Antrag SPD: Umbau des Wildparkstadions

Vorlage: 17599
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.02.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.02.2007

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 SPD
    Extrahierter Text

    ANTRAG SPD -Gemeinderatsfraktion vom: 16.02.2007 eingegangen: 16.02.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 965 Ergänzungsantrag 5 öffentlich Dez. 1 Umbau des Wildparkstadions Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die im Antrag enthaltenen Punkte decken sich grundsätzlich mit den Intentionen der Verwaltung. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates werden diese Ge- genstand weiterer Gespräche mit dem KSC und den zu beteiligenden Institutionen sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu den Punkten 1 bis 3: Die Verhandlungen mit dem KSC über den geplanten Umbau und die diesbezügli- chen Übereinkünfte sind Grundlage für die Vorlage und die damit verbundenen Be- schlüsse des Gemeinderates. Hierbei wurde unter anderem auch Konsens bezüglich des künftigen Betriebskonzeptes (Gründung einer Stadionbetriebsgesellschaft durch den KSC) erzielt. In den bisherigen Gesprächen wurde bereits betont, dass dabei auch die Belange der Stadt Karlsruhe und der KFE Berücksichtigung finden müssen. Diesem Informationsbedürfnis soll selbstverständlich in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz könnten durch ent- sprechende organisatorische Ausgestaltung entscheidungsfindender Gremien, wie beispielsweise der Besetzung eines Beirates oder auch einer zweiten Geschäfts- führerstelle erfolgen, oder durch regelmäßige Controllingberichte hergestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt allerdings nicht nur vom Willen der Beteiligten ab. Die angedachte Konstruktionen muss auch die Zustimmung der DFL finden, um die Lizenzerteilung nicht in Frage zu stellen. Auch auf Seiten der Stadt ist das Regie- rungspräsidium mit einzubeziehen. Das RP begrüßt zwar grundsätzlich solche Kon- trollmechanismen, lehnt aber eine direkte Beteiligung der Stadt an der Betriebsge- sellschaft ab. Diesbezügliche Gespräche werden nach Vorliegen des Grundsatzbe- schlusses zum Umbau intensiviert. Zu Punkt 4: Die Vereinbarungen zwischen den Beteiligten werden langfristig angelegt. Die Ver- änderungen der bei Abschluss des Vertrages zugrundeliegenden Gegebenheiten, finden in der Ausgestaltung der Vereinbarung Berücksichtigung. Dabei wird die Miet- zinshöhe auch in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit des KSC ste- hen, welche wiederum unmittelbar mit dem sportlichen Erfolg der Lizenzspielerabtei- lung und der daraus resultierenden Ertragslage zusammenhängt. Zu Punkt 5: Ziel der neuen Betriebsgesellschaft muss die Einnahmeerhöhung und damit zu- sammenhängend auch die Erschließung weiterer Einnahmemöglichkeiten sein. Die- se müssen aber mit der grundsätzlichen Konzeption Fußballstadion, seiner bauli- chen Ausformung, dem Spielbetrieb und den schwierigen baurechtlichen Rahmen- bedingungen vereinbar sein. Zu Punkt 6: Der KSC mit seinen Spielern kommt bereits jetzt bei vielen Terminen der benannten Sozialverantwortung nach, ist jedoch auch offen für Weiteres und hat sich daher bereit erklärt in einem entsprechenden Arbeitskreis mitzuwirken.

