Interfr. Antrag GRÜNE/KAL: Reduzierung des MIV auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe
| Vorlage: | 17676 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
34. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. MÄRZ 2007 Vorlage Nr. 976 ANTRAG Zu TOP 7 ------------------------------------------ INTERFRAKTIONELLER A N T R A G der Stadträte Klaus Stapf und Tim Wirth (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion, der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 15. Februar 2007 Reduzierung des MIV auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe 1. Der Gemeinderat unterstützt alle Maßnahmen, um die Zahlen des motorisierten Individu- alverkehrs (MIV) über die jetzige Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe zu senken. Dazu wird als erster Baustein folgende Einzelmaßnahme umgesetzt bzw. nachdrücklich vorangetrieben: Entwicklung eines Konzeptes, um sowohl den Pendlerverkehr als auch den Güterver- kehr zu Unternehmen in Karlsruhe und in Wörth zu verbessern und umweltfreundlich zu gestalten. Schienen- und Radverkehr wie auch Rheinschifffahrt sind dabei vorrangig zu berücksichtigen. Die vorhandene Straßenverkehrsinfrastruktur ohne Erweiterung ist Grundlage. An dem Konzept sind neben städtischen Verkehrsplanern die städtischen Nahverkehrsgesellschaften, der Karlsruher Hafen und externe Verkehrsplanungsbüros zu beteiligen. 2. Die Stadt Karlsruhe fordert bei den Verkehrsministerien der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesverkehrsministerium eine geänderte Planung für den Fernverkehr durch die Technologieregion, insbesondere für die B10 (Südtangente) durch Karlsruhe. Dazu wird die Stadtverwaltung nach Abstimmung mit dem Gemeinderat mit einem Alternativkonzept vorstellig. 3. Die Stadtverwaltung stellt dem Gemeinderat ihre Bemühungen um einen detaillierten Sanierungsplan für die bestehende Rheinbrücke bis zur Jahresmitte 2007 vor. Dieser enthält folgende Punkte: Auflistung der bestehenden Schäden und des voraussichtlichen Sanierungsbedarfs; Darstellung der Sanierungsverfahren, daraus abgeleitet ggf. notwen- dige (Teil-)Sperrungen; Zeitplan, wann welche Maßnahmen notwendig werden bzw. wel- che Maßnahmen bereits geplant sind. Der mit dem Gemeinderat zuvor abgestimmte Sanierungsplan wird öffentlich vorgestellt. - 2 - Unabhängige Verkehrsforscher (Beispiel Prof. Dr. Hartmut Topp im Impulsreferat „Ver- kehr/Mobilität“ zum Masterplan 2015) prognostizieren aufgrund der steigenden Energieprei- se, der demografischen Entwicklung und des Trends „zurück in die Stadt“ aktuell stagnie- rende und langfristig sinkende Zahlen im MIV. Der Oberbürgermeister hat aktuell eine städ- tische Verkehrsuntersuchung zu diesem Thema angeregt. Unabhängig von der zukünftigen Verkehrsbelastung über den Rhein würde ein zweiter Rheinübergang auf Karlsruher Gemarkung zu hohen Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Flä- chenverbrauch, Verminderung der Lebensqualität) des dichtest besiedelten Gebiets in der Technologieregion führen. Ein zweiter Rheinübergang auf Karlsruher Gemarkung ist daher nicht zu akzeptieren. Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Verkehrspolitik muss zudem global denken. Die negativen Auswirkungen von Verkehr auf das Klima (CO 2 -Ausstoß) müssen minimiert wer- den. Eine zweite regionale Straßenverbindung über den Rhein wäre absolut kontraproduk- tiv; eine Verlagerung innerhalb des Modal Splits auf umweltfreundlichere Verkehrsträger als den MIV ist dagegen ein Gebot für heute und die Zukunft. Weitere Verbesserungen der im Vergleich der Regionen guten Verkehrsanbindung für die regionale Wirtschaft und deren Arbeitnehmer müssen mit Hilfe von ÖPNV, Schifffahrt und Radverkehr, ohne Erweiterung des bestehenden Straßennetzes erzielt werden. Die direkte Belastung für die Karlsruher Bevölkerung wie auch die indirekte, überregionale Belastung muss abnehmen. Die Antragsteller