Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)", Karlsruhe-Grötzingen: Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 17671 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2007 971 2 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe- Grötzingen, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 13.09.2005 9 Ablehnung Gemeinderat 28.03.2006 11 Ablehnung Ortschaftsrat Grötzingen 03.05.2006 4 Zustimmung Vermittlungsausschuss 22.11.2006 1 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe-Grötzingen aufzustellen. Daneben beschließt der Gemeinderat, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Bürgerbeteili- gung an der Bauleitplanung im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 28.02.2007 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 I. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2006 die Erweiterung des Han- ne-Landgraf-Hauses diskutiert und dem Gemeinderat empfohlen, der Einleitung des Verfah- rens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage der vorgelegten Pla- nung zuzustimmen. Nach den Festsetzungen des für diesen Bereich gültigen Bebauungs- plans ist eine Erweiterung des Pflegeheims nicht möglich. Das 1990 errichtete Alten- und Pflegeheim bietet seine Pflegeplätze vorwiegend in Doppel- zimmern an. Eine Aufteilung der vorhandenen Doppelzimmer würde die Pflegeplätze redu- zieren und ist unabhängig davon bautechnisch auch nicht möglich. Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Einzelzimmern soll daher ein zweigeschossiger Erweiterungsbau mit einem intensiv begrünten Dachgarten realisiert werden. Die Anordnung des geplanten Baukörpers orientiert sich an der westlich angrenzenden Bau- struktur. Der Haupteingang des Pflegeheims soll von der Straße „Am Gießbach“ auf die Südseite Richtung „Grezzostraße“ verlegt werden. Die Erschließung des Pflegeheims, so- wohl für die Anlieferung als auch für die Parkierung (Tiefgarage), erfolgt dann über die „Grezzostraße“. Die Gebäudeauskragungen an der Straße „Am Gießbach“ und der „Grezzostraße“ werden entsprechend der Empfehlung des Vermittlungsausschusses reduziert. Um die dafür notwendigen Festsetzungen treffen zu können, ist die Aufstellung eines vorha- benbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann der Plan im beschleu- nigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprü- fung aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes/Vermessung, Liegenschaften, Wohnen. II. Dem Gemeinderat wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Am Gießbach 30 (Han- ne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe-Grötzingen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf- zustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzung für Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Gießbach 30 (Hanne-Landgraf-Haus)“, Karlsruhe-Grötzingen aufzustellen. Daneben beschließt der Gemeinderat, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Bürgerbeteili- gung an der Bauleitplanung im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 16.02.2007 ersichtlich. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007