  • Vorlage TOP 05: Antrag SPD: Umbau des Wildparkstadions
    Extrahierter Text

    ANTRAG SPD -Gemeinderatsfraktion vom: 16.02.2007 eingegangen: 16.02.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 965 Ergänzungsantrag 5 öffentlich Dez. 1 Umbau des Wildparkstadions Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die im Antrag enthaltenen Punkte decken sich grundsätzlich mit den Intentionen der Verwaltung. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates werden diese Ge- genstand weiterer Gespräche mit dem KSC und den zu beteiligenden Institutionen sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu den Punkten 1 bis 3: Die Verhandlungen mit dem KSC über den geplanten Umbau und die diesbezügli- chen Übereinkünfte sind Grundlage für die Vorlage und die damit verbundenen Be- schlüsse des Gemeinderates. Hierbei wurde unter anderem auch Konsens bezüglich des künftigen Betriebskonzeptes (Gründung einer Stadionbetriebsgesellschaft durch den KSC) erzielt. In den bisherigen Gesprächen wurde bereits betont, dass dabei auch die Belange der Stadt Karlsruhe und der KFE Berücksichtigung finden müssen. Diesem Informationsbedürfnis soll selbstverständlich in geeigneter Weise Rechnung getragen werden. Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz könnten durch ent- sprechende organisatorische Ausgestaltung entscheidungsfindender Gremien, wie beispielsweise der Besetzung eines Beirates oder auch einer zweiten Geschäfts- führerstelle erfolgen, oder durch regelmäßige Controllingberichte hergestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt allerdings nicht nur vom Willen der Beteiligten ab. Die angedachte Konstruktionen muss auch die Zustimmung der DFL finden, um die Lizenzerteilung nicht in Frage zu stellen. Auch auf Seiten der Stadt ist das Regie- rungspräsidium mit einzubeziehen. Das RP begrüßt zwar grundsätzlich solche Kon- trollmechanismen, lehnt aber eine direkte Beteiligung der Stadt an der Betriebsge- sellschaft ab. Diesbezügliche Gespräche werden nach Vorliegen des Grundsatzbe- schlusses zum Umbau intensiviert. Zu Punkt 4: Die Vereinbarungen zwischen den Beteiligten werden langfristig angelegt. Die Ver- änderungen der bei Abschluss des Vertrages zugrundeliegenden Gegebenheiten, finden in der Ausgestaltung der Vereinbarung Berücksichtigung. Dabei wird die Miet- zinshöhe auch in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit des KSC ste- hen, welche wiederum unmittelbar mit dem sportlichen Erfolg der Lizenzspielerabtei- lung und der daraus resultierenden Ertragslage zusammenhängt. Zu Punkt 5: Ziel der neuen Betriebsgesellschaft muss die Einnahmeerhöhung und damit zu- sammenhängend auch die Erschließung weiterer Einnahmemöglichkeiten sein. Die- se müssen aber mit der grundsätzlichen Konzeption Fußballstadion, seiner bauli- chen Ausformung, dem Spielbetrieb und den schwierigen baurechtlichen Rahmen- bedingungen vereinbar sein. Zu Punkt 6: Der KSC mit seinen Spielern kommt bereits jetzt bei vielen Terminen der benannten Sozialverantwortung nach, ist jedoch auch offen für Weiteres und hat sich daher bereit erklärt in einem entsprechenden Arbeitskreis mitzuwirken.

