Antrag SPD: Schaffung von 1 000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen bis 2015
| Vorlage: | 17678 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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34. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2007 Vorlage Nr. 978 ANTRAG Zu TOP 8 b ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger, Gisela Fischer und Heike Backes (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 16. Februar 2007 Betreuungsplätze für Kinder: Schaffung von 1 000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen bis 2015 Die Stadtverwaltung stellt dar, wie sie bis zum Jahr 2015 die Kapazität der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze um zusätzlich 1000 Plätze für Kinder unter 3 Jahren erweitert. Dabei geht sie insbesondere auf folgende Fragen ein: 1. Wie viele altersgemischte Betreuungseinrichtungen müssen pro Haushaltsperiode geschaffen werden? 2. Welcher Mitteleinsatz muss hierfür veranschlagt werden? 3. Was kann die Stadt tun, um die notwendigen Räumlichkeiten zu akquirieren? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass die durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen in Aussicht gestellten Zuschüsse auch tatsächlich bei den beantragenden Kommunen ankommen und nicht wie beim Programm für den Ausbau von Ganztagesschulen des Bundes (IZBB) eine ungerechte Verteilung nach dem „Windhundprinzip“ des Landes Baden-Württemberg praktiziert wird? Sachverhalt / Begründung: Im Masterplan 2015 ist festgelegt, dass für mindestens 40 % der unter dreijährigen Kinder 2015 einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte vorhanden ist. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen – derzeitigen Berechnungen zufolge – zusätzlich 1000 Betreuungsplätze geschaffen werden. Bei der Berechnung der zu schaffenden Betreuungseinrichtungen und den hierfür zu veranschlagenden Kosten muss berücksichtigt werden, dass die beste Betreuung nach belegbaren Erkenntnissen in altersgemischten Gruppen mit einer maximalen Gruppengröße von 15 Kindern und einen erhöhten Personalaufwand stattfindet. Es braucht jedoch nicht nur eines erhöhten Finanz- , sondern auch eines zusätzlichen Raumbedarfs. - 2 - Bundesfamilienministerin von der Leyen hat eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Aussicht gestellt. Es wird darauf zu achten sein, dass die Mittelverteilung gerecht nach dem tatsächlichen Bedarf vorgenommen wird. Doch nicht nur der Bund, sondern vor allem auch das Land Baden- Württemberg steht in der Pflicht, sich finanziell am Ausbau der Betreuungsplätze zu beteiligen, zumal dann, wenn es dem Anspruch „Kinderland Baden-Württemberg“ gerecht werden will. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Gisela Fischer gez. Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007
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ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 16.02.2007 eingegangen: 16.02.2007 Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2007 978 8 b öffentlich Dez. 3 Schaffung von 1 000 zusätzlichen Betreuungsplätzen bis 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Ausbau von weiteren 1.000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in 167 alters- gemischten Gruppen (entspräche ca. 42 neuen viergruppigen Einrichtungen) kann nur durch Umwandlung vorhandener Kindergartengruppen und weitere neue Einrich- tungen (Neubauprojekte/Anmietungen) erfolgen, um bis 2015 keine Überkapazitäten an Plätzen für Kinder über 3 Jahren zu schaffen. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wären pro Haushaltsjahr 24 neue altersgemischte Gruppen und im Jahr 2015 nochmals 23 Gruppen einzurichten bzw. umzuwandeln. Erforderlich ist ein Rahmenkonzept, in dem sowohl stadtteilorientiert wie auf die Gesamtstadt bezogen der Bedarf bis 2015 mit Umsetzungslösungen dargelegt ist. Dies wird im Rahmen der Jugendhilfepla- nung „Tageseinrichtungen für Kinder“ entsprechend den Erfordernissen des Tages- betreuungsausbaugesetzes dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 24.657.638 Euro ----------------- ja 13.128.338 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Produktgruppe: 1.500.36.50 Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 6 zu Frage 1 und 2 Wie viele altersgemischte Betreuungseinrichtungen müssen pro Haushaltspe- riode geschaffen werden? Welcher Mitteleinsatz muss hierfür veranschlagt werden? Das vom Gemeinderat beschlossene Versorgungsziel von 20 % für Kinder unter drei Jahren wird entsprechend dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) jährlich über- prüft, der Sachstand des Ausbaus festgestellt und weitere Ausbauschritte beschlos- sen. Mit der Umsetzung des Masterplans soll bis 2015 ein bedarfsgerechtes qualita- tives Angebot für 40 % der Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. a. Bedarf für Kinder unter drei Jahren bis 2015 Mit den im Haushaltsentwurf 2007/08 abgesicherten 337 neuen Plätzen wird es Anfang 2009 für rechnerisch 6.155 Kinder unter drei Jahren (2,5 Jg.) 1.308 Plät- ze in Tageseinrichtungen und Tagespflege geben. Dabei werden nur Tagespfle- geplätze mit mindestens 20 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit gezählt. Nach den Berechnungen des Amtes für Stadtentwicklung kann im Jahre 2015 von 6.138 Kindern (2,5 Jg.) unter drei Jahren ausgegangen werden. Es ist also mit keinem gravierenden Rückgang zu rechnen. Bei einer angestrebten Versor- gungsquote von 40 % fehlen bis zum Jahre 2015 für Kinder unter drei Jahren rd. 1.150 Plätze. Jahr Kinderanzahl 6 Mon. bis u. 3 Jahre Bedarf 40 % Versorgungsquote Vorh. Kapazität Stand Ende 2008 Fehlbedarf 2015 6.138 Kinder 2.455 Plätze 1.308 Plätze 1.147 Plätze b. Bedarf für Kinder im Kindergartenalter bis 2015 Nach den Prognosen des Amtes für Stadtentwicklung wird die Anzahl der Kin- dergartenkinder bis 2015 um rd. 300 Kinder zurückgehen. Die 2015 vorhandene gesamtstädtische Platzkapazität entspricht dann einer Versorgungsquote von 105 %. Inwieweit sich die Anzahl der Früheinschulungen verändert oder auf dem Niveau von 2006 mit rd. 200 Kindern gleich bleibt, ist momentan offen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 6 Fraglich ist, ob bis 2015 gesamtstädtisch ein Umwandlungspotential von rd. 500 Plätzen vorhanden ist, denn: Aktuell reichen die vorhandenen Ganztagesplätze für Eltern, die nach dem Erziehungsurlaub wieder arbeiten, nicht aus. Während eines Kindergartenjahres erwirbt ein ganzer Jahrgang mit dem drit- ten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Bisher wurden bei der Berechnung des Bedarfs jedoch nur die Kinder, die bis 01. April d. Jahres drei Jahre alt werden, berücksichtigt. Die Sozial- und Jugendbehörde wird deshalb anhand aktuell erhobener Daten überprüfen, ob diese Berechnungsgrundlage noch angemessen ist oder er- weitert werden muss. c. Ausbau von 1000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren Annahmen 1.147 Plätze fehlen bis 2015. 147 Plätze können durch Umwandlung von Kindergartenplätzen in GT-Plätze für Kinder ab 2 Jahren oder durch Teilzeitplätze erfolgen. 1.000 Plätze werden durch neue altersgemischte Gruppen geschaffen. Bei einer Belegung mit 6 Kindern unter drei Jahren und 9 Kindern im Kindergar- tenalter wären hier 167 altersgemischte Gruppen (= 42 viergruppige Einrich- tungen) erforderlich! Variante I: Ausbau durch 42 neue Einrichtungen Für die Schaffung von 167 neuen „altersgemischten“ Gruppen wären rund 42 neue viergruppige Einrichtungen erforderlich. Dieser Ausbau hätte rund 2.500 zusätzliche Plätze für Kinder im Vorschulalter zur Folge. