegen dem Umwelt- und Arbeitsschutz keine Informationen vor. h) Ist geplant, die aufgrund der Altlastenproblematik nicht nutzbaren Brunnen zu verschließen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Seite 3 von 4 i) Wie versorgen die betroffenen Kleingartenpächter/innen ihre Gärten mit Wasser, wenn eine Grundwassernutzung für sie ausgeschlossen ist? j) Ist geplant, auf den betreffenden Parzellen eine alternative Wasserversor- gung (z.B. provisorische Trinkwasserleitung) einzurichten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Was würde die Einrichtung einer provisorischen Trinkwasserleitung kosten? In einem Anfang des Jahres geführtem Gespräch mit der Bahn Landwirtschaft wurde ein- gewandt, dass Parzellen ohne eine Wasserversorgung nicht verpachtbar sind. Wenn die Parzellen nicht verpachtet werden, verwahrlosen sie und entwickeln sich zu ungenehmig- ten Müllabladeplätzen. Zudem bestehe angesichts der Nähe zur Wohnsiedlung eine sehr hohe Nachfrage nach den Parzellen. Seitens der Wasserwirtschaftsverwaltung wurde da- rauf gedrängt, dass in dieser Thematik eine zufriedenstellende Lösung durch die Bahn Landwirtschaft gefunden werden muss. Eine 1998 bei den Stadtwerken durchgeführte Anfrage des Rechtsreferates ergab für eine provisorische Wasserleitung Kosten in Höhe von 13.000 DM. Dies erscheint der Bahn auch aus heutiger Sicht nicht finanzierbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass noch zusätzliche Kosten für die Anschlüsse der einzelnen Gartenparzellen an die Wasserver- sorgung entstehen würden. Hinzu kommt, dass der größte Teil der Kleingartenanlage im Eigentum der Deutschen Post AG ist und von der Bahn Landwirtschaft lediglich verwaltet wird. Wesentlichstes Investitionshindernis für eine Wasserversorgung ist die Planungsunsicher- heit hinsichtlich des Erhalts der Kleingartenanlage. So gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Planungsüberlegungen für dieses Gelände, von einer Festschrei- bung als Kleingartenanlage bis zur (teilweisen) Umnutzung als Wohnbaugelände. Eine Neuordnung der Kleingartenanlage ist geboten, dabei sind die im Bereich der Klein- gartenanlagen befindlichen Gartenbrunnen ordnungsgemäß stillzulegen und das gesamte Kleingartengebiet an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Gleichzeitig soll eine Bodenverbesserung (z.B. ein Auftrag von unbelastetem Oberboden) durchgeführt werden. 2. Kleingartenanlagen Rennichwiesen, Elfmorgenbruch, Durlacher Allee a) Wie stellt sich die aktuelle Altlastensituation in den o. g. Kleingartenanlagen mit Altlasten dar? b) Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass dort Probleme bestehen? c) Welche Maßnahmen wurden bzw. werden dort durchgeführt? d) Wie ist gewährleistet, dass die von der Stadt herausgegebenen Handlungs- und Aufbereitungsempfehlungen für die dortigen Gärten eingehalten wer- den? In den Jahren 1995 -1997 haben umfangreiche Bodenuntersuchungen in den genannten Kleingartenanlagen ergeben, dass keine Anbauverbote erteilt werden mussten. Durch Seite 4 von 4 gründliche Reinigung von Obst und Gemüse, Schälen oder Entfernen von äußeren Blät- tern können die Schadstoffgehalte in jedem Fall auf ein unbedenkliches Maß gesenkt werden. Der Oberboden soll nur gelockert und nicht tiefgründig umgegraben werden, um eine weitere Durchmischung zu vermeiden. Im Bereich der anlageneigenen Spielplätze ist der Aufenthalt der Kinder uneingeschränkt möglich. Spielende Kleinkinder sollten möglichst keinen direkten Kontakt zum Oberboden haben, sondern ihre Buddelaktivitäten in abgegrenzten Sandkästen ausüben. Die durch die Altlastenbewertungskommission beschlossenen und durch die Stadt Karls- ruhe herausgegebenen Handlungs- und Aufbereitungsempfehlungen sind generell nicht überwachbar. Sie erfolgen zur Information der Betroffenen (insbesondere auch über den Bezirksverband der Gartenfreunde e.V.), damit diese Kenntnis über Gefährdungen und entsprechende Vorsorgemaßnahme haben. Die Wasserversorgung erfolgt bei allen drei Anlagen über das öffentliche Versorgungsnetz und ist daher als bedenkenlos einzustufen. Die Entnahme von Grundwasser ist in diesen Anlagen untersagt. KGA Rennichswiesen: In zwei Teilbereichen der Kleingartenanlage ist eine Sanierung mittels Bodenaustausch bzw. Überdeckung geplant. Geschätzte Kosten 250.000,- €. Entsprechende Fördermittel wurden im Dezember 2006 seitens des Landes bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme kann damit im Jahr 2007 erfolgen. Bereits 1994 bestand für den Sektor eines aufgefüllten Grabens ein Gießverbot für Grundwasser aus Gartenbrunnen. KGA Elfmorgenbruch: Bei der KGA Elfmorgenbruch Süd wurde durch das Vermessungs- und Liegenschaftsamt ein Nutzungsverbot der Gartenbrunnen im Sinne der Allgemeinverfügung ausgesprochen. KGA Durlacher Allee: Mit Schreiben vom 22.10.04 wurde der Bezirksverband der Gartenfreunde e.V. vom Zent- ralen Juristischen Dienst aufgefordert, die Pächter der KGA Durlacher Allee nochmals auf die Handlungsempfehlung sowie die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 28.11.1980 hinzuweisen. 3. Gibt es über die in 1. und 2. genannten Kleingärten weitere Kleingartenanlagen im Stadtgebiet, bei denen eine Gefährdung durch Altlasten besteht? Dem Umwelt- und Arbeitsschutz sind im Stadtgebiet derzeit keine weiteren Kleingartenan- lagen bekannt, bei denen eine Gefährdung durch Altlasten besteht.