  • Vorlage TOP 05: Antrag SPD: Umbau des Wildparkstadions
    Extrahierter Text

    33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 ERGÄNZUNGS- Vorlage Nr. 965 ANTRAG Zu TOP 5 ------------------------------------------ E R G Ä N Z U N G S A N T R A G der Stadträtin Doris Baitinger (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 16. Februar 2007 Umbau des Wildparkstadions Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, nachfolgende Punkte in die Verhandlungen mit dem KSC aufzunehmen: Im Gesellschaftsvertrag der Betriebsgesellschaft wird die Gründung eines Beirats festgeschrieben. Dieser Beirat, der sich zu gleichen Teilen aus Vertretern des KSC und der Stadt zusammensetzt, bereitet alle für die Gesellschaft grundlegenden Entscheidungen vor und gibt Empfehlungen an die Geschäftsführung ab. Alternativ wird die Einsetzung eines Aufsichtsrats geprüft. Die personelle Besetzung der Betriebsgesellschaft (Geschäftsführung) erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt. Sollten zwei Geschäftsführerposten besetzt werden, wird einer davon von der Stadt bestimmt. Die Betriebsgesellschaft leistet vierteljährliche Berichte an das städtische Controlling. In einem Rhythmus von drei Jahren wird überprüft, ob der KSC in der Lage ist, die Basispacht zu steigern. Zusätzliche Einnahmequellen, wie z. B. die Vermietung des Stadioninnenraums für Hochzeiten, Tagungen, Symposien u.a.m. werden erschlossen. Die Stadt gründet mit dem KSC einen Arbeitskreis um zu klären, wie sich der KSC und seine Profispieler bei den Karlsruher Fußballvereinen einbringen können. Beispiele hierfür wären: Der KSC verpflichtet sich bei besonderen Jubiläen Karlsruher Fußballvereine (z. B. 50., 75.,100 Jahre ... Vereinsgründung) mit mindestens der Hälfte des Lizenzspielerkaders unentgeltlich zu einem Freundschaftsspiel anzutreten. Als Obergrenze werden vier Spiele pro Jahr festgelegt. Jeweils ein Spieler aus dem Profikader absolviert pro Monat eine Trainingseinheit mit Jugendlichen vor Ort bei den Fußballvereinen. Sachverhalt / Begründung: Die SPD unterstützt den Umbau des Wildparkstadions in Höhe von 58 Mio. Euro und die hierfür vorgesehene städtische Investition von 35 Mio. Euro. Diese Investition ist notwendig, soll Karlsruhe als Standort für den Profifußball erhalten werden; sie rechtfertigt sich in Anbetracht der herausragenden Bedeutung des KSC für das Image der Stadt sowie der jahrzehntelangen Verankerung des Vereins in der Bevölkerung Karlsruhes und der Region. Leider hat es sich herausgestellt, dass der KSC den Umbau des Wildparkstadions nicht in eigener finanzieller Verantwortung schultern kann. In der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli 2006 hatte deshalb die SPD als erste Fraktion überhaupt darauf hingewiesen, dass man, wenn alle Finanzierungsmodelle unter Federführung des KSC gescheitert sind, ernsthaft darüber nachdenken müsse, dass die Stadt den Umbau in Eigenregie durchführt. Diese Situation ist jetzt eingetreten: Die Stadt leistet den überwiegenden Anteil an Investitionskosten für das Stadion und erbringt den Schuldendienst; der KSC bestreitet die laufende Unterhaltung des Stadions in Form einer jährlichen Miete. Zu den Punkten 1-4: Damit gewährleistet ist, dass der Stadionumbau in Eigenregie kein finanzielles Abenteuer für die Stadt wird, braucht sie einen nachhaltigen Einblick in die Arbeit der für Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Stadions geplanten Betriebsgesellschaft. Es sollten daher bestimmte Kontrollmechanismen mit dem KSC vereinbart werden, ohne dass hierdurch finanzelle Mehrbelastungen für den KSC entstehen. Hierzu zählen die Gründung eines Beirats in der Betriebsgesellschaft, alternativ eines Aufsichtsrats, die Besetzung der Geschäftsführung im Einvernehmen mit der Stadt, die vierteljährliche Berichterstattung der Betriebsgesellschaft an das städtische Controlling sowie die in einem Rhythmus von drei Jahren vorzunehmende Überprüfung, ob eine Erhöhung der Basispacht möglich ist. Zu Punkt 5: Zusätzliche Einnahmen gehen zu gleichen Teilen an die Stadt und den KSC. Deshalb zusätzliche Einnahmequellen, wie z. B. die Vermietung des Stadioninnenraums für Hochzeiten, Tagungen, Symposien u.a.m. erschlossen werden. Zu Punkt 6: Vom Umbau des Wildparkstadions profitieren in erster Linie der Fußballverein KSC und die dort unter Vertrag stehenden Profispieler. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass dem KSC durch das starke finanzielle Engagement der Stadt zumindest eine moralische Verpflichtung zukommt, der Stadt und ihren Steuerzahlern, insbesondere jedoch den vielen Karlsruher Fußballvereinen, die von einer derart großzügigen Unterstützung durch die Stadt nur träumen können, etwas zurückzugeben. Unentgeltliche Teilnahme an Freundschaftsspielen zu besonderen Vereinsjubiläen (Antrittsgebühren von an die 10.000 Euro sind für Vereine nicht finanzierbar) oder regelmäßige Trainingseinheiten von Profispielern mit Jugendlichen sind nur zwei Beispiele, wie sich der KSC einbringen könnte, ohne dass ihm nennenswerte Kosten entstehen. Eine Arbeitsgruppe von Stadt und KSC soll darüber beraten, welche Vorschläge umsetzbar sind. gez. Doris Baitinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Februar 2007