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 6 Anzahl Gruppen Kinder u. 3 Jahren - pro Gruppe 6 Kd. 3 – 6 Jahren - pro Gruppe 9 Kd. Gesamtanzahl für Kinder unter 6 Jahren 167 1.002 neue Plätze * 1.503 neue Plätze 2.505 neue Plätze *Hinzu kämen 20 % der Plätze für Kinder unter drei Jahren, die als Teilzeitplätze vergeben wer- den können. Modellrechnung Einmalige Investitionskosten Baukostenzuschüsse für 17 Einrichtungen 17.771.460 € Erstausstattung für 25 angemietete Einrichtungen 1.625.000 € Gesamt 19.396.460 € Jährliche zusätzliche Folgekosten ab 2015 Mietkostenzuschüsse für 25 Einrichtungen 1.860.000€ Personalkostenzuschüsse für 42 Einrichtungen 18.158.175 € Geschwisterkinderzuschüsse für 167 Gruppen 400.800 € Jährliche Folgekosten 20.418.975 € Variante II: Ausbau durch eine Kombination von Umwandlungen und Neu- bau Die Erweiterung von 167 altersgemischten Gruppen durch neue Einrichtungen würde eine Überkapazität an Kindergartenplätzen schaffen. Die Erweiterung um 1.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren ist deshalb nur möglich durch Verände- rungen/Umwandlungen von Kindergartengruppen (Ganztagsgruppen) in alters- gemischte Gruppen in vorhandenen Einrichtungen und Erweiterungen durch Neubauten. Umwandlung von vorhandenen Ganztagsgruppen in altersgemischte Gruppen Ganztagsgruppe (20 Pl. pro Gruppe) Kinder unter 3 Jahren (6 Pl. pro Gruppe) Kinder über 3 Jahren (9 Pl. pro Gruppe) Wegfall 11 Pl. pro Gruppe 67 Gruppen 402 neue Plätze 603 Plätze - 737 Plätze = 1.005 Plätze 25 neue Einrichtungen mit 100 altersgemischten Gruppen Anzahl Gruppen Kinder u. 3 Jahren - pro Gruppe 6 Kd. 3 – 6 Jahren - pro Gruppe 9 Kd. Gesamtanzahl für Kinder unter 6 Jahren 100 600 neue Plätze 900 neue Plätze 1.500 neue Plätze Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 6 Modellrechnung Einmalige Investitionskosten Baukostenzuschüsse für 10 neue Einrichtungen 10.453.800 € Erstausstattung für 15 neu angemietete Einrichtungen 975.000 € Baukostenzuschuss für Umwandlung von Gruppen (pro Gruppe 1.500 €) 100.500 € Gesamt 11.529.300 € Jährliche zusätzliche Folgekosten ab 2015 Mietkostenzuschüsse für 15 neue Einrichtungen 1.116.000 € Personalkostenzuschüsse für alle neuen Einrichtungen 10.808.438 € Geschwisterkinderzuschüsse für alle neuen Gruppen 240.000 € Personalkostenzuschüsse für die Umwandlung beste- hender Ganztagsgruppen* 963.900 € Jährliche Folgekosten 13.128.338 € *Bei bestehenden Einrichtungen sind Geschwisterkinderzuschüsse sowie Mieten schon im bisherigen Aufwand enthalten. Ab dem Haushaltsjahr 2009 müssten jeweils 24 altersgemischte Gruppen und im Haushaltsjahr 2015 nochmals weitere 23 Gruppen geschaffen bzw. umgewandelt werden, um das angestrebte Ziel einer Versorgungsquote von 40 % zu erreichen. Kostenaufwand pro Haushaltsjahr bei Variante II Haushaltsjahr Einmalige Investitionen Jährlich zusätzliche Kosten 2009 1.656.905 € 1.886.707 € 2010 1.656.905 € 3.773.414 € 2011 1.656.905 € 5.660.121 € 2012 1.656.905 € 7.546.828 € 2013 1.656.905 € 9.433.535 € 2014 1.656.905 € 11.320.242 € 2015 1.587.870 € 13.128.338 € Gesamt bis 2015 11.529.300 € ab 2016 13.128.338 € Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 6 zu Frage 3 und 4 Was kann die Stadt tun, um die notwendigen Räumlichkeiten zu akquirieren? Wie kann sichergestellt werden, dass die durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen in Aussicht gestellten Zuschüsse auch tatsächlich bei den be- antragenden Kommunen ankommen? Bei der Suche nach Ausbaumöglichkeiten ist die Kooperation mit Trägern von Ein- richtungen, anderen sozialen Institutionen, Investoren und in verstärktem Maße eine Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen erforderlich. Für die weitere Umsetzung und Akquirierung von Räumen ist eine ämterübergrei- fende Arbeitsgruppe einzurichten. Über die Umsetzungsschritte und Lösungsstrate- gien wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung „Tageseinrichtungen für Kinder“ wird ein Rah- menkonzept, in dem sowohl stadtteilorientiert wie auf die Gesamtstadt bezogen der Bedarf bis 2015 mit Umsetzungslösungen dargelegt ist, erarbeitet und entsprechend den Erfordernissen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes dem Jugendhilfeaus- schuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Da momentan offen ist, in welcher Form sich der Bund am Ausbau beteiligt, ist eine weitergehende Beantwortung der vierten Frage nicht möglich.