Nachgemeldete Vorschläge des Landes für Vogelschutzgebiete - Ramsargebiete "Oberrhein": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 17670 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 34. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.03.2007 970 1 öffentlich Dez. 1 Nachgemeldete Vorschläge des Landes für Vogelschutzgebiete - Ramsargebiete "Oberrhein": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 09.03.2007 1 Zustimmung Planungsausschuss 13.03.2007 4 Zustimmung Gemeinderat 27.03.2007 1 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den Nachmeldevorschlag des Landes und die Benennung des „Ramsar-Gebiets Oberrhein“ grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den in der Vorlage genannten Einschränkungen gegenüber dem Land Stel- lung zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 1. Einführung in den Beratungsgegenstand Die Stadt Karlsruhe ist in einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren seitens des Regierungs- präsidiums am 1.12.2006 aufgefordert worden, zur Absicht des Landes Stellung zu nehmen, weitere Vogelschutzgebiete an die EU-Kommission nachzumelden sowie das sog. „Ramsar- gebiet Oberrhein“ zu benennen. Vogelschutzgebiete sind ebenso wie die sog. FFH-Gebiete („Flora, Fauna, Habitat“) Be- standteil des Schutzgebietskonzepts „Natura 2000“ der Europäischen Union (EU). Mit dem Thema Natura 2000 hat sich der Gemeinderat erstmals in seiner Sitzung am 25.07.2000 befasst und hierbei den Gebietsvorschlägen des Landes soweit diese die Gemarkung der Stadt Karlsruhe betrafen im Wesentlichen zugestimmt. Die aus dem damaligen Konsultati- onsverfahren hervorgegangenen Gebietsmeldungen für das Land Baden-Württemberg hat die Landesregierung im März 2001 der EU-Kommission vorgelegt; hierbei handelte es sich um 73 Vogelschutz- und 363 FFH-Gebiete mit einem Anteil von 8,6 % an der Landesfläche. Die Bewertung dieser „Gebietskulisse“ durch die EU-Kommission im November 2002 hatte zum Ergebnis, dass Baden-Württemberg –wie auch andere Bundesländer und Mitgliedstaa- ten der EU- seine erste Gebietsmeldung aus naturschutzfachlicher Sicht nachbessern muss- te. Für die „FFH-Gebiete“ ist dies mittlerweile geschehen. Eine Übersichtskarte (Plan A) für die Gemarkung Karlsruhe, aus der auch die ohnehin ausgewiesenen Natur- und Landschafts- schutzgebiete zu ersehen sind, ist dieser Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt. Auch hierzu wurde die Stadt wiederum konsultiert. Der Gemeinderat hat sich mit dieser „Nachmeldeku- lisse“ in seiner Sitzung am 22.06.2004 befasst. Nunmehr hat das Land zum 1.12.2006 mit einem erneuten Konsultationsverfahren begon- nen, in dem die Stadt Karlsruhe wiederum eine Stellungnahme abzugeben hat; diesmal geht es um die „Nachmeldekulisse“ für die nachzubessernden Vogelschutzgebiete. Soweit das Gebiet der Stadt Karlsruhe hiervon berührt wird, sind diese nachfolgend benannt. Eine wei- tere Übersichtskarte (Plan B) hierzu ist als Anlage Nr. 2 beigefügt. Die Anlagen 3 und 4 ent- halten die nachzumeldenden Vogelschutzgebiete als Detailplan sowie die dazugehörigen Gebietsbeschreibungen. Da das Thema Natura 2000 bereits ausführlich im Gemeinderat behandelt wurde, hält die Verwaltung eine Wiederholung ihrer damaligen Ausführungen nicht für erforderlich. Statt- dessen sind die einleitenden Kapitel (Anlage 0) der Gemeinderatsvorlage vom 22.06.04, hier als Anlage Nr. 5 beigefügt. Ramsar-Gebiet Oberrhein Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtge- bieten internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention wurde in der iranischen Stadt Ramsar abgeschlossen und deshalb nach ihr benannt. Näheren Aufschluss zur Konvention gibt die als Anlage 6 beigefügte Erläuterung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR). In der Fläche deckt sich die- ses Gebiet mit den gemeldeten (und noch nachzumeldenden) Natura 2000-Gebieten am Oberrhein und bedeutet nach den Erklärungen des Ministeriums keine weitergehende Rest- riktion für die berührten Gemeinden (eine anderslautende Darstellung im Bereich des Gar- tenhausgebietes Fritschlach ist nach Abklärung mit dem Regierungspräsidium als Fehldar- stellung zu bewerten und wird korrigiert werden). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 2. Zu den einzelnen Gebietsvorschlägen 2.1 Vogelschutzgebiet VSN 22 „Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe“ (Anlage 3) In dieses gemarkungsübergreifende Schutzgebiet sollen auf dem Karlsruher Stadtgebiet nur solche Flächen einbezogen werden, die bisher bereits als Natur- oder Landschaftsschutzge- biete bzw. FFH-Gebiete ausgewiesen sind. Sie umfassen die Burgau und den Knielinger See sowie die Daxlander Rheinaue mit Rappenwört und Kastenwört. Zielkonflikte mit der städt. Bauleitplanung sind insofern nicht zu befürchten. Mögliche Restriktionen könnten sich aber für vorhandene Einrichtungen ergeben, soweit hier künftig wesentliche Veränderungen angestrebt werden und diese ungünstige Auswirkungen auf die geschützte Vogelwelt zur Folge hätten. Zu nennen wäre insbesondere: Veränderungen im Zuge der Rheinparkpla- nung, das Rheinstrandbad, Hofgut Maxau. Das Naturschutzrecht lässt in allen der vorge- nannten Schutzkategorien Ausnahmen dann zu, wenn Eingriffe durch ein öffentliches Inte- resse gerechtfertigt werden können und zumutbare Alternativen fehlen. Auf diesen Weg ist die Stadt seitens des Regierungspräsidiums auch hinsichtlich ihrer Vorbehalte wegen des geplanten Wasserwerks im Kastenwört verwiesen worden. Eine vorsorgliche Herausnahme von Flächen trotz ihrer naturschutzfachlichen Eignung, quasi zur Konfliktvermeidung, sei nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig. Die diesbezüglichen Urteile sind der Ver- waltung bekannt und man muss sich dieser grundsätzlichen Einschätzung des Regierungs- präsidiums wohl beugen. Einzig die vorhandenen Einrichtungen genießen in ihrer bisherigen Nutzungsform Bestands- schutz. In diesem Zusammenhang verweisen die Bäderbetriebe wegen der starken Ver- kotung des Rappenwörtbades auf ihre bisherigen Vergrämungsaktionen gegen zeitweilig rastende Wildgänse und befürchten, das Freibadgelände und seine Umgebung künftig nicht mehr sauberhalten zu können. Es ist daher anzuregen, das Freibadgelände - wie auch schon bei der FFH-Abgrenzung geschehen- aus dem Schutzgebiet auszuklammern. Hilfs- weise ist für die Vergrämungsaktionen eine Ausnahme nach § 38 Abs. 3 Naturschutzgesetz zu beantragen. Eine gleichlautende Anregung (Ausklammerung) wird für das Gelände um das Hofgut Maxau empfohlen, das im Zuge der Rheinparkplanung neu gestaltet werden soll und sich im augenblicklichen Zustand (Ackergelände) wenig attraktiv für den Vogelschutz anbietet. Zusammenfassender Beurteilungsvorschlag: Zustimmung nach Maßgabe der vorgenann- ten Anregungen 2.2 Vogelschutzgebiet VSN 18 „Nördlicher Hardtwald“ (Anlage 4) Diese innerhalb des Schlosszirkels bis zum Adenauerring gelegene Waldfläche soll dem bisher bereits gemeldeten gemarkungsübergreifenden Vogelschutzgebiet hinzugefügt wer- den. Auch hier gilt, dass wegen eines bereits ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes kein Zielkonflikt mit der Bauleitplanung vorliegt. Es erscheint schlüssig, dass diese Waldflä- che die gleiche Habitateigenschaft für die Vogelwelt besitzt, wie die unmittelbar anschlie- ßenden ausgedehnten Hardtwaldflächen. Sonstige Konflikte sind nicht erkennbar. Zusammenfassender Beurteilungsvorschlag: Zustimmung 2.3 Ramsar-Gebiet „Oberrhein“ (Anlage 7) Wie eingangs bereits beschrieben, deckt sich auch dieses Gebiet mit bereits ausgewiesenen Schutzgebieten und weist somit keine abweichenden Überschneidungen mit dem Flächen- nutzungsplan der Stadt Karlsruhe auf. Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlicher Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Raum ausdrücklich versichert, sind mit dieser Benennung keinerlei weitere Restriktionen für die berührten Gemeinden verbunden. Es wird eher mit einem positiven „Imagegewinn“ für die grenzüberschreitende Region gerechnet. Zusammenfassender Beurteilungsvorschlag: Zustimmung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwellt und Gesund- heit sowie im Planungsausschuss die Gebietsvorschläge des Landes grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis und beauftragt 2. die Verwaltung, mit den in der Vorlage genannten Einschränkungen gegen- über dem Land Stellung zu nehmen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. März 2007
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