weisen ausdrücklich auf die Ergebnisse der regelmäßi- gen Bürgerumfragen, der Konferenzen zum Masterplan 2015 und auf die Forderungen von Karlsruher Bürgervereinen und Umweltinitiativen hin. Zur bestehenden Rheinbrücke: Ziel ist die nachhaltige Erhaltung dieser Straßenverbindung durch laufende Sanierung. Eine Politik des Verschleppens notwendiger Maßnahmen, so dass das Bauwerk „verkommt“, lehnen die Antragsteller ab. Eine Totalsperrung der Brücke gilt es zu vermeiden. Sollte das Regierungspräsidium weiterhin nur unvollständig und nicht- öffentlich informieren, lässt die Stadtverwaltung ein eigenes Sanierungsgutachten erarbei- ten und greift hierbei zum Beispiel auf den bei der Universität Karlsruhe vorhandenen Sachverstand zurück (vgl. interfraktionellen Antrag der SPD-, der Grünen- und der KAL- Fraktion vom 13. Dezember 2005, behandelt in der GR-Sitzung vom 24. Januar 2006). gez. Klaus Stapf gez. Tim Wirth gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007 Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
INTERFRAKTIONELLER ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 15.02.2007 eingegangen: 15.02.2007 Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemein- derats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2007 976 7 öffentlich Dez. 5 Reduzierung des MIV auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe wird die angesprochenen Fragestel- lungen aufnehmen und bearbeiten. Da dieser im Rahmen des Masterplanes beschlossen wurde, wird die Umsetzung derzeit vorbereitet. Für die Sanierung der Rheinbrücke ist die Stadt Karlsruhe nicht zuständig. Sowie der Ver- waltung Sanierungspläne des Landes vorliegen, wird sie die entsprechenden gemeinderätli- chen Gremien darüber informieren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 1. Die Entwicklung eines Konzeptes, sowohl den Pendler- als auch den Güterverkehr in der Region Karlsruhe zu verbessern und umweltfreundlicher zu gestalten, ist zwin- gender Bestandteil eines Verkehrsentwicklungsplanes für Karlsruhe. Der Schienen-, Rad- und Schiffsverkehr sowie der motorisierte Individualverkehr sind Bausteine der integrierten Herangehensweise. Ein Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsru- he ist eines der Leitprojekte des Masterplanes 2015. Die Umsetzung dieses Projekts wird derzeit vom Stadtplanungsamt vorbereitet. Eine Beteiligung der städtischen Ver- kehrsplaner, der städtischen Nahverkehrsgesellschaften, der Hafen GmbH, der Bür- gerinnen und Bürger und externer Verkehrsplanungsbüros ist selbstverständlich. 2. Die Verwaltung hält es nicht für ratsam, Bausteine aus dieser Untersuchung im Vor- griff herauszulösen oder zu beauftragen. Dies gilt für eine Untersuchung zum Pend- lerverkehr nach Wörth, genau wie für eine geänderte Planung für die zukünftige B 10 durch Karlsruhe. 3. Zur Frage der Sanierung der bestehenden Rheinbrücke hat es in den vergangenen Jahren mehrere Gemeinderatsanfragen gegeben bzw. hat die Stadtverwaltung sich schon mehrfach beim Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem genauen Sachstand erkundigt. Auch in der Kommissionssitzung zur Nordtangente vom Februar 2006 ha- ben Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe Rede und Antwort zum Sanie- rungsbedarf gestanden. Die Stadtverwaltung hält es nicht für sinnvoll, ein eigenes Sanierungsgutachten er- stellen zu lassen. Zum einen ist die Stadtverwaltung Karlsruhe nicht Baulastträger für diesen Straßenbauabschnitt, zum anderen gibt es keine Veranlassung, die Kompe- tenz der Brückenfachleute beim Regierungspräsidium Karlsruhe in Frage zu stellen. Die anstehende Sanierung der bestehenden Rheinbrücke gilt zudem nicht als Haupt- grund für den Bedarf der zweiten Rheinbrücke. In der 2. Kommissionssitzung zur Nordtangente werden ebenfalls wieder Vertreter des Regierungspräsidiums geladen werden, so dass die Sanierungsfragen dort nochmals diskutiert werden können.